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Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Anregung konnte im zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht abschließend bearbeitet werden, da aktuell bundesweit die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausweisung von "Tempo30" verändert werden. Dies betrifft unter anderem die Berechnungsvorschriften und die Zusammenlegung einzelner Tempo30-Bereiche. Der Magistrat geht davon aus, dass die notwendige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 zur Verfügung stehen wird. Erst dann kann der Magistrat prüfen, ob die Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Nibelungen- und Rotschildallee ausgeweitet werden kann.