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Thema

Wohnen

Vorlagen

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 13

Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“

09.09.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7373 entstanden aus Vorlage: OF 211/13 vom 25.08.2025 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Bewohner*innen des Stadtteils bei der Vergabe der neu entstehenden Sozialwohnungen im Neubaugebiet am Riedsteg bevorzugt werden. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein Stadtteil, dessen Bebauung weitgehend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Kleinere Wohnungen sind selten. Für Menschen mit niedrigem Einkommen kann bereits der Tod des Ehepartners, eine Scheidung oder schlicht die Verrentung dazu führen, dass die Wohnung nicht mehr gehalten werden kann. Gerade in solchen Situationen ist es jedoch wichtig, im sozialen Umfeld bleiben zu können. Hinzu kommt: Wer jetzt schon weiß, dass er oder sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnungen in Rente sein wird und die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt, hat aktuell keine Möglichkeit, sich bereits vor der Verrentung auf die Warteliste setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7454 entstanden aus Vorlage: OF 605/8 vom 20.08.2025 Betreff: Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des Karl-Perrott-Platzes als Kick- und Fußballplatz nach 21:00 Uhr zu untersagen, dies entsprechend auszuschildern und das Verbot insbesondere in den Abendstunden zu kontrollieren. Begründung: Der Karl-Perott-Platz ist von Wohnbebauung umgeben, der Bereich ist hellhörig. Gastronomische Angebote in Verbindung mit dem Wochenmarkt am Freitag erhalten u. a. auch deswegen keine Genehmigung für eine Verlängerung bis in die späteren Abendstunden. Allerdings sind zur Dämmerungszeit neuerdings regelmäßig Menschengruppen auf dem Platz, die dort auch nach 21:00 Uhr Fußball spielen und keine Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregungen OBR) · OB 1

Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen

02.09.2025 · Aktualisiert: 10.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 1714/1 vom 12.08.2025 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen Folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für die Förderwege I und II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) werden jede Menge Dokumente benötigt. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. zwei bis drei Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, sodass bei der Beantragung die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.09.2025

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

E-Ladesäulen in Schwanheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7272 entstanden aus Vorlage: OF 1286/6 vom 01.09.2025 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, auf der Saarbrücker Straße auf Höhe der Hausnummer 4 eine AC 44 kW E-Ladesäule wegen des dringenden Bedarfs außerhalb eines größeren Ausschreibungsverfahrens aufzustellen, weil es in Schwanheim noch keine E-Ladesäule gibt, und um damit dem Beispiel anderer Stadtteile der Stadt Frankfurt zu folgen. Um Kosten zu sparen, könnte diese Ladesäule zusammen mit den DC-Ladesäulen errichtet werden, die die Mainova auf dem Gelände der TuS 1872 Schwanheim e. V. plant. Begründung: Da es noch keine öffentliche E-Ladesäule in Schwanheim gibt, kann nicht auf eine "große Lösung" gewartet werden, deren Durchführung eventuell noch mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die Lage bietet sich für die Errichtung der E-Ladesäule an, da - an dieser verhältnismäßig wenig fließender Verkehr ist; - in diesem Bereich weniger Parkdruck herrscht; - diese zentral ist, sodass ein Bummel durch den Stadtteil für das Aufladen des Fahrzeugs genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7281 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 16.08.2025 Betreff: Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer des Neubaus in zweiter Reihe von Ludwig-Scriba-Straße und Zuckschwerdtstraße in Verbindung zu setzen, um die derzeitige Situation zu klären. Baubeginn war vor rund sieben bis acht Jahren. Der Neubau mit rund 80 Parteien steht leer. Von außen sind Möbel zu sehen. Briefkästen zeigen leere Namensschilder. Bauzäune, tiefe Erdlöcher und Wildwuchs rund um den Neubau machen einen traurigen und gefährlichen Eindruck. Drei Fragen, die für den Ortsbeirat von Belang sind, sind die Folgenden: 1. Wie ist der momentane rechtliche Status des Neubaus? 2. Wie geht es weiter? 3. Wie wird in der Zukunft die Zufahrt geregelt? Aktuell sieht es so aus, als würde die Zufahrt über die Zuckschwerdtstraße 14 geregelt. Zwischen Wohnhäusern hindurch? Vor der Ludwig-Scriba-Straße 27 war in der Vergangenheit eine Zufahrt auf das Gelände, erkennbar durch die abgesenkte Bordsteinkante. Dies wäre aus Gründen der Rücksichtnahme auf die rundum wohnenden Menschen empfehlenswert. Begründung: Blick von der Zufahrt der Zuckschwerdtstraße 14 Fußweg zum Hauseingang Blick von der Ludwig-Scriba-Straße (Rechts Hausnummer 27) Bilder: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OF (Anträge OBR) · OB 12

Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee

01.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 632/12 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -Helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell und Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), so dass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne: neue Laterne. Im Hintergrund: bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7482 2025 Die Vorlage OF 632/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 3

Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEG

27.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2025, OF 927/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEG Vorgang: OM 5916/24 OBR 3; ST 917/25 In der Stellungnahme 917 vom 10.6.25 wird darauf hingewiesen, dass die "KEG bislang keinerlei Kenntnisse über die Immobilien bzw. vor allem keinerlei Kenntnisse über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Projekts" (Berger Straße 6 bis 8) habe. Diese Antwort wird vom Ortsbeirat als Provokation empfunden: Es scheint reines Zeitschinden zu sein, solcherlei Antworten zu verfassen und den inzwischen Jahrzehnte andauernden Leerstand so aufrechtzuerhalten. Der Ortsbeirat kann sich des Eindrucks nicht erwehren, nicht ernst genommen und sogar als Objekt der Belustigung wahrgenommen zu werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, den Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 gemeinsam mit der KEG voranzutreiben. Es wird darum gebeten, ähnliche Antworten wie die genannte ST 917 zu unterlassen und stattdessen konstruktiv das Ziel zu verfolgen, die Liegenschaft in absehbarer Zeit wieder bewohnbar zu machen - zu bezahlbaren Mietpreisen und nicht als Luxusobjekte. In diesem Rahmen wäre die Nutzung des Erdgeschosses durch gemeinschaftliche Zwecke begrüßenswert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5916 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 917 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 927/3 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 13

Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“

25.08.2025 · Aktualisiert: 16.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 211/13 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Bewohner*innen des Stadtteils bei der Vergabe der neu zu bauenden Sozialwohnungen im Neubaugebiet am Riedsteg bevorzugt werden. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein Stadtteil, dessen Bebauung weitgehend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Kleinere Wohnungen sind rar. Für Menschen, die über kein hohes Einkommen verfügen, kann bereits der Tod des Ehepartners, eine Scheidung oder schlicht die Verrentung dazu führen, dass die Wohnung nicht mehr gehalten werden kann. Doch grade in solchen Situationen wäre es wichtig, im sozialen Umfeld bleiben zu können. Hinzu kommt: Wer jetzt schon weiß, dass er oder sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnungen in Rente sein wird und die Bedingungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt, hat aktuell keine Möglichkeit, sich vor der Verrentung bereits jetzt auf die Warteliste setzen zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7373 2025 Die Vorlage OF 211/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRĂśNE

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OF (Anträge OBR) · OB 3

Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880

25.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 908/3 Betreff: Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880 Vorgang: OM 2284/22 OBR 3; ST 2330/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten für den Bebauungsplan 880, wie seit Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Dieser soll, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Bebauung ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorsehen. Auf diesen bereits versiegelten Flächen soll ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte entstehen. Die heute unversiegelten Flächen sollen durch den Magistrat langfristig vollständig in städtischen Besitz gebracht und als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Als Grundlage für die Definition versiegelter und unversiegelter Flächen hat der Magistrat bereits mit der ST2330/22 an den OBR3 eine Karte veröffentlicht, die als Grundlage für die weitere Planung diesen soll. (https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/ST_2330_2022_AN2.pdf) Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte intensive Beteiligung der Öffentlichkeit kann dazu genutzt werden, einen Konsens über weitere Details herzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat vernommen, dass trotz eindeutiger Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Magistrat einen politischen Auftrag für die Umsetzung benötigt und möchte in diese für den Ortsbezirk sehr wichtigen Angelegenheit Bewegung bringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2025, OF 932/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2330 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 908/3 wird auf Wunsch von CDU und FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni

20.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 10

Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025

19.08.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1103/10 Betreff: Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025 Vorgang: V 1211/25 OBR 10; ST 1267/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025 (ST 1267) ist unter anderem zu lesen, dass die langjährige Erfahrung zeigt, dass die direkt anliegende Nachbarschaft vor Inbetriebnahme einer Unterkunft Sorgen und Ängste äußert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum bei Kenntnis der Betroffenheiten vor Ort die Fragen der Nachbarschaft sowie der Ortsbeiräte nach deren Wahrnehmung als nicht willkommen empfunden wurden? 2. Warum nicht gleich statt eines Treffens mit den drei Vorsitzenden der betroffenen Ortsbeiräte die öffentliche Informationsveranstaltung früher stattgefunden hat? 3. Warum die Veranstaltung nach den letzten Sitzungen der Ortsbeiräte vor den langen Sommerferien terminiert wurde, so dass es zu entsprechenden Verzögerungen bei Beschlüssen kam? 4. Ob es wirklich sinnvoll war, vorher eine städtische Baugenehmigung abzuwarten? 5. Wieso die zuständige Stadträtin bei der öffentlichen Vorstellung fehlte? 6. Welche Gutachter-Nachprüfungen zu welchem Ergebnis führten (bezüglich der Frage, ob belastete Baustoffe bei dem schnellen Gebäude-Abriss zu berücksichtigen waren)? 7. Warum Fragen nach den Leerständen anderer Frankfurter Flüchtlingseinrichtungen nicht richtig beantwortet wurden und wie hoch nun die Leerstände sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1211 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1103/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung „In der Au“

19.08.2025 · Aktualisiert: 11.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 539/7 Betreff: Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung "In der Au" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob die seit Oktober 2024 bestehende Vollsperrung der Straße "In der Au" im Zuge des Baus eines Flüchtlingswohnheims noch erforderlich ist. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung sofort umgesetzt werden kann, um die massiven Einschränkungen für die Anwohner zu reduzieren. Begründung: Die Straße "In der Au" ist eine Hauptzufahrt zu einem großen Wohngebiet. Die Vollsperrung dauert inzwischen viele Monate und soll nach bisheriger Planung noch bis Oktober dieses Jahres bestehen bleiben. Für die Anlieger bedeutet dies täglich erhebliche Umwege und Zeitverluste. Es ist nicht einsichtig, warum diese Einschränkungen über einen derart langen Zeitraum hingenommen werden müssen - zumal der Baufortschritt darauf hindeutet, dass eine Vollsperrung nicht mehr zwingend notwendig ist. Besonders kritisch ist, dass die Anwohner über das Bauprojekt weder frühzeitig noch transparent informiert wurden. Diese Form der Belastung ohne nachvollziehbare Begründung untergräbt das Vertrauen in Verwaltung und Politik und ist deshalb so schnell wie möglich zu beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 539/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros

17.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1203/2 Betreff: Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher möge das Stadtteilbüro und den dortigen Projektkoordinator darum bitten, über seine Arbeit und die laufenden Projekte zu berichten. Die Informationen sollen dann bitte auch der Stadtverordnetenversammlung zwecks Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Bereitstellung künftiger Mittel vorgelegt werden. Beispielsweise die Organisation von Widerstand gegen Mieterhöhungen (https://www.zukunft-bockenheim.de/, abgerufen am 17.08.2025) enthält eine Positionierung, die vom staatlichen Auftrag der neutralen Beratungsstelle nicht gedeckt ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 (OF 885/2) beschlossen, den Magistrat um öffentliche Finanzierung einer Projektstelle im Stadtteilbüro zu bitten (daraus resultierend EA 120 vom 22.04.2024). Im Gegensatz zu einer privaten in Form eines Vereins geführten Initiative, "Initiative Bockenheims", kommen dem Stadtteilbüro öffentliche Aufgaben zu und als kommunales Gremium ist es auch zur Neutralität verpflichtet. Im Stadtteilbüro und auch schon im Schaufenster finden sich immer wieder recht eindeutige, meinungsgeprägte Aussagen zu aktuellen Themen, u.a. der Diskussion um den Kiosk Leipziger Straße 85, die Familie Kapoor, die Zukunft des Kulturcampus` und die Frage der Mietengerechtigkeit. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Fragen zur Hausbesetzung im Gallus

17.08.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1702/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen

16.08.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1693/1 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob durch einen oder mehrere Segmentdeckel im Gleisvorfeld des Hauptbahnhofes neue Quartiere mit dringend benötigten Wohnungen, Grünflächen und Radwegen geschaffen werden können. Begründung: Musterbeispiele für gelungene Segmentdeckel gibt es z.B. in Hamburg, Paris und New York: - Hamburg, A7-Deckel (Stellingen / Schnelsen / Altona): Segmentdeckel über die Autobahn A7 auf drei Abschnitten (je 500-2.300 m) mit Nutzung vor allem für Parks, Kleingärten und Sportplätze. - Paris, Rive Gauche / Gare d'Austerlitz: Deckelung und Verbauung über Teilen der Bahntrasse zwischen Gare d'Austerlitz und Bibliothèque Nationale mit Mischung aus Wohnungen, Büros, Grünflächen und öffentlichem Raum. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt seit den 1990ern mit stufenweiser Umsetzung. - Paris, Batignolles / Gare Saint-Lazare: Teilweise Überdeckelung mit einem neuen Park. - Paris, Montparnasse: Massive Komplettüberbauung schon in den 1980ern. Es wurde ein Park mit 500 Bäumen und modernen Skulpturen angelegt sowie eine ruhige Aufenthaltsfläche im städtischen Umfeld. - New York City, Hudson Yards: Überbauung der westlichen Bahnanlagen von Penn Station mit einem Massivdeckel. Ein neues Quartier mit Wohnungen, Büros, öffentlichem Park, Schule, Kultur- und Geschäftsflächen ist entstanden. Durch die gute technologische Umsetzung gilt es als Vorzeigeprojekt zur innerstädtischen Verwertung überdeckter Infrastrukturflächen. - New York City, Atlantic Yards: Überbauung mit Wohn- und Geschäftsquartieren, Barclays Center (NBA-Arena). In den 1990er-Jahren erarbeitete die Deutsche Bahn bereits ein Konzept, den Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof zu verwandeln - mit großzügiger Überbauung des Gleisvorfelds durch Parkflächen und Quartiere. Aufgrund der Kosten wurde das Projekt nicht weiterverfolgt. Daher könnte man heute eine Deckelung der Gleisanlagen alternativ prüfen, um diese Fläche einer weiteren sinnvollen Nutzung zuzuführen. Paris, Montparnasse; Quelle: Wikipedia Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2025 Die Vorlage OF 1693/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR)

Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen

16.08.2025 · Aktualisiert: 16.08.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1693/1 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen:   Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob durch einen oder mehrere Segmentdeckel im Gleisvorfeld des Hauptbahnhofes neue Quartiere mit dringend benötigten Wohnungen, Grünflächen und Radwegen geschaffen werden können.     Begründung: Musterbeispiele für gelungene Segmentdeckel gibt es z.B. in Hamburg, Paris und New York:   - Hamburg, A7-Deckel (Stellingen / Schnelsen / Altona): Segmentdeckel über die Autobahn A7 auf drei Abschnitten (je 500-2.300 m) mit Nutzung vor allem für Parks, Kleingärten und Sportplätze. - Paris, Rive Gauche / Gare d'Austerlitz: Deckelung und Verbauung über Teilen der Bahntrasse zwischen Gare d'Austerlitz und Bibliothèque Nationale mit Mischung aus Wohnungen, Büros, Grünflächen und öffentlichem Raum. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt seit den 1990ern mit stufenweiser Umsetzung. - Paris, Batignolles / Gare Saint-Lazare: Teilweise Überdeckelung mit einem neuen Park. - Paris, Montparnasse: Massive Komplettüberbauung schon in den 1980ern. Es wurde ein Park mit 500 Bäumen und modernen Skulpturen angelegt sowie eine ruhige Aufenthaltsfläche im städtischen Umfeld. - New York City, Hudson Yards: Überbauung der westlichen Bahnanlagen von Penn Station mit einem Massivdeckel. Ein neues Quartier mit Wohnungen, Büros, öffentlichem Park, Schule, Kultur- und Geschäftsflächen ist entstanden. Durch die gute technologische Umsetzung gilt es als Vorzeigeprojekt zur innerstädtischen Verwertung überdeckter Infrastrukturflächen. - New York City, Atlantic Yards: Überbauung mit Wohn- und Geschäftsquartieren, Barclays Center (NBA-Arena).   In den 1990er-Jahren erarbeitete die Deutsche Bahn bereits ein Konzept, den Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof zu verwandeln - mit großzügiger Überbauung des Gleisvorfelds durch Parkflächen und Quartiere. Aufgrund der Kosten wurde das Projekt nicht weiterverfolgt. Daher könnte man heute eine Deckelung der Gleisanlagen alternativ prüfen, um diese Fläche einer weiteren sinnvollen Nutzung zuzuführen.   Paris, Montparnasse; Quelle: Wikipedia Antragsteller:            CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Anträge OBR) · OB 1

Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen

12.08.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1714/1 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat soll prüfen, ob für die Förderwege I+II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat soll prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat soll prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) braucht man jede Menge Dokumente. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. 2-3 Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, so dass bei der Beantragung der Förderwege die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung OA 565 2025 Die Vorlage OF 1714/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR)

Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen

12.08.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1714/1 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen:   Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen folgendes zu prüfen und umzusetzen:   1. Der Magistrat soll prüfen, ob für die Förderwege I+II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann.   2. Der Magistrat soll prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann.   3. Der Magistrat soll prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden.     Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) braucht man jede Menge Dokumente. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. 2-3 Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, so dass bei der Beantragung der Förderwege die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragsteller:            GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Anträge OBR) · OB 2

Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im „Jordanischen Park“ Bockenheim (Seniorenwohnanlage)

11.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1209/2 Betreff: Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im "Jordanischen Park" Bockenheim (Seniorenwohnanlage) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG als Gebäudeeigentümerin folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der bauliche Zustand der Gebäude bewertet? 2. Gibt es bautechnische Untersuchungen und Ergebnisse? 3. Wurden und werden die Gebäude systematisch instandgehalten? 4. Ist eine Grundsanierung der Gebäude geplant? 5. Wenn nein - wie wird die Zukunft der sieben Gebäude eingeschätzt? 6. Sind (entsprechend kursierenden Gerüchten) ggf. Abriss und Neubau geplant? Wenn ja - in welchem Umfang und in welcher Dichte? Begründung: Gespräche mit Mieter*innen der Gebäude haben ergeben, dass insbesondere die Eckgebäude an den Wetterseiten stark von Schimmel befallen sind (insb. Haus 18a), was zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Seitens der Mietparteien wird das schon länger kursierende Gerücht bestätigt, dass die ABG die Gebäude nicht mehr sanieren will und nur notdürftig instand hält. Die älteren Mieter*innen sprechen aufgrund der Unsicherheit ihrer Wohnsituation mittlerweile von einem "Klima der Angst". Hinzu kommt, dass Feuchtigkeit und Schimmel (sowie wilde Sperrmüllablagerungen) auch die Tiefgarage und ihre Eingänge betreffen, und dass es anders als zu früheren Zeiten des Eigentümers "Wohnbau" heute keinen Hausmeister als Ansprechpartner mehr gibt. Der Ortsbeirat spricht sich für eine möglichst gründliche Sanierung der Gebäude aus und dafür, das Altenwohnen (viel Grün und Barrierefreiheit) im Jordanischen Park zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2025 Die Vorlage OF 1209/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregungen OBR) · OB 3

Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße

26.06.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2025, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025

Ideen

Idee
1

GINNHEIMER Spargel

20.05.2025

Es ist die Idee einer intelligenten Frau, die mich fragte, weshab der Spargel nicht als Wegweiser für die Himmelsrichtungen Nord / Süd farblich markanter gestaltet werden könne?

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2

Wohnraum optimaler nutzen

17.04.2024

Guten Tag, bei meiner Wohnungssuche bin ich sehr oft damit konfrontiert worden, dass große Wohnungen an Einzelpersonen vermietet werden, auch wenn sie von der Größe für eine zwei-Personenhaushalt geeinigt wären, zum Beispiel für eine Wohngemeinschaft, auch bei einem guten Job und Gehalt. Es ist bekannt, dass sehr viele Wohnungen in der Stadt nicht optimal genutzt sind. Das Thema ist sehr komplex und es ist oft fast unmöglich dies zu ändern. Oft gibt es in den Medien Äußerungen von renommierten Architekten, dass wir uns aufgrund Raummangel in der Stadt verkleinern müssen, unseren Wohnraum begrenzen und weniger Autos fahren sollen. Der Wohnungsbau kommt bei weitem nicht hinterher. Außerdem gibt es in der Stadt kaum noch Platz. Andererseits steuert der Wohnungsmarkt komplett dagegen. Große Wohnungen werden bevorzugt an Einzelpersonen vermietet, auch wenn es Interessanten gibt, die die Wohnung optimaler nutzen würden. Dabei stellt das Vermieten an mehrere Personen keinen wirtschaftlichen Nachteil für den Vermieter. Meiner Meinung nach sollte der Stadt gegensteuern und Leuten, die freiwillig ihren Wohnraum teilen möchten und damit gleichzeitig weitere Wohnungen freistellen (!), Unterstützung geben. In einer Zeitung habe ich neulich einen Artikel gelesen, in dem gefeiert wurde, wie eine ältere Dame die vielen Zimmer in ihrer Wohnung in Hamburg an verschiedene Leute vermietet. Wie kommt diese Einstellung mit der Tendenz zusammen, dass die Wohnungen an so wenige Leute vermietet werden, wie eben möglich. Mein Vorschlag wäre, bei Vermietung von Wohnungen ab bestimmter Größe, den Bewerbern Vorteil zu verschaffen, die eine bestimmte Wohnung optimaler, gemäß ihrer Größe, nutzen können. Die Lage ist viel zu kritisch, um es dem freien Markt zu überlassen und gleichzeitig über den extremen Wohnraummangel in der Stadt zu beklagen.

Idee
272

Heddernheims römische Geschichte bewahren und nicht zubauen

22.11.2023

Unser beschauliches Heddernheim hat eine große Vergangenheit. Vor fast 2000 Jahren wurde hier von römischen Soldaten die Stadt NIDA gegründet, und war über viele Generationen hinweg das Zentrum der Region. In der Stadt wurden Thermen, mehrere Tempel und Theater erbaut. Die Gegend war 100 Jahre lang eine faszinierende Forschungsstätte für Archäologen, aber in den 20ger und 60er Jahren wurde das meiste für die Ernst May Siedlung und die Nordweststadt überbaut und ist für immer verloren. Jetzt hat das Denkmalamt das allerletzte Stadtviertel, das noch erhalten im Boden lag, erschlossen, aber die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft möchte nun auch diesen Bereich mit hohen Wohnblöcken zubauen. Wir wollen diesen letzten Bereich, der noch vor Ort erhalten ist, nicht auch vernichten und fordern deshalb, dass hier ein Archäologisches Museum entsteht! Hier kann ein Ort entstehen, an dem unsere Kinder mit ihren Schulklassen in die Vergangenheit vor der Haustür schauen können! Man könnte zum Beispiel zeigen: * Einen rekonstruierten Mithras-Kult-Keller, der Teil der Kultur vor allem von Römischen Truppen war * Eine erhaltene Mauer eines großen Hauses, das uns erstaunen lässt vom Lebensstandard schon zur Zeit der Römer * Ein Kultkeller, ein Holzkeller und * Töpferöfen, wo das Alltagsleben bildlich vorstellbar wird Die Stadt Frankfurt will für dieses letzte Teil von NIDA keinen Denkmalschutz festlegen, sondern ihn überbauen. Lassen wir diese unersetzlichen Erinnerungen doch nicht in Vergessenheit geraten! Man kann eine dauerhafter Ausstellung etablieren, Führungen für fachlich Interessierte anbieten, man kann die Schulklassen vor Ort auf eine Reise in eine fremde und vergangene Welt mitnehmen. Anstatt das Areal einfach nach Schema F zuzubauen, könnte manhier ein Kleinod schaffen, dass die Nordweststadt endlich mit ihrer Geschichte verbindet und auch für Besucher attraktiver macht!

Idee
220

Garagen wieder ihrem Zweck zuführen

02.05.2023

Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert? Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert).  Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.

Idee
4

Parkhaus anstatt Parkplatz

02.08.2022

Die Wohnheim / ABG sollte aufgefordert werden anstatt dem Parkplatz zwischen den Häusern Kleemannstraße 40 und 42 ein Parkhaus zu errichten, um dem immensen Parkdruck in der Siedlung entgegen zu wirken. Die Dachfläche könnte dann begrünt und oder mit Solarpanels ausgestattet werden.

Idee
39

Verzicht auf Abriss und Neubau

07.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, die Baudezernentin Sylvia Weber hat sich schon für eine Beweispflicht, dass es keine Alternative zum Abriss gibt, ausgesprochen. Daran möchte ich anknüpfen und Bitte um tatsächliche Durchsetzung dieses Vorhabens. Wir müssen von der weit verbreitete Denkweise "es ist viel einfacher auf der grünen Wiese zu planen" unbedingt abrücken. Hier wünsche ich ein klares Umdenken hin zur Bestands- und Leerstandsnutzung, hin zu Aufstockungen und Nachverdichtungen, statt weiter Flächen zu versiegeln und die Landschaft zu zersiedeln. Leider ist das Bauen im Bestand aktuell zu schwierig. Hierzu braucht es eine Umbauordnung, die von den Architects for Future ausreichend und im Detail erarbeitet wurde und dem Bauministerium vorliegt. Es gibt viele Stellschrauben, die müssen umfassend und zusammenhängend angegangen werden. Beton/Zement ist für 8% der weltweiten Co2 Emission verantwortlich, das ist fast 3x soviel wie das Fliegen. Nachwachsende Rohstoffe wie Stroh oder Hanf, aber auch Holz sind zum Teil Abfallprodukte aus der Landwirtschaft. Es sollte vereinfacht werden, diese zu verwenden. Sollte dennoch gebaut werden müssen, sollte nach dem UrbanMining-Prinzip gebaut werden. Das bedeutet, dass auch wieder rückgebaut werden kann und die Produkte an anderer Stelle eingesetzt werden können. So bleibt auch der Wert der Materialien erhalten. Dafür braucht es einen Gebäudepass. Ich wünsche mir für unsere Zukunft, dass wir als Stadt Frankfurt als Vorreiter agieren und mutig die überfällige Bauwende angehen. Lasst uns auf Abriss verzichten und unsere Bestandsgebäude und deren Graue Energie wieder Wert schätzen. Mit freundlichen Grüßen Maureen Witte

Idee
5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

Idee
18

Änderung Bebauungsplan Fassadenbegrünung

22.11.2020

In ARD Alpha lief heute ein interessanter Beitrag zum Thema Fassadenbegrünung. In Singapur werden Neubauten, insbesondere Hochhäuser, nur noch genehmigt, wenn die Fassaden begrünt sind. Eine dort ansässige Firma hat bspw. Module mit Pflanzen entwickelt, die mit zwanzigjähriger Garantie und automatischer Nährstoff- und Wasserversorgung ausgestattet sind. Idee: Die Stadtverordnetenversammlung soll die Bebauungspläne aller Stadtteilen so ändern, dass Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels, ... nur noch mit singapurähnlichen Begrünungskonzepten renoviert und neu gebaut werden dürfen. Begründung: Neben des optischen Effektes ist die Auswirkung auf das Stadtklima Grund meiner Idee. In den letzten Sommern war es in den Neubau- und Hochhausvierteln unerträglich heiß. Der Magistrat hat dies zwar brav via Pressemitteilung thematisiert, aber sonst nichts unternommen. Es wurde von Umweltdezernat sogar hingenommen, dass Alleebäume nachhaltig geschädigt sind, weil sie nicht gegossen wurden.

Idee
11

Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier

13.01.2020

Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.

Idee
292

Mietentscheid: Grundlegender wohnungspolitischer Wandel statt Verzögerungstaktik

22.12.2019

In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die städtische Wohnungspolitik profitorientierten Akteuren Tür und Tor öffnet, steigen allerorts die Wohnkosten und müssen bereits jetzt viele Haushalte mehr als 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen. Diese Politik führt in vielen Stadtvierteln zu Mietpreisexplosionen, Verdrängung und Verödung. Das haben wir satt. Im Einklang mit den Forderungen des Mietentscheids sehen wir die ABG Frankfurt Holding als städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, sich ausschließlich auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu konzentrieren. Zudem soll jede Wohnung, die im ABG-Bestand frei wird, als geförderte Wohnung neu vermietet werden. Des Weiteren halten wir es für notwendig, dass Mieterinnen und Mietern, die bereits in ABG Wohnungen wohnen und Anrecht auf eine Sozialwohnung haben, die Miete auch auf entsprechende 6,50€/m² gesenkt wird. Diese Forderungen würden dem drastischen und kontinuierlichen Sinken des Bestands an Sozial- und bezahlbaren Wohnungen unmittelbar etwas entgegensetzen. 25.000 Bewohner*innen unserer Stadt haben mit der Unterzeichnung des Mietentscheids im Herbst/Winter 2018 das notwendige Quorum erreicht und damit die gesetzliche Bedingung für die Durchführung eines städtischen Bürgerentscheids erfüllt. Von Seiten der Verantwortlichen wird dem demokratischen Recht auf ein Bürgerbegehren jedoch seit Abgabe der Unterschriften am 15.Januar 2019 mit juristischer Verzögerung, Delegitimierung, Ignoranz und der Verbreitung falscher Informationen begegnet (https://mietentscheid-frankfurt.de/?p=1454). Wir wollen eine demokratische Stadt, in der Möglichkeitsräume geschaffen und ein würdevolles Leben für alle möglich ist. Daher fordern wir die Stadt auf, das Votum der Bürger*innen ernst zu nehmen und endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, den Bürgerentscheid stattfinden zu lassen. Geben Sie den Frankfurterinnen und Frankfurtern die Möglichkeit, demokratisch über die Forderungen des Mietentscheids abzustimmen!