Wohnen
Vorlagen
An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7179 entstanden aus Vorlage: OF 1048/9 vom 09.06.2025 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Vorgang: OIB 337/19 OBR 9; ST 1954/19 Der Ortsbeirat hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst, die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen - beispielsweise durch eine Informationstafel (OIB 337). Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 337, zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen. Der Magistrat wird daher gebeten, ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1954 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1686
Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 898/3 vom 11.06.2025 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zuzugehen, um die Wohnungen im Oeder Weg 74 bis 78, in der Adlerflychtstraße 35 bis 41 sowie in der Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Frankfurt Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben; 2. sollte Punkt 1. nicht machbar sein, die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah mit einem sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in zu beauftragen. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35 bis 41 und in der Hermannstraße 42 bis 42b sowie 46 bis 46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er-Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird, sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August/September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74 bis 78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert. Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen, zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1419
Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7227 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 02.06.2025 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen; 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rund 70 Euro /Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den Sechzigerjahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen. Zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rund 40 Prozent hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 Euro im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preis sollte angepasst und es sollte von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880
Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2025, OF 904/3 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG Frankfurt Holding nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr 105-113 und Rotlintstr 115-119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding und das Wohnungsamt in den Ortsbeirat einzuladen um zu dem Sachverhalt und dem Sozialplan Stellung zu nehmen. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG Frankfurt Holding vom 07.05. 2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr. 105-113 und Rotlintstr. 115-119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um dann aus den bestehende 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung des Mietverhältnisses gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Vom Milieuschutz mal ganz abgesehen ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 - 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die St Michael Kirche, die anschließende Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, Rose Schlösinger Haus Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind wie die Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet und bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern (die zwischen 5 und 12 Euro Quadratmeter Miete zahlen) nicht erlaubt, zurückzuziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 564 2025 Die Vorlage OF 904/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLiegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-ren
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 898/3 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-ren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt geht aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu, um die Wohnungen im Oeder Weg 74-78, in der Adlerflychtstraße 35-41 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben. 2. Alternativ soll die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah einen sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in in die Wege leiten. 3. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Nach dem Verkauf sollen zeitnah notwendige Modernisierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnqualität durchgeführt werden. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35-41 und in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird und sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August / September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert: Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2025 Die Vorlage OF 898/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Alternativ" durch die Worte "Sollte Punkt 1. nicht machbar sein," ersetzt wird. Der letzte Satz des Tenors wird gestrichen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenKinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 830/2025 zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830/2025. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2013 ist Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. §3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten ist. §1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. §4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21. 08. 2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernen Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat noch oder geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7185 2025 Die Vorlage OF 1055/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 578/8 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen. 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rd. 70 EUR/Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den 60er Jahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen, zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rd. 40% hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 EUR im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preise sollte angepasst und von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7227 2025 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. und 2. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 578/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 578/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenGrundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2025, OF 526/4 Betreff: Grundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker Vorgang: OM 4059/15 OBR 4; ST 991/15; OM 1403/17 OBR 4; ST 1230/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Baugenehmigung für das Grundstück noch besteht und wann der Eigentümer mit der Errichtung von Wohnraum beginnt. Begründung: Der Magistrat ging 2015 und 2017 von einer zeitnahen Bebauung des Grundstückes aus, siehe ST 991 vom 10.07.2015 und 17.07.2017. In den letzten 10 Jahren ist lediglich der Abriss erfolgt, Wohnraum fehlt weiterhin dringend in Frankfurt. Im Zuge der Baulandmobilisierung von 2021 soll die Stadt Frankfurt dem Eigentümer ein Baugebot für das Grundstück aussprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4059 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 991 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1403 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1230 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1214 2025 Die Vorlage OF 526/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1070/10 Betreff: Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Grundstück der Carlo-Mierendorff-Schule oder nahe bei eine offizielle Abstellmöglichkeit für e-Roller herstellen kann. Begründung: Viele Schüler kommen mit e-Rollern zur Schule, welche dann entweder an der Straßenbahnhaltestelle Alkmenestraße oder in der näheren Umgebung abgestellt werden, gern auch einmal in den Grünanlagen rings herum. Es ist zu erwarten, dass dies Unfall-Schwerpunkte für Fußgänger darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7116 2025 Die Vorlage OF 1070/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRichtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden Begründung: In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenNachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1405
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 13.05.2025 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten noch einigermaßen erschwinglich sind. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. Im Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 3
Preiserhöhung für Fernwärme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 574/8 vom 22.05.2025 Betreff: Preiserhöhung für Fernwärme Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der untenstehenden Thematik adäquate Lösungen zu finden. Laut diverser Presseberichte plant die Mainova eine Preiserhöhung der Fernwärmenutzung ab dem 1. Juli 2025 um bis zu 36 Prozent. Als Gründe für die Erhöhung der Kosten werden die Umstellung auf klimaneutralere Energiequellen, aber hauptsächlich der Ausbau des Fernwärmenetzes genannt. Auch steigende Rohstoffpreise sind ein Grund für die Erhöhung des Fernwärmepreises. Für eine Musterwohnung von 70 Quadratmetern könnten die Heizkosten für Fernwärme um circa 225 Euro steigen. Wie kann diese Belastung der Bürger so reduziert werden, dass sie sich sozial verträglich gestaltet? Wieso soll der Ausbau des Fernwärmenetzes von den Nutzern des bestehenden Fernwärmenetzes bestritten werden? Begründung: Eine Erhöhung von bis zu 225 Euro belastet viele Haushalte enorm. Davon sind insbesondere junge Familien betroffen, die auf die Fernwärme angewiesen sind und nicht die Möglichkeit haben, ihren Anbieter auf dem freien Markt zu wählen. Die im Ortsbezirk wohnenden Personen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch höhere Preisanpassungen im Energiesektor belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1333
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2025, OF 890/3 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oederweg auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich möge der Magistrat prüfen und berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten so noch einigermaßen erschwinglich bleiben. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. In dem Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7036 2025 Die Vorlage OF 890/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Tenor nach "Oeder Weg" die Worte "/Adlerflychtstraße/Hermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1620/1 Betreff: Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, 1. mitzuteilen, wann mit einer Bebauung des Grundstücks Schäfergasse 16 gerechnet werden kann, um die städtebauliche Situation zu verbessern, 2. darzulegen, welche Schritte der Magistrat bisher unternommen hat, um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, 3. aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um die Bebauung aktiv voranzubringen, 4. zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung geförderten Wohnraums unterstützt oder ermöglichen will. Begründung: Mitten in der Frankfurter Innenstadt klafft mit dem Grundstück Schäfergasse 16 noch immer eine unbebaute Lücke, die an die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs erinnert. Dieses Areal bietet durch seine zentrale Lage eine herausragende Chance für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, insbesondere im geförderten Segment. Der Ortsbeirat sieht hier erhebliches städtebauliches Potenzial, das endlich aktiviert werden muss - im Sinne einer lebenswerten und sozial durchmischten Innenstadt für alle Frankfurterinnen und Frankfurter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1200 2025 Die Vorlage OF 1620/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 4. des Antragtenors den folgenden Wortlaut enthält: "zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung von sozialem Wohnungsbau (erster Förderweg) unterstützt oder ermöglichen will." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1620/1 Betreff: Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, 1. mitzuteilen, wann mit einer Bebauung des Grundstücks Schäfergasse 16 gerechnet werden kann, um die städtebauliche Situation zu verbessern, 2. darzulegen, welche Schritte der Magistrat bisher unternommen hat, um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, 3. aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um die Bebauung aktiv voranzubringen, 4. zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung geförderten Wohnraums unterstützt oder ermöglichen will. Begründung: Mitten in der Frankfurter Innenstadt klafft mit dem Grundstück Schäfergasse 16 noch immer eine unbebaute Lücke, die an die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs erinnert. Dieses Areal bietet durch seine zentrale Lage eine herausragende Chance für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, insbesondere im geförderten Segment. Der Ortsbeirat sieht hier erhebliches städtebauliches Potenzial, das endlich aktiviert werden muss - im Sinne einer lebenswerten und sozial durchmischten Innenstadt für alle Frankfurterinnen und Frankfurter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
„KNUT“ ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1062/10 Betreff: "KNUT" ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeiden Vorgang: OM 5449/24 OBR 12; ST 1928/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024 (ST 1928) ist unter anderem zu entnehmen, dass: KNUT die etwas stärker genutzten Linien 39 und 63 zwischen 1:00 Uhr und 4:00 Uhr ersetzen soll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, sicherzustellen, dass im Rahmen des insgesamt durch KNUT reduzierten Busangebot im Ortsbezirk 10 keine zusätzlichen Kosten für Fahrgäste entstehen. Begründung: Das Busangebot - vorrangig im Bereich Preungesheim und Berkersheim - ist in Richtung anderen Stadtteile (beispielsweise nach Bonames oder Bornheim) bereits jetzt leider mit nicht immer gut organisierten Umsteigeerfordernissen verbunden. Bereits jetzt ohnehin nicht wirklich gute Busanbindungen beziehungsweise -verbindungen sollen nicht zu weiteren Tarifzuschlägen für Fahrgäste führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5449 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1928 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2025 Die Vorlage OF 1062/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1224/6 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120-122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31-35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flur-stücksnummer 16/1, die historischen Flurstücke 17 und 18). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar zu machen. So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Foto: privat Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6980 2025 Die Vorlage OF 1224/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, Linke
Weiter lesenRattenbefall in Goldstein-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1221/6 Betreff: Rattenbefall in Goldstein-Süd Anwohner:innen haben dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Siedlung Goldstein-Süd im Bereich rund um den Weg Am Försterpfad schwerwiegend von Ratten befallen ist. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Vermieterin der hier gelegenen Immobilien (die AGB Frankfurt), nichts oder nur unzureichende Maßnahmen unternehme, um die Rattenplage zu bekämpfen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) Maßnahmen einzuleiten, die eine Dezimierung der Ratten in dem Bereich rund um den Weg "Am Förderpfand" und auf den umliegenden Grundstücken erwarten lassen und b) hierüber dem Ortsbeirat zu berichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6979 2025 Die Vorlage OF 1221/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sich der Tenor auf ganz Goldstein bezieht und die folgenden Straßen sowohl in der Einleitung als auch bei Ziffer 1. explizit genannt werden: "An der Schwarzbachmühle (Nähe Bunker und Kindertagesstätte), An der Herrenwiese/Schüttenhelmweg, rund um den Weg am Försterpfad" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenIdeen
Zweckentfremdungsverbot / Leerstand von Wohnraum bestrafen
In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Die Mieten sind horrend. Dennoch gibt es etliche leerstehende Wohngebäude, wie man etwa auf der Webseite Leerstandmelder sehen kann: https://www.leerstandsmelder.de/frankfurt In Berlin, Hamburg und einigen anderen Städten gilt ein sog. Zweckentfremdungsverbot. Danach ist Leerstand, der über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht, verboten. Vermieter die das Verbot missachten, können verwarnt und bei Missachtung mit hohen Bußgeldern belegt werden. Ähnliches sollte auch in Frankfurt eingeführt werden, um Leerstände von Wohnimmobilien zum Zweck der Spekulation zu unterbinden.
weniger Luxus-Appartments, mehr bezahlbaren Wohnraum
Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Ideenwettbewerb eines ganz großen Wurfs für Frankfurt 2030
Richtungen ergeben sich aus Visionen und Ideen. Ich finde, dass Frankfurt ein Ideenwettbewerb veranstalten sollte, wie Frankfurt sich bis 2030 entwickeln soll - gerade auch in den Randgebieten (Bebauung, Infrastruktur, welche Art von Bebauung, Nahverkehrskonzepte, neue Stadtzentren, Freizeitflächen). Beteiligung: jeder. Primäre Adressaten: Fakultäten für Städtebau und Entwicklung aller (auch internationaler) Universitäten. Vielleicht bekommen wir so mal frischen Wind (neue Ideen) nach Frankfurt. Die interessantesten 50 könnte man dann den Bürgern mal vorstellen - dann folgt die Diskussion und dann die Zielvereinbarung. Deadline für die Konzepte: 1.6.2020
Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser
Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen. Weitere Vorteile: • Bevölkerungszuwachs wäre überwiegend aus der Mittelschicht und würde Seckbach einen gesunden Bevölkerungs-Mix ermöglichen. • Seckbach könnte eine bessere Berücksichtigung in die ÖPNV-Planung und Anbindung an die Innenstadt geltend machen. • Ausbau der Schulen und Kindergärten durch die wachsende Bevölkerung. • Ein mehr an Sicherheit: denn die Gelände in besagten Bereichen sind relativ uneinsichtig und weitgehend unüberwacht. • Keine negativen Effekte auf den Erholungsgebiet Lohrberg. • Generell dürft Seckbach in einem Zeitraum von 20 Jahren deutlich durch die neue Bebauung aufgewertet werden. Wobei wohnen am Park (Lohrberg) einen hohen Mehrwert bringen wird und auch auf den Stadtkern austrahlen wird. • Allgemeine Verbesserung der Infrastruktur als Nebeneffekt.
Zoo in den Stadtwald
Oder gibt es Vorschriften, nach denen Zootiere Stadtluft und Anwohner Tier-Abgase inhalieren müssen? Heraus käme ein geräumiges Wohngebiet in bester Lage.
Dippemess in den Ostpark
Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?
Förderung Elektromobilität
Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge beschließen: Beim Bau neuer Wohnungen ist bei Tiefgaragenstellplätzen darauf zu achten, dass die Einstellplätze Stromanschlüsse zum Aufladen von Elektrofahrzeugen erhalten. Die Umrüstung bestehender Tiefgaragen soll gefördert werden. Begründung: Die Zulassung von Elektrofahrzeugen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Eine Möglichkeit, diese aufzuladen exisitiert so gut wie nicht. Die wenigen Ladesäulen werden entweder von nicht-Elektrofahrzeugen blockiert oder reichen nicht aus. Am sinnvollsten ist, das Auto dort zu laden, wo es über Nacht steht: in der Tiefgarage. Jedoch gibt es in den wenigsten Tiefgaragen entsprechende Anschlüsse - auch nicht bei Neubauprojekten. Dies soll geändert werden.
Mehr Wohnraum schaffen; zwischen Schwanheimer Ufer und Zur Frankenfurt
dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.
Leerstehende Liegenschaften zu bezahlbaren Wohnungen umbauen
Gewerberäume, Gewerberäume, Gewerberäume und alle z. T. mehrere Jahre leerstehend. Warum wird den Bauträgern keine Auflage gemacht, dass sie z. B. bei Leerstehen nach 18 Monaten die Räume zu bezahlbaren Wohnungen umbauen müssen? Damit könnte die bestehende Wohnungsnot in Frankfurt zum Großteil behoben werden.
Wohnungen für Senioren zentral sowie behindertengerecht
Wer hat Frankfurt aufgebaut? Die Senioren und deren Generation. Nicht jeder kann sich eine Senioren-Residenz leisten. Daher sollten Wohnungen für Senioren zentral und bezahlbar sein, möglichst zusammen liegen und auch behindertengerecht gebaut werden, soweit sie von der Stadt Frankfurt gefördert werden. Bauträger könnten von der Stadt - in dieser Hinsicht - subventioniert werden.