Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter Schilder
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, mit der Einführung eines Verbotsschildes den Durchgangsverkehr im Wohngebiet Fechenheim-Nord zu reduzieren. Dies soll die Lebensqualität der Anwohner:innen verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 11.01.2027 antworten. Noch 66 Tage.Warum?
Bebraer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erneuern des Fußgänger- und Fahrradweg Vilbeler Landstraße von Fechenheim nach Enkheim26.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen29.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Vorgang:
B 96/24
Der Magistrat wird gebeten, bis zur Umsetzung der Maßnahmen im Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96, bei der Einfahrt von der Bebraer Straße in die Birsteiner Straße ein Schild mit der Aufschrift "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" anzubringen.
Begründung
Die Birsteiner Straße wird als Durchfahrtsstraße von Pkws, Lkws und sonstigen Verkehrsmitteln benutzt, da in der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße der Bus fährt und eine Ampel die Fahrt beeinträchtigt. Zu den Stoßzeiten und auch zwischen den Stoßzeiten wollen die Verkehrsteilnehmer:innen nicht hinter dem Bus herfahren oder an der roten Ampel stehen und nutzen die Birsteiner Straße als Durchgangsstraße. Sie fahren teilweise mit hoher Geschwindigkeit durch die Birsteiner Straße sowie die Langenselbolder Straße. Die Anwohner:innen sind durch das laufend hohe Verkehrsaufkommen stark beeinträchtigt. Mit dem Schild "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" sind die Anwohner:innen und Menschen berechtigt, in das Wohngebiet einzufahren, die in diesem Wohngebiet wohnen oder dort Grundstücke besitzen. Ebenso können Besucher:innen und Gäste einfahren, die jemanden in dem Wohngebiet besuchen wollen. Auch Handwerker, Kunden, Post, Müllabfuhr usw. sind berechtigt, einzufahren. Verboten ist, die Birsteiner Straße und Langenselbolder Straße als Abkürzung (Durchgangsstraße) zu nutzen. Ohne jeglichen Grund oder Beziehungsstatus zum Gebiet ist eine Einfahrt verboten und kann zum Beispiel bei einem Verstoß für Pkw und Motorräder mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden, Pkw mit Anhänger mit einem Bußgeld von 55 Euro und Lkw über 3,5 Tonnen sogar mit bis zu 1.000 Euro.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2024BB 96Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufhebenMagistratsbericht
- 21. September 2026OFOF 106/11Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter SchilderOrtsbeiratsantrag · Frau Zilcher (fraktionslos)
- 19. Oktober 2026Sie sind hierOMOM 846Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter SchilderDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats