Wohnen
Vorlagen
Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1203/2 Betreff: Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher möge das Stadtteilbüro und den dortigen Projektkoordinator darum bitten, über seine Arbeit und die laufenden Projekte zu berichten. Die Informationen sollen dann bitte auch der Stadtverordnetenversammlung zwecks Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Bereitstellung künftiger Mittel vorgelegt werden. Beispielsweise die Organisation von Widerstand gegen Mieterhöhungen (https://www.zukunft-bockenheim.de/, abgerufen am 17.08.2025) enthält eine Positionierung, die vom staatlichen Auftrag der neutralen Beratungsstelle nicht gedeckt ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 (OF 885/2) beschlossen, den Magistrat um öffentliche Finanzierung einer Projektstelle im Stadtteilbüro zu bitten (daraus resultierend EA 120 vom 22.04.2024). Im Gegensatz zu einer privaten in Form eines Vereins geführten Initiative, "Initiative Bockenheims", kommen dem Stadtteilbüro öffentliche Aufgaben zu und als kommunales Gremium ist es auch zur Neutralität verpflichtet. Im Stadtteilbüro und auch schon im Schaufenster finden sich immer wieder recht eindeutige, meinungsgeprägte Aussagen zu aktuellen Themen, u.a. der Diskussion um den Kiosk Leipziger Straße 85, die Familie Kapoor, die Zukunft des Kulturcampus` und die Frage der Mietengerechtigkeit. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenSegmentdeckel Gleisvorfeld prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1693/1 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob durch einen oder mehrere Segmentdeckel im Gleisvorfeld des Hauptbahnhofes neue Quartiere mit dringend benötigten Wohnungen, Grünflächen und Radwegen geschaffen werden können. Begründung: Musterbeispiele für gelungene Segmentdeckel gibt es z.B. in Hamburg, Paris und New York: - Hamburg, A7-Deckel (Stellingen / Schnelsen / Altona): Segmentdeckel über die Autobahn A7 auf drei Abschnitten (je 500-2.300 m) mit Nutzung vor allem für Parks, Kleingärten und Sportplätze. - Paris, Rive Gauche / Gare d'Austerlitz: Deckelung und Verbauung über Teilen der Bahntrasse zwischen Gare d'Austerlitz und Bibliothèque Nationale mit Mischung aus Wohnungen, Büros, Grünflächen und öffentlichem Raum. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt seit den 1990ern mit stufenweiser Umsetzung. - Paris, Batignolles / Gare Saint-Lazare: Teilweise Überdeckelung mit einem neuen Park. - Paris, Montparnasse: Massive Komplettüberbauung schon in den 1980ern. Es wurde ein Park mit 500 Bäumen und modernen Skulpturen angelegt sowie eine ruhige Aufenthaltsfläche im städtischen Umfeld. - New York City, Hudson Yards: Überbauung der westlichen Bahnanlagen von Penn Station mit einem Massivdeckel. Ein neues Quartier mit Wohnungen, Büros, öffentlichem Park, Schule, Kultur- und Geschäftsflächen ist entstanden. Durch die gute technologische Umsetzung gilt es als Vorzeigeprojekt zur innerstädtischen Verwertung überdeckter Infrastrukturflächen. - New York City, Atlantic Yards: Überbauung mit Wohn- und Geschäftsquartieren, Barclays Center (NBA-Arena). In den 1990er-Jahren erarbeitete die Deutsche Bahn bereits ein Konzept, den Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof zu verwandeln - mit großzügiger Überbauung des Gleisvorfelds durch Parkflächen und Quartiere. Aufgrund der Kosten wurde das Projekt nicht weiterverfolgt. Daher könnte man heute eine Deckelung der Gleisanlagen alternativ prüfen, um diese Fläche einer weiteren sinnvollen Nutzung zuzuführen. Paris, Montparnasse; Quelle: Wikipedia Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2025 Die Vorlage OF 1693/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenFragen zum Ausbau der A5
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1718/1 Betreff: Fragen zum Ausbau der A5 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des geplanten Ausbaus der A5 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann ist mit einer finalen Entscheidung zum Ausbau der A5 zu rechnen? 2. Wann wäre mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? 3. Werden durch den Ausbau Kleingärten entfallen und wenn ja, in welchem Umfang konkret? Begründung: Damit Kleingartenvereine besser planen können, ist es wichtig, diese frühzeitig zu informieren und einzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 1718/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenFrankfurt-Pass für Senioren ergänzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1719/1 Betreff: Frankfurt-Pass für Senioren ergänzen Vorgang: B 331/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob es geplant ist, noch zielgruppenspezifische Angebote für Senioren in den Frankfurt-Pass aufzunehmen und wenn ja, welche und wann. Solche Angebote wären z.B. reduzierte RMV-Tageskarten, Sport- und Gesundheitskurse, Seniorenfahrten, Senioren-/Seniorinnen-Sportangebote und -Veranstaltungen. Begründung: Andere Kommunen in Hessen haben ihren ursprünglichen Seniorenpass bereits in die Leistungen des allgemeinen kommunalen Passes überführt. Obwohl im o.g. Bericht angedeutet, wurden bisher keine speziellen Angebote für Senioren/Seniorinnen ergänzt. Zwar gibt es ein Seniorenticket Hessen Jahresabo, doch dieser lohnt sich nicht für Gelegenheitsfahrer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 331 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1251 2025 Die Vorlage OF 1719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenAutomatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser?
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1717/1 Betreff: Automatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: 1. Sieht der Magistrat die Möglichkeit des Umbaus von bestehenden Parkgaragen, um mehr Fahrzeuge pro Quadratmeter unterbringen zu können? 2. Plant der Magistrat die Umsetzung von automatisierten Parktürmen, z.B. als Park&Ride - Anlagen oder Quartiersgaragen, in Frankfurt ? 3. Ist es möglich, durch die Nutzung von automatisierten Parktürmen mehr Fläche für Wohnungen und / oder Entsiegelung zu schaffen? 4. Ist es möglich, bei Neubauten Parktürme statt Parkgaragen vorzuschreiben? Begründung: Automatisierte Parktürme ermöglichen über die Paternoster-Technologie eine sehr effiziente und platzsparende Verstauung von Fahrzeugen. In herkömmlichen Parkgaragen (Parkhäusern) ist derzeit jedoch der umgekehrte Trend zu sehen, indem Fahrzeuge immer breiter und länger werden und damit immer weniger Autos auf den bestehenden Flächen abgestellt werden können. In viele Parkhäuser passen die teils mehr als 2,20m breiten Fahrzeuge gar nicht mehr konfliktfrei hinein. Es braucht daher auch im MIV neue Ideen, um der Flächenkonkurrenz innovativ zu begegnen. Link: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkturm-muenchen-loesung-parkplatzmangel-v epa-li.3219549 Bild: Photo: VePa Vertical Parking GmbH Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1250 2025 Die Vorlage OF 1717/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im „Jordanischen Park“ Bockenheim (Seniorenwohnanlage)
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1209/2 Betreff: Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im "Jordanischen Park" Bockenheim (Seniorenwohnanlage) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG als Gebäudeeigentümerin folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der bauliche Zustand der Gebäude bewertet? 2. Gibt es bautechnische Untersuchungen und Ergebnisse? 3. Wurden und werden die Gebäude systematisch instandgehalten? 4. Ist eine Grundsanierung der Gebäude geplant? 5. Wenn nein - wie wird die Zukunft der sieben Gebäude eingeschätzt? 6. Sind (entsprechend kursierenden Gerüchten) ggf. Abriss und Neubau geplant? Wenn ja - in welchem Umfang und in welcher Dichte? Begründung: Gespräche mit Mieter*innen der Gebäude haben ergeben, dass insbesondere die Eckgebäude an den Wetterseiten stark von Schimmel befallen sind (insb. Haus 18a), was zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Seitens der Mietparteien wird das schon länger kursierende Gerücht bestätigt, dass die ABG die Gebäude nicht mehr sanieren will und nur notdürftig instand hält. Die älteren Mieter*innen sprechen aufgrund der Unsicherheit ihrer Wohnsituation mittlerweile von einem "Klima der Angst". Hinzu kommt, dass Feuchtigkeit und Schimmel (sowie wilde Sperrmüllablagerungen) auch die Tiefgarage und ihre Eingänge betreffen, und dass es anders als zu früheren Zeiten des Eigentümers "Wohnbau" heute keinen Hausmeister als Ansprechpartner mehr gibt. Der Ortsbeirat spricht sich für eine möglichst gründliche Sanierung der Gebäude aus und dafür, das Altenwohnen (viel Grün und Barrierefreiheit) im Jordanischen Park zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2025 Die Vorlage OF 1209/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7227 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 02.06.2025 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen; 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rund 70 Euro /Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den Sechzigerjahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen. Zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rund 40 Prozent hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 Euro im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preis sollte angepasst und es sollte von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 898/3 vom 11.06.2025 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zuzugehen, um die Wohnungen im Oeder Weg 74 bis 78, in der Adlerflychtstraße 35 bis 41 sowie in der Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Frankfurt Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben; 2. sollte Punkt 1. nicht machbar sein, die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah mit einem sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in zu beauftragen. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35 bis 41 und in der Hermannstraße 42 bis 42b sowie 46 bis 46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er-Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird, sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August/September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74 bis 78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert. Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen, zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1419
An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7179 entstanden aus Vorlage: OF 1048/9 vom 09.06.2025 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Vorgang: OIB 337/19 OBR 9; ST 1954/19 Der Ortsbeirat hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst, die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen - beispielsweise durch eine Informationstafel (OIB 337). Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 337, zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen. Der Magistrat wird daher gebeten, ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1954 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1686
Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2025, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden Begründung: In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenNachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1405
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 13.05.2025 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten noch einigermaßen erschwinglich sind. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. Im Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 3
Preiserhöhung für Fernwärme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 574/8 vom 22.05.2025 Betreff: Preiserhöhung für Fernwärme Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der untenstehenden Thematik adäquate Lösungen zu finden. Laut diverser Presseberichte plant die Mainova eine Preiserhöhung der Fernwärmenutzung ab dem 1. Juli 2025 um bis zu 36 Prozent. Als Gründe für die Erhöhung der Kosten werden die Umstellung auf klimaneutralere Energiequellen, aber hauptsächlich der Ausbau des Fernwärmenetzes genannt. Auch steigende Rohstoffpreise sind ein Grund für die Erhöhung des Fernwärmepreises. Für eine Musterwohnung von 70 Quadratmetern könnten die Heizkosten für Fernwärme um circa 225 Euro steigen. Wie kann diese Belastung der Bürger so reduziert werden, dass sie sich sozial verträglich gestaltet? Wieso soll der Ausbau des Fernwärmenetzes von den Nutzern des bestehenden Fernwärmenetzes bestritten werden? Begründung: Eine Erhöhung von bis zu 225 Euro belastet viele Haushalte enorm. Davon sind insbesondere junge Familien betroffen, die auf die Fernwärme angewiesen sind und nicht die Möglichkeit haben, ihren Anbieter auf dem freien Markt zu wählen. Die im Ortsbezirk wohnenden Personen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch höhere Preisanpassungen im Energiesektor belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1333
Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025
Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1620/1 Betreff: Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, 1. mitzuteilen, wann mit einer Bebauung des Grundstücks Schäfergasse 16 gerechnet werden kann, um die städtebauliche Situation zu verbessern, 2. darzulegen, welche Schritte der Magistrat bisher unternommen hat, um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, 3. aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um die Bebauung aktiv voranzubringen, 4. zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung geförderten Wohnraums unterstützt oder ermöglichen will. Begründung: Mitten in der Frankfurter Innenstadt klafft mit dem Grundstück Schäfergasse 16 noch immer eine unbebaute Lücke, die an die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs erinnert. Dieses Areal bietet durch seine zentrale Lage eine herausragende Chance für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, insbesondere im geförderten Segment. Der Ortsbeirat sieht hier erhebliches städtebauliches Potenzial, das endlich aktiviert werden muss - im Sinne einer lebenswerten und sozial durchmischten Innenstadt für alle Frankfurterinnen und Frankfurter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1200 2025 Die Vorlage OF 1620/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 4. des Antragtenors den folgenden Wortlaut enthält: "zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung von sozialem Wohnungsbau (erster Förderweg) unterstützt oder ermöglichen will." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenReduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1135/2 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatz-Sperrungen, die auch nach Beendigung der Baumassnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Aussengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar gesperrt tagsüber. Zusatzschild wegen Baumarbeiten ab März, die aber nach dem 31.03. nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Sonst ist weder Grund noch Notwendigkeit ersichtlich noch wurde das kommuniziert. Unterlindau, etwa Nr.78: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelter Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt, Container benötigt nicht die gesamten Parkflächen. Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstrassen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in grosser Zahl durch Außengastronomie (z.B. Grüneburgweg Ecke Leerbachstrasse) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1107/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2025 1. Die Vorlage OF 1107/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1135/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenEingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 entstanden aus Vorlage: OF 606/12 vom 10.04.2025 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatz "in der Zeit von 8 bis 22 Uhr" zu versehen. Begründung: Bewohner*innen und Angehörige der oben genannten Senioreneinrichtungen berichten vermehrt, dass Pflegedienste aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten häufig verspätet ihren Dienst antreten. Letztendlich verschiebt und verkürzt sich dadurch der ganze Pflegeablauf zulasten aller zu Pflegenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 12
Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2025, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 550/8 vom 08.04.2025 Betreff: Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche kirchlichen Sozialräume im Ortsbezirk 8 für öffentliche bzw. Vereinszwecke genutzt werden (Schulische Nutzungen, Wahllokale, Sprechstunden Ortsgericht, Beratungsräume von Caritas und Diakonie, Quartiersmanagement, Vereinssitzungen und -veranstaltungen inklusive Sportangebote usw.), welche Räume davon bis 2030 möglicherweise wegfallen und wie diese lokal kompensiert werden können. 2. Um kirchliche Räume des Ortsbezirks 8, die in ihren bisherigen (sakralen/gemeindlichen) Nutzungen zur Disposition stehen, dauerhaft für einen gemeinwohlorientierten Gebrauch zu erhalten, wird der Magistrat beauftragt, in einer Moderatorenfunktion die Kirchen von Beginn an und proaktiv bei der Suche nach einem innovativen Konzept (zum Beispiel Begegnungsräume, kulturelle Zwecke, Wohnen) und bis zur Umsetzung zu unterstützen. Dieser Prozess bzw. das "Aushandeln" der Zukunft eines Kirchengebäudes soll notariellen Schritten und Verwaltungsverfahren möglichst vorgelagert sein. 3. Der Magistrat wird gebeten, die denkmalwerten und -geschützten Kirchen im Ortsbezirk 8 (Gustav-Adolf-Kirche, St. Sebastian, St. Matthias, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Cantate Domino, St. Peter und Paul, St. Thomas), die möglicherweise von den Pfarreien bzw. dem Evangelischen Regionalverband oder nachfolgenden Eigentümern aufgegeben werden sollen, für die Zukunft zu sichern und dazu rechtzeitig geeignete sowie nachhaltige Finanzierungskonzepte für Investitionen und Bauunterhalt zu planen und hierzu ein Stiftungsmodell unter der Verwaltung einer Sonderbehörde nach Vorbild der Klosterkammer Hannover zu prüfen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, in Verbindung mit dem Deutschen Werkbund Hessen e. V. ein städtebauliches und denkmalpflegerisches Gutachten speziell für die Kirchengebäude der Nordweststadt zu erstellen, die im Gefüge dieses vergleichsweise jungen Stadtteils eine jeweils besondere baukulturelle Funktion haben und raumstiftend sind: Cantate Domino/St. Sebastian, Dietrich-Bonhoeffer/St. Matthias. Begründung: Schätzungen zufolge müssen sich die beiden großen Kirchen in Deutschland über kurz oder lang von etwa 30 Prozent ihres Immobilienbestandes trennen. In Frankfurt könnte diese Zahl sogar höher sein. Die geplanten Strukturreformen in der evangelischen und katholischen Kirche führen zu einem Verlust öffentlicher Räume für städtische wie auch Vereins- oder private Zwecke. Allein der Regionalverband Frankfurt/Offenbach der Evangelischen Kirche plant bis 2030 für rund 80 Prozent seines Gebäudebestandes im "Nachbarschaftsraum" Riedberg, Nordwest und Praunheim-Hausen die Streichung der Baulastmittel. Kirchliche Räume werden nicht nur zum Gebet und für Gemeindegruppen benötigt, sie sind für das Vereinsleben und für Familienkreise unverzichtbar. Die Kirchen in der Nordweststadt sind zudem stadtbildprägend, identitätsstiftend und Baudenkmäler von besonderem Rang. Zum Beispiel ist die mit Naturstein gebaute Kirche St. Sebastian ein Werk von Johannes Krahn, der zu den bedeutendsten Vertretern einer späten Moderne in der Architekturgeschichte gerechnet wird. Die lichtdurchflutete Saalkirche Cantate Domino mit ihrem beeindruckenden "Himmel" aus 55 Acrylglaskuppeln planten die Nordweststadt-Architekten Walter Schwagenscheidt und Tassilo Sittmann. Das bekannte "Kirchenmanifest" regt dazu an, über neue Formen der Trägerschaft von Kirchen nachzudenken und sie zum Beispiel über ein Stiftungsmodell als Gemeingüter zu erhalten. Bei der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche ist es bereits durch einen Verkauf an eine freikirchliche Gemeinde zu einer tragfähigen Lösung für die Zukunft gekommen. Für Kirchen und Gemeindehäuser, die unter Denkmalschutz stehen und im Grunde schwer zu veräußern sind, muss es ein Verfahren zwischen der Stadt, den Denkmalbehörden und den Eigentümern geben, in dem die Festlegungen für die Zukunft eines Gebäudes schon vor den formellen Verwaltungsverfahren getroffen werden. Die Stadt Frankfurt sollte hier bald tätig werden und sich als Moderatorin eines aufgrund der weiter hohen Kirchenaustrittszahlen nicht aufzuhaltenden Transformationsprozesses verstehen. Denn wegfallende öffentlich nutzbare Räume, wie sie die Kirchen in großer Zahl noch vorhalten, werden nicht nur das Stadtteilleben ärmer machen, weil keine Flächen da sind, um sich zu treffen, sondern auch soziale Verwerfungen werden sich beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6187, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025
Weinstraße - Heckenüberstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 1025/10 vom 07.04.2025 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist. Begründung: Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1284
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 08.04.2025 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist. Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 7
Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Dem Antrag OF 1109/2 2025 sollen ein Foto und ein Kartenausschnitt hinzugefügt werden (siehe nächste Seite). Begründung: Wunsch nach Ergänzung in der letzten Sitzung Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: CDU
Weiter lesenWohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 508/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen? Vorgang: M 220/19; V 796/23 OBR 7 Die Aktualisierung des Baulandbeschlusses und die realisierten Bauprojekte, die nach Fertigstellung neue BewohnerInnen in den Ortsbezirk brachten, waren Anlass für eine Anfrage an den Magistrat, die bis heute nicht beantwortet wurde. Daher stellt die Fraktion den Antrag erneut: Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Nachverdichtungen im Ortsbezirk 7 stellen sich immer noch folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Die Planungsabläufe in der Verwaltung der Stadt Frankfurt sind nach wie vor intransparent, was die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen betrifft. Die Nachverdichtungen sind abgeschlossen, der neue Stadtteil ist bereits zum Teil bewohnt, aber für die Kinder fehlen Schul- und KT-Plätze, für die berufstätigen Eltern eine verlässliche Betreuung von Schulkindern, für ältere Menschen eine seniorengerechte Einrichtung. Eine Antwort auf die gestellten Fragen bleibt der Magistrat bis zum heutigen Tage schuldig. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 796 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1158 2025 Die Vorlage OF 508/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenFrankfurter Westen: Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 1204/6 Betreff: Frankfurter Westen: Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: Wie viele Wohneinheiten plant die ABG Frankfurt Holding nach Stadtteilen aufgegliedert im Ortsbeiratsbezirk 6 zu bauen? Mit welcher kalkulierten Wohnfläche pro Bewohner*in? Die Stadtteile im Frankfurter Westen sind mit sieben Stadtteilen unter den zehn Stadtteilen mit der geringsten Wohnfläche pro Person im Stadtgebiet vertreten. Begründung: Die Wohnfläche pro Bewohner*in hat Einfluss auf die Entscheidung potentieller Mieter*innen für eine Wohnung und damit auf die Zusammensetzung der zuziehenden Wohnbevölkerung im Frankfurter Westen. Deshalb ist es ein wichtiger Indikator für die soziale Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner*innen und für Rückschlüsse bezogen auf die aktuelle Planung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1162 2025 Die Vorlage OF 1204/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLeer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 11.03.2025 Betreff: Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten Vorgang: OM 5915/24 OBR 3; V 1049/24 OBR 3; ST 288/25 Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren leer stehenden Hausmeisterwohnungen im Nordend, insbesondere die zwei Wohnungen in der Martin-Luther-Straße 55, die zwei Wohnungen in der Hartmann-Ibach-Straße 54 und die drei Wohnungen in der Lenaustraße 79, umgehend zu sanieren und zu vermieten. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.02.2025, ST 288, werden die oben genannten Wohnungen im Nordend als leer stehend und sanierungsbedürftig benannt. Bereits in der Anregung vom 12.09.2024, OM 5915, wird der Magistrat aufgefordert, zum jahrelangen Leerstand in der Lenaustraße 79 Stellung zu beziehen und diesen Missstand zu beseitigen. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt stellt der jahrelange Leerstand städtischer Wohnungen eine unverantwortliche Untätigkeit seitens des Magistrats dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 916
Fernwärmeversorgung des Zoos
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2025, OA 542 entstanden aus Vorlage: OF 483/4 vom 11.03.2025 Betreff: Fernwärmeversorgung des Zoos Vorgang: M 186/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit an die 1,8 Kilometer lange Trasse für die Fernwärmeversorgung des Zoos die an dieser Trasse liegenden Anlieger angeschlossen werden können; 2. welche Anschlussleistungen dafür vorzuhalten wären; 3. ob nachfolgende städtische Liegenschaften mit angeschlossen werden können: a) Bernhard-Grzimek-Allee 6 bis 8, Heinrich-von-Gagern-Gymnasium b) Bernhard-Grzimek-Allee 10, Kita Frankfurt c) Bernhard-Grzimek-Allee 14, Liegenschaftsamt Stadt Frankfurt d) Wittelsbacherallee 6, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt e) Habsburgerallee 57 bis 59, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt f) Luxemburgerallee 1 bis 3, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt g) Luxemburger Allee 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt h) Linnéstraße 20 bis 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt. Begründung: Mit der Magistratsvorlage vom 06.12.2024, M 186, wurde beschlossen, den Zoo an die Fernwärme anzuschließen. Durch die Baumaßnahmen zum Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz werden umfangreiche und lang andauernde Baumaßnahmen nötig. Daher ist es naheliegend, möglichst zahlreiche Anlieger der Trasse in den Anschluss an die Fernwärme miteinzubeziehen und diesen zu ermöglichen. So könnte nicht nur der Zoo, sondern auch weitere städtische Liegenschaften zukünftig mit CO2-neutraler Energie und Wärme versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 423 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 542 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6044, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 § 6553, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025
Fernwärmeausbau in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6744 entstanden aus Vorlage: OF 1105/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße oder auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist; 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Ziffer 2. genannten Abschnitte der Falkstraße gibt; 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. und 4. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 7. sofern aus der Prüfung von Ziffer 5. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z. B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1109
Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6696 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße aufgesetztes Parken in Senkrecht- oder Schrägaufstellung (Bewohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken als Bewohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße. Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - lassen ein aufgesetztes Parken in Längsrichtung problemlos zu. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten oder schrägen Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Fotos: Dr. Peter Wahl/01.01.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1329
Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 966/9 vom 01.03.2025 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten; Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren; 2. ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können. Begründung: Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der Ortsbeiratsbudgetmittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die dieser Anregung zugrunde liegen. Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Die mit dieser Anregung vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in § 4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in § 82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6143, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 11-0
Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten Wohnungsbau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6646 entstanden aus Vorlage: OF 1013/10 vom 03.03.2025 Betreff: Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten Wohnungsbau Der Magistrat wird gebeten, detailliert zu prüfen und zu berichten, wie es um die Situation des Wohnungsneubaus am Frankfurter Berg und in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 steht und wie dieser Prozess beschleunigt werden kann. Begründung: Wohnungsbauprojekte, unter anderem auch im Hilgenfeld am Frankfurter Berg, liegen leider brach oder werden verschoben. Es fehlen viele neue Wohnungen für fast alle Alters- und Berufsgruppen, insbesondere für junge Familien, Studierende, Auszubildende, Senioren sowie Angehörige von Polizei, Feuerwehr und Pflegeeinrichtungen. Die entsprechende Tendenz ist leider weiter steigend. Die Betroffenen sowie der Ortsbeirat 10 erwarten hier seit geraumer Zeit Antworten, gute Lösungen und umgehend positive Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1080
Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 1557/1 vom 25.02.2025 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des NiK a-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360-Grad-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungssituation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 847 Aktenzeichen: 32-0
Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6657 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 23.02.2025 Betreff: Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten Der Magistrat wird gebeten, vor der Begegnungsstätte auf der Frankenallee (Hausnummer 206) eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen und zwar an der Stelle, an der sich momentan eine Zickzack-Markierung befindet. Begründung: Bisher ist es nicht erlaubt, auf dieser Fläche zu halten. Die Begegnungsstätte (des Frankfurter Vereins) wünscht sich an dieser Stelle eine Lade- und Lieferzone, damit das schnelle und einfache Ausladen von Waren möglich wird. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 859 Aktenzeichen: 32-1
Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6667 entstanden aus Vorlage: OF 1563/1 vom 25.02.2025 Betreff: Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die regelmäßig zugeparkte Fahrbahn zur Zufahrt des Parkhauses Konstablerwache in Höhe der Straße Im Trierischen Hof regelmäßig überwacht wird. Regelwidrig abgestellte Fahrzeuge sind insbesondere an Samstagen aufgrund der weitreichenden Verkehrsbehinderungen konsequent abzuschleppen. Begründung: Trotz bestehender Parkverbotsbeschilderung wird der betroffene Abschnitt der Töngesgasse regelmäßig als illegaler Stellplatz genutzt. Dadurch wird die Einfahrt zum Parkhaus blockiert, was zu erheblichen Rückstaus führt - teils bis in den Weckmarkt. Diese Staus belasten die Anwohnenden stark, weshalb sich der Ortsbeirat regelmäßig mit Beschwerden hierzu befasst. Das konsequente Abschleppen widerrechtlich geparkter Fahrzeuge ist nicht nur eine angemessene Maßnahme gegen dieses rücksichtslose Verhalten, sondern auch ein notwendiges Signal, dass illegales und gebührenfreies Parken im Umfeld eines öffentlichen Parkhauses nicht geduldet wird - unabhängig davon, ob Anwohnende direkt betroffen sind oder nicht. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1169
Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen Dachsburg
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2025, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 1009/10 vom 03.03.2025 Betreff: Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen Dachsburg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie erfolgt die Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule? 2. Welche negativen Auswirkungen könnten ab wann die bisher gute und wichtige Arbeit des Horts Dachsburg einschränken oder beenden? 3. Falls solche Auswirkungen bestehen: Wie und durch wen wird im Interesse aller Betroffenen diese Arbeit (insbesondere für besondere Bedarfe von Kindern) künftig sichergestellt? 4. Wie wird die Finanzierung gesichert? 5. Wie kann der eventuelle Übergang von Zuständigkeiten gut geregelt werden, insbesondere für Kinder, Eltern und bisherige Beschäftigte? 6. Gibt es zu den vorgenannten Fragen Probleme mit dem Kindernet oder könnte es welche damit geben, und wenn ja, wie werden diese sodann schnellstens behoben? 7. Wann und wie soll nach den aktuellen Erkenntnissen zu den vorgenannten Fragen das Ganztagskonzept an welchen weiteren Grundschulen im Ortsbezirk 10 besser umgesetzt werden? Begründung: Die Zahl der Kinder wird sowohl am Frankfurter Berg als auch in Berkersheim steigen. Deshalb ist es wichtig, sowohl die schulische Ganztagsbetreuung als auch das bisherige, sehr gute Betreuungsangebot insbesondere der Dachsburg für besondere Bedarfe sicher zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 296 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 296) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6043, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025
Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. Welche Verwendung für die in der Max-Pruss-Straße abgestellten Container für Obdachlose vorgesehen ist, die aktuell nicht genutzt werden. 2. Wie das Unterstützungskonzept der Stadt für Härtefälle von Obdachlosigkeit aussieht, das die Nutzung derartiger Container vorsieht. Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 23 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1109/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1109/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: CDU
Weiter lesenWarum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 722/11 Betreff: Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge? Der Magistrat möge bitte Auskunft geben: Der Magistrat wird gefragt, warum in Anfragen zum Bereich "Elektromobile Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" immer wieder nur auf den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung verwiesen wird, in dem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, nicht unternehmerisch tätig zu werden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Einerseits wirbt die städtische Gesellschaft "Mainova AG" selbst auf Ihrer Webseite: "Mainova und ABG bauen in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt die Ladeinfrastruktur. . aus". Bei Anfragen zu "Elektromobiler Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" an den Magistrat antwortet sogar der Pressesprecher der Mainova AG auf die Anfragen des Ortsbeirates an den Magistrat. - Besteht die Möglichkeit, das der Magistrat trotzdem auf seine städtischen Partner einwirkt und diese öffentliche Ladeinfrastruktur in die Stadtteile bringen, obwohl der Beschluss der Stadtverodnetenversammlung eine völlig andere Zielsetzung hat? Das Open Market Modell (2020), welches die Ladeinfrastruktur befördern sollte, ist nun seit drei Jahren aktiv und gilt als umgesetzt. Es sollten bereits im Jahr 2022 "380" neue Ladepunkte in Frankfurt entstehen. - Wieviel der ursprünglichen 380 Ladepunkten sind 2022 umgesetzt worden und nutzbar? - Wieviel der Ladepunkte stehen davon in den östlichen Wohngebieten (ab A661)? - Ist das "Open-Market-Modell" gut umgesetzt worden und wird es seinen erforderlichen Teil beitragen um das Ziel zur Klimaneutralität in Frankfurt 2035 zu erreichen? - Was ist aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte zu Ladepunkten in den Stadtteilen geworden? - Hat es bisher seitens des Magistrats Anstrengungen gegeben, Ladepunkte für E-Autos in die Wohngebiete der östlichen Stadtteile zu bringen? - Wieviel öffentliche Ladepunkte gibt es in den östlichen vier "Wohngebieten" der Stadtteile Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim heute? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2025 Die Vorlage OF 722/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung von Bewohnerparken im Bereich Hahnstraße/DB-Zentrale
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1378/5 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken im Bereich Hahnstraße/DB-Zentrale Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob die Einführung des Anwohnerparkens in Niederrad im Bereich Hahnstraße/DB-Zentrale geeignet ist, den dortigen Parkdruck für die Anwohner zu reduzieren. Begründung: Im dortigen Wohngebiet kommt es zunehmend dazu, dass Fahrzeuge von Fremdparkern wochen- oder sogar monatelang abgestellt werden, ohne benutzt zu werden. Dies führt dazu, dass die Anwohner große Schwierigkeiten haben, einen Stellplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung zu finden. Um dieses Problem zu reduzieren, sollte geprüft werden, ob die Einrichtung des Anwohnerparkens hier Abhilfe schaffen kann. Dieser Bereich sollte nicht ausschließlich durch Langzeitparker belegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1378/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenBudgetantrag für den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1001/10 Betreff: Budgetantrag für den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. mit 1.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Das Geld soll für die wichtige ehrenamtliche Arbeit mit Stadttauben im Frankfurter Bogen verwendet werden. Damit sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden: 1. Das verbotene Füttern von Tauben zu unterbinden, 2. Stärker als bisher einen geeigneten Umgang zur Reduktion von Tauben vor Ort zu erreichen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Reduktion von Tauben über den Einsatz von Gipseiern, die in Nestern zum Einsatz gegen echte Eier kommen, erfolgt bisher nur in einer Tiefgarage am Gravensteiner-Platz. Das Stadttaubenprojekt ist ein seit Jahren anerkannter und sehr bewährter Verein. Da die wichtige Arbeit des Vereins im Interesse der hier lebenden und arbeitenden Menschen ist, möchte der Ortsbeirat einen Zuschuss gewähren. Der Ortsbeirat 10 bedankt sich ausdrücklich bei dem Stadttaubenprojekt für die sehr gute Arbeit und möchte unverändert ein Taubenhaus in Preungesheim realisiert wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1001/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1001/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 403 2025 Die Vorlage OF 1001/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWohnungen im Ortsbezirk 6
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1179/6 Betreff: Wohnungen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele städtische Wohnungen, nicht nur der ABG sondern auch städtischer Ämter, gibt es im Ortsbeiratsbezirk 6 (bitte aufgegliedert nach Stadtteilen) 2. Wie viele davon stehen leer? 3. Sofern es Leerstand gibt, was sind die Gründe? Begründung: Gemäß dem Zensus 2022 stehen in Frankfurt 12.893 Wohnungen leer. Die Landesregierung hat sich den "Kampf gegen spekulativen Leerstand" auf die Fahnen geschrieben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt unterstützt dies ausdrücklich. Dennoch ist immer wieder wahrzunehmen, dass städtische Wohnungen leer stehen und teils verfallen. Angesichts der Wohnungsnot ist dies nicht tragbar. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1142 2025 Die Vorlage OF 1179/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenNied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63
Zukunft des Wohnprojekts Prowokulta sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6492 entstanden aus Vorlage: OF 990/10 vom 27.01.2025 Betreff: Zukunft des Wohnprojekts Prowokulta sicherstellen Der Magistrat wird unter anderem in Verbindung mit der städtischen ABG Frankfurt Holding um rasche Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, bis wann die aus Sicht des Ortsbeirates 10 erforderliche, möglichst frühzeitige Verlängerung des Vertrags mit Prowokulta am Frankfurter Berg - einem der ältesten gemeinschaftlichen Wohnprojekte Frankfurts - erfolgen wird; 2. ob, und wenn ja, welche Änderungen oder eventuellen Verbesserungen seitens der Stadt vorgesehen sind. Begründung: Das Wohnprojekt Prowokulta hat sich am Frankfurter Berg etabliert. Vertragliche Hängepartien sollten im Interesse der Bewohner vermieden werden. Dies umso mehr, als gemeinschaftliche Wohnprojekte in Frankfurt rar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 704 Aktenzeichen: 64-0
Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der DunantSiedlung vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6505 entstanden aus Vorlage: OF 1159/6 vom 25.01.2025 Betreff: Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der Dunant-Siedlung vorantreiben Die Dunant-Siedlung im Frankfurter Stadtteil Sossenheim zählt etwa 3.400 Bewohner in mehr als 1.200 Wohneinheiten, die damit einen erheblichen Anteil der Bevölkerung des Stadtteils ausmachen (rund 20 Prozent). Besonders ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen haben in diesem Gebiet mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs zu kämpfen. Aktuell gibt es im Umfeld der Siedlung keinen adäquaten Nahversorger (außer zwei Kioskgeschäfte), was viele Menschen dazu zwingt, weite Wege mit dem Auto oder dem ÖPNV zurückzulegen, um ihre Einkäufe zu erledigen. Die Möglichkeit einer wohnortnahen Versorgung würde nicht nur die Lebensqualität der Anwohner deutlich steigern, sondern den Autoverkehr verringern und damit die Umweltbelastung reduzieren. In der am anderen Ende Sossenheims gelegenen Carl-Sonnenschein-Siedlung konnte bereits eine Lösung für ein ähnliches Problem gefunden werden: Dort wurde die Errichtung eines Aldi-Markts angekündigt, der den Anwohnern eine wohnortnahe Versorgung ermöglicht. Dieses positive Beispiel zeigt, dass durch die gezielte Unterstützung von Investoren und die Identifikation geeigneter Flächen eine nachhaltige Lösung geschaffen werden kann. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen wird der Magistrat gebeten, folgende Anregungen umzusetzen: 1. Standortprüfung: Es sollen geeignete Flächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Dunant-S iedlung identifiziert werden, die sich für die Ansiedlung eines Nahversorgers eignen. 2. Bedarfsanalyse: Eine detaillierte Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung ist durchzuführen, die die demografische Struktur der Siedlung, die Mobilitätsbedürfnisse der Bewohner und mögliche Betreiberkonzepte berücksichtigt. 3. Förderung privater Investoren: Der Magistrat wird gebeten, Investoren oder Betreiber gezielt anzusprechen und bei der Ansiedlung eines Nahversorgers zu unterstützen, etwa durch städtische Förderprogramme. Das Beispiel der Carl-Sonnenschein-Siedlung zeigt, dass durch gezielte Maßnahmen eine Lösung möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 671 Aktenzeichen: 61-0
Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464 entstanden aus Vorlage: OF 685/11 vom 23.01.2025 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Magistrat wird gebeten, die Trassenführung zu dem geplanten Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson-Gelände, welche über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die Stellungnahme ST 2 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 685 Aktenzeichen: 60-1
Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6408 entstanden aus Vorlage: OF 911/9 vom 08.01.2025 Betreff: Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötig Das Bürgeramt Dornbusch - zuständig für 50.000 Menschen im Ortsbezirk - kann dienstags, donnerstags und freitags nur mit Termin aufgesucht werden. Neue Termine werden deutlich zu kurzfristig online freigeschaltet: jeweils nur acht Kalendertage im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche, die daher sehr schnell vergeben sind. So ist eine echte Planbarkeit des Besuchs des Bürgeramtes nicht gegeben. Deswegen wird der Magistrat gebeten, den Service für Bürger zu verbessern und die Zeitphase der Onlinebuchungen für das Bürgeramt Dornbusch deutlich zu verlängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 659 Aktenzeichen: 12-0
Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6399 entstanden aus Vorlage: OF 898/9 vom 13.01.2025 Betreff: Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51 Im Rahmen des S6-Ausbaus mussten in der Liegenschaft Niedwiesenstraße 41 bis 51 die Autoparkplätze entlang des Bahndammes entfernt und den Mietern der Plätze gekündigt werden. Mittlerweile sind die Bauarbeiten an dieser Stelle schon lange beendet und die Parkplätze wieder hergerichtet und nummeriert worden. Bewohner der Häuser beklagen, dass diese Plätze zurzeit nicht vermietet werden und leer stehen. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding, die Eigentümerin der Liegenschaft 41 bis 51 ist, zu verständigen und in Erfahrung zu bringen, ab wann die Parkplätze für die Bewohner*innen wieder zur Verfügung stehen und falls die Plätze zurzeit nicht vermietet werden, die Gründe zu erfragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 555
Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 696/11 Betreff: Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im Riederwald Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche gewerblich genutzten Räume durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG vermietet werden. 2. Wie viele dieser Räumlichkeiten momentan leer stehen. 3. Wann das leerstehende Restaurant Ecke Am Erlenbruch/Schäfflestraße wieder vermietet wird und welche Nutzung dafür vorgesehen ist. Begründung: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat als Verantwortlichen für seine städtische Wohnungsgesellschaft. Der Stadtteil Riederwald ist zur großen Mehrheit aufgeteilt zwischen dem VBS und der städtischen ABG. Deren Politik, bei der Vermietung der Räumlichkeiten, ist entscheidend für die Entwicklung des Stadtteils. Es besteht die Sorge, dass leerstehende Räumlichkeiten die Entwicklung des Stadtteils behindern. Die Beantwortung obenstehender Fragen soll dazu beitragen, den Sorgen zu begegnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1116 2025 Die Vorlage OF 696/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
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