Wohnen
Vorlagen
Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft „In der Au 28 bis 22“
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22" Bei der Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au 18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft, Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln? Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht? b) Was passiert vertraglich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte Vertragslaufzeit vor? c) Was geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative / positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber übergebenen Vertrag: a) Sind in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit welchen Fristen? b) Sind angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenPlatz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 672/11 Betreff: Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" - Entsiegeln und Parkplätze schaffen Vorgang: OM 2331/22 OBR 11; ST 705/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Neuplanung der Bushaltestelle in der Leonardsgasse (siehe ST 705) zu prüfen, ob zusätzlich die Gehwegsführung neu geplant, eine Entsiegelung vorgenommen und neue Parkplätze vorgesehen werden können. Dazugehörende Vorlage: ST 705 (2023), OM 2331(2022) Begründung: Der Platz an der Bushaltestelle Leonardsgasse muss neu geplant werden. Der Asphalt ist an vielen Stallen aufgeplatzt und die alten Straßenbahnlinien kommen zum Vorschein. Das ist gefährlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Verlauf des Gehweges von der Leonardsgasse in Richtung Bushaltestelle und weiter in Richtung Gwinnerstrasse ist völlig unklar. Die versiegelte Asphaltfläche hat teilweise keine Funktion. Aus der gewonnenen Fläche könnte ein Streifen entsiegelt und der Gehweg könnte eine klare und nachvollziehbare Führung bekommen. Bürgerinnen und Bürger kommen dann - auch wenn sie in Eile sind - sicher zum Bus. Aus der derzeit nicht benutzten Asphaltfläche können zusätzliche ca. acht Parkplätze geschaffen werden ohne die Busspur zu beinträchtigen. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Ergänzungen von Beate Brink Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6153 2024 Die Vorlage OF 672/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ein aktualisiertes Foto verwendet wird und der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Platz für die Glascontainer soll erhalten bleiben und die Straßenbahntrasse soll frei von Bepflanzung und Bebauung gehalten werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErsatzflächen für den KGV Ostend
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 674/11 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch den Bau der nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend eV (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und Material Lagerung benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e.V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Wir bitten den Magistrat zu prüfen, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien, bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6154 2024 Die Vorlage OF 674/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenMehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 550/12 vom 24.10.2024 Betreff: Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Vorgang: B 191/23 Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden. Begründung: Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde zwar eine Wohnanlage, aber keine Seniorenwohnanlage gebaut. Um der Maßgabe der Stadt (B 191) zu folgen, an dieser Stelle eine Seniorenwohnanlage zu bauen, bietet sich eine moderne Lösung an: der Bau eines Mehrgenerationenwohnhauses. Altenwohnheim, Altersheim, das war, so glaubte man von den 50er-Jahren bis heute, die moderne Lösung. Eine Lösung, die in einer modernen sozialen und menschlichen Gesellschaft nicht akzeptabel ist. In einer zivilisierten Gesellschaft ist es ein No Go, dass Senioren separiert werden. Allein das Wort Altenwohnanlage ist diskriminierend und ja, es ist abwertend. Menschen, die noch selbst einkaufen und kochen können, die zwar von Fall zu Fall von hohem Alter sind, aber noch über sich selbst bestimmen können, sollten die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung inmitten von Familien, Kindern und Jugendlichen zu wohnen. Eine solche Lösung ist für die Senioren würdevoll und menschlich. Man sollte für unsere Mütter und Väter mehr übrighaben, als sie in einem speziellen Haus zu separieren. Sie gehören in unsere Mitte. Hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Forschung zum Altern im Quartier ist wichtig für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik: Viele Studien haben bestätigt, dass generationen- bzw. altersfreundliche Städte und Quartiere im Fokus einer nachhaltigen kommunalen Planung stehen sollten. Längst gibt es Kooperationsprojekte zwischen der Stadt Frankfurt und gemeinnützigen Vereinen, wie auch am Riedberg, in Harheim und Niederrad. Die Wissenschaft ist schon seit einiger Zeit dahintergekommen, dass Senioren, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung und in einer Hausgemeinschaft leben, bei Jung und Alt, sich länger seelisch und körperlich wohlfühlen als in Gemeinschaft Gleichaltriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 Aktenzeichen: 63-00
Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6069 entstanden aus Vorlage: OF 757/3 vom 24.10.2024 Betreff: Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats? Der Magistrat wird gebeten, auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Eigentümerin des Gebäudes des ehemaligen russischen Konsulats, einzuwirken, um den leer stehenden Raum sozialen Zwecken zuzuführen. Denkbar wäre u. a. die Nutzung als Bürgerhaus, das es im Nordend als einem der bevölkerungsreichsten Stadtteile ein solches nicht gibt. Ebenso - oder zusätzlich - könnten die bislang als Wohnungen für Konsulatsangestellte genutzten Räume in dem Gebäude als Unterkunft für schutzsuchende Menschen eingerichtet werden. Sie dürften den amtlichen Anforderungen besser als Sammelunterkünfte oder mangelhaft isolierte Container genügen. Auch bezahlbarer Wohnraum ist im Frankfurter Nordend knapp gesäht und muss dringend geschaffen werden. Sollte die BImA noch nicht üb er die Liegenschaft verfügen können, wird der Magistrat gebeten, auf die BImA einzuwirken, beim Generalkonsulat der Russischen Föderation nachzufragen, was mit dem Gebäude beabsichtigt wird. Sollte die BImA schon über die Liegenschaft verfügen, jedoch die oben genannten Absichten nicht verfolgen wollen, wird der Magistrat gebeten, in Verhandlungen mit der BImA zur Übernahme der Liegenschaft zu treten. Begründung: Dem eng besiedelten Nordend fehlt es an Räumen für die Öffentlichkeit und für Normalverdienende an bezahlbarem Wohnraum. Mit einer Unterkunft für Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, könnte die Stadt an diesem Ort ein symbolträchtiges Zeichen für ihre Solidarität mit den Menschen setzen, die dem Horror eines Krieges entkommen sind. Das nun frei gewordene Gebäude des ehemaligen russischen Konsulats bietet dafür eine Chance. Diese bittet der Ortsbeirat den Magistrat auszuloten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 190 Aktenzeichen: 23-2
Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6075 entstanden aus Vorlage: OF 771/3 vom 24.10.2024 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Vorgang: V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 05.08.2024, ST 1467, mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, wird der Magistrat gebeten, den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG, zu prüfen, um an dieser Stelle z. B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden. Der Magistrat wird um eine Antwort zu allen genannten Akteuren gebeten. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat gebeten, genauere Zahlen und Gründe darzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leerstand in der Burgstraße 56 beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6080 entstanden aus Vorlage: OF 779/3 vom 24.10.2024 Betreff: Leerstand in der Burgstraße 56 beenden Vorgang: OM 2537/22 OBR 3; ST 1468/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468, ist zu entnehmen, dass die geplanten Um- und Ausbauten seit Längerem abgeschlossen sind. In Anbetracht dessen und angesichts der Tatsache, dass der Magistrat in ständigem Kontakt mit den Eigentümern steht, wird der Magistrat gebeten, diese Kontakte zu nutzen und die Eigentümer dringend zu bitten, die Wohnungen schnellstmöglich zu vermieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 215 Aktenzeichen: 63-0
Räumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6139 entstanden aus Vorlage: OF 842/9 vom 28.10.2024 Betreff: Räumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, Räumlichkeiten zu identifizieren und entsprechend zur Verfügung zu stellen, in denen eine Sozialberatung im Stadtteil Eschersheim stattfinden kann. Aktuell müssen Gespräche mit den Ehrenbeamt*innen in den Wohnungen der Menschen stattfinden, die eine Beratung suchen. Dies kann für viele eine Hürde darstellen, Hilfe zu suchen. Es besteht der Wunsch, eine Sprechstunde in festen Räumlichkeiten anbieten zu können und Räumlichkeiten im Stadtteil zu finden, die für Beratungstreffen genutzt werden können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sofern es keine geeigneten Immobilien im Stadtteil gibt, dies bei allen weiteren Planungen und Verhandlungen, z. B. im Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung (Bebauungsplan Nr. 902, in Aufstellung) zu berücksichtigen. Begründung: In Eschersheim gibt es kein Sozialrathaus und der Weg bis zum Sozialrathaus Dornbusch wird von einigen Menschen als zu weit angesehen, auch die Fahrtkosten mit der U-Bahn könnten eine Barriere darstellen. Die Beratungsangebote sollten aber möglichst niedrigschwellig sein, damit sie von möglichst vielen genutzt werden können. Dazu zählt auch, eine Sprechstunde vor Ort anbieten zu können, auf die Menschen aufmerksam werden können, die die Hilfsangebote noch nicht kennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 240 Aktenzeichen: 51
Frankfurter Westen: Diebstahlsichere Abstellplätze für Fahrräder in Wohnsiedlungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 1121/6 Betreff: Frankfurter Westen: Diebstahlsichere Abstellplätze für Fahrräder in Wohnsiedlungen Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Wohnungsbaugesellschaften im Gebiet des Ortsbezirks 6 in Verbindung zu setzen und darum zu bitten, dass nach und nach eine größere Zahl von diebstahlsicheren Abstellplätzen für Fahrräder in den Wohnsiedlungen eingerichtet wird. Diese Abstellplätze sollten bequem zugänglich sein und Sicherheit zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten. Begründung: Mieterinnen und Mieter in der Henri-Dunand-Siedlung in Sossenheim haben wenig Möglichkeiten, Fahrräder insbesondere über Nacht sicher unterzubringen. Es gibt hier keine Fahrradschuppen, die Hauseingänge sind für diesen Zweck nicht geeignet, die Keller mit Fahrrad nur schwer zugänglich. Es ist also kein Wunder, wenn ein großer Prozentsatz der Mieterinnen und Mieter kein Fahrrad besitzt. Wenn man es nicht sicher unterstellen kann, ist der Besitz eines Fahrrads schwer möglich. Die Situation dürfte auch in den anderen Wohnsiedlungen im Frankfurter Westen ähnlich sein. Es wäre wünschenswert, wenn durch den Bau von diebstahlsicheren Abstellplätzen für Fahrräder in den Wohnsiedlungen mehr Mieterinnen und Mieter ermöglicht werden könnte, sich Mobilität mit dem eigenen Fahrrad zu erschließen. Möglicherweise könnte so sogar die Zahl der Autos in den Wohnsiedlungen mittelfristig reduziert werden und damit die Parkproblematik entschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6165 2024 Die Vorlage OF 1121/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff hinter dem Wort "Fahrräder" die Wörter "sowie abschließbare Müllplätze" sowie nach dem ersten Absatz des Tenors der Satz "Zudem sollten die bisherigen Müllplätze im Gebiet des Dunantrings mit abschließbaren Boxen eingefasst werden, um Sperrmüllablagerungen zu vermeiden." eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6033 entstanden aus Vorlage: OF 109/13 vom 31.01.2023 Betreff: Kapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die räumlichen und personellen Kapazitäten der Nieder-Erlenbacher Grundschule in den kommenden Schuljahren ausreichend sind, und wenn nicht, ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Im neuen Baugebiet am Westrand wurden kürzlich fast 90 Doppelhaushälften bezogen, überwiegend von jungen Familien. Ein weiteres Baugebiet wird am Riedsteg entstehen. Bereits jetzt fehlen Kindergartenplätze. Es ist zu vermuten, dass sich dieser Engpass in der Grundschule fortsetzen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 225
Aufzug im Wiesenhüttenstift
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6049 entstanden aus Vorlage: OF 899/10 vom 21.10.2024 Betreff: Aufzug im Wiesenhüttenstift Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung mit dem Ziel, einen zweiten Aufzug im beziehungsweise am Neubau des betreuten Wohnens des Wiesenhüttenstifts schnellstmöglich zu ermöglichen, gebeten. Begründung: Bei etwaigen Revisionen und/oder fehlenden Ersatzteilen des vorhandenen ersten und einzigen Aufzugs kann es derzeit zu einem Ausfall des vorhandenen Aufzugs für die teils mobil eingeschränkten älteren Bewohnerinnen und Bewohner kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 223 Aktenzeichen: 51
Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6040 entstanden aus Vorlage: OF 1004/2 vom 16.10.2024 Betreff: Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden Vorgang: OM 3949/18 OBR 2; ST 752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, erneut Folgendes zu prüfen und zu berichten, und umgehend tätig zu werden: 1. Welche neueren Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des derzeitigen Zustandes des Gebäudes Palmengartenstraße 8 vor, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Zustand des Gebäudes umgehend zu verbessern? 2. Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der derzeitigen Eigentumsverhältnisse bzw. der ökonomischen Situation der Eigentümer und ihrer weiteren Sanierungs-/Umbaupläne für das Gebäude vor? 3. Welche baulichen Maßnahmen wurden seitens der Eigentümer (bzw. der Mieterschaft selbst) bereits realisiert und welche nicht (z. B. Reparatur des Daches)? 4. Wie schätzt der Magistrat die Situation der verbliebenen Mietparteien im Gebäude ein und wie gedenkt er, die Rechte der Mieterschaft besser als bisher zu schützen und einzufordern? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Erhaltungs- und Milieuschutzgebiet (Erhaltungssatzung Nr. 3 - Westend I) rechtlich gegen die Eigentümer vorzugehen und endlich die Erhaltung/Sanierung des Gebäudes durchzusetzen (Instandsetzungsgebot)? 6. Welche Möglichkeiten werden heute gesehen, das Gebäude im Vorkaufsrecht zu erwerben oder einen Erwerber zu vermitteln, der den Umbau zu Ende bringt? Begründung: Dem Magistrat ist das Spekulationsgebäude Palmengartenstraße 8 mit 34 Wohnungen und einer Gewerbefläche im Erdgeschoss seit Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist die Tatsache, dass das 1990 vom damaligen Eigentümer Allianz sanierte Gebäude jetzt bereits seit 2010 umgebaut, die Baustelle jedoch nicht vollendet wird. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts (Erhaltungssatzungsgebiet) wurde vor Jahren bereits geprüft, dann aber verworfen. Das Gebäude steht bis auf vier Wohnungen im Dachgeschoss nunmehr seit Jahren leer und droht, in einen maroden Zustand zu verfallen. Das Dach ist seit mehr als zwei Jahren nur mit einer Plane abgedeckt, Dachstuhl und Treppenhaus werden von Tauben besiedelt und sind extrem verschmutzt, Wasser dringt in die bewohnten Dachgeschosswohnungen ein und hat zu Schimmel geführt. Seit zwei Jahren haben die Bewohner*innen der Dachetage keine Heizung. Vor kurzer Zeit sind Teile des Dachstuhls auf die Straße gefallen. Auch die Mietparteien im Dachgeschoss rechnen derzeit mit Gefährdungen durch ein Zusammenbrechen des Dachstuhls sowie mit gesundheitlichen Gefährdungen durch Schimmelbildung. Die Mietparteien standen zeitweise mit der Mieterberatungsstelle sowie mit der Wohnungsaufsicht in Kontakt - bisher ohne einen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage. Auch eigene Investitionen und Zivilklagen konnten die Situation nicht verbessern. Der siebente Besitzer der Liegenschaft in Folge ist seit ca. 1990 die Palmengarten Grundbesitz GmbH Frankfurt, eine Immobilienfirma mit diversen Unterfirmen, die nach Auskunft der Mieterschaft offenbar seit geraumer Zeit insolvent ist. Der Eigentümer ist Jurist und gilt privat als vermögend (Quelle: https://www.northdata.de/Palmengarten+Grundbesitz+GmbH,+Darmstadt/ HRB+104667). Seit einer ersten Anfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 hat sich offenbar in Bezug auf Erhalt und Sanierung des Gebäudes nichts getan, obwohl das Gebäude im Erhaltungssatzungsgebiet (Erhaltungssatzung Nr. 3 - Westend I) liegt (Quelle: https://planas.frankfurt.de/infotool/getfile/E3_T-E3.pdf/T-E3.pdf) . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3949 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 752 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 25 Aktenzeichen: 23-20
Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2024, OA 501 entstanden aus Vorlage: OF 331/15 vom 15.10.2024 Betreff: Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.02.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die laufenden Sanierungsarbeiten am Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel zu einem möglichst schnellen und qualifizierten Ende zu bringen. Begründung: Die Sanierungsarbeiten laufen bereits seit mehreren Jahren. Dabei war über lange Zeit nur die Nutzung der Außenanlage gestattet. Selbst die Toiletten waren vollständig gesperrt oder dann teilweise nur mit dem Licht eines Smartphones nutzbar. Aktuell ist immer noch nur ein Teil des Erdgeschosses für die Jugendarbeit nutzbar. Ein Ende dieses Zustandes ist vor Ort nicht absehbar. Eine vollständige Nutzung des gesamten Gebäudes ist jedoch dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 136 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 501 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 136 vom 28.03.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5476, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024
Holzbrücke über der Straße „Neuer Weg“ durch neues Bauwerk ersetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2024, OF 306/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße "Neuer Weg" durch neues Bauwerk ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße "Neuer Weg" möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topographischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße "Am Rebenborn" und dem "Heinrich-Bingemer-Weg" dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese liebgewordene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6027 2024 1. Die Vorlage OF 297/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 306/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 Grüne, SPD, FDP und Linke
Partei: BFF
Weiter lesenKeine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 1113/6 vom 27.10.2024 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben a) ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; b) netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; 2. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens a) die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, i) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; ii) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw-Stellplätzen wegfallen; iii) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; b) eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; 3. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel sowie genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner dafür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Gettoisierung der Städte fort. Die Innenstadt und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Leerstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringerer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970er-Jahren entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutem und gesundem Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutes und gesundes Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz gestrichen oder durch trostlose Klettergerüste im Innenhof und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Artikel 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 Pkws vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV, sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl viele Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt, neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich der Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, an dieser Stelle eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen werden. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder und der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er im Innenhof des Neubaus geplant ist und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf den 1,5 Kilometer entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, welche ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde vom Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte (NH) nach dem derzeitigen Verhandlungsstand eine Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status quos führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt haben, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro der Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung gestellte Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig ist. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Artikels 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich Henriette-Fürth-Straße kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlicher) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündige Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind, und es ist zu erwarten, dass die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragrafen 34 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kinderbetreuungsplätze). Zu all den zuvor genannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrats, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): Der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreichen, wird bestritten und der Magistrat aufgefordert, sich zu dieser Frage mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alldem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg. Insofern weist die Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 108 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5474, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024
Räumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 842/9 Betreff: Räumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Räumlichkeiten zu identifizieren und entsprechend zur Verfügung zu stellen, in denen eine Sozialberatung im Stadtteil Eschersheim stattfinden kann. Aktuell müssen Gespräche mit den Ehrenbeamt*innen in den Wohnungen der Menschen stattfinden, die eine Beratung suchen. Dies kann für viele eine Hürde darstellen, Hilfe zu suchen. Es besteht der Wunsch, eine Sprechstunde in festen Räumlichkeiten anbieten zu können und Räumlichkeiten im Stadtteil zu finden, die für Beratungstreffen genutzt werden können. Sofern es keine geeigneten Immobilien im Stadtteil gibt, wird der Magistrat gebeten, dies bei allen weiteren Planungen und Verhandlungen, z.B. im Baugebiet Nordöstlich Anne- Frank-Siedlung (B-Plan 902, in Aufstellung) zu berücksichtigen. Begründung: In Eschersheim gibt es kein Sozialrathaus und der Weg bis zum Sozialrathaus Dornbusch wird von einigen Menschen als zu weit angesehen, auch die Fahrtkosten mit der U-Bahn könnten eine Barriere darstellen. Die Beratungsangebote sollten aber möglichst niedrigschwellig sein, damit sie von möglichst vielen genutzt werden können. Dazu zählt auch, eine Sprechstunde vor Ort anbieten zu können, auf die Menschen aufmerksam werden können, die die Hilfsangebote noch nicht kennen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6139 2024 Die Vorlage OF 842/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
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S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2024, OF 1113/6 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Es wird beantragt, der Ortsbeirat möge beschließen, dass Stadtparlament der Stadt Frankfurt am Main aufzufordern, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert - darzulegen, wie bei dem ins Auge gefasste Vorhaben Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben - ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Innenhofspielplatz und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird und - netto 130 dringend benötigte PKW-Stellplätze wegfallen. - sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens - die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Schulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, dass - genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist, - eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet sein soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 PKW-Stellplätzen wegfallen, - ob die Einschränkung der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht wird und - eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz in dem und aus dem Bereich Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird und - nach Einholung der Auskünfte, sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen, gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel und genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner hierfür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Ghettoisierung der Städte fort. Innenstadt- und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Lehrstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970ern entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutes und gesundes Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutem und gesundem Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz geschliffen oder durch trostlose Innenhof-Klettergerüste und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Art. 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 PKW vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl vielen Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits jetzt als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats ST 1758 lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats ST 1758 Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes, und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, hier eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen worden sind. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder UND der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er in dem Innenhof des Neubaus geplant ist, und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten, des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf 1,5 km entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, den ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde von dem Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte nach dem derzeitigen Verhandlungsstand Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status Quo führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt hat, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro da Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung zu stellen Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig sind. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Art. 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, es vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich HFS kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlich) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündig Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind und zu erwarten ist, dass das die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragraphen 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kindes Betreuungsplätze). Zu all den zu vorgenannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrat, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreicht, wird bestritten, und der Magistrat aufgefordert, zu dieser Frage, sich mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alledem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraph 34 BauGB genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg Insofern weißt Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 498 2024 Die Vorlage OF 1113/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWas geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 757/3 Betreff: Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die BiMa - Eigentümerin des Gebäudes des ehemaligen russischen Konsulats - einzuwirken, den leerstehenden Raum sozialen Zwecken zuzuführen. Denkbar wäre u.a. die Nutzung als Bürgerhaus, das es im Nordend als einem der bevölkerungsreichsten Stadtviertel nicht gibt. Ebenso - oder zusätzlich - könnten die bislang als Wohnungen für Konsulatsangestellte genutzten Räume in dem Gebäude als Unterkunft für schutzsuchende Menschen eingerichtet werden. Sie dürften den amtlichen Anforderungen besser als Sammelunterkünfte oder mangelhaft isolierte Container genügen. Auch bezahlbarer Wohnraum ist im Frankfurter Nordend knapp gesäht und muss dringend geschaffen werden. Sollte die BiMA noch nicht über die Liegenschaft verfügen können, wird der Magistrat gebeten, auf die BiMA einzuwirken, beim Generalkonsulat der Russischen Föderation nachzufragen, was mit dem Gebäude beabsichtigt wird. Sollte die BiMA schon über die Liegenschaft verfügen, jedoch die oben genannten Absichten nicht verfolgen wollen, wird der Magistrat gebeten, in Verhandlung mit der BiMA zur Übernahme der Liegenschaft zu treten. Begründung: Dem eng besiedelten Nordend fehlt es an Räumen für die Öffentlichkeit und für Normalverdienende bezahlbarem Wohnraum. Mit einer Unterkunft für Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, könnte die Stadt an diesem Ort ein symbolträchtiges Zeichen setzen für ihre Solidarität mit den Menschen, die dem Horror eines Krieges entkommen sind. Das nun freigewordene Gebäude des ehemaligen russischen Konsulats bietet dafür eine Chance. Diese bitten wir den Magistrat auszuloten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 668/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 757/3 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6069 2024 1. Die Vorlage OF 668/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 742/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 757/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Absatz 1: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu Absatz 2 und 3: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenSchutz von Mieter*innen durch Milieuschutzsatzungen - Aktuelle rechtliche Situation
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 767/3 Betreff: Schutz von Mieter*innen durch Milieuschutzsatzungen - Aktuelle rechtliche Situation Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes zum nächstmöglichen Termin in den Ortsbeirat einzuladen, um Stellung zur aktuellen rechtlichen Situation rund um das Instrument der Milieuschutzsatzungen zu nehmen: Welchen Schutz bieten Milieuschutzsatzungen (noch) für Mieter*innen vor überhöhten Mieten und Kündigung, vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, vor Luxussanierungen etc.? Welche Probleme gibt es (inzwischen) bei der Aufstellung von Milieuschutzsatzungen und sind sie (noch) in der Lage, die Gentrifizierung eines Quartiers zu reduzieren oder zu verhindern? Welche Erfahrungen gibt es zum Thema Milieuschutzsatzungen in Frankfurt und was hat sich auf rechtlicher und praktischer Ebene geändert? Begründung: Die rechtliche Situation der Milieuschutzsatzungen hat sich geändert und damit auch deren Wirksamkeit zum Schutz des Milieus und der Bewohner*innen im jeweiligen Quartier. Es geht bei diesem Antrag nicht darum, das Thema im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung in völliger rechtlicher Tiefe zu behandeln, sondern um grundsätzliche Aussagen, wo wir mit dem Instrument der Milieuschutzsatzungen angesichts erfolgter rechtlicher Änderungen heute stehen und was sie (noch) im Interesse der Mieter*innen und der betreffenden Quartiere zu bewirken vermögen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 767/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenAnkauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 771/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Vorgang: V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der ST 1467 vom 5.8.24 mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, möge der Magistrat den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG prüfen, um hier z.B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden. Der Ortsbeirat bittet um eine Antwort zu allen genannten Akteuren. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat um genauere Darlegung von Zahlen und Gründen gebeten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6075 2024 Die Vorlage OF 771/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: Linke
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