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Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding zu kontaktieren, um Informationen über die Verfügbarkeit der Parkplätze in der Niedwiesenstraße 41 bis 51 für die Bewohner*innen zu erhalten. Ziel ist es, die Gründe für die derzeitige Nichtvermietung der Parkplätze zu klären.

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Anregung

Im Rahmen des S6-Ausbaus mussten in der Liegenschaft Niedwiesenstraße 41 bis 51 die Autoparkplätze entlang des Bahndammes entfernt und den Mietern der Plätze gekündigt werden. Mittlerweile sind die Bauarbeiten an dieser Stelle schon lange beendet und die Parkplätze wieder hergerichtet und nummeriert worden. Bewohner der Häuser beklagen, dass diese Plätze zurzeit nicht vermietet werden und leer stehen.

Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding, die Eigentümerin der Liegenschaft 41 bis 51 ist, zu verständigen und in Erfahrung zu bringen, ab wann die Parkplätze für die Bewohner*innen wieder zur Verfügung stehen und falls die Plätze zurzeit nicht vermietet werden, die Gründe zu erfragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2025Sie sind hier
    OMOM 6399Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51
    Direktanregung
  2. 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 555Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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