Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding zu kontaktieren, um Informationen über die Verfügbarkeit der Parkplätze in der Niedwiesenstraße 41 bis 51 für die Bewohner*innen zu erhalten. Ziel ist es, die Gründe für die derzeitige Nichtvermietung der Parkplätze zu klären.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Im Rahmen des S6-Ausbaus mussten in der Liegenschaft Niedwiesenstraße 41 bis 51 die Autoparkplätze entlang des Bahndammes entfernt und den Mietern der Plätze gekündigt werden. Mittlerweile sind die Bauarbeiten an dieser Stelle schon lange beendet und die Parkplätze wieder hergerichtet und nummeriert worden. Bewohner der Häuser beklagen, dass diese Plätze zurzeit nicht vermietet werden und leer stehen.
Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding, die Eigentümerin der Liegenschaft 41 bis 51 ist, zu verständigen und in Erfahrung zu bringen, ab wann die Parkplätze für die Bewohner*innen wieder zur Verfügung stehen und falls die Plätze zurzeit nicht vermietet werden, die Gründe zu erfragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6399Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51Direktanregung
- 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 555Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats