Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
Vorlagentyp: OF GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird.
Begründung
Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste STVO erleichtert Kommunen die Einführung von Tempo 30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, entlang vielbefahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenen Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
24
24. Sitzung OBR 7
TO I
GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Ablehnung:
CDU FDP BFF
Annahme:
GRÜNE SPD farbechte/LINKE