Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1721
Betreff: Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?
Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h nach § 3 Nummer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nur nach Maßgabe des § 45 Absatz 9 StVO möglich.
Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur solche in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über vergleichbaren Bereichen liegt oder wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe beziehungsweise Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich nicht vor. Die Kreuzung ist unfallauffällig, aber keine Unfallhäufungsstelle.
Grundsätzlich ist es möglich, Tempo-30-Bereiche auch in Straßen mit Busverkehr einzurichten, zum Beispiel vor Schulen oder Kindertagesstätten. Besonders problematisch sind hier auch die Rechts-vor-Links-Regelungen, die den Verkehrsfluss zusätzlich negativ beeinflussen.
In jedem Einzelfall sind die Belange des ÖPNV zu berücksichtigen. Temporeduzierungen führen zu längeren Fahrtzeiten, welche die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit des ÖPNV verringern. Die Fahrtzeitverlängerung auf der nachfragestarken künftigen Metrobuslinie M34 würde aufgrund der Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in dem circa 900 Meter langen Abschnitt je Umlauf eine Minute betragen. Diese Verzögerung würde Mehrkosten von circa 33.900 Euro pro Jahr bedeuten.
Hinzu kommen Kosten für den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge, wenn durch verkehrsberuhigende Maßnahmen an anderer Stelle die Fahrtzeit zusätzlich verlängert werden muss. Bei geringeren Fahrgeldeinnahmen durch unattraktive Angebote sind Mindererlöse zu berücksichtigen.
Es werden erhebliche Mittel eingesetzt und Anstrengungen unternommen, um den ÖPNV, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen und Bussonderfahrstreifen, zu beschleunigen. Die Einrichtung von Tempo 30 in Straßen, die von Bussen befahren werden, trägt dagegen zu einer Verlangsamung bei und ist daher kontraproduktiv.
Strafzahlungen durch Geschwindigkeitsreduzierungen gibt es keine.
Aus den genannten Gründen hält der Magistrat eine Abweichung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h für nicht sinnvoll und auch nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. Mai 2020OFOF 477/7Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 16. Juni 2020VV 1662Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Anfrage
- 30. September 2020Sie sind hierSTST 1721Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Stellungnahme · AfD
- 14. November 2023OFOF 346/7Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
- 28. November 2023OMOM 4786Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegDirektanregung
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 241 WochenSTST 75Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegStellungnahme
- 28. Januar 2025OFOF 483/7Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OAOA 528Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab