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Für Mieter der ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Wohnstadt AC-Ladeinfrastruktur für E-Autos einrichten

Vorlagentyp: OFfraktionslos
8 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auffordert, die ABG und NHW zu verpflichten, AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in den östlichen Stadtteilen bereitzustellen. Dies geschieht im Rahmen des Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetzes, um Mieter besser zu unterstützen und die Klimaziele Frankfurts zu erreichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat möge auf die ABG und NHW zugehen und diese dazu verpflichten, unverzüglich, AC-Lade-infrastruktur für E-Fahrzeuge auf den Parkplätzen zur Verfügung zu stellen.

A.: Der Magistrat wird aufgefordert zu fordern, dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile für Mieter günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet werden. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM) sind dabei möglicherweise mit in die Pflicht zu nehmen.

B.: Die Strompreise dafür sind bei Mainova in einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen.

Begründung

Die Bundesregierung hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) seit 2021 besprochen und im Jahr 2025 final erlassen, weil Immobilieneigentümer nicht ausreichend AC-Ladeinfrastruktur anbieten. Darunter fallen auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften NHW und besonders die ABG.

Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, Eigentümer von Immobilien dazu zu zwingen, Ladeinfrastruktur für Mieter möglich zu machen oder selber einzurichten. Die bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundes, mit einer fast kompletten Kostenübernahme und der Möglichkeit zukünftige Gewinne zu erzielen, wurden von der ABG und NHW gar nicht oder wenn, nur unbedeutend, wahrgenommen.

Die ABG baut auf Immobiliendächern Solarparks und die davor liegenden vermieteten Parkplätze werden nicht mit einer AC-Ladesäule versehen, (z.B. Birsteiner Straße). Die Möglichkeiten von Mieterstrom als Einnahmequelle werden nicht genutzt.

Der Magistrat hat die Klimaziele der Stadt Frankfurt für 2035 zu erfüllen und es entbindet ihn nicht, die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur nicht weiter zu befördern.

Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebot in den Stadtteilen des OBR 11 für ihre Mieter. Die beiden Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Es ist daher dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova/NRM, sowie der ABG und NHW, die planerischen Ziele und Erwartungen der Stadt Frankfurt klar in Ihrem Pflichtenheft vorzugeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2021BB 431Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichtenMagistratsbericht
  2. 15. März 2024BB 112Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtenMagistratsbericht
  3. 15. April 2024OAOA 454ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenAnregung
  4. 15. April 2024OFOF 617/11ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 7. Februar 2025BB 37ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenMagistratsbericht
  6. 17. März 2025OAOA 537Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37Anregung
  7. 5. September 2025STST 1456Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichtenStellungnahme
  8. 26. Juli 2026Sie sind hier
    OFOF 57/11Für Mieter der ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Wohnstadt ACLadeinfrastruktur für E-Autos einrichten
    Ortsbeiratsantrag · fraktionslos

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 3 · 10.08.2026
TO I, TOP 47
Beraten
Die Vorlage OF 57/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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