Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Thudichumstraße und der Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklärt werden können. Dies soll eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortskern Rödelheim schaffen und die Verkehrssicherheit erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Sternbrücke — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestalten04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Konflikte an der Hundefreilauffläche an der Sternbrücke in Rödelheim entschärfen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fehlgeplant weil ohne ÖPNV-Anschluss: Bauprojekt Schönhofviertel16.06.2023 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Sternbrücke per E-MailFragen an den Magistrat
Ist es richtig, dass auf Verkehrswegen, auf den en Bussen verkehren, keine Tempo-30-Zonen eingerichtet werden dürfen?
Trifft es zu, dass die Stadt an die VGF Strafzahlungen leisten muss, wenn auf Bustrassen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt wird?
Begründung
Die Thudichumstraße und der Hausener Weg sind im Ortskern Rödelheim die einzig verbliebenen Straßen, in der Tempo 50 gefahren werden kann. Alle Nebenstraßen gehören zu Tempo-30-Zonen. Auch die Ortsdurchfahrt, die Lorscher Straße - von der Glashüttener Straße bis zur Sternbrücke - ist auf 30 km/h beschränkt. Mit einer Anpassung an diese Begebenheit würde der Ortskern Rödelheim eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten. Das ist sowohl in klimapolitischer Hinsicht als auch in verkehrstechnischer Hinsicht von Vorteil: Eine einheitliche Begrenzung im Stadtteil würde die Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer stärken und Missverständnisse vermeiden helfen. Damit wird auch die Sicherheit in den anderen Bereichen erhöht, für die bereits Tempo 30 gilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. Mai 2020OFOF 477/7Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 16. Juni 2020Sie sind hierVV 1662Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Anfrage
- 30. September 2020STST 1721Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Stellungnahme · AfD
- 19. Oktober 2023OMOM 4686Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsDirektanregung
- 14. November 2023OFOF 346/7Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
- 28. November 2023OMOM 4786Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegDirektanregung
- 6. Januar 2025STST 16Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsStellungnahme
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 241 WochenSTST 75Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegStellungnahme
- 28. Januar 2025OFOF 483/7Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OAOA 528Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen