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Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird nicht entsprochen. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen der Ermessensausübung haben sich nicht verändert. Des Weiteren wird auf den Bericht des Magistrats B 74 vom 04.03.2019 verwiesen.