S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 183/10 Betreff: Fotovoltaikmodule an Lärmschutzwänden der S-Bahn-Neubaustrecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova AG und der Bahn Gespräche zu führen, ob die Lärmschutzwände an der S-Bahn-Neubaustrecke am Frankfurter Berg und in Berkersheim mit blendfreien Photovoltaik-Modulen ausgestattet werden können. Begründung: An Rand der S-Bahnstrecken im Rhein-Maingebiet sind solche Anlagen bereits installiert und in der Schweiz sind Photovoltaikmodule an Lärmschutzwänden eher die Regel. Die neue Technik erlaubt es auch, dass Module senkrecht zu 90 Grad aufgehängt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1439 2022 Die Vorlage OF 183/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Mainova AG und der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob die Lärmschutzwände an der S-Bahn-Neubaustrecke am Frankfurter Berg und in Berkersheim künftig mit blendfreien Fotovoltaikmodulen ausgestattet werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 101/7 Betreff: Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen Der Magistrat wird gebeten, die Bäderbetriebe mit der zeitnahen Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes für die technischen Anlagen (Gebläse etc.) an der neuen Traglufthalle im Freibad Hausen zu beauftragen und für die nächste Wintersaison zu prüfen, ob diese Anlagen auf die gegenüberliegende Seite der Halle (Richtung Ludwig-Landmann-Straße) verlegt werden können. Begründung: Die neue Traglufthalle für das Freibad Hausen ist eine Bereicherung für den Ortsbezirk und erfreut sich großer Beliebtheit. Zum Betrieb der Halle sind allerdings einige lärmemittierenden technischen Anlagen erforderlich, die derzeit in Richtung der Wohnbebauung (Pfannmüllerstraße/ Hausener Obergasse) angebracht und nicht durch eine Lärmschutzeinhausung abgeschirmt sind. Spätestens zur zweiten Wintersaison sollten diese technischen Anlagen verlegt oder durch einen geeigneten Lärmschutz abgeschirmt werden, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den ersten Teil der Vorlage OF 101/7 bis zu den Worten "zu beauftragen" getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1393 2022 Die Vorlage OF 101/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster Teil der Vorlage: Einstimmige Annahme Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 277/1 Betreff: Aurelis - erst beteiligen, dann planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Aurelis dazu aufzufordern für die weitere Planung im Bereich des sog. "Europaviertels" dem Prinzip "Erst Beteiligen - dann Planen" zu folgen. Dies gilt insbesondere für die am westlichen Ende der Europaallee noch zu realisierende Grünfläche. Bei deren Planung ist eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in jedem Fall sicher zu stellen. Begründung: Als "Projektentwicker" ist Aurelis in der Vergangenheit einige Verpflichtungen öffentliche Flächen zu errichten eingegangen. Dabei kam es leider immer wieder vor das zuerst vorgelegte Planungen den Bedürfnissen der Anwohnenden nicht voll gerecht wurden. So zuletzt bei der Planung der Grünfläche rund um den Wasserturm. Dies liesse sich durch eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden und des Ortsbeirats vermeiden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1371 2022 Die Vorlage OF 277/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, Aurelis dazu aufzufordern, für die weitere Planung im Bereich des sog. "Europaviertels" dem Prinzip "Erst Beteiligen - dann Planen" unter Einbeziehung des Grünflächenamtes zu folgen. Dies gilt insbesondere für die am westlichen Ende der Europa-Allee noch zu realisierende Grünfläche. Bei deren Planung ist eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in jedem Fall sicherzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 286/6 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28 000 qm großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1 1/2 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig voran geht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und mehr und mehr Personen sich Zutritt verschaffen, um dort ein "lost place" Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1323 2022 Die Vorlage OF 286/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 156/11 Betreff: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operator auf dem Gelände des Park+Ride Parkhaus Borsigallee einen Schnell-Ladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Alternativ sollte dort, wie im Bebauungsplan bereits vorgesehen, auf der obersten Etage ein Sport und Freizeitangebot geplant und gebaut werden und das Freigelände für Sport und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Begründung: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort 100Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur größer 100kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen a 8,12 oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler gängiger bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in 4-6 Stunden (11kW max). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten vom Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft, Hessen-Center, und einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald, hinter der Autobahn. Zur alternativen Nutzung: Im Bebauungsplan Nr.677 Borsigallee / P+R Anlage ist festgehalten: 5. Städtebauliches Konzept Aus städtebaulichen Gründen werden zusätzliche Nutzungen auf dem Grundstück vorgesehen, um einer Monostruktur entgegenzuwirken und um die Sicherheit und Akzeptanz der Anlage zu erhöhen. Weiterhin sind auf dem Dach des Parkhauses Anlagen für sportliche Zwecke vorgesehen. 6. Art der baulichen Nutzung Im hinteren Teil des Grundstückes wird die Nutzung auf Stellplätze sowie Einrichtungen für sportliche Zwecke beschränkt, um das Planungsziel P+R-Anlage zu sichern. Die spezielle Festsetzung "sportliche Anlage" fördert das Ziel, durch eine Mischnutzung zusätzliche soziale Kontrolle zu erreichen und bietet die Möglichkeit, Einrichtungen mit großem Flächenbedarf, die im Stadtgebiet fehlen, an konfliktarmer Stelle unterzubringen. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2022 Die Vorlage OF 156/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 162/11 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1000qm) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1308 2022 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 159/11 Betreff: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur Sanierung oder zum Abriss und Neubau der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, nach dem aktuellen Stand der Planungen zur Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule: 1. Sind die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Entwurfsplanung mittlerweile erstellt? 2. Ist die Sanierung oder der Abriss und Neubau der Sporthalle vorgesehen? 3. Wann sollen die eventuelle Sanierung bzw. der eventuelle Abriss und Neubau erfolgen? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1403 führt der Magistrat aus, dass die Haushaltsmittel freigegeben und die Wirtschaftlichkeitsprüfung mit dem Ziel einer Entwurfsplanung beauftragt wurden. Bisher hat der Ortsbeirat 11 allerdings keine Information über den weiteren Fortgang in der genannten Angelegenheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 268 2022 Die Vorlage OF 159/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Betreff: Plädoyer für eine "Freiraumsatzung mit Balance" Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Magistratsvorlage M 147 vorgelegte Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)" vor Beschlussfassung wie folgt zu überarbeiten/präzisieren: Einschränkung des Geltungsbereiches auf Freiflächen im Eigentum von Kapitalgesellschaften/gewerblich geprägten Vermietern bzw. ab einer Grundstücksgröße von 1.000 qm; Priorisierung der in §§4 und 5 vorgeschlagenen Einzel-Maßnahmen zur Gestaltung der Grundstücksfreiflächen hinsichtlich Praktikabilität und Kosteneffizienz und Nennung der jeweils (geschätzten) zu erwartenden Konsequenzen für Investitionsbereitschaft der Eigentümer auf der einen und steigenden Belastungen über Mieten und Betriebskostenumlagen für die Mieter - basierend auf Konsultationen mit entsprechenden Experten; Daraus abgeleitet Aufnahme einer Regelung zum Umgang mit Zielkonflikten: z.B. Freiraumsatzung hat immer "Vorfahrt" vor Denkmalschutz oder "Dämmung" geht vor "Begrünung"; Konkretisierung der langfristig zu erwartenden Belastung des Haushalts der Stadt Frankfurt durch die Schaffung der für Durchführung und Kontrolle notwendigen Stellen vor Verabschiedung der Satzung. Begründung: Die CDU-Fraktion im OBR2 unterstützt grundsätzlich die Idee, eine angemessene Begrünung der Grundstücksfreiflächen im Stadtgebiet Frankfurts sicherzustellen und hat jüngst wieder einen Antrag zur besseren Nutzung der Vorgartensatzung (OM 7086) gestellt. Die vorgelegte Freiraumsatzung ist allerdings in vielen Bereich nicht konsequent durchdacht und geht teilweise viel zu weit. Insbesondere werden die Kosten und die daraus resultierenden Folgen für die Schaffung von zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum durch Nachverdichtung ausgeblendet. Problematisch ist zunächst der Gültigkeitsbereich der Satzung für "alle privaten Grundstücke". Besser wäre es, zwischen "Privatpersonen/Personengesellschaften" und "Kapitalgesellschaften" wie z.B. Investment- und Pensionsfonds, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften etc. als Eigentümer zu unterscheiden und die Freiraumsatzung auf solche "Kapitalgesellschaften" zu beschränken. Alternativ wäre es sinnvoll, daß die Satzung erst ab Grundstücksgrößen ab 1.000 qm anzuwenden ist. Von den 30% der Gebäude- und Gebäudefreiflächen in Frankfurt werden diese "großen" Grundstückseigentümer den Großteil abdecken und wären auch in der Lage, die zu erwartenden erheblichen Mehrkosten zu tragen. Bei einer so gezielteren Freiraumsatzung wäre der Wirkungsgrad auch ungleich höher. Eine aktuelle Befragung mit dem GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung von über 1.300 Mitgliedern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. November 2021 ergab, dass 53% der privaten Eigentümer keine künftigen Investitionen in weitere Wohnungen zur Vermietung tätigen wollen. Hauptgrund dafür ist die Angst vor weiteren Regulierungen, die zu hohen Kosten führen. [1] Die Freiraumsatzung wartet zusätzlich zu den bestehenden Regeln mit einer Fülle von zusätzlichen Regulierungen und Anforderungen auf, deren Kosten für eine Privatperson als Immobilienbesitzer nicht zu stemmen sind. Es besteht so das Risiko, dass private Eigentümer nicht mehr in die Bestandimmobilien investieren werden. Hierzu einige Beispiele: §4.2 [2] : "Pflanzung eines mittel- oder großkronigen Laubbaums bevorzugt mit Bodenanschluß je 200 qm Freifläche". Bei einem nur mittelkronigen Laubbaum mit Kronendurchmesser von 12 m beträgt der Wurzeldurchmesser ebenfalls 12 m und bedarf einer entsprechenden Erdaushubs von 12 m Durchmesser und mind. 1 m Tiefe. Rücksprachen mit dem Forstamt haben ergeben, dass dabei ohne Transport die Kosten bei etwa 5.000,- bis 8.000,- Euro/Baum liegen. Auch ist fraglich, ob der Baum dann tatsächlich anwächst - ein Risiko, dass dann allein der Eigentümer trägt. Sinnvoller ist es, einen kleineren Baum zu pflanzen und langfristig wachsen zu lassen. Dies ist nicht vorgesehen. Auch ist "bevorzugt mit Bodenanschluß" im §4.2 überflüssig: Ein Baum dieser Größe lässt sich nicht im Pflanzkübel verpflanzen. Bei "Stuttgart 21" wurde mühsam versucht, in größerem Stil großkronige Bäume zu verpflanzen und zu versetzen - ähnliche praktische Erfahrungen sollten in die Satzung einfließen, bevor die Satzung verabschiedet wird §4.7: Eingrünung der Standflächen für Abfallbehältnisse: Ein kleines Mehrfamilienhaus braucht mind. 6 Mülleimer, bei vielen Anlagen mit engen Hofflächen ist es nicht praktikabel, Standflächen einzugrünen. Mülleimeranlagen mit begrünten Oberflächen könnten eine Alternative sein - diese sind für größere Anlagen in Mietshäusern allerdings auch nicht unter 3.000,- bis 5.000,- Euro zu haben. Zudem dient die Eingrünung von Abfallbehältnissen v.a. dem Stadtbild. Dies fällt in Hinter- und Innenhöfen weg, so daß den Eigentümern zusätzliche Kosten für wenig Nutzen aufgebürdet werden. Hier wäre mehr Offenheit und eine Eingrenzung der Satzung auf Anlagen unmittelbar in Straßennähe wünschenswert. Auch nicht bedacht wurden die Folgen der Vorgaben für die Bestands- und Neumieter: Flächen mit üppiger Bepflanzung und großem Laubbaumbestand bedürfen der intensiven Pflege und Instandhaltung - v.a. wenn sie nach § 4.1 weitgehend "mindestens durch Aussaat von Rasen" begrünt werden sollen. Gerade Rasenflächen sind besonders hitzeempfindlich und müssen im zitierten heißen Frankfurter Klima[3] regelmäßig bewässert werden. Gartenpflege und Bewässerung von Allgemeinflächen sind standardmäßig Teil der auf den Mieter umzulegenden Betriebskosten. Da nach §3.3 "abgängige Pflanzen spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen sind", wird jeder rationale Vermieter künftig über die Massen wässern, düngen und pflegen, um etwaigen Folgekosten zu entgehen - vor allem, da er diese Kosten auf den Mieter abwälzen kann. In dem Zusammenhang ist auch unklar, wer die Instandhaltung künftig kontrollieren soll - will der Magistrat eine Art "Freiflächen und Garten-Polizei" ins Leben rufen? Zielkonflikte z.B. zwischen Anforderungen von Denkmalsschutz und Vorschriften der Freiraumsatzung sowie zwischen Energieeffizienz und Freiraumsatzung werden nicht berücksichtigt. Frankfurt weist in vielen Stadtvierteln glücklicherweise einen wunderschönen Bestand denkmalgeschützter Immobilien aus. §6.3 schreibt eine Ausführung der Fassadenbereiche in heller Farbe vor. Abgesehen davon, dass die Wahl der Hausfarbe in einem freiheitlichen Land im Ermessen des Eigentümers liegen sollte, wurden früher vornehmlich dunklere Farben bei Gebäuden eingesetzt, um einer Verschmutzung durch den damals auf Straßen üblichen Schlamm und Matsch vorzubeugen. Das Denkmalamt schreibt bei Sanierungen ohnehin eine Analyse der historischen Farbschichten vor - die ursprüngliche Farbe ist dann jeweils zu verwenden - die wahrscheinlich in den wenigsten Fällen mit der in §6.3 genannten Vorgabe "hell mit Blendschutz" zu vereinbaren ist. Hier wäre für die Eigentümer eine klare "Vorfahrtsregel" wünschenswert, etwa "Freiflächensatzung steht über dem Denkmalschutz". Die Satzung gibt bei derartigen Zielkonflikten nur den §7 der "Zulassung von Abweichungen" an die Hand. Durch den damit verbundenen erhöhten Abstimmungsbedarf werden Baugenehmigungsprozesse noch weiter verkompliziert. Möchte ein Eigentümer seine Fassade im Sinne der Energieeffizienz dämmen, dann schreibt §6.2 für Fassadenflächen flächige Begrünung von mind. 25% bis zu einer Höhe von 6 Metern vor. Da Fassadenbegründung von Bestandsbauten komplex und teuer werden kann, werden Hausbesitzer schon im Vorfeld davon abgeschreckt. Dämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz bei, sondern hilft, die Heizkosten für die Mieter signifikant zu reduzieren. Nachdem Gebäude nach Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr mit 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent-Austoß [4] immerhin auf Platz 4 der nationalen "Treibhaussünder" stehen, sollte hier eine klare Vorfahrtsregel postuliert werden: z.B. "bei Dämmung ist Begrünung optional". Zudem kann die Fassadenbegrünung besonders in Innenstadtquartieren und an Gründerzeithäusern unverhältnismässig erschwert werden: Die Grundstückgrenzen enden oft direkt an den Gebäudegrenzen und die anschließende Fläche befindet sich in einem anderen Eigentum. Sollte es sich um Gehwege handeln, müssen z.B. Mindestbreiten berücksichtigt werden. Zielkonflikte stellen sich auch bei Solaranlagen dar, die ebenfalls dem Klimaschutz dienen und perspektivisch einen höheren Beitrag leisten werden als die in §5.2 geforderte Begrünung von Dächern, Garagen und Carports. Jenen sollte auf jeden Fall Vorrang eingeräumt werden und Begrünung nur dann in Frage kommen, wenn eine Installation von Solaranlagen nicht möglich ist - zumal Bestandsdächer häufig gar nicht die statischen Voraussetzungen für das zusätzliche Gewicht einer Begrünung erfüllen Bei Neubaudächern würde eine Begrünung die Baukosten ebenfalls signifikant erhöhen (Kosten einfacher extensiver Begrünung ca. 60-80,- Euro/qm; erhöhter statischer Aufwand ca. 20,- Euro/qm, die dann natürlich letztlich auf die Miete umgelegt werden. Der aktuelle Vorschlag (M 147) dürfte zu langfristigen Belastungen des Frankfurter Haushalts durch den erwartbaren immensen künftigen Personalbedarf für Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen führen. Insofern überzeugt folgende Begründung darin nicht: "Unmittelbare Kosten entstehen der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der Vorlage nicht (...) der zukünftige Personalaufwand läßt sich zurzeit nicht belastbar vorhersagen."[5] Im Interesse des Steuerzahlers Frankfurts sollte eine zumindest grobe Schätzung des Personalbedarfs durch die betroffenen Dezernate vor der Verabschiedung der Satzung erfolgen und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Es wird gebeten, die Satzung unter Berücksichtigung der o.g. Punkte zu überarbeiten, um so vor dem Hintergrund der immensen Herausforderungen des Klimawandels wirkungsvoller und günstiger das Ziel der Freiraumsatzung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 145/9 Betreff: Begrünung neben Schallschutzwand Main-Weser-Strecke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich des Themas Schallschutzwand nochmals anzunehmen. Die Planfeststellung ist bereits Jahrzehnte alt und würde heute so nicht mehr genehmigungsfähig sein, die die Erweiterung der Bahntrassen soll neben den BAB's erfolgen. Ursprünglich wurde von einer begrünten Schallschutzwand gesprochen, die nun nicht mehr durchführbar ist. Die Anwohner schauen von Ihren Fenstern, Balkonen, Terrassen direkt auf eine mehre Meter hohe Wand. Bei der Video-Konferenz: Informationsgespräch Ortsbeirat 9 Ginnheim Eschersheim wurde uns mitgeteilt, dass die Begrünung nur an einer separaten Wand oder an einem daneben errichtetem Schutzzaun. Der Ortsbeirat erwartet eine Vorlage seitens der Stadt über die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzzaunes an den Grundstückgrenzen an dem Pflanzkübel eingehängt werden können. Die Begrünung kann dann von den Anliegern erfolgen. Der Zaun/Schutzwand sollte wegen des einheitlichen Bildes von der Stadt Frankfurt errichtet werden, z.B. aus dem Projekt Frankfurt frischt auf. Pflanzkübel sollten z.T. auch von Frankfurt finanziert werden oder den Anliegern zum Kauf angeboten werden. Die Bepflanzung erfolgt von den Anwohnern, so dass der Stadt für die Pflege der Pflanzen keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die Anwohner mussten auf einen Teil ihres Grundstücks verzichten und das passierte z.T. in Nacht- und Nebelaktionen. Einen kleinen Bonus sollten die Betroffenen erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1252 2021 Die Vorlage OF 145/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 139/3 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen angenommen. - Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu. - Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit. - Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung sollte mit einer Frist von 9 Monaten verlangt werden. - Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. - Leichtbauten (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden. Begründung: Wenn wir dem Klimawandel entgegensteuern wollen, müssen wir auch bei der Gebäudesanierung schnell vorankommen. Daher müssen wir die städtischen Gebäude schnell ertüchtigten und bei den privaten Eignern die Investitionsbereitschaft erhöhen. Neben Förderprogrammen sollte zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft in den Gebäudebestand ein "Runder Tisch" eingerichtet werden, an dem Mieter- und Vermieterverbände gemeinsam mit der Politik Lösungen zur Reduzierung von Hemmnissen erarbeiten. Da die Gestaltungssatzung in ihrer jetzigen Form nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei allen bereits bestehenden Liegenschaften greift, befürchten wir, dass die neue Satzung nach Inkrafttreten für Hemmnisse bezüglich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sorgen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 20 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 147 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Betreff: Ist das Südmilch-Gelände verkäuflich? Vorgang: OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21 Der Magistrat äußerte in seiner Stellungnahme 1745 vom 27.9.21 die Ansicht, die ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit den Eigentürmern des Südmilchgeländes in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, den Kontakt mit den Eigentümern des Südmilchgeländes aufzunehmen und sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen. Sollten diese bestehen, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben. Hintergrund: Das Nordend steht unter starkem Gentrifizierungsdruck und untersteht aus diesem Grund der Milieuschutzsatzung. Ziel dieser Satzung ist, Verdrängung weniger finanzstarker Haushalte zu verhindern. Das Südmilchgelände als letztes großes Areal des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte, bietet die Möglichkeit, bei entsprechend geförderter Bebauung eine Durchmischung des Gebietes sicherzustellen. Gerade hinsichtlich der viel zu geringen Anzahl an städtischen geförderten Wohnungen, sollte diese Chance nicht vertan werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1471 2022 1. Die Vorlage OF 152/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 170/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 81/8 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen zur Kenntnis angenommen. 1. Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu. 2. Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit. 3. Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung sollte mit einer Frist von 9tt Monaten verlangt werden. 4. Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessisches Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. Mittelkronige Bäume sind daher in Reihenhaussiedlungen nicht zwingend. 5. Leichtbautden (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden. Begründung: Wenn wir dem Klimawandel entgegensteuern wollen, müssen wir auch bei der Gebäudesanierung schnell vorankommen. Daher müssen wir die städtischen Gebäude schnell ertüchtigten und bei den privaten Eignern die Investitionsbereitschaft erhöhen. Neben Förderprogrammen und Vorgaben sollte für eine erleichterte und erhöhte Investitionsbereitschaft im Gebäudebestand ein "Runder Tisch" von Mieter- und Vermieterverbänden und der Politik, die Reduzierung von Hemmnissen und Bündnisse "für Wohnen" gefordert werden. Da die Gestaltungssatzung in ihrer jetzigen Form nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei allen bereits bestehenden Liegenschaften greift, befürchten wir, dass die neue Satzung nach Inkrafttreten für Hemmnisse bezüglich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sorgen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 81/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, LINKE. und 1 SPD gegen CDU, FREIE WÄHLER, FDP und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 47/13 Betreff: Begrünung der Lärmschutzwand am Kurmarkviertel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat geeignete Mittel zu ergreifen um die im Bebauungsplan B862 festgelegte Begrünung der Lärmschutzwand entlang der L3008 endlich zu realisieren. Begründung: Die Lärmschutzwand des Kurmarkviertels wurde in sehr einfacher Bauweise rasch und unansehnlich umgesetzt. Von der L3008 aus besehen ist die Wand mit ihrer hellen Plastikfolie hinter Drahtgeflecht kein schöner Anblick. Im Bebauungsplan B862 wurde deutlich festgelegt, dass die genannte Lärmschutzwand zu begrünen ist. Siehe hierzu auch den Text des B862, Abschnitt A, Punkt 10: 10. Begrünung der Lärmschutzwand § 9 (1) Nr. 20 und Nr.25 BauGB Die Lärmschutzwand ist entlang der L 3008 auf beiden Seiten flächig mit standortgerechten Kletterpflanzen zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Im Norden und Süden, senkrecht zur L 3008, ist die Lärmschutzwand innenseitig zum Wohngebiet flächig mit standortgerechten Kletterpflanzen zu begrünen. Es würde den ersten Eindruck, den ein Besucher von Nieder Erlenbach bekommt, deutlich aufwerten, wenn die Lärmschutzwand gemäß dem geltenden Bebauungsplan vollständig begrünt wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 13 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1177 2021 Die Vorlage OF 47/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "endlich" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 142/11 Betreff: La ̈rmschutzwand Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge vorsorglich Mittel in den Haushalt einzustellen, um bei den Verhandlungen im Falle einer Ablehnung seitens Hessen Mobil, die nötige Lärmschutzwand zum Schutze der Pestalozzischule sicherzustellen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hatte angeregt, notfalls diese Lärmschutzwand selbst zu errichten, falls Hessen Mobil diese nicht errichten würde. Der Schulträger der Stadt Frankfurt hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Lärmschutzwand für eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung der Freiflächen von Grundschule, Kita und Hort unabdingbar ist - sowohl für die Kinder, als auch für die dort Beschäftigten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2021, B 383 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 100 2021 1. Die Vorlage B 383 dient unter Hinweis auf OA 100 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 142/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte Hessen Mobil gegen Autobahn GmbH ausgetauscht werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 131/12 Betreff: Pavillon am Lärmschutzwall Der Magistrat wird gebeten, für eine etwaige Finanzierung durch den Ortsbeirat die Kosten zu schätzen, zu denen eine Überdachung bzw. ein Pavillon für die Sitzgruppe am Lärmschutzwall der A 5 (siehe Lageplan) errichtet werden könnte. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Begründung: Die Zahl der Jugendlichen in Kalbach-Riedberg wird in den kommenden Jahren stark steigen. Jugendliche benötigen Möglichkeiten, sich zu treffen und ihre Freizeit gemeinsam zu verbringen. Ohne ausreichend viele Angebote droht eine zu starke Konzentration von Treffpunkten an zentralen Plätzen mit daraus leicht entstehenden Konflikten mit Anwohner:innen. Ein Pavillon in Randlage des Ortsbezirks kann hier ein Puzzlestück des Angebots für Jugendliche sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1156 2021 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 210/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 266/5 Betreff: Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion" Vorgang: OM 7343/21 OBR 5; ST 1234/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum Bahnprojekt Knoten Frankfurt-Stadion und zur ST 1234 vom 11.06.2021. 1. Warum lässt der Magistrat in der ST 1234 ausschließlich die Deutsche Bahn antworten? Angefragt in der OM 7343 war die Einrichtung einer entscheidungsfähigen Projektleitung auch mit Mandatsträger:innen aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat. Wie ist der Stand hierzu? Eine entscheidungsfähige Projektleitung mit Mandatsträger:innen aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat muss für dieses Zehnjahresprojekt eingerichtet werden. 2. Im aktuellen Planfeststellungsbeschluss vom 04.10.2021 ist Lärmschutz für die Melibocusstraße zwischen Goldstein- und Adolf-Miersch-Straße nicht erwähnt. Wie sind die Planungen hierzu? 3. Wo werden Baustraßen für den Bauverkehr eingerichtet? Mit wie vielen Baufahrzeugen ist zu rechnen? Wie oft, wann und wie lange dürfen diese verkehren? 4. Wann genau wird die alte Brücke (östlich der neuen S-Bahn-Brücke) saniert? 5. Ab wann bzw. ab welchem Änderungsvolumen muss die Planfeststellung geändert werden? Sind bereits Änderungen absehbar? 6. Anwohner:innen in der Donnersbergstraße berichten, dass Pächter:innen der Kleingärten hinter der Donnersbergstraße gekündigt wurde. Das Gelände solle zugunsten des Bahnprojekts aufgeschüttet werden. Auf diesem Areal lebt ein Fuchs, der jährlich Nachwuchs bekommt. Zudem sind hier viele Vogelarten angesiedelt. Warum wurden die Anwohner:innen und Pächter:innen nicht über die Aufschüttung informiert? Welche Maßnahmen sind hinsichtlich des Naturschutzes in diesem Bereich geplant? 7. Wann wird in einer gesonderten Veranstaltung für die Bevölkerung in Niederrad umfassend über das Bahnprojekt berichtet und Fragen beantwortet? Begründung: Am 04.10.2021 wurde der Planfeststellungsbeschluss für das Bahnprojekt Knoten Frankfurt-Stadion veröffentlicht. Dadurch ergeben sich für den Ortsbeirat weitere Fragen. Außerdem lässt der Magistrat in der ST 1234 ausschließlich die Deutsche Bahn antworten. Das ist nicht hinnehmbar. Zudem tauchen immer wieder ungeklärte Punkte auf. Die breite Bevölkerung muss über das Bahnprojekt umfassend aufgeklärt und Fragen beantwortet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7343 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 251 2021 Die Vorlage OF 266/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 69/16 Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers Vorgang: OM 3960/15 OBR 16; ST 685/15 Im März 2015 hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3960 den Magistrat gebeten, das Gelände/den Parkplatz des 18. Polizeireviers im Florianweg zu sanieren. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme, ST 685, mitgeteilt, dass er die Sanierungsnotwendigkeit prüft und eine Kostenschätzung erstellt. Ein Ergebnis dieser Prüfung oder gar eine Kostenschätzung ist dem Ortsbeirat bis heute nicht bekannt, aber auf dem Gelände hat sich bis heute nichts Grundlegendes getan, abgesehen von der Tatsache, dass sich der Zustand der Fahrbahndecke stetig verschlechtert und eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Bediensteten der Polizei beim Betreten des Geländes darstellt. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. a) Wie ist die Prüfung der Sanierungsnotwendigkeit im Jahr 2015 ausgefallen? b) Wenn eine Sanierungsnotwendigkeit festgestellt wurde: Warum ist das inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle gewordene Gelände bis heute nicht saniert worden? 2. Wie schätzt der Magistrat heute die Notwendigkeit einer Sanierung ein? 3. Gibt es bereits Pläne für eine Sanierung und wenn ja, wann werden diese dem Ortsbeirat und/oder der Polizeidienststelle vorgestellt? 4. Wurde mit dem 18. Polizeirevier Kontakt aufgenommen, die über den Zustand und Bedarf Auskunft geben können (elektrisches Hoftor; marode Abflussrohre; Leerrohre für künftige Elektrifizierung des Fuhrparks, Behindertenrampe o.ä.)? 5. Wie wird der Magistrat die sichere Begehbarkeit des Geländes bis zu einer Sanierung gewährleisten? Begründung: Das Gelände ist inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle verkommen, was für das Erscheinungsbild eines Polizeireviers nicht würdig ist. Die Polizei steht für Sicherheit und Ordnung und beides ist aktuell auf diesem Gelände nicht gegeben. Zwar bemüht sich das Amt für Bau und Immobilien seit Jahren mit ihren vorhandenen Haushaltsmitteln darum, das Gelände einigermaßen begehbar zu halten, aber inzwischen sind bereits mehrere Personen - auch Polizisten - wegen den Schlaglöchern böse umgeknickt und ältere Besucher des Polizeireviers werden schon mal gestützt, um unfallfrei in das Revier zu kommen, was auf die nicht baukonforme Behindertenrampe zurückzuführen ist. Das kann doch so nicht sein oder bleiben. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3960 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 244 2021 Die Vorlage OF 69/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 238/5 Betreff: Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser Warte Vorgang: EA 39/18 OBR 5; ST 1551/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten an der Sachsenhäuser Warte fortgesetzt werden und wann mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen ist. Begründung: Die Sachsenhäuser Warte steht nunmehr seit nahezu fünf Jahren leer. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 10.08.2018 (ST 1551) mitgeteilt, dass er im Zuge der Gesamtsanierung der Sachsenhäuser Warte die Wiederherstellung des Forsthauses in der historischen Form befürwortet und hierzu eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet. Auf die Anfrage des Ortsbeirates 5 vom 05.08.2019 hat der Magistrat in seiner St 235 vom 07.02.2020 mitgeteilt, dass er zeitnah eine Vorlage bzgl. der Wiederherstellung des historische Gebäudeensembles an die Stadtverordnetenversammlung in den Geschäftsgang geben wird. Dem Ortsbeirat 5 ist nicht bekannt, dass eine solche Vorlage zwischenzeitlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist. Auch finden seit Monaten keine Arbeiten mehr an der Warte und den dazugehörigen Gebäuden statt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat um Auskunft über den Stand der Planung sowie den Zeitplan zu dessen Umsetzung. Er fordert den Magistrat auf die Bemühungen hinsichtlich der Sanierung der Sachsenhäuser Warte zu intensivieren, damit dieser geschichtsträchtige Ort nicht länger für die Öffentlichkeit verschlossen bleibt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 39 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1551 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1183 2021 Die Vorlage OF 238/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 148/3 Betreff: Mauer im Günthersburgpark sanieren Die Sandsteinmauer im Günthersburgpark zwischen altem und neuem Teil weist viele Löcher auf wo Steine herausgebrochen sind. Insbesondere im Bereich wo die Parkbänke stehen. Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Mauer denkmalgeschützt sei. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Ist die Sandsteinmauer im Günthersburgpark denkmalgeschützt? b) Wann wird die Mauer ertüchtigt um weitere Schäden und gegebenenfalls auch statische Probleme zu verhindern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 264 2021 Die Vorlage OF 148/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 87/7 Betreff: Lärmaktionsplan umsetzen Im Lärmaktionsplan Hessen 3. Runde (Teilplan Ballungsräume) [https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hes sen.de/files/Lärmaktionsplan%20Hessen %20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsräume%20Darms tadt%20Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf] werden Auslösewerte definiert, ab denen ein Lärmschutz an Straßen erforderlich wird. Auslösewerte sind Lärmmesswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen durch die Kommune zum Lärmschutz erforderlich werden. Die Auslösewerte für die Stadt Frankfurt werden im Lärmaktionsplan wie folgt definiert: Tabelle aus o.g. Lärmaktionsplan, Seite 21 [1] Weiterhin wird im Lärmaktionsplan ausgeführt: "Bei Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob und welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geeignet sind, die Lärmbelastung für die Anwohner spürbar zu verringern..." [Lärmaktionsplan S. 19] Laut HLNUG Lärmviewer (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) stellt sich die aktuelle Situation in der Thudichumstraße / Hausener Weg wie folgt dar: Damit ist die Lärmimmission auf ganzer Länge der Thudichumstraße und des Hausener Wegs deutlich im Bereich der Auslösewerte bzw. darüber (min. im Bereich 70-75 dB(A), Teilweise über 75 dB(A)) und es greift die Verpflichtung zur Einzelfallprüfung, durch welche Maßnahmen der Verkehrslärm eingeschränkt werden kann. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: - Hat die verpflichtende Einzelfallprüfung stattgefunden und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? - [Wenn ja] Welche Maßnahmen sind bereits in Umsetzung, welche Maßnahmen befinden sich in Planung? - [Wenn ja] Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht, mit welcher Begründung wird ein Lärmschutz nicht umgesetzt? - Wenn keine Einzelfallprüfung stattgefunden hat, wann wird damit begonnen und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? - Sind ad hoc-Maßnahmen geplant, um eine Lärmreduzierung herbeizuführen? Wenn nicht, warum nicht? - Der Lärmaktionsplan empfiehlt ausdrücklich Tempolimits als Verkehrslärmreduzierende Maßnahme. Warum ist dies in den genannten Straßen noch nicht erfolgt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 243 2021 Die Vorlage OF 87/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 85/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie weit sind die Planungen für die Sanierung der Kollwitzstraße fortgeschritten? 2. Werden die Planungen auch eine Ladestationen-Infrastruktur enthalten? 3. Wenn nein, werden die dringend benötigten Ladestationen für Elektrofahrzeuge noch in das Konzept aufgenommen. 4. Ist es, davon abgesehen möglich, mit dem Betreiber des Parkhauses Gespräche zu führen, dass auf dem Gelände eine Ladestation installiert werden kann? 5. Welche weiteren möglichen Standorte für Ladestationen sieht der Magistrat in der Westhausener Siedlung? 6. Wann wird es nun endlich zu der dringend erforderlichen Sanierung der Kollwitzstraße kommen? Begründung: Die dringend notwendige Sanierung der Kollwitztstraße wird den Anwohnern von Westhausen nun seit Jahrzehnten versprochen und immer wieder wird der Termin verschoben. Zwischenzeitlich steigt die Nachfrage nach E- Autos auch in der Siedlung. Leider haben die Bewohner keine Möglichkeiten die PWK vor ihren Häusern zu laden. Sie sind auf Ladestationen in der Siedlung angewiesen. Eine Ladestationen- Infrastruktur in die Sanierung einzuplanen ist mehr als sinnvoll. Anderenfalls würde über kurz oder lang die Straße wieder aufgerissen. Auch das Gelände des Parkhauses bietet sich als Standort an. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 242 2021 Die Vorlage OF 85/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nur" gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 226/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch die Frankenallee sowie die Sodener und Krifteler Straße zwecks Anlieferung zum Aldi / Rewe Center fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnprojektes Alea im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee, dann Sodener bzw. Krifteler), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1122 2021 Die Vorlage OF 226/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen 1 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 108/12 Betreff: Pflege eines städtischen Grundstücks an der Ecke Am Markstein/An der Bergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der oben bezeichneten Ecke sein Grundstück zu pflegen und für den Abtransport der an dieser Stelle unnötigen Poller zu sorgen. Begründung: s. Fotos Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 108/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 213/5 Betreff: Weitere Infotafel zum Gedenken an Arthur von Weinberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die bestehende Gedenktafel an Arthur von Weinberg in der Buchenrodestraße 24 (Niederrad) durch eine weitere Infotafel zu ergänzen und die Grünfläche von der Rückseite her zugänglich zu machen. Auf dieser Tafel sollte beschrieben sein: 1. kurzer Lebenslauf, 2. wo das Gebäude stand, wie es aussah und welche Grenzen das Grundstück hatte (Die bestehende Tafel ist hier völlig unklar, da man vor dieser Tafel stehend mit dem Rücken zum früheren Wohnhaus steht.), 3. welche Rolle die Stadt bei der Enteignung der Immobilie gespielt hat und welche Zwecke sie damit verfolgt hat (Das Musische Gymnasium war ein Geschenk der Stadt Frankfurt zum Geburtstag Adolf Hitlers.), 4. QR-Code zu weiterführenden Informationen. Begründung: Die bestehende Gedenktafel zum Wohnhaus Buchenrode von Arthur von Weinberg ist durch die niedrige Platzierung sehr schlecht zu erkennen (siehe Bild). Auch sind die Informationen darauf sehr dürftig. Das wird dem Wirken und Ansehen Arthur von Weinbergs nicht gerecht. Deshalb sollte eine weitere Infotafel neben der bestehenden Gedenktafel hinzugestellt werden. Die aktuelle kleine Grünfläche, auf der die Tafel steht, wäre hierfür hervorragend geeignet, sie sollte nur von der jetzigen Rückseite aus zugänglich gemacht werden. Dann wäre es auch möglich, unter Verwendung der erhaltenen Relikte der früheren Einfahrt und im Vergleich zu einem historischen Foto aus der gleichen Perspektive, eine Vorstellung davon zu bekommen, wo das Gebäude stand und welche Dimensionen das Grundstück hatte. Gedenktafel Arthur von Weinberg. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 92 2021 Die Vorlage OF 213/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2021, OF 191/5 Betreff: Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob ihm im Bereich Mörfelder Landstraße Ecke Beuthener Straße vermehrt Beschwerden über Lärm und Müllablagerungen zugetragen worden sind und 2. wenn ja, welchen Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese klagen über anhaltenden Lärm und regelmäßige Müllablagerungen. Es ist im Sinne der Stadt, der Mieterinnen und Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Entwicklung im dortigen Quartier positiv zu begleiten und Missständen entgegenzutreten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2021 Die Vorlage OF 191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9, ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 79/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2021 Die Vorlage OF 79/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 81/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 81/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/9 Betreff: Begrünung der Schallschutzwände Vorgang: Schreiben Amt 67 vom 03.08.2021 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Bahn zu verpflichten, die entlang der Main-Weser-Strecke zu errichtenden Schallschutzwände jeweils zur Wohnbebauungsseite zu begrünen. Gemäß des Schreibens Grünflächenamt vom 3.8.21 wird dies bei der Mauer im Bereich des Eschersheimer Friedhofes erfolgen. Es sollten auch die Anwohner aus ihren Gärten und Fenstern einen Blick auf eine begrünte Mauer haben. Für das Klima in Frankfurt ist dies ebenfalls von Vorteil. Begründung: Es kann den Anwohnern nicht zugemutet werden auf eine Mauer zu schauen, denn der Aufwuchs in einem 2-m-Streifen entlang der Lärmschutzwände untersagt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2021 Die Vorlage OF 88/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluß des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 80/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Betreff: Sachstand Iranischer Garten Vorgang: OM 448/15 OBR 9; ST 4/16; V 190/16 OBR 9; ST 281/17; V 597/17 OBR 9; ST 17/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es neue Entwicklungen bezüglich des Grundstückes Iranischer Garten gibt. Begründung: Im Februar 2017 hat der Magistrat berichtet, dass der Magistrat nach wie vor einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran anstrebt, dieser aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Januar 2018 hat der Magistrat berichtet: "Der Magistrat wird sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeit weiterhin nachdrücklich um die zur Realisierung des Iranischen Gartens erforderliche eigentumsrechtliche Beordnung der Grundstücksituation bemühen". Der Ortsbeirat möchte sich informieren, ob über den bekannten Sachstand hinaus schon Fortschritte erzielt werden konnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4488 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 4 Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 190 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 281 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 17 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 148 2021 Die Vorlage OF 97/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 53/16 Betreff: Kurvenflug für die Abflugroute 07-N (lang) Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine begründete Eingabe im Rahmen der vom Regierungspräsidium Darmstadt veranstalteten "Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Flughafen Frankfurt/Main" zum Kurvenflug zwecks Vermeidung der starken Fluglärmbelastung bei Nutzung der Abflüge über die bisherige Route 07-N (lang) fristgerecht zum 15. Oktober 20121 online einzureichen. Der Magistrat sollte in der Eingabe das Regierungspräsidium bitten zu prüfen, ob eine Minderung des Fluglärms bei Nord-, Ost- und Südostwind (sog. Betriebsrichtung 07) nun nach den neuen technischen Gegebenheiten möglich ist. Begründung: Der Ortsbeirat 16 und zahlreiche Bürger und Bürgerinnen Bergen-Enkheims bemühen sich seit über 20 Jahren vergeblich - darunter ein Klageverfahren und der persönliche Einsatz des damaligen Umweltdezernenten Tom Koenigs - um eine Minderung des Fluglärms bei Nord-, Ost- und Südostwind (sog. Betriebsrichtung 07). Das ist auf die inflexible Führung der Abflugroute 07N(Lang) über BergenEnkheim mit Hilfe von Funkfeuern zurückzuführen, deren Bedeutung und Notwendigkeit von der Deutschen Flugsicherung (DFS) bislang als Argument gegen jede Änderung der Routenführung genutzt wurde. In der Presseerklärung vom Juni 2021 gibt die DFS nun zu, dass satellitengestützt geflogen wird und Funkfeuer nur noch für einen Notbetrieb vorgehalten werden müssen. Damit wird es nun möglich, die Lärmbelastung je nach Windrichtung, Windstärke und Maschinentyp zu minimieren, auch das Umfliegen von "Siedlungszentren und eine gezielte Bahnnutzung", aber letztlich nur auf "Anforderung", erfolgen kann. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt. Über die Internetseite des RP unter oder unter https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd gelangt man zur Onlineplattform, auf der in der Zeit vom 26. Juli bis 15. Oktober 2021. Alle Betroffenen können nun weitere Anregungen und Ideen zum derzeitigen Entwurf hervorbringen. Im "Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde) Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main" wird auf Seite 143 unter Ziffer 10.3.1.3 "Siedlungszentren umfliegen und gezielte Bahnnutzung • Erhöhung des Anteils von Betriebsrichtung 25 (BR 25 + BR 07)" auf die hier aufgeführte Flugroute ausdrücklich verwiesen. Eine Eingabe ist auch deshalb besonders angeraten, weil die bisherige Planung, Bergen-Enkheim durch eine Verlagerung "schwerer" (heavy) Flugzeuge über eine neue, weiter östlich verlaufende neue Flugroute von den zuständigen Gremien aufgegeben wurde. Ausführliche Angaben zur Lärmbelastung durch Überflüge sind unter "Quellen" auffindbar. Quellen: Presse " Pressemitteilungen " 2021 " 11.06.2021.- BMWi und DFS unterstützen den Ausbau der Windkraft https://www.dfs.de/dfs homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2021/11.06.2021.- %20BMWi%20und%20DFS%20unterst%C3%BCtzen%20den%20Ausbau%20der%20Windkraft/ Entwurf des Lärmaktionsplans Flughafen Frankfurt/Main https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp- darmstadt.hessen.de/files/L%C3%A4rmaktionsplan%20Hesse n%2C%20Teilplan%20Verkehrsflughafen%20Frankfurt%20Mai n%20Stand%2026.07.2021 0-2.pdf Pressemitteilung des RP Darmstadt https://rp- darmstadt.hessen.de/pressemitteilungen/regierungspr%C3%A4sidiumstartet- zweite-%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung-zum-entwurf-des Lärmbelastung für 2021 und vorherige Jahre https://www.dfld.de/Mess/Mess.php?R=1&S=1&D=07.08.2021#StatLrm Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 750 2021 Die Vorlage OF 53/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 174/6 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, zu prüfen und berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zur Zeit 19 Kindern zwischen 0 und 11 Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in den nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde. 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können. 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden. 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit 2 Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweiler Straße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zur Zeit 30 Personen (Frauen/Mütter), darunter 19 Kinder zwischen 0 und 11 Jahren. Die Ehemänner/Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht in Kindergarten oder Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmende Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung OA 62 2021 Die Vorlage OF 174/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 95/3 Betreff: Party auf zentralen Plätzen - Austausch mit anderen Städten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, verstärkt den Erfahrungsaustausch zu Maßnahmen in Bezug auf nächtliche Partygänger auf zentralen Plätzen und die damit verbundene Lärmbelästigung und Vermüllung zu suchen. Begründung: Pandemiebedingt nutzen viele Menschen attraktive, innenstadtnahe Plätze abends und nachts an allen Wochentagen spontan zu Treffen mit Freunden, was eine hohe Lärmbelästigung der Anwohner/innen zur Folge hat und außerdem die beliebten Plätze vermüllt. Frankfurt ist nicht allein mit dem Problem, andere Großstädte haben mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen und bieten zum Teil andere Lösungen an. So kann in Köln beobachtet werden, wie begleitende Moderator/innen sich den ganzen Abend auf den Plätzen aufhalten und schlichtend eingreifen; außerdem zeigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes weit vor der Schließung Präsenz und es gibt saubere und moderne Toilettenhäuser. Die Menschen werden nicht irgendwann weiterziehen, das Problem wird nicht verschwinden, daher wird angeregt, auf kurzem Dienstweg einen Erfahrungsaustausch mit anderen interessierten Städten zu etablieren und institutionell voneinander zu lernen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 725 2021 Die Vorlage OF 95/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 130/2 Betreff: Planungsstand Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der weitere Planungsstand für das im Betreff genannte laufende Bauvorhaben ist. Die Berichterstattung kann ggf. auch im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 erfolgen, idealerweise gemeinsam mit Vertretern der neuen Eigentümerin. Begründung: Im Zuge einer Baustellenbegehung zur anhaltenden Lärmbelästigung der Nachbarschaft wurde bekannt, dass eine Neuplanung für die weiteren Teile des Gebäudeensembles im Gespräch und in Abstimmung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 181 2021 Die Vorlage OF 130/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 132/5 Betreff: Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße Vorgang: OM 6572/20 OBR 5; ST 279/21 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, gegenüber der Deutschen Bahn AG durchzusetzen, dass die bestehende Lärmschutzwand, die die Bebauung in der Nell-Breuning-Straße schützt, über die Eisenbahnüberführung hinaus verlängert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 279/2021 führt der Magistrat aus, dass die Bahnen auf dem Stand-by-Stellplatz nur wenige Minuten für einen Führerstandswechsel bei einem Wendevorgang warten würden. Die Anwohner berichten jedoch über lange Wartezeiten bei laufenden Aggregaten. Es kann dahin gestellt bleiben, welche genaue Standzeit die Bahnen warten. Die Lärmwahrnehmung ist immer subjektiv. Es ist bekannt, dass die meisten Menschen durchfahrende Züge bei gleicher Dezibelzahl als weniger störend empfinden, als brummende Aggregate. Es wäre daher wünschenswert, die Deutsche Bahn AG in dieser Hinsicht zu sensibilisieren und auf den Bau einer Lärmschutzwand zu dringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 279 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 157 2021 Die Vorlage OF 132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 106/1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: In der Magistratsvorlage M63 sollen folgende textliche Passagen geändert werden: I.1 Der Satz "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden soll." soll ersatzlos gestrichen werden. Die zugehörigen Absätze 3 und 4 Begründung / Bebauungspläne sollen ersatzlos gestrichen werden. Folgender Satz ist hinzuzufügen: "Maßnahmen zur Begrünung der Dachflächen und Fassaden, zu umweltfreundlichen Materialien und Oberflächen sowie Photovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen sind erwünscht und sollen abweichend zur Gestaltungssatzung Nr. 4 - Bahnhofsviertel möglich sein. Es soll nur die Mindestanzahl an PKWStellplätzen vorgesehen werden. Eine Kita ist auf Grund der zusätzlichen Wohnnutzung und auf Grund der wenigen verfügbaren Kitaplätze vorzusehen." Begründung: Der Bebauungsplan soll gemäß der noch durch den Magistrat durchzuführenden Prüfung im Einzelfall und des sich daraus ergebenden Ergebnisses auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Dabei wird das Ergebnis in der Bewertung im Aufstellungsbeschluss bereits praktisch vorweggenommen, um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne des Bauherrn voranzutreiben. Dabei darf die Prüfung der Umweltverträglichkeit aber nicht leiden, sondern muss sogar zwingend erfolgen, um nachteilige Auswirkungen auf die Versiegelung des Grundstücks, das Schließen von Kaltluftschneisen, die Vögel und Insekten oder den Verkehr zu erkennen und zu vermeiden. Die Gestaltungssatzung Nr. 4 - Bahnhofsviertel ist von 1981 und nicht mehr zeitgemäß. Es ist davon auszugehen, dass die Satzung demnächst überarbeitet und an die künftigen Klimabedingungen angepasst werden muss Das Bahnhofsviertel ist mit dem ÖPNV und Radwegen gut erschlossen. Der PKW-Verkehr und Parkdruck ist jedoch nach wie vor hoch. Weitere Wohnungen sind erwünscht, aber zusätzliche Stellplätze und somit zusätzlicher PKW-Verkehr sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im städtebaulichen Vertrag soll eine Kita auf dem Grundstück enthalten sein, um die zusätzlichen Bedarfe abzudecken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2021, M 63 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 31 2021 1. Der Vorlage M 63 wird unter Hinweis auf OA 31 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 106/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, LINKE. und Volt gegen 1 SPD und FDP (= Ablehnung); CDU, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 10/13 Betreff: Vertikale Gärten für die Lärmschutzwand "Am Westrand" Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Bebauungsplan zugesagte Begrünung der Lärmschutzwand am Neubaugebiet "Am Westrand" gemeinsam mit dem Investor des Baugebiets umgehend nach der Fertigstellung mit vertikalen Gärten zu gestalten. Dabei sollen Pflanzen genutzt werden, die als sogenanntes Immergrün zu jeder Jahreszeit blühen und wenig pflegeintensiv sind. Eine stückweise Bepflanzung, die erst nach Jahren voll entfaltet sein wird, lehnt der Ortsbeirat ab, stattdessen soll die Lärmschutzwand von Anfang an eine komplett bepflanzte Einhausung werden. Begründung: Die in der Entstehung befindliche Lärmschutzwand am Neubaugebiet Westrand ist derzeit in der öffentlichen Diskussion. Viele Nieder-Erlenbacherinnen und Nieder-Erlenbacher stören sich daran, dass diese den Ortseingang schon von Weitem sichtbar negativ beeinflusst. Im Bebauungsplan für dieses Gebiet ist eine Begrünung der Lärmschutzwand vorgesehen. Damit diese zügig umgesetzt wird und nicht erst nach Jahren ihre geplante Gesamtstärke erreicht, sollte die Begrünung sofort nach Beendigung des Baus der Lärmschutzwand beginnen und durch vertikale Gärten mit Immergrün und witterungsfesten Pflanzen ausgestattet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 13 am 04.05.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 81 2021 Die Vorlage OF 10/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2021, OF 10/6 Betreff: Nied: Sanierung/Instandsetzung der Gedenkstätte für die Opfer der Kriege von 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 auf dem Nieder Friedhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Gedenkstätte der beiden Weltkriege auf dem Friedhof in Nied zu veranlassen. Begründung: Die Gedenkstätte ist in die Jahre gekommen und befindet sich nunmehr in einem schlechten Zustand. So ist die Abdeckplatte der hohen Stele mit der Plastik einer Trauernden aus Bronze nunmehr so marode, dass sie anfängt, abzubröckeln. Auch dringt Regenwasser in die Stele ein. Die um die Stele liegenden und stehenden Sandsteinquader (Kunststein) sind vermoost. Die Schrift mit den Jahreszahlen ist teilweise nicht mehr zu lesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 26 2021 Die Vorlage OF 10/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1053/3 Betreff: Lärmgedämmte Altglascontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service (FES) GmbH, alle Altglascontainer im Nordend auszutauschen und durch lärmgedämmte Container zu ersetzen bzw. mitzuteilen, ob und an welchem Termin der Austausch im Nordend erfolgen soll. Eventuell könnte der Altglascontainer vor der Hermannstraße 46 bereits früher ausgetauscht werden, da sich für ihn kein Verstellort findet und die Bewohner unter dem Lärm leiden. Begründung: Immer wieder klagen Anwohner über die Lärmbelästigung durch Altglascontainer vor ihrer Haustür. Einem Zeitungsbericht (FNP v. 28.01.2021) zufolge will die von der Stadt beauftragte Firma Remondis die alten Container durch neue, lärmgedämmte Behälter ersetzen. Es wäre gut zu wissen, wie lange die Bewohner des Nordends auf den Austausch warten müssen, da für einige die jetzige Situation sehr unbefriedigend ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7217 2021 Die Vorlage OF 1053/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1054/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand Auf dem Grundstück hinter dem Haus Eiserne Hand 15 finden seit einigen Monaten Bauarbeiten statt. Laut Bauschild ist hier geplant: "Aufstockung eines Mehrfamilienhauses um ein Dachgeschoss mit Herstellen von 2 WE im DG und Ausbau im KG zu 2 WE (Vorderhaus) und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten (Hinterhaus) mit einer Tiefgarage mit 32 Stellplätzen". Dies ist nun ein weiteres Hinterhof-Bauprojekt im Nordend, das wie z.B. die Projekte im Bäckerweg und in der Gaußstraße Dimensionen umfasst, die einen Teil der vorhandenen Häuser einengen. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist es möglich, dass in diesem eng bebauten Teil des Nordends ein solch großdimensioniertes "Hinterhaus" erstellt wird? - Werden die notwendigen Abstände zu den bestehenden Häusern eingehalten? Welche Bauhöhe ist hier geplant? - Dem Vernehmen nach war der Platz vorher weitestgehend versiegelt, aber z.T. niedrig bebaut. Gibt es Pläne, hier Grün zu pflanzen? Wie steht es um die Luftzirkulation? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Gibt es einen geförderten Wohnanteil und wenn ja, nach welchem Förderweg? - Welche Folgen ergeben sich aus dem Ausbau des Vorderhauses für die schon vorhandenen Wohnungen? Ist hier nicht auch zu erwarten, dass diese Art des Ausbaus zu der schleichenden Gentrifizierung des Stadtteils beiträgt? - Inwiefern lässt sich der Bau dieser Wohnungen und dieses neuen Wohnhauses mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem hohen Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei der sog. Nachverdichtung sollte es jedoch immer auch darum gehen, die Bebauung der Umgebung anzupassen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und bezahlbaren Wohnraum für den Durchschnittsverdiener zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 16 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1054/3 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der Fragenkatalog an vorletzter Stelle um die Frage 6. (neu) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "6. Wo wird in der Nähe ein Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Parkplätze geschaffen?" Die Frage mit der Ziffer 6. (alt) erhält nunmehr die Ziffer 7. (neu). Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1054/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1931 2021 Die Vorlage OF 1054/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. Und 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffern 2. Bis 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 1055/3 Betreff: Abwendungsvereinbarung Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme 2108 des Magistrats vom 4. 12. 2020 zu entnehmen ist, hat es der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet. das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, Auskunft darüber zu erteilen, was g e n a u im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen. Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten ,die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus möge der Magistrat endlich die Frage des Ortsbeirates vom 27. 8. 2020 (siehe auch ST 2108) beantworten, warum er im Falle der Friedberger Landstraße112 "nicht wenigstens darauf bestanden (hat), dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?" Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7218 2021 Die Vorlage OF 1055/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 1056/3 Betreff: Abwendungsvereinbarung in Milieuschutzgebieten Dem Magistrat folgend stellt "ein Vorkaufsrecht einen erheblichen Eingriff in das nach Art. 14 GG grundrechtlich geschützte Eigentum" dar, weswegen es "nur dann rechtssicher begründet" werden kann, "wenn die Ziele der Satzung nicht auf andere Art und Weise mit einem geringeren Eingriff in die Grundrechte erreicht werden können. Dies ist - dem Magistrat weiter folgend - regelmäßig dann der Fall, wenn der Erwerber eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet und sich mit einer entsprechenden bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Da sich der Magistrat ganz offensichtlich häufiger mit solchen Abwendungsvereinbarungen konfrontiert sieht, bittet der Ortsbeirat um eine regelmäßige Berichterstattung über die Anzahl eingeleiteter und abgeschlossener Abwendungserklärungen und die öffentliche Zugänglichmachung des Auflagenkatalogs für Abwendungsvereinbarungen. Es stellen sich unter anderem folgende Fragen: Inwieweit nutzt die Stadt ihr Genehmigungsŕecht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ? Wie steht es um die Mietendeckelung nach dem Kauf, um die Berücksichtigung des Mietspiegels bei Neuvermietung oder um strenge Modernisierungsauflagen? Gegebenenfalls ist ein einheitlicher Auflagenkatalog für Abwendungsvereinbarungen erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7219 2021 Die Vorlage OF 1056/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2021, OF 1046/3 Betreff: Sanierungsarbeiten in der Hans-Böckler-Schule beschleunigen! Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die dringend erforderliche Sanierung der vier Kellerräume im Trakt der Bornheimer Realschule nunmehr konsequent und mit höchster Priorität anzugehen und durchzuführen. Dazu kann insbesondere das jetzige Zeitfenster, wo viele Klassen im online-Unterricht sind, genutzt werden. Die Festlegungen im SEP-B und im Haushalt 2020/21 zur Hans-Böckler-Schule sind unbedingt zu wahren, es dürfen keine zugesagten Haushaltsmittel reduziert werden. Es ist weiterhin jederzeit auf eine offene und transparente Kommunikation mit der Hans-Böckler-Schule über alle Belange der anstehenden Sanierungen zu achten. Der Ortsbeirat bittet außerdem um eine Information zum Stand der Überlegungen oder konkreten Schritte zur Trockenlegung des Gebäudetrakts der ehemaligen Bornheimer Realschule. Begründung: Die Hans-Böckler-Schule braucht dringend die angesprochenen Kellerräume für ihre Unterrichtsaufgaben, erst recht angesichts des möglicherweise anstehenden Unterrichts in geteilten Klassen. Das momentane schleppende Vorgehen ist nicht akzeptabel. Grundsätzlich fehlen Rückmeldungen über Ausschreibungen, Auftragvergaben etc. zu den anstehenden Arbeiten. Insbesondere hat der Ortsbeirat auch seit Jahren keine Information zur notwendigen Trockenlegung des B-Gebäude erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7143 2021 Die Vorlage OF 1046/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1018/3 Betreff: Sanierung Spielplatz Günthersburgallee mit benachbartem Fußballplatz Der Magistrat wird gebeten, ausgehend vom Ortstermin am 25.11.2020 ein zeitgemäßes Konzept für die Erneuerung und verbesserte Ausgestaltung des Spielplatzes vorzulegen. Das Konzept sollte Überlegungen enthalten zu Gestaltungsmaßnahmen, Ersatzbeschaffung von Spielgeräten, Bepflanzung, Kosten, Priorisierungen und der Zeitschiene. Des Weiteren ergäbe sich die Möglichkeit auf dem Platz "Urban Gardening-Projekte" zu entwickeln. Insbesondere muss die Trennung von Weg- und Sandbereich auf dem Platz und die Befahrbarkeit des Weges mit Kinderwagen etc. wiederhergestellt werden. Im Vorgriff sollte geprüft werden, ob analog zu dem Spielplatz Luxemburgerallee, eine saisonale einfache Toilettenstellung (DIXI/TOITOI) möglich wäre. Des Weiteren besteht der Wunsch nach dem Aufbau einiger Tische. Zusätzlich soll das Fußballfeld baldmöglich mit einer geeigneten Decke/Belag versehen werden und dem Ortsbeirat dazu geeignete Vorschläge gemacht werden. Begründung: Seit der letzten Sanierung des Spielplatzes Günthersburgallee sind nunmehr 20 Jahre vergangen. Das Spielangebot ist vorhanden, die Gesamtfläche bietet jedoch einen trostlosen Anblick. Durch fehlende oder defekte Einfassungen der Sandspiel- und Fallschutzflächen, die nunmehr übergangslos ineinander übergehen, sind die Wege und befestigten Flächen nicht mehr von den Spielflächen zu unterscheiden. Der gesamte Spielplatz ist eine einzige Sandfläche, durchsetzt mit Erde und Laub, welche im Sommer stark staubt und in den Wintermonaten zu einer Schlammstrecke wird. In diesem Zustand ist der "Weg" kaum mit Kinderwagen oder Bollerwagen zu befahren. Diese Mängelbeschreibung eines häufig staubigen oder schlammigen Bodens gilt auch für das Fußballfeld, das daher ebenfalls dringend zu erneuern ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6977 2020 Die Vorlage OF 1018/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Die Standorte der Altglascontainer im Stadtteil Harheim müssen verändert werden und daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Altglascontainer Am Auweg gegenüber von Hausnummer 7 wird entfernt, der Standort entfällt. 2. Die Altglascontainer Am Auweg Nähe Hausnummer 28 und Korffstraße (Friedhof) werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. 3. Die anderen Standorte (Altkönigblick, Riedhalsstraße, In den Schafgärten und Maßbornstraße gegenüber Hausnummer 31) bleiben weiterhin bestehen. Bei allen Containern sollte der Hinweis auf die Nutzungszeiten (werktags, 7 bis 19 Uhr) deutlich angezeichnet sein. Begründung: Altglas soll nicht in der Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiertonne entsorgt werden. Altglas soll genauso wenig wild in den Grün- und Erholungsflächen abgestellt oder zurückgelassen werden. Daher müssen ausreichende, fußläufig gut erreichbare und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten (max. 500 Meter Entfernung) bestehen. Da sich nicht alle Menschen an die vorgegebenen Einwurfzeiten halten, müssen insbesondere an den Standorten, die nahe an Wohnhäusern liegen, die alten Container durch modernere, lärmgedämmte Behälter ersetzt werden, sofern kein besser geeigneter Standort gefunden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2020, OF 917/9 Betreff: Ponyhof in Ginnheim unterstützen Dem Ponyhof auf der Schloßhecke wurde mit der Begründung das Grundstück gekündigt, dass das Gelände für die Auslagerung der Diesterwegschule benötigt wird. Die Diesterwegsschule braucht dringend ein Auslagerungsgrundstück, bisher scheint auf der Schloßhecke der einzig durchführbare Standort zu sein. Den Ponyhofbesitzerinnen wurde aber bereits zum Ende des Jahres gekündigt obwohl die Baumaßnahmen frühestens 2021 im Frühjahr beginnen können. Der Ponyhof hat in kurzer Zeit kaum die Möglichkeit ein adäquates ersatzgrundstück zu finden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, den Besitzerinnen des Ponyhofs schriftlich zuzusichern das Gelände solange nutzen zu können, bis die Vorarbeiten für den Auslagerunsgbau beginnen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Besitzerinnen des Ponyhofs bei der Suche nach einem geeignetem Ersatzgrundstück möglichst in Ginnheim oder der Nähe zu unterstützen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7005 2020 Die Vorlage OF 917/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE