Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!
Bericht
Die Bewertung der vormals ablehnenden Ermessensentscheidung des Straßenverkehrsamtes als "Ausrede" wird entschieden zurückgewiesen. Das Straßenverkehrsamt hat sein Ermessen entlang der einschlägigen bundesrechtlichen Vorgaben auszuüben. Aufgrund der geänderten Rechtslage, der folgend fortgeschriebenen Verwaltungsvorschrift sowie inzwischen ergangenen Anwendungshinweisen kann der Anregung für die Thudichumstraße nunmehr seitens des Straßenverkehrsamtes rechtssicher gefolgt werden. Eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung wird der Straßenbaubehörde im Laufe des 3. Quartals 2025 zugehen. Für den Hausener Weg hingegen besteht auch weiterhin keine Anordnungsgrundlage; auch eine objektive Gefahrenlage für den Fuß- und Radverkehr ist nicht belegbar (2016 bis 2023: keinerlei polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung, zwei Verkehrsunfälle mit leichtem Personenschaden und Radfahrer:innenbeteiligung (Unfallgegner PKW, Unfalltypen Einbiegen beziehungsweise Abbiegen).
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme