Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird nicht entsprochen. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen der Ermessensausübung haben sich nicht verändert. Des Weiteren wird auf den Bericht des Magistrats B 74 vom 04.03.2019 verwiesen.