Wohnen
Vorlagen
Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 1714/1 vom 12.08.2025 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen Folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für die Förderwege I und II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) werden jede Menge Dokumente benötigt. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. zwei bis drei Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, sodass bei der Beantragung die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6708, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025
Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7281 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 16.08.2025 Betreff: Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer des Neubaus in zweiter Reihe von Ludwig-Scriba-Straße und Zuckschwerdtstraße in Verbindung zu setzen, um die derzeitige Situation zu klären. Baubeginn war vor rund sieben bis acht Jahren. Der Neubau mit rund 80 Parteien steht leer. Von außen sind Möbel zu sehen. Briefkästen zeigen leere Namensschilder. Bauzäune, tiefe Erdlöcher und Wildwuchs rund um den Neubau machen einen traurigen und gefährlichen Eindruck. Drei Fragen, die für den Ortsbeirat von Belang sind, sind die Folgenden: 1. Wie ist der momentane rechtliche Status des Neubaus? 2. Wie geht es weiter? 3. Wie wird in der Zukunft die Zufahrt geregelt? Aktuell sieht es so aus, als würde die Zufahrt über die Zuckschwerdtstraße 14 geregelt. Zwischen Wohnhäusern hindurch? Vor der Ludwig-Scriba-Straße 27 war in der Vergangenheit eine Zufahrt auf das Gelände, erkennbar durch die abgesenkte Bordsteinkante. Dies wäre aus Gründen der Rücksichtnahme auf die rundum wohnenden Menschen empfehlenswert. Begründung: Blick von der Zufahrt der Zuckschwerdtstraße 14 Fußweg zum Hauseingang Blick von der Ludwig-Scriba-Straße (Rechts Hausnummer 27) Bilder: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ - Berkersheimer Kerbeverein e. V.
S A C H S T A N D : Initiative vom 02.09.2025, OI 110 entstanden aus Vorlage: OF 1101/10 vom 18.08.2025 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" - Berkersheimer Kerbeverein e. V. Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, dem Berkersheimer Kerbeverein e. V. Mittel in Höhe von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Die Ausgaben für Security und weitere Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen im besonderen Maße. Das trifft insbesondere auf die Maßnahmen des Berkersheimer Kerbeverein e. V. sowie z. B. deren anstehende 259. Berkersheimer Zeltkerb zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 10.09.2025
E-Ladesäulen in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7272 entstanden aus Vorlage: OF 1286/6 vom 01.09.2025 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, auf der Saarbrücker Straße auf Höhe der Hausnummer 4 eine AC 44 kW E-Ladesäule wegen des dringenden Bedarfs außerhalb eines größeren Ausschreibungsverfahrens aufzustellen, weil es in Schwanheim noch keine E-Ladesäule gibt, und um damit dem Beispiel anderer Stadtteile der Stadt Frankfurt zu folgen. Um Kosten zu sparen, könnte diese Ladesäule zusammen mit den DC-Ladesäulen errichtet werden, die die Mainova auf dem Gelände der TuS 1872 Schwanheim e. V. plant. Begründung: Da es noch keine öffentliche E-Ladesäule in Schwanheim gibt, kann nicht auf eine "große Lösung" gewartet werden, deren Durchführung eventuell noch mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die Lage bietet sich für die Errichtung der E-Ladesäule an, da - an dieser verhältnismäßig wenig fließender Verkehr ist; - in diesem Bereich weniger Parkdruck herrscht; - diese zentral ist, sodass ein Bummel durch den Stadtteil für das Aufladen des Fahrzeugs genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 632/12 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -Helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell und Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), so dass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne: neue Laterne. Im Hintergrund: bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7482 2025 Die Vorlage OF 632/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnkauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEG
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2025, OF 927/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEG Vorgang: OM 5916/24 OBR 3; ST 917/25 In der Stellungnahme 917 vom 10.6.25 wird darauf hingewiesen, dass die "KEG bislang keinerlei Kenntnisse über die Immobilien bzw. vor allem keinerlei Kenntnisse über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Projekts" (Berger Straße 6 bis 8) habe. Diese Antwort wird vom Ortsbeirat als Provokation empfunden: Es scheint reines Zeitschinden zu sein, solcherlei Antworten zu verfassen und den inzwischen Jahrzehnte andauernden Leerstand so aufrechtzuerhalten. Der Ortsbeirat kann sich des Eindrucks nicht erwehren, nicht ernst genommen und sogar als Objekt der Belustigung wahrgenommen zu werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, den Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 gemeinsam mit der KEG voranzutreiben. Es wird darum gebeten, ähnliche Antworten wie die genannte ST 917 zu unterlassen und stattdessen konstruktiv das Ziel zu verfolgen, die Liegenschaft in absehbarer Zeit wieder bewohnbar zu machen - zu bezahlbaren Mietpreisen und nicht als Luxusobjekte. In diesem Rahmen wäre die Nutzung des Erdgeschosses durch gemeinschaftliche Zwecke begrüßenswert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5916 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 917 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 927/3 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenNeuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 908/3 Betreff: Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880 Vorgang: OM 2284/22 OBR 3; ST 2330/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten für den Bebauungsplan 880, wie seit Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Dieser soll, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Bebauung ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorsehen. Auf diesen bereits versiegelten Flächen soll ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte entstehen. Die heute unversiegelten Flächen sollen durch den Magistrat langfristig vollständig in städtischen Besitz gebracht und als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Als Grundlage für die Definition versiegelter und unversiegelter Flächen hat der Magistrat bereits mit der ST2330/22 an den OBR3 eine Karte veröffentlicht, die als Grundlage für die weitere Planung diesen soll. (https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/ST_2330_2022_AN2.pdf) Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte intensive Beteiligung der Öffentlichkeit kann dazu genutzt werden, einen Konsens über weitere Details herzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat vernommen, dass trotz eindeutiger Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Magistrat einen politischen Auftrag für die Umsetzung benötigt und möchte in diese für den Ortsbezirk sehr wichtigen Angelegenheit Bewegung bringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2025, OF 932/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2330 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 908/3 wird auf Wunsch von CDU und FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 579 2025 1. Die Vorlage OF 908/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und Volt (= Enthaltung) zu 2. CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBesondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 211/13 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Bewohner*innen des Stadtteils bei der Vergabe der neu zu bauenden Sozialwohnungen im Neubaugebiet am Riedsteg bevorzugt werden. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein Stadtteil, dessen Bebauung weitgehend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Kleinere Wohnungen sind rar. Für Menschen, die über kein hohes Einkommen verfügen, kann bereits der Tod des Ehepartners, eine Scheidung oder schlicht die Verrentung dazu führen, dass die Wohnung nicht mehr gehalten werden kann. Doch grade in solchen Situationen wäre es wichtig, im sozialen Umfeld bleiben zu können. Hinzu kommt: Wer jetzt schon weiß, dass er oder sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnungen in Rente sein wird und die Bedingungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt, hat aktuell keine Möglichkeit, sich vor der Verrentung bereits jetzt auf die Warteliste setzen zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7373 2025 Die Vorlage OF 211/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRĂśNE
Weiter lesenParteiveranstaltung mit Amts- und Förderbonus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 1725/1 Betreff: Parteiveranstaltung mit Amts- und Förderbonus? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten. Die Anfrage bezieht sich auf ein von Bündnis 90/Die Grünen (Ortsbeiräte 1 und 2) über öffentliche Plakate beworbenes Format am Samstag, 6. September 2025 im Europagarten/Tel-Aviv-Platz, bei dem die Klima- und Umweltdezernentin in amtlicher Funktion als Programmpunkt angekündigt wird und eine gemeinnützige, städtisch geförderte gGmbH (Kids Camp) als Sponsor erscheint. 1. Hält es der Magistrat für vereinbar mit dem Gebot staatlicher Neutralität und der Chancengleichheit der Parteien, wenn eine Dezernentin in amtlicher Funktion und Bezeichnung auf einer von einer Partei organisierten, öffentlichen Informationsveranstaltung als Programmpunkt angekündigt wird? 2. Nach welchen Kriterien grenzt der Magistrat zulässige sachliche Amtsinformation über städtische Projekte von unzulässiger parteipolitischer Nutzung der Amtsautorität ab? 3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass Informationen zu städtischen Vorhaben, wie die Neugestaltung des Europagartens, ausschließlich in neutralen, städtischen Formaten erfolgen und nicht im Rahmen parteilicher Formate mit Amtsbonus verbreitet werden? 4. Welche organisatorischen Vorkehrungen/Leitlinien bestehen - insbesondere im Vorfeld der Kommunalwahl 2026 - für Auftritte von Dezernentinnen/Dezernenten, um die Trennung zwischen Amt und Parteitätigkeit sicherzustellen? 5. Wie wird die Gleichbehandlung aller Parteien gewährleistet, wenn öffentliche Leistungen/Flächen oder die Amtsautorität kommunaler Amtsträger im Zusammenhang mit Parteiformaten in Anspruch genommen werden? 6. Wie bewertet der Magistrat die Sponsoren-Nennung einer gemeinnützigen, städtisch geförderten gGmbH (Kids Camp) auf einem Parteiplakat im Hinblick auf Gemeinnützigkeit und Zweckbindung der städtischen Förderung? 7. Welche Schritte hält der Magistrat im konkreten Fall für angezeigt, wie z.B. Sensibilisierung der Dezernate, Hinweis an den Veranstalter/Sponsor, ggf. Unterrichtung der Kommunalaufsicht bzw. des Finanzamtes? Begründung: Nach der öffentlich beworbenen Einladung ("Picknick und mehr im Europagarten") tritt die Klima- und Umweltdezernentin, die zugleich Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist, ausdrücklich in ihrer amtlichen Funktion auf einem Parteiformat auf, um die Allgemeinheit über ein städtisches Projekt zu informieren. Parallel erscheint das Logo eines gemeinnützigen, städtisch geförderten Kindergartens (Kids Camp gGmbH) als Sponsor. Dadurch entsteht der Eindruck einer parteiischen Inanspruchnahme von Amtsautorität und einer möglichen Instrumentalisierung eines Zuschussempfängers. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt (u. a. 2 BvE 1/16, 2 BvE 1/19): - Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien erfordert stets die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität - nicht nur in Wahlkampfzeiten. - Amtliche Kommunikationskanäle und Amtsautorität dürfen nicht parteiergreifend genutzt werden. Für kommunale Amtsträger gilt ergänzend die Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht (BeamtStG § 33 Abs. 2). Gemeinnützige Körperschaften sind verpflichtet, ihre Zwecke selbstlos und ohne parteipolitische Betätigung zu verfolgen. Eine Nennung auf Parteiplakaten bzw. Unterstützung parteilicher Formate kann daher gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken begründen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahl 2026 sowie der geplanten Veranstaltung am 06.09.2025 erscheint eine Klarstellung dringend erforderlich, wie der Magistrat die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben sicherstellen will. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 103 Beschluss: Die Vorlage OF 1725/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenAnregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenÜberprüfung und Anpassung der Vollsperrung „In der Au“
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 539/7 Betreff: Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung "In der Au" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob die seit Oktober 2024 bestehende Vollsperrung der Straße "In der Au" im Zuge des Baus eines Flüchtlingswohnheims noch erforderlich ist. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung sofort umgesetzt werden kann, um die massiven Einschränkungen für die Anwohner zu reduzieren. Begründung: Die Straße "In der Au" ist eine Hauptzufahrt zu einem großen Wohngebiet. Die Vollsperrung dauert inzwischen viele Monate und soll nach bisheriger Planung noch bis Oktober dieses Jahres bestehen bleiben. Für die Anlieger bedeutet dies täglich erhebliche Umwege und Zeitverluste. Es ist nicht einsichtig, warum diese Einschränkungen über einen derart langen Zeitraum hingenommen werden müssen - zumal der Baufortschritt darauf hindeutet, dass eine Vollsperrung nicht mehr zwingend notwendig ist. Besonders kritisch ist, dass die Anwohner über das Bauprojekt weder frühzeitig noch transparent informiert wurden. Diese Form der Belastung ohne nachvollziehbare Begründung untergräbt das Vertrauen in Verwaltung und Politik und ist deshalb so schnell wie möglich zu beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 539/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenNachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1103/10 Betreff: Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025 Vorgang: V 1211/25 OBR 10; ST 1267/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025 (ST 1267) ist unter anderem zu lesen, dass die langjährige Erfahrung zeigt, dass die direkt anliegende Nachbarschaft vor Inbetriebnahme einer Unterkunft Sorgen und Ängste äußert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum bei Kenntnis der Betroffenheiten vor Ort die Fragen der Nachbarschaft sowie der Ortsbeiräte nach deren Wahrnehmung als nicht willkommen empfunden wurden? 2. Warum nicht gleich statt eines Treffens mit den drei Vorsitzenden der betroffenen Ortsbeiräte die öffentliche Informationsveranstaltung früher stattgefunden hat? 3. Warum die Veranstaltung nach den letzten Sitzungen der Ortsbeiräte vor den langen Sommerferien terminiert wurde, so dass es zu entsprechenden Verzögerungen bei Beschlüssen kam? 4. Ob es wirklich sinnvoll war, vorher eine städtische Baugenehmigung abzuwarten? 5. Wieso die zuständige Stadträtin bei der öffentlichen Vorstellung fehlte? 6. Welche Gutachter-Nachprüfungen zu welchem Ergebnis führten (bezüglich der Frage, ob belastete Baustoffe bei dem schnellen Gebäude-Abriss zu berücksichtigen waren)? 7. Warum Fragen nach den Leerständen anderer Frankfurter Flüchtlingseinrichtungen nicht richtig beantwortet wurden und wie hoch nun die Leerstände sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1211 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1103/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1203/2 Betreff: Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher möge das Stadtteilbüro und den dortigen Projektkoordinator darum bitten, über seine Arbeit und die laufenden Projekte zu berichten. Die Informationen sollen dann bitte auch der Stadtverordnetenversammlung zwecks Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Bereitstellung künftiger Mittel vorgelegt werden. Beispielsweise die Organisation von Widerstand gegen Mieterhöhungen (https://www.zukunft-bockenheim.de/, abgerufen am 17.08.2025) enthält eine Positionierung, die vom staatlichen Auftrag der neutralen Beratungsstelle nicht gedeckt ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 (OF 885/2) beschlossen, den Magistrat um öffentliche Finanzierung einer Projektstelle im Stadtteilbüro zu bitten (daraus resultierend EA 120 vom 22.04.2024). Im Gegensatz zu einer privaten in Form eines Vereins geführten Initiative, "Initiative Bockenheims", kommen dem Stadtteilbüro öffentliche Aufgaben zu und als kommunales Gremium ist es auch zur Neutralität verpflichtet. Im Stadtteilbüro und auch schon im Schaufenster finden sich immer wieder recht eindeutige, meinungsgeprägte Aussagen zu aktuellen Themen, u.a. der Diskussion um den Kiosk Leipziger Straße 85, die Familie Kapoor, die Zukunft des Kulturcampus` und die Frage der Mietengerechtigkeit. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenFragen zur Hausbesetzung im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1702/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSachstand zur Gedenkplatte für Günter Sare
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1721/1 Betreff: Sachstand zur Gedenkplatte für Günter Sare Vorgang: OM 6007/24 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten Zeitnah zum Stand der Umsetzung von OM 6007 zu informieren. Begründung: Insbesondere vor dem 40. Jahrestags des Todes gibt es vermehrt Nachfragen aus der Bevölkerung. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6007 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1253 2025 Die Vorlage OF 1721/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenFrankfurt-Pass für Senioren ergänzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1719/1 Betreff: Frankfurt-Pass für Senioren ergänzen Vorgang: B 331/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob es geplant ist, noch zielgruppenspezifische Angebote für Senioren in den Frankfurt-Pass aufzunehmen und wenn ja, welche und wann. Solche Angebote wären z.B. reduzierte RMV-Tageskarten, Sport- und Gesundheitskurse, Seniorenfahrten, Senioren-/Seniorinnen-Sportangebote und -Veranstaltungen. Begründung: Andere Kommunen in Hessen haben ihren ursprünglichen Seniorenpass bereits in die Leistungen des allgemeinen kommunalen Passes überführt. Obwohl im o.g. Bericht angedeutet, wurden bisher keine speziellen Angebote für Senioren/Seniorinnen ergänzt. Zwar gibt es ein Seniorenticket Hessen Jahresabo, doch dieser lohnt sich nicht für Gelegenheitsfahrer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 331 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1251 2025 Die Vorlage OF 1719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSegmentdeckel Gleisvorfeld prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1693/1 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob durch einen oder mehrere Segmentdeckel im Gleisvorfeld des Hauptbahnhofes neue Quartiere mit dringend benötigten Wohnungen, Grünflächen und Radwegen geschaffen werden können. Begründung: Musterbeispiele für gelungene Segmentdeckel gibt es z.B. in Hamburg, Paris und New York: - Hamburg, A7-Deckel (Stellingen / Schnelsen / Altona): Segmentdeckel über die Autobahn A7 auf drei Abschnitten (je 500-2.300 m) mit Nutzung vor allem für Parks, Kleingärten und Sportplätze. - Paris, Rive Gauche / Gare d'Austerlitz: Deckelung und Verbauung über Teilen der Bahntrasse zwischen Gare d'Austerlitz und Bibliothèque Nationale mit Mischung aus Wohnungen, Büros, Grünflächen und öffentlichem Raum. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt seit den 1990ern mit stufenweiser Umsetzung. - Paris, Batignolles / Gare Saint-Lazare: Teilweise Überdeckelung mit einem neuen Park. - Paris, Montparnasse: Massive Komplettüberbauung schon in den 1980ern. Es wurde ein Park mit 500 Bäumen und modernen Skulpturen angelegt sowie eine ruhige Aufenthaltsfläche im städtischen Umfeld. - New York City, Hudson Yards: Überbauung der westlichen Bahnanlagen von Penn Station mit einem Massivdeckel. Ein neues Quartier mit Wohnungen, Büros, öffentlichem Park, Schule, Kultur- und Geschäftsflächen ist entstanden. Durch die gute technologische Umsetzung gilt es als Vorzeigeprojekt zur innerstädtischen Verwertung überdeckter Infrastrukturflächen. - New York City, Atlantic Yards: Überbauung mit Wohn- und Geschäftsquartieren, Barclays Center (NBA-Arena). In den 1990er-Jahren erarbeitete die Deutsche Bahn bereits ein Konzept, den Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof zu verwandeln - mit großzügiger Überbauung des Gleisvorfelds durch Parkflächen und Quartiere. Aufgrund der Kosten wurde das Projekt nicht weiterverfolgt. Daher könnte man heute eine Deckelung der Gleisanlagen alternativ prüfen, um diese Fläche einer weiteren sinnvollen Nutzung zuzuführen. Paris, Montparnasse; Quelle: Wikipedia Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2025 Die Vorlage OF 1693/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenPicknickbänke für den Rottweiler Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1692/1 Betreff: Picknickbänke für den Rottweiler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Rottweiler Platz zwischen den Zugängen der Hausnummern 28 und 30 in ca. vier Metern Abstand entlang der Fassade vier Picknickbänke aufstellen zu lassen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz spielen Kinder gerne Ballspiele und zielen dabei auch auf die Hauseingangstüren. Vereinzelt wurden bereits Anwohnende von Bällen getroffen. Hier besteht Verletzungsgefahr. Die am Rottweiler Platz bereits bewährten Picknickbänke stellen hier eine kreative Lösung dar und bieten eine Mehrfachnutzung. Einerseits können sich die dort lebenden Familien und Senior*innen über die zusätzlichen Sitzgelegenheiten freuen. Andererseits bilden die Bänke einen Puffer zwischen Platzfläche und Hauseingängen, wenn Kinder dort spielen. Foto: Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.10.2025, OF 1770/1 Antrag vom 20.10.2025, OF 1771/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 436 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7557 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1692/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 436 2025 Anregung an den Magistrat OM 7557 2025 1. Die Vorlage OF 1692/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1771/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1770/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: Ein entsprechendes Konzept wird in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement entwickelt.". . 3. Die Vorlage OF 1771/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAutomatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser?
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1717/1 Betreff: Automatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: 1. Sieht der Magistrat die Möglichkeit des Umbaus von bestehenden Parkgaragen, um mehr Fahrzeuge pro Quadratmeter unterbringen zu können? 2. Plant der Magistrat die Umsetzung von automatisierten Parktürmen, z.B. als Park&Ride - Anlagen oder Quartiersgaragen, in Frankfurt ? 3. Ist es möglich, durch die Nutzung von automatisierten Parktürmen mehr Fläche für Wohnungen und / oder Entsiegelung zu schaffen? 4. Ist es möglich, bei Neubauten Parktürme statt Parkgaragen vorzuschreiben? Begründung: Automatisierte Parktürme ermöglichen über die Paternoster-Technologie eine sehr effiziente und platzsparende Verstauung von Fahrzeugen. In herkömmlichen Parkgaragen (Parkhäusern) ist derzeit jedoch der umgekehrte Trend zu sehen, indem Fahrzeuge immer breiter und länger werden und damit immer weniger Autos auf den bestehenden Flächen abgestellt werden können. In viele Parkhäuser passen die teils mehr als 2,20m breiten Fahrzeuge gar nicht mehr konfliktfrei hinein. Es braucht daher auch im MIV neue Ideen, um der Flächenkonkurrenz innovativ zu begegnen. Link: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkturm-muenchen-loesung-parkplatzmangel-v epa-li.3219549 Bild: Photo: VePa Vertical Parking GmbH Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1250 2025 Die Vorlage OF 1717/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenProzesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1714/1 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat soll prüfen, ob für die Förderwege I+II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat soll prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat soll prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) braucht man jede Menge Dokumente. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. 2-3 Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, so dass bei der Beantragung der Förderwege die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung OA 565 2025 Die Vorlage OF 1714/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1701/1 Betreff: Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Gustavsburgplatz einen öffentlich nutzbaren Stromanschluss zu installieren, der von Initiativen, Vereinen und anderen Veranstaltern genutzt werden kann. Die Verwaltung des Schlüssels soll - wie bereits bei der Schranke - der Internationale Bund übernehmen. Der Anschluss könnte im oder am bestehenden Kasten an der Mainzer Landstraße realisiert werden. Begründung: Der Gustavsburgplatz ist zu einem beliebten Treffpunkt im Gallus geworden, besonders für neu hinzugezogene Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Stromanschluss würde stadtteilbezogene Veranstaltungen erheblich erleichtern, ob Filmvorführungen, Beleuchtungen oder andere Angebote. So kann das Gemeinschaftsleben im Stadtteil gestärkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7309 2025 Die Vorlage OF 1701/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im „Jordanischen Park“ Bockenheim (Seniorenwohnanlage)
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1209/2 Betreff: Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im "Jordanischen Park" Bockenheim (Seniorenwohnanlage) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG als Gebäudeeigentümerin folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der bauliche Zustand der Gebäude bewertet? 2. Gibt es bautechnische Untersuchungen und Ergebnisse? 3. Wurden und werden die Gebäude systematisch instandgehalten? 4. Ist eine Grundsanierung der Gebäude geplant? 5. Wenn nein - wie wird die Zukunft der sieben Gebäude eingeschätzt? 6. Sind (entsprechend kursierenden Gerüchten) ggf. Abriss und Neubau geplant? Wenn ja - in welchem Umfang und in welcher Dichte? Begründung: Gespräche mit Mieter*innen der Gebäude haben ergeben, dass insbesondere die Eckgebäude an den Wetterseiten stark von Schimmel befallen sind (insb. Haus 18a), was zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Seitens der Mietparteien wird das schon länger kursierende Gerücht bestätigt, dass die ABG die Gebäude nicht mehr sanieren will und nur notdürftig instand hält. Die älteren Mieter*innen sprechen aufgrund der Unsicherheit ihrer Wohnsituation mittlerweile von einem "Klima der Angst". Hinzu kommt, dass Feuchtigkeit und Schimmel (sowie wilde Sperrmüllablagerungen) auch die Tiefgarage und ihre Eingänge betreffen, und dass es anders als zu früheren Zeiten des Eigentümers "Wohnbau" heute keinen Hausmeister als Ansprechpartner mehr gibt. Der Ortsbeirat spricht sich für eine möglichst gründliche Sanierung der Gebäude aus und dafür, das Altenwohnen (viel Grün und Barrierefreiheit) im Jordanischen Park zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2025 Die Vorlage OF 1209/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFörderung des Riedberger Sommerfestes
S A C H S T A N D : Initiative vom 27.06.2025, OI 108 entstanden aus Vorlage: OF 617/12 vom 27.06.2025 Betreff: Förderung des Riedberger Sommerfestes Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23; E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), und 11.07.2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) mit einem Höchstbetrag von bis zu 6.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung des Riedberger Sommerfestes als Veranstaltung, die der traditionellen Stadtteilkultur dient, zu unterstützen. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, sodass diese finanziell kaum zu stemmen sind. So musste beispielsweise der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Sommerfeste unterliegen darüber hinaus einem hohen Wetterrisiko. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest mit bereits langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht wird und das durch seine vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 02.07.2025
Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 898/3 vom 11.06.2025 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zuzugehen, um die Wohnungen im Oeder Weg 74 bis 78, in der Adlerflychtstraße 35 bis 41 sowie in der Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Frankfurt Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben; 2. sollte Punkt 1. nicht machbar sein, die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah mit einem sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in zu beauftragen. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35 bis 41 und in der Hermannstraße 42 bis 42b sowie 46 bis 46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er-Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird, sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August/September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74 bis 78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert. Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen, zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1419
Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2025, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7179 entstanden aus Vorlage: OF 1048/9 vom 09.06.2025 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Vorgang: OIB 337/19 OBR 9; ST 1954/19 Der Ortsbeirat hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst, die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen - beispielsweise durch eine Informationstafel (OIB 337). Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 337, zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen. Der Magistrat wird daher gebeten, ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1954 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1686
Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7227 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 02.06.2025 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen; 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rund 70 Euro /Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den Sechzigerjahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen. Zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rund 40 Prozent hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 Euro im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preis sollte angepasst und es sollte von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2025, OF 904/3 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG Frankfurt Holding nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr 105-113 und Rotlintstr 115-119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding und das Wohnungsamt in den Ortsbeirat einzuladen um zu dem Sachverhalt und dem Sozialplan Stellung zu nehmen. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG Frankfurt Holding vom 07.05. 2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr. 105-113 und Rotlintstr. 115-119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um dann aus den bestehende 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung des Mietverhältnisses gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Vom Milieuschutz mal ganz abgesehen ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 - 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die St Michael Kirche, die anschließende Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, Rose Schlösinger Haus Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind wie die Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet und bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern (die zwischen 5 und 12 Euro Quadratmeter Miete zahlen) nicht erlaubt, zurückzuziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 564 2025 Die Vorlage OF 904/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 28.06.2025 unterstützen
S A C H S T A N D : Initiative vom 17.06.2025, OI 103 entstanden aus Vorlage: OF 526/7 vom 20.05.2025 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 28.06.2025 unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; OI 58/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 28. Juni zum vierten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Mit den Kioskpächtern von "Bellas Stübbche" besteht eine Anlaufstelle für diese ehrenamtliche Koordination. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken Kreativangebote sowie ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von 6.200 Euro aus, die als Zuschuss beantragt wurden. Bereits in der OI 58 hatte der Ortsbeirat seine Unterstützung signalisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Initiative vom 25.06.2024, OI 58 Versandpaket: 25.06.2025
Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-ren
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 898/3 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-ren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt geht aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu, um die Wohnungen im Oeder Weg 74-78, in der Adlerflychtstraße 35-41 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben. 2. Alternativ soll die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah einen sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in in die Wege leiten. 3. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Nach dem Verkauf sollen zeitnah notwendige Modernisierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnqualität durchgeführt werden. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35-41 und in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird und sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August / September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert: Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2025 Die Vorlage OF 898/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Alternativ" durch die Worte "Sollte Punkt 1. nicht machbar sein," ersetzt wird. Der letzte Satz des Tenors wird gestrichen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenKinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 830/2025 zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830/2025. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2013 ist Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. §3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten ist. §1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. §4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21. 08. 2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernen Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat noch oder geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7185 2025 Die Vorlage OF 1055/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 578/8 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen. 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rd. 70 EUR/Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den 60er Jahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen, zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rd. 40% hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 EUR im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preise sollte angepasst und von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7227 2025 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. und 2. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 578/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 578/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenGrundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2025, OF 526/4 Betreff: Grundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker Vorgang: OM 4059/15 OBR 4; ST 991/15; OM 1403/17 OBR 4; ST 1230/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Baugenehmigung für das Grundstück noch besteht und wann der Eigentümer mit der Errichtung von Wohnraum beginnt. Begründung: Der Magistrat ging 2015 und 2017 von einer zeitnahen Bebauung des Grundstückes aus, siehe ST 991 vom 10.07.2015 und 17.07.2017. In den letzten 10 Jahren ist lediglich der Abriss erfolgt, Wohnraum fehlt weiterhin dringend in Frankfurt. Im Zuge der Baulandmobilisierung von 2021 soll die Stadt Frankfurt dem Eigentümer ein Baugebot für das Grundstück aussprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4059 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 991 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1403 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1230 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1214 2025 Die Vorlage OF 526/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1070/10 Betreff: Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Grundstück der Carlo-Mierendorff-Schule oder nahe bei eine offizielle Abstellmöglichkeit für e-Roller herstellen kann. Begründung: Viele Schüler kommen mit e-Rollern zur Schule, welche dann entweder an der Straßenbahnhaltestelle Alkmenestraße oder in der näheren Umgebung abgestellt werden, gern auch einmal in den Grünanlagen rings herum. Es ist zu erwarten, dass dies Unfall-Schwerpunkte für Fußgänger darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7116 2025 Die Vorlage OF 1070/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPreiserhöhung für Fernwärme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 574/8 vom 22.05.2025 Betreff: Preiserhöhung für Fernwärme Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der untenstehenden Thematik adäquate Lösungen zu finden. Laut diverser Presseberichte plant die Mainova eine Preiserhöhung der Fernwärmenutzung ab dem 1. Juli 2025 um bis zu 36 Prozent. Als Gründe für die Erhöhung der Kosten werden die Umstellung auf klimaneutralere Energiequellen, aber hauptsächlich der Ausbau des Fernwärmenetzes genannt. Auch steigende Rohstoffpreise sind ein Grund für die Erhöhung des Fernwärmepreises. Für eine Musterwohnung von 70 Quadratmetern könnten die Heizkosten für Fernwärme um circa 225 Euro steigen. Wie kann diese Belastung der Bürger so reduziert werden, dass sie sich sozial verträglich gestaltet? Wieso soll der Ausbau des Fernwärmenetzes von den Nutzern des bestehenden Fernwärmenetzes bestritten werden? Begründung: Eine Erhöhung von bis zu 225 Euro belastet viele Haushalte enorm. Davon sind insbesondere junge Familien betroffen, die auf die Fernwärme angewiesen sind und nicht die Möglichkeit haben, ihren Anbieter auf dem freien Markt zu wählen. Die im Ortsbezirk wohnenden Personen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch höhere Preisanpassungen im Energiesektor belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1333
Nachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1405
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 13.05.2025 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten noch einigermaßen erschwinglich sind. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. Im Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 3
Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden Begründung: In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenQualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025
Zeilsheim: Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ - Froschbrunnenfest 14. Juni 2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 20.05.2025, OI 101 entstanden aus Vorlage: OF 1227/6 vom 18.05.2025 Betreff: Zeilsheim: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" - Froschbrunnenfest 14. Juni 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl.d. Stv.-V., § 4994/24 Der Vereinsring Zeilsheim e. V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Er plant auch in diesem Jahr, am 14. Juni 2025, das traditionsreiche Froschbrunnenfest. Der Vereinsring sieht sich in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Versicherungen und technische Ausstattung ausgesetzt. Diese Kostensteigerung soll nicht auf die Standbetreiber - oft kleine Vereine oder lokale Initiativen - umgelegt werden, da dies deren Teilnahme gefährden würde. Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, das traditionelle Froschbrunnenfest in Zeilsheim am 14. Juni 2025, welches der Vereinsring Zeilsheim e. V. organisiert, mit einem Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro zu unterstützen. Das Fest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich zahlreiche Besucher aus Zeilsheim und auch den umliegenden Orten bzw. Stadtteilen anzieht und das Gemeinschaftsleben stärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.05.2025
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2025, OF 890/3 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oederweg auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich möge der Magistrat prüfen und berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten so noch einigermaßen erschwinglich bleiben. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. In dem Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7036 2025 Die Vorlage OF 890/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Tenor nach "Oeder Weg" die Worte "/Adlerflychtstraße/Hermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1620/1 Betreff: Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, 1. mitzuteilen, wann mit einer Bebauung des Grundstücks Schäfergasse 16 gerechnet werden kann, um die städtebauliche Situation zu verbessern, 2. darzulegen, welche Schritte der Magistrat bisher unternommen hat, um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, 3. aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um die Bebauung aktiv voranzubringen, 4. zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung geförderten Wohnraums unterstützt oder ermöglichen will. Begründung: Mitten in der Frankfurter Innenstadt klafft mit dem Grundstück Schäfergasse 16 noch immer eine unbebaute Lücke, die an die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs erinnert. Dieses Areal bietet durch seine zentrale Lage eine herausragende Chance für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, insbesondere im geförderten Segment. Der Ortsbeirat sieht hier erhebliches städtebauliches Potenzial, das endlich aktiviert werden muss - im Sinne einer lebenswerten und sozial durchmischten Innenstadt für alle Frankfurterinnen und Frankfurter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1200 2025 Die Vorlage OF 1620/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 4. des Antragtenors den folgenden Wortlaut enthält: "zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung von sozialem Wohnungsbau (erster Förderweg) unterstützt oder ermöglichen will." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„KNUT“ ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1062/10 Betreff: "KNUT" ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeiden Vorgang: OM 5449/24 OBR 12; ST 1928/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024 (ST 1928) ist unter anderem zu entnehmen, dass: KNUT die etwas stärker genutzten Linien 39 und 63 zwischen 1:00 Uhr und 4:00 Uhr ersetzen soll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, sicherzustellen, dass im Rahmen des insgesamt durch KNUT reduzierten Busangebot im Ortsbezirk 10 keine zusätzlichen Kosten für Fahrgäste entstehen. Begründung: Das Busangebot - vorrangig im Bereich Preungesheim und Berkersheim - ist in Richtung anderen Stadtteile (beispielsweise nach Bonames oder Bornheim) bereits jetzt leider mit nicht immer gut organisierten Umsteigeerfordernissen verbunden. Bereits jetzt ohnehin nicht wirklich gute Busanbindungen beziehungsweise -verbindungen sollen nicht zu weiteren Tarifzuschlägen für Fahrgäste führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5449 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1928 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2025 Die Vorlage OF 1062/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1224/6 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120-122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31-35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flur-stücksnummer 16/1, die historischen Flurstücke 17 und 18). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar zu machen. So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Foto: privat Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6980 2025 Die Vorlage OF 1224/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, Linke
Weiter lesenRattenbefall in Goldstein-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1221/6 Betreff: Rattenbefall in Goldstein-Süd Anwohner:innen haben dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Siedlung Goldstein-Süd im Bereich rund um den Weg Am Försterpfad schwerwiegend von Ratten befallen ist. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Vermieterin der hier gelegenen Immobilien (die AGB Frankfurt), nichts oder nur unzureichende Maßnahmen unternehme, um die Rattenplage zu bekämpfen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) Maßnahmen einzuleiten, die eine Dezimierung der Ratten in dem Bereich rund um den Weg "Am Förderpfand" und auf den umliegenden Grundstücken erwarten lassen und b) hierüber dem Ortsbeirat zu berichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6979 2025 Die Vorlage OF 1221/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sich der Tenor auf ganz Goldstein bezieht und die folgenden Straßen sowohl in der Einleitung als auch bei Ziffer 1. explizit genannt werden: "An der Schwarzbachmühle (Nähe Bunker und Kindertagesstätte), An der Herrenwiese/Schüttenhelmweg, rund um den Weg am Försterpfad" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStadtteilfeste unterstützen: Harheimer Kultursommer 2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 28.04.2025, OI 99 entstanden aus Vorlage: OS 26/14 vom 29.04.2025 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: Harheimer Kultursommer 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus dem Sonderetat "Stadtteilfeste unterstützen" den am 30. August 2025 stattfindenden Harheimer Kultursommer mit bis zu 6.000 Euro finanziell zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 07.05.2025
Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1135/2 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatz-Sperrungen, die auch nach Beendigung der Baumassnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Aussengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar gesperrt tagsüber. Zusatzschild wegen Baumarbeiten ab März, die aber nach dem 31.03. nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Sonst ist weder Grund noch Notwendigkeit ersichtlich noch wurde das kommuniziert. Unterlindau, etwa Nr.78: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelter Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt, Container benötigt nicht die gesamten Parkflächen. Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstrassen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in grosser Zahl durch Außengastronomie (z.B. Grüneburgweg Ecke Leerbachstrasse) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1107/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2025 1. Die Vorlage OF 1107/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1135/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGrundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 entstanden aus Vorlage: OF 606/12 vom 10.04.2025 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatz "in der Zeit von 8 bis 22 Uhr" zu versehen. Begründung: Bewohner*innen und Angehörige der oben genannten Senioreneinrichtungen berichten vermehrt, dass Pflegedienste aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten häufig verspätet ihren Dienst antreten. Letztendlich verschiebt und verkürzt sich dadurch der ganze Pflegeablauf zulasten aller zu Pflegenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 12