Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Vorschlag fordert eine Prüfung zur Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee und Rothschildallee zur Lärmreduzierung. Dies wird als notwendig erachtet, um die Anwohner vor Lärmbelästigungen zu schützen. Ziel ist eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung, um die Emissionen zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Nibelungenallee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Einrichtung einer Hundefreilauffläche in der Rothschildallee07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kunstwerk “Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhalten07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Nibelungenallee per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die bestehende Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee und Rothschildallee, die derzeit nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt, zeitlich ausgeweitet werden kann - idealerweise auf den gesamten Tag. Da es sich um eine Bundesstraße handelt und entsprechende gesetzliche Regelungen gelten, ist hierzu eine Abstimmung mit dem Land Hessen erforderlich.
Begründung
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist dringend nötig, um die Anwohnenden vor Lärm zu schützen. Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraege/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte (siehe https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück des Alleenrings durchweg über 70 dB. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische-erkrankungen-des).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2020VV 1662Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Anfrage
- 28. Juni 2023OFOF 551/3Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 19. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4686Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsDirektanregung
- 14. November 2023OFOF 346/7Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
- 28. November 2023OMOM 4786Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegDirektanregung
- 5. Februar 2024STST 178Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsStellungnahme
- 6. Januar 2025STST 16Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsStellungnahme
- 13. Januar 2025STST 75Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegStellungnahme
- 28. Januar 2025OFOF 483/7Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OAOA 528Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Anregung
- 12. Mai 2025STST 790Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsStellungnahme
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 268 WochenBB 276Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3