Wohnen
Vorlagen
Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1135/2 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatz-Sperrungen, die auch nach Beendigung der Baumassnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Aussengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar gesperrt tagsüber. Zusatzschild wegen Baumarbeiten ab März, die aber nach dem 31.03. nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Sonst ist weder Grund noch Notwendigkeit ersichtlich noch wurde das kommuniziert. Unterlindau, etwa Nr.78: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelter Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt, Container benötigt nicht die gesamten Parkflächen. Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstrassen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in grosser Zahl durch Außengastronomie (z.B. Grüneburgweg Ecke Leerbachstrasse) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1107/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2025 1. Die Vorlage OF 1107/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1135/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGrundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 entstanden aus Vorlage: OF 606/12 vom 10.04.2025 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatz "in der Zeit von 8 bis 22 Uhr" zu versehen. Begründung: Bewohner*innen und Angehörige der oben genannten Senioreneinrichtungen berichten vermehrt, dass Pflegedienste aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten häufig verspätet ihren Dienst antreten. Letztendlich verschiebt und verkürzt sich dadurch der ganze Pflegeablauf zulasten aller zu Pflegenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 12
Weinstraße - Heckenüberstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 1025/10 vom 07.04.2025 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist. Begründung: Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1284
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 08.04.2025 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist. Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 7
Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der OM 6086 vom 8.11.2024 wurde der Magistrat gebeten auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. Die Stellungnahme 226 vom 07.02.2025 begrüßte das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglicht. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt, sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter, dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch nicht wie gewünscht, in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potential von Gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6884 2025 Die Vorlage OF 598/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWohncontainer in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Dem Antrag OF 1109/2 2025 sollen ein Foto und ein Kartenausschnitt hinzugefügt werden (siehe nächste Seite). Begründung: Wunsch nach Ergänzung in der letzten Sitzung Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: CDU
Weiter lesenVerfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1607/1 Betreff: Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie Informationen von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern im Ortsbezirk 1 bereitgestellt und die Zugänglichkeit zu diesen verbessert werden können. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Werden Parkplätze mit E-Lade-Infrastruktur in der Gesamtzahl der ausgewiesenen Parkplätze mit eingerechnet? a) Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass nur noch E-Fahrzeuge in Parkhäuser einfahren können, wenn konventionelle Parkplätze vollständig besetzt sind? b) Wenn nein, kann sichergestellt werden, dass die angezeigten noch verfügbaren Parkplätze um besetzte Parkplätze mit Lade-Infrastruktur korrigiert werden? 2. Wie und an wen werden Angaben zu freien E-Lade-Plätzen übermittelt? Wie wird sichergestellt, dass die Informationen auch möglichst breit genutzt werden können? 3. Erachtet der Magistrat es als sinnvoll, die Anzeigen am Eingang der Parkhäuser dergestalt zu ergänzen, dass freie Parkplätze mit Ladeinfrastruktur und konventionelle Parkplätze separat ausgewiesen werden? 4. Wie wird sichergestellt, dass auf Parkplätzen mit E-Lade-Infrastruktur nur Fahrzeuge während eines Ladevorgangs stehen? 5. Sollen in dem beschlossenen und noch zu entwickelnden städtischen Parkleit- und Verkehrsinformationssystem Informationen zu freien Kapazitäten an Ladesäulen aufgenommen werden? 6. Erachtet der Magistrat es als sinnvoll, auch mit privaten Betreibern öffentlich zugänglicher Parkhäuser im Ortsbezirk 1 über eine einheitliche Bereitstellung von Daten zur E-Lade-Infrastruktur zu sprechen? Begründung: Öffentlich verfügbare Ladesäulen für hybride und vollelektrische Fahrzeuge sind noch nicht in benötigter Menge in Frankfurt vorhanden. Gerade in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel ist ein Großteil der Ladesäulen in den Parkhäusern der städtischen Parkhaus-Betriebsgesellschaft entstanden. Diese sind sowohl für Anwohner ohne eigene Lademöglichkeit als auch für Besucher der Stadt, die mit E-Autos und hybriden Fahrzeugen in die Innenstadt fahren, von großer Bedeutung, und sollten somit möglichst effizient bereitgestellt werden. Auch ist sicherzustellen, dass Ladesäulen nur von Fahrzeugen während eines Ladevorgangs besetzt werden und dass diese auch zuverlässig funktionieren. Da aktuell unklar ist, welche Verfügbarkeiten in Parkhäusern Autofahrern angezeigt werden und ob Fahrer von E-Autos in sonst vollen Parkhäusern noch Einlass erhalten, ist die Beantwortung der Fragen unerlässlich, um ggf. bessere Konzepte für eine möglichst effiziente Auslastung erarbeiten zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6934 2025 Die Vorlage OF 1607/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 508/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen? Vorgang: M 220/19; V 796/23 OBR 7 Die Aktualisierung des Baulandbeschlusses und die realisierten Bauprojekte, die nach Fertigstellung neue BewohnerInnen in den Ortsbezirk brachten, waren Anlass für eine Anfrage an den Magistrat, die bis heute nicht beantwortet wurde. Daher stellt die Fraktion den Antrag erneut: Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Nachverdichtungen im Ortsbezirk 7 stellen sich immer noch folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Die Planungsabläufe in der Verwaltung der Stadt Frankfurt sind nach wie vor intransparent, was die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen betrifft. Die Nachverdichtungen sind abgeschlossen, der neue Stadtteil ist bereits zum Teil bewohnt, aber für die Kinder fehlen Schul- und KT-Plätze, für die berufstätigen Eltern eine verlässliche Betreuung von Schulkindern, für ältere Menschen eine seniorengerechte Einrichtung. Eine Antwort auf die gestellten Fragen bleibt der Magistrat bis zum heutigen Tage schuldig. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 796 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1158 2025 Die Vorlage OF 508/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenNachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 995/9 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 995/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 995/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6982 2025 Die Vorlage OF 995/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFrankfurter Westen: Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 1204/6 Betreff: Frankfurter Westen: Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: Wie viele Wohneinheiten plant die ABG Frankfurt Holding nach Stadtteilen aufgegliedert im Ortsbeiratsbezirk 6 zu bauen? Mit welcher kalkulierten Wohnfläche pro Bewohner*in? Die Stadtteile im Frankfurter Westen sind mit sieben Stadtteilen unter den zehn Stadtteilen mit der geringsten Wohnfläche pro Person im Stadtgebiet vertreten. Begründung: Die Wohnfläche pro Bewohner*in hat Einfluss auf die Entscheidung potentieller Mieter*innen für eine Wohnung und damit auf die Zusammensetzung der zuziehenden Wohnbevölkerung im Frankfurter Westen. Deshalb ist es ein wichtiger Indikator für die soziale Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner*innen und für Rückschlüsse bezogen auf die aktuelle Planung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1162 2025 Die Vorlage OF 1204/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLuftreinhalteplanung
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1605/1 Betreff: Luftreinhalteplanung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, 1. wie sich die im Ortsbezirk 1 gemessene Stickstoffdioxidbelastung in den letzten drei Jahre entwickelte und ob die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten wurden; W2 wie sich die im Ortsbezirk 1 gemessene Feinstaubbelastung in den letzten drei Jahren entwickelte und ob die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten wurden; 3. ob die Aufrechterhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings auf 40 km/h zur Einhaltung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte weiterhin für erforderlich gehalten wird. Begründung: In der Vergangenheit wurden die gültigen Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft, insbesondere durch Stickstoffdioxid, im Ortsbezirk 1 und darüber hinaus überschritten. Hiergegen wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings auf 40 km/h, aber auch etwa Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung sowie der Einsatz abgasarmer Busse. Diese Maßnahmen hatten auch den Zweck, die bei Überschreitung der Grenzwerte unter Umständen als notwendig angesehene Verhängung von Fahrverboten für bestimmte ältere Kraftfahrzeuge zu verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1182 2025 Die Vorlage OF 1605/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenLeer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 11.03.2025 Betreff: Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten Vorgang: OM 5915/24 OBR 3; V 1049/24 OBR 3; ST 288/25 Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren leer stehenden Hausmeisterwohnungen im Nordend, insbesondere die zwei Wohnungen in der Martin-Luther-Straße 55, die zwei Wohnungen in der Hartmann-Ibach-Straße 54 und die drei Wohnungen in der Lenaustraße 79, umgehend zu sanieren und zu vermieten. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.02.2025, ST 288, werden die oben genannten Wohnungen im Nordend als leer stehend und sanierungsbedürftig benannt. Bereits in der Anregung vom 12.09.2024, OM 5915, wird der Magistrat aufgefordert, zum jahrelangen Leerstand in der Lenaustraße 79 Stellung zu beziehen und diesen Missstand zu beseitigen. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt stellt der jahrelange Leerstand städtischer Wohnungen eine unverantwortliche Untätigkeit seitens des Magistrats dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 916
Fernwärmeausbau in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6744 entstanden aus Vorlage: OF 1105/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße oder auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist; 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Ziffer 2. genannten Abschnitte der Falkstraße gibt; 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. und 4. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 7. sofern aus der Prüfung von Ziffer 5. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z. B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1109
Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6696 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße aufgesetztes Parken in Senkrecht- oder Schrägaufstellung (Bewohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken als Bewohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße. Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - lassen ein aufgesetztes Parken in Längsrichtung problemlos zu. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten oder schrägen Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Fotos: Dr. Peter Wahl/01.01.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1329
Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten Wohnungsbau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6646 entstanden aus Vorlage: OF 1013/10 vom 03.03.2025 Betreff: Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten Wohnungsbau Der Magistrat wird gebeten, detailliert zu prüfen und zu berichten, wie es um die Situation des Wohnungsneubaus am Frankfurter Berg und in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 steht und wie dieser Prozess beschleunigt werden kann. Begründung: Wohnungsbauprojekte, unter anderem auch im Hilgenfeld am Frankfurter Berg, liegen leider brach oder werden verschoben. Es fehlen viele neue Wohnungen für fast alle Alters- und Berufsgruppen, insbesondere für junge Familien, Studierende, Auszubildende, Senioren sowie Angehörige von Polizei, Feuerwehr und Pflegeeinrichtungen. Die entsprechende Tendenz ist leider weiter steigend. Die Betroffenen sowie der Ortsbeirat 10 erwarten hier seit geraumer Zeit Antworten, gute Lösungen und umgehend positive Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1080
Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6657 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 23.02.2025 Betreff: Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten Der Magistrat wird gebeten, vor der Begegnungsstätte auf der Frankenallee (Hausnummer 206) eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen und zwar an der Stelle, an der sich momentan eine Zickzack-Markierung befindet. Begründung: Bisher ist es nicht erlaubt, auf dieser Fläche zu halten. Die Begegnungsstätte (des Frankfurter Vereins) wünscht sich an dieser Stelle eine Lade- und Lieferzone, damit das schnelle und einfache Ausladen von Waren möglich wird. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 859 Aktenzeichen: 32-1
Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 1557/1 vom 25.02.2025 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des NiK a-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360-Grad-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungssituation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 847 Aktenzeichen: 32-0
Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6667 entstanden aus Vorlage: OF 1563/1 vom 25.02.2025 Betreff: Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die regelmäßig zugeparkte Fahrbahn zur Zufahrt des Parkhauses Konstablerwache in Höhe der Straße Im Trierischen Hof regelmäßig überwacht wird. Regelwidrig abgestellte Fahrzeuge sind insbesondere an Samstagen aufgrund der weitreichenden Verkehrsbehinderungen konsequent abzuschleppen. Begründung: Trotz bestehender Parkverbotsbeschilderung wird der betroffene Abschnitt der Töngesgasse regelmäßig als illegaler Stellplatz genutzt. Dadurch wird die Einfahrt zum Parkhaus blockiert, was zu erheblichen Rückstaus führt - teils bis in den Weckmarkt. Diese Staus belasten die Anwohnenden stark, weshalb sich der Ortsbeirat regelmäßig mit Beschwerden hierzu befasst. Das konsequente Abschleppen widerrechtlich geparkter Fahrzeuge ist nicht nur eine angemessene Maßnahme gegen dieses rücksichtslose Verhalten, sondern auch ein notwendiges Signal, dass illegales und gebührenfreies Parken im Umfeld eines öffentlichen Parkhauses nicht geduldet wird - unabhängig davon, ob Anwohnende direkt betroffen sind oder nicht. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1169
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Ideen
Zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude
Als Alternative zum sozialen Wohnungsbau sollte eine zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude (egal in welcher Hand das jeweilige Gebäude liegt), ins Leben gerufen werden. Diese sollte sich darum kümmern, dass derartiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt nach evtl. vorheriger Instandsetzung wieder zur Verfügung gestellt wird.
Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete
Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!
Bezhalbare Wohnng auf dem Gelände vom Panoramabad
Das Panoramabad soll verlegt werden. Dann gibt es Platz für Wohnraum . Am Besten bezahlbaren Wohnraum. Hochpreisiges gibt es ausreichend. Also: Bitte max. 8,50 € warm pro qm und eine gemischte Bebauung, meint in diesem Fall 1- 5 Zimmer Wohnungen. So können auch Normalverdiener_innen ( z.Bsp.: städtische Angestellte, Friseur_innen, Kassierer_innen, Sozialarbeiter_innen, Hartz IV Empfänger_innen , also die Sozialverwaltung von Bund und Land) , die voll arbeiten, da wohnen , wo sie wohnen möchten, ohne ins Präkariat abzurutschen. Sie werden nicht an den Stadtrand gedrängt, der sich immer weiter verschiebt.
Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien
Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.
Altes Polizeipräsidium als Studentenwohnheim
Das alte Polizeipräsidium steht seit Jahren leer und verrottet. Das Gebäude ist groß und liegt zentral. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten, der hier geschaffen werden könnte.
Wohnungsbau statt THW
Im Bereich der Feuerwehrstrasse (hinteres Ende) befindet sich ein grosses Brachgelände, dieses ist mit einer U-Bahn Station, einem in Planung befindlichen Park, eines existierenden Kindergartens und einer geplanten Kita ein optimales Gelände um Familien den in Frankfurt so begehrten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das Gelände befindet sich im öffentlichen Eigentum (Bund oder Stadt / Feurwehr), somit könnte hier sicher kurzfristig etwas getan werden. Leider hat sich die Stadt entschieden dieses Filetstück für das abstellen von LKW und Büroräume des THW zu verwenden. Die Argumentation ist hierbei das die nähe des THW zur Feuerwehr Synergieeffekte nach sich ziehen würde, dies ist sicher nicht von komplett der Hand zu weisen, die Bedarf nach Wohnraum ist m.E aber deutlich höher zu bewerten. Das THW ist schon seit ewigen Zeiten getrennt von der Feuerwehr am Industriehof untergebracht, bisher ist nicht bekannt das dies zur verschlechterten Einsatzbedingungen oder Problemen geführt hätte.
Wohnungen für Senioren und Junge Menschen
Bezahlbare Wohnungsmiete für Jung und Alt. Auf den Campus in Bockenheim, wenn sich da was realisieren würde