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Referat Elektromobilität oder Stabsstelle Elektromobilität einrichten

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Einrichtung eines Referats oder einer Stabsstelle für Elektromobilität begrüßt, um den Herausforderungen der Elektromobilität in Frankfurt am Main zu begegnen. Die Stadt plant, die Ladeinfrastruktur durch professionelle Betreiber auszubauen und hat bereits zahlreiche Anträge zur Errichtung von E-Ladestationen genehmigt. Ziel ist es, ein kommunales Konzept für die Ladeinfrastruktur zu entwickeln und die Umsetzung in den kommenden Jahren voranzutreiben.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Thema Elektromobilität stellt alle Städte vor große Herausforderungen, da neben dem Austausch des Antriebsaggregates insbesondere die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur die Kommunen vor technische, aber auch vor weitreichende stadträumliche als auch verwaltungsrechtliche Fragen stellt. Die zu klärenden Sachverhalte betreffen eine Vielzahl von einzubindenden Ämtern und Abteilungen der öffentlichen Verwaltung, wobei teilweise konkurrierende Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Mit Blick auf die Zukunft (8-10 Jahre) ist damit zu rechnen, dass die zur Umsetzung benötigten Personal- als auch Finanzbedarfe zur Einführung der E-Mobilität in Frankfurt am Main weiterhin zunehmen werden. Der Magistrat begrüßt daher die Anregung. Sie wurde bereits mit der Vorlage des Elektromobilitätskonzeptes im Jahre 2019 vorgeschlagen. Die Versorgung mit E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main befindet sich im Aufbau und wird sich in den kommenden Monaten sehr dynamisch entwickeln. Aktuell sind von der Bundesnetzagentur 303 öffentlich zugängliche E-Ladestationen in Frankfurt gelistet (274 AC/29 DC öffentliches und private Gelände). Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4859, zum Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140, plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Daher hat der Magistrat in den vergangenen Monaten den verwaltungsrechtlichen Grundstein für einen stadtweiten Ladeinfrastrukturausbau durch professionelle Betreiber/Investoren gelegt. Im Rahmen des Open Market Modells werden Anträge von gewerblichen Anbietern von Ladeinfrastruktur angenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung der beteiligten Fachämter vertraglich gestattet. Ziel- oder Standortvorgaben gegenüber Ladeinfrastrukturbetreibern durch die Stadt Frankfurt am Main sind aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Solche Vorgaben könnten nur im Rahmen einer Ausschreibung definiert werden. Die Dauer als der auch Erfolg einer solchen Ausschreibung sind nach den Erfahrungen anderer deutscher Großstädte jedoch höchst fraglich. Daher wird im Elektromobilitätskonzept eine klare, Szenarien bedingte Bedarfsabschätzung für jeden Frankfurter Stadtteil vorgenommen, die den Ladeinfrastrukturbetreibern als Grundlage für ihre Planungen dient. Darüber hinaus prüft der Magistrat derzeit, welche Möglichkeiten der Einflussnahme die Verwaltung bei der Standortauswahl im Rahmen des aktuellen Verfahrens hat. Ziel ist es, ein kommunales Standortkonzept für Ladeinfrastruktur für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen. Die Schaffung der verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen hat aber bereits dazu geführt, dass in den vergangenen Wochen rund 1400 Standortanfragen auf Gestattung zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für öffentliche Flächen beim Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) eingegangen sind. Die Bearbeitungsdauer je Antrag ist höchst unterschiedlich, da diese aufgrund der baulichen Gegebenheiten des beantragten Standortes und der zu prüfenden Fakten (u.a. Gehwegbreite, Sicherstellung des Gemeingebrauchs, Barrierefreiheit, Baumschutz, Verkehrsrecht, Straßenrecht, Leitungsfreiheit, Umfeldbetrachtung, Denkmalschutzaspekte, Stadtgestaltung, Radwege, Außengastronomie) sehr komplex ist. Die Stadt ist im Rahmen der personellen Möglichkeiten bemüht, die eingehenden Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Eine personelle Verstärkung innerhalb der federführenden Stelle im ASE ist daher zu priorisieren, um die zeitnahe Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und damit den zügigen Ausbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main umzusetzen. Bis jetzt wurden 69 Anträge für E-Ladesäulen-Standorte (Pilotstandorte) mit 127 Ladeplätzen (AC-Laden) der Firmen Qwello, OnCharge und eze-network auf öffentlicher Fläche per Gestattungsvertrag genehmigt. Die Errichtung der Ladesäulen läuft bzw. befinden sich erste Ladesäulen bereits im Betrieb. Weitere zirka 60 Pilotstandorte mit 110 Ladeplätzen (AC-Laden) befinden sich in der abschließenden Prüfung und werden zeitnah genehmigt. Die Inbetriebnahme erfolgt wahrscheinlich bis zum Herbst. Fachinstitutionen gehen davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland zukünftig nur zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet werden muss. Der Magistrat setzt daher auch auf den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen. Derzeit befinden sich zahlreiche E-Ladestationen auf privaten Flächen in der konkreten Planung und Umsetzung. Hier ist z.B. das jüngst von ABG/PBG als auch der Mainova vorgelegte Konzept zum Aufbau von Ladeinfrastruktur zu nennen. Bis 2023 werden knapp 300 AC-Ladepunkte in städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen in Betrieb gehen. Ein weiteres Beispiel ist die Kooperation zwischen der Mainova und REWE. Die Mainova stattet 35 REWE-Märkte im Rhein-Main-Gebiet mit öffentlicher Schnelllade-Infrastruktur aus. Jeder dieser Standorte wird über zwei Ladepunkte verfügen. Der Magistrat geht zudem auf das Gewerbe und Wohnungsbaugesellschaften zu, um für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur in deren Liegenschaften zu werben. Die Nassauische Heimstätte hat bereits im Jahr 2015 ein integriertes Mobilitätskonzept inkl. einer Vielzahl an Maßnahmen erstellt. Als Ergebnis des Konzeptes erfolgte die Festlegung von fünf Pilotquartieren und dort umzusetzenden Maßnahmen; u.a. öffentliche Ladeinfrastruktur für E-PKW (mit je 22 kW und zwei Ladepunkte), sowie E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen. Durch die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln des Landes Hessen konnte die Umsetzung dieser Maßnahmen flankiert werden. Seit Frühjahr 2020 stehen die genannten Maßnahmen den Mieterinnen und Mietern der NHW sowie Dritten in den Pilotquartieren zur Verfügung. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt am Main (Hausen) im Aufbau als auch in Planung. Das von der Wirtschaftsförderung initiierte Programm zur Erstberatung von Unternehmen zur Einführung der Elektromobilität ist ein weiterer Baustein des Ausbaus. Unternehmen investieren in die betriebliche Ladeinfrastruktur.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2021BB 431Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichtenMagistratsbericht
  2. 4. Februar 2022OFOF 188/11Referat Elektromobilität oder Stabsstelle Elektromobilität einrichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 7. Februar 2022OAOA 142Referat Elektromobilität oder Stabsstelle Elektromobilität einrichten Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431Anregung
  4. 16. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 Wochen
    STST 2082Referat Elektromobilität oder Stabsstelle Elektromobilität einrichten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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