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Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten

Vorlagentyp: OA
194 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Einrichtung von AC-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den östlichen Stadtteilen von Frankfurt voranzutreiben. Dies ist notwendig, um die Klimaziele der Stadt zu erfüllen und den Bürgern eine angemessene Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird gefordert, konkrete Maßnahmen und Preisrahmen für die Ladeinfrastruktur zu etablieren.

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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen,

  1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen;
  2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh);
  3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b).

Begründung

Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 17. Dezember 2021BB 431Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichtenMagistratsbericht
  2. 15. März 2024BB 112Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenMagistratsbericht
  3. 15. April 2024OAOA 454ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenAnregung
  4. 15. April 2024OFOF 617/11ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 7. Februar 2025BB 37ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenMagistratsbericht
  6. 17. März 2025Sie sind hier
    OAOA 537Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37
    Anregung
  7. 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 194 WochenSTST 1456Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichtenStellungnahme
  8. 26. Juli 2026OFOF 57/11Für Mieter der ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Wohnstadt ACLadeinfrastruktur für E-Autos einrichtenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 35 · 22.04.2025
TO I, TOP 24
Erledigt
1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
FRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 35 · 24.04.2025
TO I, TOP 17
Erledigt
1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren)ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme)Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 35 · 28.04.2025
TO I, TOP 22
Erledigt
1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 27
Erledigt
1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 08.05.2025
TO II, TOP 51
Erledigt
1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazBFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung)

OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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