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Weinstraße - Heckenüberstand

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In der Anregung wird der Magistrat gebeten, die Hecken und Sträucher in der Weinstraße zurückzuschneiden, um die Nutzung des Bürgersteigs zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da Fußgänger:innen derzeit auf die Straße ausweichen müssen. Es wird eine schnelle Umsetzung erwartet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist.

Begründung

Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. April 2025OFOF 1025/10Weinstraße - HeckenüberstandOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 22. April 2025Sie sind hier
    OMOM 6781Weinstraße - Heckenüberstand
    Direktanregung
  3. 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1284Weinstraße - HeckenüberstandStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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