Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter Schilder
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Durchfahrt von nicht berechtigten Verkehrsteilnehmer:innen in das Wohngebiet Fechenheim-Nord zu verhindern, indem ein Verbotsschild angebracht wird. Dies soll die Lebensqualität der Anwohner:innen verbessern, indem der hohe Verkehr reduziert wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Bebraer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erneuern des Fußgänger- und Fahrradweg Vilbeler Landstraße von Fechenheim nach Enkheim26.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen29.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bebraer Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
Der Magistrat wird gebeten, bei der Einfahrt von der Bebraer Straße in die Birsteiner Straße ein Schild mit der Aufschrift "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" anzubringen.
Begründung
Die Birsteiner Straße wird als Durchfahrtsstraße von PKW's, LKW's und sonstigen Verkehrsmitteln benutzt, da in der Bebraer Straße und der nach dieser Straße folgenden Wächtersbacher Straße der Bus fährt und eine Ampel die Fahrt beeinträchtigt. Zu den Stoßzeiten und auch zwischen den Stoßzeiten wollen die Verkehrsteilnehmer:innen nicht hinter dem Bus herfahren oder an der roten Ampel stehen und nutzen die Birsteiner Straße als Durchgangsstraße und fahren teilweise mit hoher Geschwindigkeit durch die Birsteiner Straße sowie die Langenselbolder Straße. Die Anwohner:innen sind durch das laufende hohe Verkehrsaufkommen stark beeinträchtigt. Mit dem Schild mit der Aufschrift "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" sind die Anwohner:innen und Menschen berechtigt in das Wohngebiet einzufahren, die in diesem Wohngebiet wohnen oder dort Grundstücke besitzen. Ebenso können Besucher:innen und Gäste einfahren, die jemanden in dem Wohngebiet besuchen wollen. Auch Handwerker, Kunden , Post, Müllabfuhr usw. sind berechtigt einzufahren. Verboten ist, die Birsteiner Straße und Langenselbolder Straße als Abkürzung (Durchgangsstraße) zu nutzen. Ohne jeglichen Grund oder Beziehungsstatus zum Gebiet ist eine Einfahrt verboten und kann zum Beispiel bei einem Verstoß für PKW und Motorräder mit einem Bußgeld von 50 € geahndet werden, PKW mit Anhänger mit einem Bußgeld von 55 € und LKW über 3,5 Tonnen sogar mit bis zu 1000 €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2026 brachte fraktionslos im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein.