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Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten

Vorlagentyp: B
228 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen zu erweitern, um der steigenden Elektromobilität gerecht zu werden. Dieser Prozess soll nicht durch die Stadt selbst, sondern durch kommerzielle Anbieter erfolgen, wobei ein offenes Modell für Standortwahl und Wettbewerb besteht. Ziel ist es, durch private Investitionen eine adäquate Ladeinfrastruktur zu schaffen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Dem Magistrat ist bewusst, dass die Elektromobilität kontinuierlich voranschreitet und begleitet diese Entwicklung durch entsprechende Maßnahmen. Daher wird sich weiterhin intensiv mit dem gezielten sowie bedarfsgerechten Aufbau von Ladeinfrastruktur beschäftigt. Städte nutzen eine Vielzahl unterschiedlichster Ansätze bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur, sei es im europäischen Vergleich das Amsterdamer Modell oder auf Bundesebene das Stuttgarter Modell. Die Stadt Frankfurt am Main agiert nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum. Entscheidungsgrundlage dafür ist, dass öffentliche Tankstellen ebenfalls keine Förderung erhalten. Dementsprechend stehen der Stadt im Haushalt auch keine Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung. Parkplätze von Unternehmen oder Supermärkten sind beispielsweise Privatgrundstücke. Die Bereitstellung von (kostenloser) Ladeinfrastruktur obliegt in solchen Fällen der Bereitschaft der Unternehmen. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur soll daher durch kommerzielle Anbieter/Betriebe forciert werden. Um die zügige Umsetzung im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde bereits im Oktober 2017 in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe ein Leitfaden für Investoren erstellt. Dieser beschlossene Leitfaden ist die Grundlage für das in der Stadt integrierte Open-Market-Modell. Dieses Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen freien sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Vergaberechtlich ist es seitens der Stadt daher auch nicht möglich, bestimmte Betreiber zu favorisieren oder Standorte auszuschreiben. Gerade durch das offene Marktmodell kann sich die Stadt an einer Vielzahl von Interessenten erfreuen, die bereits in engem Austausch mit der Stadt stehen und investieren wollen. Engagierte Privatpersonen oder auch Unternehmen können sich selbst am Ausbau der städtischen Ladeinfrastruktur beteiligen, indem sie Hinweise zu potenziell interessanten Standorten für Ladeinfrastruktur direkt an die Betreiber selbst weiterleiten. Grundsätzlich suchen sich die Anbieter/Betreiber also die Standorte selbst aus. Eine proaktive Teilnahme bei der Standortauswahl und Vergabe ist seitens der Stadt nicht gestattet. Sie überprüft die Standorte. Seit Anfang 2020 wurde auch das neue Elektromobilitätskonzept der Stadt veröffentlicht. Dort ist u.a. eine Bedarfsanalyse von Ladeinfrastruktur für verschiedene Bedarfsszenarien für jeden einzelnen Stadtteil vorhanden. Diese Bedarfsanalyse kann als Orientierung für die Betreiber fungieren. Gestattungsanfragen seitens der Betreiber für mehrere Stadtteile dazu liegen vor und werden aktuell geprüft. Die Standorte dürfen vor Veröffentlichung und offiziellen Genehmigung jedoch nicht kommuniziert werden. Seit Ende 2020 gibt es eine neue städtische Arbeitsgruppe Ladeinfrastruktur. Um die zügige Bearbeitung der Anträge auch bei steigenden Gestattungsanfragen schnell und effizient bearbeiten zu können, wurde seitens der Wirtschaftsförderung eine Arbeitsgruppe mit allen städtischen Beteiligten des Gestattungsprozesses eingerichtet, um ein abgestimmtes standardisiertes Verfahren sowie die dazu notwendigen standardisierten Unterlagen zwischen den beteiligten Ämtern zu beschließen und einzuführen. Dadurch befinden sich momentan 69 Pilotstandorte in der Umsetzung. Im Januar 2022 sollen weitere folgen. Es liegen derzeit eine Vielzahl von Anträgen zur Genehmigung vor. Jedoch ist es juristisch nicht erlaubt zu bestimmten Standorten oder auch Stadtteilen Auskunft zu geben. Dennoch begrüßt der Magistrat die proaktiven Vorschläge seitens der Ortsbeiräte und strebt eine kontinuierliche Berichterstattung bezüglich der weiteren Entwicklung der Ladeinfrastruktur in den einzelnen Stadtteilen an. Zusammengefasst bedeutet das, dass sich die Anbieter/Betreiber selbst um die Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum kümmern. Sollte ein Standort als attraktiv empfunden werden, wird ein Antrag an die Stadt gestellt und dieser wird auf seine Genehmigungsfähigkeit geprüft. Die Stadt darf durch die politischen Rahmenbedingungen und das erwähnte Open-Market-Modell vergaberechtlich nicht bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur eingreifen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. April 2021OFOF 34/11Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Juli 2021OAOA 41Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichtenAnregung
  3. 17. Dezember 2021Sie sind hier
    BB 431Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten
    Magistratsbericht
  4. 4. Februar 2022OFOF 188/11Referat Elektromobilität oder Stabsstelle Elektromobilität einrichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 7. Februar 2022OAOA 142Referat Elektromobilität oder Stabsstelle Elektromobilität einrichten Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431Anregung
  6. 16. September 2022STST 2082Referat Elektromobilität oder Stabsstelle Elektromobilität einrichtenStellungnahme
  7. 15. März 2024BB 112Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenMagistratsbericht
  8. 15. April 2024OFOF 617/11ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 15. April 2024OAOA 454ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenAnregung
  10. 7. Februar 2025BB 37ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenMagistratsbericht
  11. 17. März 2025OFOF 708/11Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
  12. 17. März 2025OAOA 537Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37Anregung
  13. 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 228 WochenSTST 1456Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichtenStellungnahme
  14. 26. Juli 2026OFOF 57/11Für Mieter der ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Wohnstadt ACLadeinfrastruktur für E-Autos einrichtenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 8 · 07.02.2022
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Anregung OA 142 2022 1. Die Vorlage B 431 dient unter Hinweis auf OA 142 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 188/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 6 · 15.03.2022
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 142 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (B 341 = Kenntnis, OA 142 = Annahme)Gartenpartei (B 341 = Kenntnis, OA 142 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (B 341 = Kenntnis, OA 142 = Annahme)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 6 · 21.03.2022
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 142 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFAfDBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 31.03.2022
TO II, TOP 52
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 142 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONGartenparteiAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung)

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