Wohnen
Vorlagen
Haushalt 2026: Ausreichende Mittel für Instandhaltung, Instand-setzung und Sanierung von Kinderspielplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1775/1 Betreff: Haushalt 2026: Ausreichende Mittel für Instandhaltung, Instand-setzung und Sanierung von Kinderspielplätzen Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Instandhaltung, Instandsetzung und Sanierung von Kinderspielplätzen im Ortsbezirk 1 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Von Seiten des Grünflächenamtes heißt es immer wieder, dass nicht genügend Geld für die Reparatur von Kinderspielplätzen vorhanden sei. Daher ist es notwendig, auskömmliche Mittel in den Haushalt einzustellen. Insbesondere die Spielplätze in der Friedrich-Ebert-Siedlung und Poststraße sind betroffen, aber auch am Europagarten, Lotte-Specht-Park und Quäkerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
Weiter lesenContainer Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinder- und Jugendhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1794/1 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinder- und Jugendhaus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Institutionen des Bildungscampus Gallus, wie dem Kinder- und Jugendhaus, die o.g. Containeranlage umgehend zur Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen sowie alles Erforderliche hierfür zu veranlassen, damit die geplanten Bauarbeiten am Bildungscampus Gallus schnellstmöglich beginnen können. Begründung: Die Grundschule ist inzwischen ausgezogen und die Containeranlage steht seit Juli dieses Jahres noch immer ungenutzt herum, ohne dass die Grünfläche seitdem planmäßig wiederhergestellt wurde. Daher könnte die Containeranlage auch sinnvoll weitergenutzt werden. Institutionen des Bildungscampus Gallus, wie das Kinder- und Jugendhaus, benötigen dringend eine Auslagerungsstätte, damit die Bauarbeiten endlich beginnen können. Das Kinder- und Jugendhaus wäre sehr daran interessiert, die Containeranlage zu nutzen. In der letzten Sitzung der AG Bildungslandschaft Gallus äußerte der Vertreter des ABI, Herr Hatz, dass die Nutzung der Containeranlage eine Option sei, der Planungsdezernent jedoch zustimmen müsse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
Weiter lesenHousing-First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1785/1 Betreff: Housing-First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen Vorgang: B 283/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bericht B 283/2025 zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor beschriebenen Maßnahmen zur Unterbringung obdachloser Personen zu einem umfassenden Handlungskonzept weiterzuentwickeln. Dieses Konzept soll alle Orte des öffentlichen Raums im Ortsbezirk einbeziehen, an denen obdachlose Menschen regelmäßig übernachten - nicht nur die Notunterkunft im Verkehrsbauwerk, sondern auch Unterführungen, Grünanlagen, Brückenbereiche, Fußgängerzonen, Hauseingänge und sonstige öffentliche Flächen. Das Ziel ist eine sozial, medizinisch und psychologisch abgestützte Betreuung, die humanitäre Standards wahrt, ohne Betroffene zu verdrängen - nach dem Vorbild des Housing First-Ansatzes. Der Magistrat wird im Einzelnen aufgefordert, 1. ein fachlich abgestimmtes Sozial-, Gesundheits- und Betreuungskonzept zu erarbeiten, das speziell auf Personen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen (inkl. Alkohol) oder fehlender Wohnfähigkeit ausgerichtet ist, 2. gemeinsam mit dem Frankfurter Verein, der Caritas, der Diakonie, der Drogenhilfe Frankfurt, dem Gesundheitsamt und weiteren Fachstellen ein dauerhaftes Kooperationsnetz aufzubauen, das Betreuung, medizinische Hilfe und sozialpädagogische Ansprache im öffentlichen Raum sicherstellt, 3. eine mobile, interdisziplinäre Streetwork-Einheit aus Sozialarbeit, Pflegefachkräften und psychiatrischem Fachpersonal einzurichten, die regelmäßig aufsuchend in den betroffenen Arealen tätig ist, 4. bestehende Aufenthaltsorte obdachloser Personen hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsrisiken zu erfassen und auf Basis sozialfachlicher Kriterien über Verbesserungen oder alternative Lösungen zu entscheiden, 5. zu prüfen, inwieweit zusätzliche betreute Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten eingerichtet werden können, 6. zu prüfen, inwieweit der "Housing First"-Ansatz als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ausgebaut und mit den bundesweiten Förder- und Netzwerkstrukturen verknüpft werden kann, insbesondere durch Kooperation mit dem Bundesverband Housing First e. V. (gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB), der MainWeg gGmbh und fachlichen Austausch mit dem Projekt Housing First Kassel als hessischem Referenzbeispiel, 7. dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten einen Fortschrittsbericht vorzulegen, der Umsetzungsstand, Kooperationsstrukturen, Budgetbedarf und Perspektiven für alternative Unterbringungsformen dokumentiert, Begründung: Der Bericht B 283/2025 erkennt zwar die Problematik der Notunterkunft am Eschenheimer Tor an, bleibt jedoch auf der Ebene allgemeiner Prüfaufträge stehen. Die aktuelle Situation zeigt, dass insbesondere Obdachlose mit schweren psychischen Erkrankungen infolge von Suchterkrankungen nicht von bestehenden Hilfesystemen erreicht werden. Es fehlt ein koordiniertes Gesamtkonzept, das kurzfristige Hilfe mit langfristiger sozialer Integration verbindet. Die öffentliche Berichterstattung (vgl. Frankfurter Rundschau vom 06.11.2025) belegt die Kritik an den derzeitigen "unzumutbaren" Zuständen am Eschenheimer Tor. Die Unterbringung wird als "menschenunwürdig" bezeichnet und es werden Alternativen gefordert. Die Diskussion zeigt, dass die Stadt über die bloße Verwaltung von Notlagen hinaus handeln muss. Das vorliegende Konzept soll sicherstellen, dass Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum nicht nur geduldet oder verwaltet, sondern sozial- und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll gestaltet wird. Die Stadt Frankfurt verfügt über eine dichte Trägerlandschaft, deren Kooperation muss verbindlich strukturiert und fachlich begleitet werden. Insbesondere ein aufsuchender psychiatrischer Dienst und betreute Langzeitplätze sind hierbei essenziell. Der Ansatz "Housing First" beruht auf der international belegten Erkenntnis, dass soziale Stabilisierung erst durch festen Wohnraum gelingt. Er verzichtet auf Vorbedingungen wie "Wohnfähigkeit" oder Abstinenz und stellt Wohnen als Menschenrecht in den Mittelpunkt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den Housing-First-Ansatz ausdrücklich, fördert den Bundesverband Housing First e. V. mit rund 150.000 Euro (PM BMWSB vom 31.07.2024) und nennt Housing First im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bis 2030 als zentrales Instrument. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfiehlt Housing First als Schlüsselstrategie (DV 1/22). In Kassel zeigt das bereits laufende Projekt Housing First Kassel, dass das Modell auch auf Landesebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Hier werden Wohnungen mit sozialpädagogischer Nachbetreuung kombiniert, was zu hoher Wohnstabilität und sinkenden Rückfallquoten führt. Frankfurt sollte diese Erfahrungen aufgreifen und sich an den bundesweiten Ansätzen orientieren, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verringern und die humanitäre Situation im öffentlichen Raum deutlich zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
Weiter lesenEin „Teo“ für das Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1791/1 Betreff: Ein "Teo" für das Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Gelände der zukünftigen Interimsstätte der Städtischen Bühnen, Gutleutstraße 324, vorübergehend ein Teo-Supermarkt aufgebaut werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat das Grundstück in der Gutleutstraße erworben, um dort künftig eine Interimsstätte für die Städtischen Bühnen einzurichten. Bis zur tatsächlichen Umsetzung dieses Vorhabens wird jedoch voraussichtlich noch einige Zeit vergehen. Das Gutleutviertel verfügt derzeit lediglich über einen Supermarkt, der sich in der Nähe des Westhafens befindet. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung besteht somit keine Einkaufsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe. Um zumindest vorübergehend eine Verbesserung der Nahversorgung zu erreichen, wäre die Einrichtung eines sogenannten Mikro-Supermarktes eine mögliche Lösung. Der Anbieter tegut betreibt beispielsweise automatisierte "Teo"-Märkte, die ohne Personal auskommen und nur eine geringe Fläche beanspruchen. Es sollte geprüft werden, ob das städtische Grundstück in der Gutleutstraße für die vorübergehende Einrichtung eines solchen Marktes geeignet ist. (Bildquelle: Bild 1 - privat, Bild 2: https://www.tegut.com/teo.html) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
Weiter lesenBewohnerparkzone in der Niedernhausener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1797/1 Betreff: Bewohnerparkzone in der Niedernhausener Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf der nördlichen Seite der Niedernhausener Straße als Bewohnerparkzone auszuweisen. Die Parkzone soll von 19:00 - 9:00 Uhr, montags-freitags gelten. Begründung: Für Bewohner des Europaviertels, insbesondere im Bereich um die Niedernhausener Straße, ist es abends schwierig einen Parkplatz zu finden. Eine Bewohnerparkzone mit den vorgeschlagenen Uhrzeiten montags bis freitags von 19:00 bis 9:00 Uhr wäre ein wirksames Mittel, um das Problem der Langzeitparker anzugehen und sofort für eine spürbare Entspannung zu sorgen. Die Parkplätze sind teilweise von Langzeitparkern belegt, die beispielsweise in den Urlaub fliegen, dadurch ist es für berufstätige Anwohner schwierig abends einen Parkplatz zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
Weiter lesenEinsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1798/1 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils oder anderer mobiler Anbieter in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern im Jahr 2026 zu veranlassen: - vier Einsätze im Gallus (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Gallus), - vier Einsätze in Gallus Süd und Nord/Europaviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Gallus Süd und Europaviertel/Gallus Nord), Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 8.000 Euro zu finanzieren. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Das Angebot wird immer gut genutzt. Kinder wie Eltern freuen sich sehr über den Einsatz des Spielmobil an Orten an denen es sonst selten im Einsatz ist. Die jeweiligen Kinderbeauftragten wünschen sich die Einsätze in den Stadtteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
Weiter lesenStolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1792/1 Betreff: Stolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst die Verlegung von Stolpersteinen für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 und die Erstellung einer dazu gehörigen Broschüre mit 2200 Euro. Der Zuschuss geht an die die "AG Gedenkort Kostheimer Straße 9" vertreten durch Helga Roos. Begründung: Die AG Gedenkort Kostheimer Straße 9 engagiert sich ehrenamtlich für die Aufarbeitung der Geschichte von Zwangsarbeiterinnen und ihren verstorbenen Kindern, die während des NS-Regimes in der Kostheimer Straße 9 untergebracht waren. Mit der geplanten Verlegung einer Stolperstein-Gruppe soll diesen Kindern ein würdiges Gedenken ermöglicht und ein bislang wenig bekannter Teil der Stadtteilgeschichte sichtbar gemacht werden. Begleitende Informationsveranstaltungen und eine Broschüre sollen das historische Bewusstsein fördern und einen wichtigen Beitrag gegen das Vergessen sein. Die finanzielle Unterstützung soll eine schnelle Umsetzung des Projektes ermöglichen. Anlage 1 (ca. 167 KB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenFitnessecke im Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7675 entstanden aus Vorlage: OF 639/12 vom 15.10.2025 Betreff: Fitnessecke im Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark an geeigneter Stelle, das heißt, ohne den Charakter des Parks zu verändern, eine Boulderwand und eine Calisthenics-Anlage für junge Erwachsene und Erwachsene aufzustellen. Begründung: Der Wunsch der Bürger nach Möglichkeiten, im Freien Sport zu treiben, wird immer häufiger geäußert. Wiederholt wurde auch im Ortsbeirat danach gefragt. Auf dem Riedberg bietet sich der Bonifatiuspark für solche Aktivitäten an. Dieser Park ist flächenmäßig so groß, dass ein Areal für solche Einrichtungen und Geräte eingerichtet werden kann. Vor allem der Wunsch nach einer Boulderwand wurde wiederholt geäußert. Im Raum Kalbach-Riedberg gibt es keine Boulderwand für junge Erwachsene und Erwachsene, obwohl dieser Klettersport äußerst beliebt ist. Eine zweite Calisthenics-Anlage in Verbindung mit dieser Boulderwand auf dem Riedberg würde dieses Sportangebot im Bonifatiuspark vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.10.2025, OA 579 entstanden aus Vorlage: OF 908/3 vom 25.08.2025 Betreff: Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880 Vorgang: OM 2284/22 OBR 3; ST 2330/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Bebauungsplan Nr. 880, wie seit Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Dieser soll, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Bebauung ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorsehen. Auf diesen bereits versiegelten Flächen soll ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte entstehen. Die heute unversiegelten Flächen sollen durch den Magistrat langfristig vollständig in städtischen Besitz gebracht und als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Als Grundlage für die Definition versiegelter und unversiegelter Flächen hat der Magistrat bereits mit seiner Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2330, eine Karte veröffentlicht, die als Grundlage für die weitere Planung dienen soll. Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte intensive Beteiligung der Öffentlichkeit kann dazu genutzt werden, einen Konsens über weitere Details herzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat vernommen, dass trotz eindeutiger Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Magistrat einen politischen Auftrag für die Umsetzung benötigt und möchte in diese - für den Ortsbezirk sehr wichtige - Angelegenheit Bewegung bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.11.2025
Ausstattung der Schulsekretariate im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7709 entstanden aus Vorlage: OF 939/3 vom 15.10.2025 Betreff: Ausstattung der Schulsekretariate im Nordend Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie viele Schulsekretariatsstellen sind aktuell an den Schulen im Nordend nicht besetzt? b) Wie bemisst sich die Personalstellenzahl der Schulsekretariate? c) Wann wurden die Personalstellenzahlen der Schulsekretariate das letzte Mal erhöht und damit den gestiegenen Anforderungen und verlängerten Öffnungszeiten der Schulen angeglichen? Begründung: Schulsekretariate haben in der Schule schon immer eine wichtige Rolle gespielt. Die Mitarbeiter sind unverzichtbare Ansprechpersonen für alle Teile der Schulgemeinde. Mittlerweile haben viele Schulen keinen eigenen Hausmeister mehr. Die meisten Schulen bieten bereits Ganztagsangebote bis 17:00 Uhr, die weiterführenden Schulen haben teilweise bis 18:00 Uhr Unterricht. Allerdings sind an vielen Schulen nicht alle Stellen im Sekretariat besetzt und viele Mitarbeitende sehen sich ständig steigender Arbeitsbelastung ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7696 entstanden aus Vorlage: OF 1118/9 vom 19.10.2025 Betreff: Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu setzen, um eine zeitnahe Verbesserung des derzeitigen Zustandes des eingezäunten Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof zu erreichen. Begründung: Das betreffende Grundstück wird laut Angaben der Deutschen Bahn als Rettungsplatz genutzt. Die Bauarbeiten in diesem Bereich sind bereits seit längerer Zeit abgeschlossen. Der Platz befindet sich in einem stark verwahrlosten und ungepflegten Zustand, der von Anwohnerinnen und Anwohnern als beschämend empfunden wird. Die Deutsche Bahn ist als Eigentümerin der Liegenschaft in der Verantwortung, das Areal in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu halten. Es wird daher angeregt, die Deutsche Bahn nachdrücklich auf diese Verpflichtung hinzuweisen und auf eine zeitnahe Beseitigung der Missstände hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685 entstanden aus Vorlage: OF 1109/9 vom 16.10.2025 Betreff: Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant? Vorgang: OM 6394/25 OBR 9; ST 1530/25 In der Stellungnahme vom 12.02.2025, ST 1530, erwähnt der Magistrat, dass die Mainova AG als Eigentümerin des Wasserturms in Eschersheim plant, dass der Wasserturm "im Rahmen der Errichtung von zweigeschossigen Ergänzungsbauten im direkten Umfeld für eine Seniorentagesresidenz denkmalgerecht saniert werden" soll. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf die Mainova AG einzuwirken, die geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen zeitnah dem Ortsbeirat vorzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Welcher Bereich im Umfeld des Wasserturms soll bebaut werden? 2. Welcher Bereich im Umfeld des Wasserturms ist als Grünfläche bzw. Erholungsfläche ausgewiesen? 3. Welche Nutzung ist für das Gebäude des Wasserturms im Rahmen des neuen Nutzungskonzepts vorgesehen? 4. In welcher Form kann eine Öffnung zum Stadtteil und als Treffpunkt erfolgen? 5. Wie können die engagierten Initiativen, die sich bisher für eine öffentliche Nutzung des Wasserturms eingesetzt haben, eingebunden werden? Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich seit Langem für eine Instandsetzung und Öffnung des Wasserturms für den Stadtteil ein. Die aktuellen Entwicklungen sind überraschend und sollten dem Ortsbeirat transparent kommuniziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6394 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1530
Information zu Veranstaltungen auf Grünflächen des Ortsbezirks 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7708 entstanden aus Vorlage: OF 936/3 vom 13.09.2025 Betreff: Information zu Veranstaltungen auf Grünflächen des Ortsbezirks 3 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 3 eine Übersicht der in den Grünanlagen des Ortsbezirks 3 im Jahr 2025 genehmigten Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen und bei künftigen Anfragen zur Genehmigung von Veranstaltungen den Ortsbeirat 3 vorab zu informieren. Begründung: Bis vor einigen Jahren wurde der Ortsbeirat 3 über beantragte Genehmigungen für Veranstaltungen in den in seine Zuständigkeit fallenden Grünflächen vorab informiert. Leider ist dies in den letzten Jahren nicht mehr erfolgt. Daher bittet der Ortsbeirat 3 mit dieser Anregung diese Information wieder als Routine ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Öffentliche Toiletten für Plätze
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.10.2025, OA 578 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 28.08.2025 Betreff: Öffentliche Toiletten für Plätze Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verabschiedete Toilettenkonzept endlich zügig umzusetzen und für die öffentlichen Plätze im Nordend und den Oeder Weg zusätzliche Toiletten vorzusehen. Folgende Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden: - Die geplante Toilette im Nordend soll am Friedberger Platz errichtet werden. - Am Merianplatz soll mit dem Pächter des Restaurants "Kupferstecher" ebenfalls eine längere Öffnungszeit und ein vereinfachter Zugang zu den Toiletten vereinbart werden. Gerade in den Sommermonaten muss darüber hinaus ein zusätzliches saisonales Angebot geschaffen werden, ggf. in Form von mobilen Toiletten, insbesondere im Günthersburgpark und auf dem Glauburgplatz. Begründung: Das Freizeitverhalten hat sich spürbar geändert. Zusätzlich kommen viele Gäste in die Stadt. Der öffentliche Raum wird durch Attraktivitätssteigerungen, wie z. B. zusätzliche Sitzmöglichkeiten, wesentlich stärker frequentiert. Dem muss die Stadt mit einem erweiterten Angebot an öffentlichen Toiletten gerecht werden. Konzepte wie die Kampagne "Nette Toilette" sind wichtig, können aber eine flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Toiletten nicht ersetzen. Gerade in den Sommermonaten muss darüber hinaus das Angebot kurzfristig durch zusätzliche Angebote erweitert werden, ggf. durch mobile Toiletten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.11.2025
Erinnerung zur Beantwortung der Fragen zum Magistratsvortrag M 108/24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7693 entstanden aus Vorlage: OF 1121/9 vom 19.10.2025 Betreff: Erinnerung zur Beantwortung der Fragen zum Magistratsvortrag M 108/24 Vorgang: M 108/24 OBR 9; V 1087/24 OBR 9; ST 405/25 In der Anfrage vom 05.12.2024, V 1087, hatte der Ortsbeirat Fragen hinsichtlich des Magistratsvortrages vom 30.08.2024, M 108, gestellt, die bis heute nicht beantwortet wurden. Diese Fragen bezogen sich unmittelbar auf die in der Magistratsvorlage genannten Gründe für die Kostensteigerungen beim Ausbau der Main-Weser-Strecke. In der Stellungnahme vom 17.03.2025, ST 405, wurde bedauert, nicht fristgerecht antworten zu können, da noch Rücksprache mit der Deutschen Bahn erforderlich sei. Bislang liegt jedoch weiterhin keine Beantwortung der Fragen vor. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die ausstehende Beantwortung der Fragen noch in dieser Wahlperiode zu tätigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 405
Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7625 entstanden aus Vorlage: OF 568/4 vom 10.10.2025 Betreff: Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Anwohner wie auch arbeitssuchende Tagelöhner im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße so geregelt werden kann, dass die Interessen beider Gruppen - einerseits das Ruhe- und Hygienebedürfnis der Anwohner, andererseits das Ansinnen der Tagelöhner, ihren Lebensunterhalt zu verdienen - angemessen Berücksichtigung finden. Zudem sollte man sich Maßnahmen überlegen, um die Hygiene und Sauberkeit auch kurzfristig zu verbessern. Begründung: Die Ruhestörungen durch die An- und Abfahrten der Pkws der Arbeitsvermittler sowie die oft starken Verschmutzungen jeglicher Art beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Andererseits sind die oft von weit her kommenden Tagelöhner in der Regel darauf angewiesen, zumindest kurzfristig auf diesem Wege ein Einkommen zu erlangen. Es stoßen dort seit vielen Jahren Interessen aufeinander, die alleine mit polizeilichen Mitteln (z. B. regelmäßige Ausweiskontrollen) nicht zu bewältigen sind, was auch bei einem Gespräch mit dem 5. Polizeirevier zum Ausdruck kam. Eine Kombination von Fortsetzung der dauerhaften polizeilichen Maßnahmen und der nachhaltigen Unterstützung durch Fachleute der Sozialarbeit könnte möglicherweise die Konfliktlage entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Einführung eines Self-Service-Angebots am Kleinmüllplatz Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7627 entstanden aus Vorlage: OF 326/16 vom 14.10.2025 Betreff: Einführung eines Self-Service-Angebots am Kleinmüllplatz Enkheim Vorgang: OM 7188/25 OBR 16; ST 1294/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch für den Kleinmüllplatz Enkheim ein Self-Service-Angebot außerhalb der regulären, mit Personal besetzten, Öffnungszeiten eingerichtet werden kann. Der Magistrat wird ferner gebeten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein solches Angebot möglichst zeitnah zu ermöglichen. Begründung: Der Kleinmüllplatz Bergen verfügt bereits über ein Self-Service-Angebot, das es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Abfälle abzugeben. Dieses Angebot hat sich laut der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1294, als erfolgreich und bürgerfreundlich erwiesen. Auch der Kleinmüllplatz Enkheim wird stark genutzt und könnte durch ein vergleichbares System entlastet werden. Ein Self-Service-Angebot würde den Zugang flexibler gestalten, insbesondere für Berufstätige, und gleichzeitig die Servicequalität in Bergen-Enkheim verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7188 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1294
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und OttoLoeweStraße erhalten bleibt.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7651 entstanden aus Vorlage: OF 1231/2 vom 07.10.2025 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 67 geplant sind; 2. dafür Sorge zu tragen, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Begründung: Laut Presseberichten plant die ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG auf dem Gelände Leipziger Straße 67 Baumaßnahmen. Da bereits mehrfach berichtet wurde, dass die REWE Markt GmbH ihre Geschäfte auf dem Grundstück zusammen legen wolle, besteht die Angst, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße geschlossen werden soll. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass der Durchgang erhalten bleiben muss, da er für die dort lebende Bevölkerung ein wichtiger direkter Zugang zur Einkaufsstraße Leipziger Straße ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7666 entstanden aus Vorlage: OF 1249/2 vom 12.10.2025 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Vorgang: V 351/22 OBR 2; ST 1463/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut beim Auswärtigen Amt nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt in der Zeppelinallee gibt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Planungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner Stellungnahme ST 1463 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 351 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1463
Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7649 entstanden aus Vorlage: OF 1227/2 vom 12.10.2025 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank-Filiale am Rohmerplatz in Bockenheim und Filialen in anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist, zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Postbank im Vertrauen auf deren ursprüngliche Verpflichtung, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen - u. a. durch ein flächendeckendes Filialnetz - zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den sich viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger gewandt haben, sollte sich die Stadt Frankfurt im Hinblick auf die Daseinsfürsorge von Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank im Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern - unabhängig vom Einkommen - den wohnortnahen Zugang zu Basisfinanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7644 entstanden aus Vorlage: OF 1184/2 vom 24.08.2025 Betreff: Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag Vorgang: E 41/23; B 231/25 Der Magistrat wird gebeten, den im Magistratsbericht B 231 beschriebenen Entscheidungsprozess zur Zukunft des Juridicums um folgende Punkte zu erweitern: 1. Im Anschluss an die öffentliche Vorstellung und Diskussion der Machbarkeitsstudie ist ein Fachgremium einzuberufen, das eine Empfehlung zur Zukunft des Juridicums erarbeitet. 2. Das Fachgremium prüft hierfür die dargestellten Varianten unter Berücksichtigung der im Magistratsbericht benannten Kriterien (Integration in den Campus, Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit, Klimabilanz, Lebenszyklus des Gebäudes, Gemeinwohlorientierung, Modellcharakter und Innovationspotenzial). 3. Das Fachgremium berät mit seiner Empfehlung die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH als zukünftiger Grundstückseigentümerin sowie die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG. 4. Die Arbeit des Fachgremiums wird zeitlich begrenzt und durch finanzielle Mittel aus dem Etatantrag E 41 finanziert. Im ersten Quartal 2026 sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden. 5. Die Besetzung des Gremiums obliegt dem Magistrat und soll unterschiedliche Fachmeinungen gleichwertig repräsentieren. Der Ortsvorsteher soll dem Gremium als beratendes Mitglied angehören. Begründung: Auszug aus dem Magistratsbericht B 231: "Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E 41 finanziert." Der Ortsbeirat spricht sich diesem grundsätzlichen Vorschlag folgend für die Einrichtung eines Fachgremiums aus, das eine Empfehlung zu den in der Machbarkeitsstudie präsentierten Varianten erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 41 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231
Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7648 entstanden aus Vorlage: OF 1221/2 vom 20.08.2025 Betreff: Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 zeitnah saniert bzw. ersetzt wird. Begründung: Die vorhandene Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und derzeit kaum nutzbar. Sie stellt jedoch ein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Anwohner*innen dar, um sich niedrigschwellig sportlich zu betätigen und die gemeinschaftliche Nutzung des Innenhofes zu fördern. Eine Sanierung trägt zur Attraktivität der Wohnumgebung bei und unterstützt die Ziele einer bewegungsfreundlichen und lebenswerten Quartiersgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Auslagerung der IGS Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7645 entstanden aus Vorlage: OF 1213/2 vom 13.08.2025 Betreff: Auslagerung der IGS Süd Im August 2025 wurde bekannt, dass die rund 600 Schüler/innen der Jahrgänge fünf bis sieben der IGS Süd in Sachsenhausen zum Schuljahresbeginn in das ehemalige Hessenkolleg am Biegwald (Bockenheim) ausgelagert werden. Grund dafür ist der bauliche Zustand des bisherigen Schulgebäudes in der Textorstraße. Diese Maßnahme hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Schulalltag der betroffenen Kinder, deren Familien sowie das pädagogische Personal. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Punkten kurzfristig Stellung zu nehmen und Lösungsansätze darzulegen: 1. Unzumutbare Fahrtzeiten Der aktuelle Shuttleservice vom Südbahnhof zum Rebstockgelände beansprucht täglich ca. eine Stunde und 45 Minuten. Für viele Schüler/innen aus dem Frankfurter Süden, die nicht in unmittelbarer Nähe zum Südbahnhof wohnen, entstehen so tägliche Pendelzeiten von über zwei Stunden, in Einzelfällen sogar bis zu drei Stunden. Diese Belastung ist weder pädagogisch noch gesundheitlich vertretbar. 2. Unzureichende Anbindung an den ÖPNV Das Gebäude des ehemaligen Hessenkollegs ist nur unzureichend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Nach aktuellem Kenntnisstand steht um 14:30 Uhr lediglich ein einzelner Shuttlebus zur Verfügung. Schüler/innen haben somit keine Möglichkeit, das Gelände eigenständig und flexibel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu verlassen. 3. Unzumutbare Bedingungen für inklusiv beschulte Kinder Die IGS Süd ist eine inklusive Schule. Für viele der inklusiv beschulten Kinder stellt der lange Schulweg eine besondere physische und psychische Belastung dar, die dem Anspruch auf gleichberechtigte Bildung entgegensteht. 4. Unvergütete Mehrbelastung des inklusiven Personals Die Integrationsassistent/innen sind gezwungen, zunächst zum Südbahnhof zu fahren, um dort die Kinder in Empfang zu nehmen, und anschließend gemeinsam mit ihnen zum Rebstockgelände zu pendeln - oftmals mit mehrfachen Umstiegen. Diese zusätzlichen Wegezeiten werden bislang nicht vergütet. 5. Sinkende Anmeldezahlen zu befürchten Die IGS Süd ist die einzige integrierte Gesamtschule im Frankfurter Süden. Die Verlagerung nach Bockenheim wird voraussichtlich zu einem deutlichen Rückgang der Anmeldezahlen aus diesem Einzugsgebiet führen. Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass Familien aus Bockenheim oder dem Westen der Stadt ihre Kinder an einer Schule anmelden, die perspektivisch zurückverlegt wird. Ferner wird der Magistrat vor diesem Hintergrund dringend gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es realistische Alternativen zur Unterbringung der IGS Süd im ehemaligen Hessenkolleg, z. B. durch Nutzung anderer städtischer Gebäude, Modul- oder Containerlösungen im Frankfurter Süden, um die Schule wohnortnah zu belassen? 2. Wie wird sichergestellt, dass die Schüler/innen, insbesondere inklusiv beschulte Kinder, keine unzumutbaren Pendelzeiten in Kauf nehmen müssen? 3. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Betreuung durch das pädagogische Personal (inkl. Integrationskräfte) weiterhin sicherzustellen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern? 4. Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass der Fortbestand und die Attraktivität der IGS Süd auch während der Interimsphase gewährleistet bleibt? Begründung: Eine Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung - sie ist Lebensmittelpunkt für Kinder und ein zentraler Bestandteil des sozialen Miteinanders im Stadtteil. Die geplante Auslagerung gefährdet sowohl die Chancengleichheit der Schüler/innen als auch die Funktionsfähigkeit der Schule als wohnortnahe Bildungseinrichtung. Eine Lösung innerhalb des Frankfurter Südens ist daher unabdingbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger WoolworthParkplatz geplant sind.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650 entstanden aus Vorlage: OF 1229/2 vom 10.10.2025 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 88 (Woolworth) und der Juliusstraße 17 geplant sind; 2. mit dem Eigentümer zu verhandeln, damit auf dem Gelände Juliusstraße 17 (ehemaliger Woolworth-Parkplatz) Wohnungen entstehen können. Begründung: Seit Jahren wird im Stadtteil diskutiert, dass das Gebäude Leipziger Straße 88 umgebaut werden soll. Wie ist der heutige Stand? Das große Gelände des ehemaligen Woolworth-Parkplatzes steht seit Jahren leer. In Frankfurt besteht ein großer Mangel an Wohnungen, weshalb es sinnvoll wäre, auf dem großen Gelände des Parkplatzes Juliusstraße 17 Wohnungen entstehen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7704 entstanden aus Vorlage: OF 259/14 vom 27.10.2025 Betreff: Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes Vorgang: OM 2905/22 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Offenlage des Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main für die folgenden Lagen im Grundbuchbezirk Harheim eine Umwidmung der genannten Flächen von derzeit landwirtschaftlicher Nutzfläche im Außenbereich in ein Sondergebiet Einzelhandel - Planung im Entwurf des Regionalplans Südhessen/Vorentwurf RegFNP darzustellen: Flurstück 96/2, Flur 2 (2599 qm) Flurstück 97, Flur 2 (5392 qm) Flurstück 98, Flur 2 (4392 qm) Ziel der Umwidmung ist, die Ansiedlung eines Supermarktes bzw. Nahversorgungsmarktes zu ermöglichen, um die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit höherwertigen Lebensmitteln und Drogerieartikeln im Stadtteil sicherzustellen. Dabei sind die im Beteiligungsverfahren geltenden Fristen zur Stellungnahme zu beachten; der Ortsbeirat bittet um zeitnahe Bearbeitung des Antrags. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass gemäß der Anregung vom 10.10.2022, OM 2905, die Versiegelung der genutzten Ackerflächen durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden muss. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form einer Wildwiese, Blumenwiese oder Ähnlichem. Der Ortsvorsteher wird parallel im Namen des Ortsbeirats eine entsprechende Stellungnahme über das offizielle Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de) abgeben, in der die oben genannte Umwidmung ebenfalls beantragt wird. Begründung: Der betreffende Bereich ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ausgewiesen. Aufgrund seiner Lage - insbesondere der sehr guten Erschließbarkeit und ausgezeichneten Erreichbarkeit zu Fuß, mit Fahrrad, Bus (Bushaltestelle direkt am Grundstück) und Pkw - bietet er sich jedoch in besonderer Weise für eine Entwicklung für die wohnortnahe Nahversorgung an. Im Stadtteil besteht ein deutlicher Mangel an Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Durch die Ansiedlung eines Supermarktes kann die Versorgungssituation insbesondere mit höherwertigen Lebensmitteln, einer Drogerie, einer Metzgerei und möglicherweise auch einem Café erheblich verbessert und gleichzeitig eine ortsnahe Arbeitsplatzstruktur geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905
Einrichtung einer Hundewiese an der SandhofSchleife
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7599 entstanden aus Vorlage: OF 1540/5 vom 09.10.2025 Betreff: Einrichtung einer Hundewiese an der Sandhof-Schleife Der Magistrat wird gebeten, auf der Sandhof-Schleife neben dem eingezäunten Spielgelände des Kinder- und Jugendheims eine eingezäunte Hundewiese einzurichten. Begründung: Bewohner der Paul-Ehrlich-Straße haben gegenüber dem Ortsbeirat den entsprechenden Wunsch geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner erhalten - Dauerparken unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7615 entstanden aus Vorlage: OF 1561/5 vom 04.10.2025 Betreff: Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner erhalten - Dauerparken unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Maßnahmen eingeleitet werden können, um das Dauerparken von Fluggästen auf öffentlichen Parkplätzen im Ortsbezirk 5 einzuschränken. Begründung: Seit Jahren wird das Parken im Ortsbezirk 5, insbesondere im Stadtteil Niederrad, immer schwieriger. Wiederholt haben Bürgerinnen und Bürger beobachtet, dass Parkplatzvermieter des Flughafens Autos ihrer Kunden auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. In der Goldsteinstraße 235k, auf dem Schotterparkplatz bei den Kleingärten, sind beispielsweise alle abgestellten Kfzs nicht aus dem Einzugsgebiet. Tagelang bzw. wochenlang werden sie nicht bewegt, was dafür spricht, dass die Fahrzeuge dort für die Dauer eines Urlaubs abgestellt werden. Nicht nur im oben genannten Abschnitt nehmen die Fluggäste den Bewohnerinnen und Bewohnern die Parkplätze weg, sondern im ganzen Lyoner Quartier. Auch in Oberrad und Sachsenhausen ist diese Vorgehensweise festzustellen. Hier gibt es Handlungsbedarf, um das Parken den Bewohnerinnen und Bewohnern wohnortnah zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7601 entstanden aus Vorlage: OF 1542/5 vom 18.09.2025 Betreff: Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung Vorgang: OM 5764/24 OBR 5; ST 1755/24 Der Magistrat wird gebeten, ein Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich bereits in seinem Antrag vom 05.07.2024, OM 5764, für die Einrichtung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ausgesprochen. Ziel ist es, die sozialen, städtebaulichen und nachbarschaftlichen Herausforderungen im Quartier wirksam zu begleiten und die Entwicklung des Stadtteils zu fördern. In seiner Stellungnahme vom 07.10.2024, ST 1755, verweist der Magistrat auf bestehende Strukturen sowie allgemeine Förderinstrumente. Ein Austausch sollte im Herbst 2024 zwischen dem Sozialrathaus Sachsenhausen und der Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen stattfinden, um die Situation in Sachsenhausen, insbesondere in der Heimatsiedlung, intensiver zu betrachten. Ergebnisse dieses Austauschs sind dem Ortsbeirat nicht bekannt. Gerade in der Heimatsiedlung bestehen aufgrund der dortigen sozialen Strukturen erhebliche Bedarfe für eine kontinuierliche, niedrigschwellige Anlauf- und Koordinierungsstelle vor Ort. Der Abenteuerspielplatz Wildgarten setzt sich für die Kinder im Viertel ein und bietet ein warmes Mittagessen. Es fehlt dennoch an instand gesetzten, sauberen und gut beleuchteten Räumen für Kinder und Jugendliche. Viele andere Initiativen unterstützen die Heimatsiedlung ehrenamtlich. All diese lokalen Akteurinnen und Akteure leisten vorbildliche Arbeit, aber es fehlt ihnen an Ressourcen, Koordination, Unterstützung und Beratungsangeboten. Ein Quartiersmanagement könnte insbesondere: - die Vernetzung lokaler Akteurinnen und Akteure stärken; - die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv einbinden und Beteiligungsprozesse fördern; - bestehende Angebote besser bündeln und zugänglich machen; - die soziale Integration und das Zusammenleben im Quartier nachhaltig verbessern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat nochmals gebeten, die Einrichtung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung mit Nachdruck zu prüfen und zeitnah konkrete Umsetzungsvorschläge zu erstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755
Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7632 entstanden aus Vorlage: OF 622/8 vom 06.10.2025 Betreff: Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die aktuelle Planungsvariante, die eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn 5 vorsieht, offenzulegen. Begründung: Das Stadtplanungsamt führt auf seiner Homepage (Abruf am 28.09.2025) hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aus, dass die "zügige Durchführung der Maßnahme ebenso gesichert sein [muss], wie der kommunale Grundstückszwischenerwerb und die Finanzierung. Die Maßnahme finanziert sich aus der Differenz der Wertsteigerung der Grundstücke: - die Gemeinde kauft die Grundstücke des zu entwickelnden Gebiets zum entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) und - verkauft die Grundstücke nach Neuordnung des Gebiets zum Preis von erschlossenen Baugrundstücken (Endwert). Aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert wird alles finanziert, was durch die Maßnahme ausgelöst wird". Dabei dürfte die geänderte Planung einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Finanzierung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
MOMEM unterstützen und Darlehen erlassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 1772/1 Betreff: MOMEM unterstützen und Darlehen erlassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 149 zurückzunehmen und dem Verein Friends of MOMEM e.V. das gewährte Darlehen zu erlassen. Mit dem Erlass soll die wertvolle Arbeit des Vereins anerkannt und die Zukunft des MOMEM nachhaltig gesichert werden. Begründung: Das Museum of Modern Electronic Music (MOMEM) ist ein herausragendes kulturelles Projekt in Frankfurt und bereichert die Museumslandschaft der Stadt in besonderer Weise. In seiner Form ist es einmalig in Deutschland und besitzt dadurch eine große Strahlkraft weit über die Stadtgrenzen hinaus. Seit seiner Eröffnung im Jahr 2022 hat das MOMEM zahlreiche Ausstellungen präsentiert, war regelmäßig ein fester Bestandteil des Museumsuferfestes und hat mit vielfältigen kulturellen Veranstaltungen die Innenstadt und insbesondere die Hauptwache nachhaltig belebt. Durch seine Präsenz trägt das Museum nicht nur zur kulturellen Vielfalt, sondern auch zu einer sozialen Belebung und Kontrolle des öffentlichen Raums bei. Mit kostenlosen Veranstaltungen schafft das MOMEM einen niedrigschwelligen Zugang zu Kultur und fördert die Teilhabe aller Menschen in Frankfurt. Darüber hinaus leistet das Museum mit Workshops und Führungen für Schulklassen einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung und vermittelt die Bedeutung elektronischer Musik als Teil der modernen Stadtgeschichte. All dies wurde möglich, weil dem Trägerverein Friends of MOMEM e.V. zu Beginn ein Darlehen gewährt wurde. Eine Rückzahlung dieses Darlehens würde jedoch den laufenden Betrieb erheblich beeinträchtigen und künftige Projekte und Ausstellungen nahezu unmöglich machen. Damit wäre die erfolgreiche Entwicklung des Museums gefährdet. Im "Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023" des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt (Redaktionsschluss: 11.04.2025) heißt es auf Seite 28: "Das dem Verein Friends of MOMEM e.V. im Jahr 2019 gewährte Darlehen von 500 T€ erachten wir als nicht werthaltig und empfehlen eine vollständige Einzelwertberichtigung mit dem nächsten Jahresabschluss 2024." Da selbst das Revisionsamt davon ausgeht, dass eine Rückzahlung des Darlehens nicht zu Mit diesem Schritt würde der Magistrat ein klares Zeichen für kulturelle Vielfalt setzen und die Bedeutung der elektronischen Musik und ihrer Geschichte als Teil der Frankfurter Identität würdigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 149 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1772/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSolaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder SolarthermieAnlagen auf stadteigenen Dächern Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 317
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.10.2025, OA 574 entstanden aus Vorlage: B 317 vom 22.08.2025 Betreff: Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 317 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Der Bericht B 317 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass im Anhang bei der Schule am Mainbogen und der Freiligrathschule der Investor genannt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 317 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke (= Annahme) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 317 = Zurückweisung, OA 574 = Ablehnung) FRAKTION (B 317 = Kenntnis, OA 574 = Annahme)
Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.10.2025, OA 573 entstanden aus Vorlage: OF 785/11 vom 19.10.2025 Betreff: Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 315 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass die Antworten zu folgenden Fragen im Bericht ergänzt werden: 1. Mit welchem kurz- und langfristigen Konzept wird den Ausfällen in der Haustechnik so begegnet, dass deren Anzahl stark verringert wird? Das Ziel sollte unter fünf Prozent liegen. 2. Wie wird eine zukünftige Störung der Gebäudeleittechnik in der Freiligrathschule verhindert? 3. Wie sieht die mittel- und langfristige Strategie zur Ablösung fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Energien aus, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um alle Schulen nachhaltig und klimagerecht zu sanieren? Begründung: Der Bericht ist grundsätzlich mit seinen detaillierten Darstellungen zu begrüßen. Der haustechnische Zustand der Frankfurter Schulen ist erschreckend. Von 146 allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt hatten und haben rund 20 Prozent ein Heizungsproblem. Auch wenn in einigen Schulen eine Sanierung in den nächsten Jahren geplant ist, bleibt offen, wie bei allen anderen Schulen die Heizproblematik grundsätzlich in den Griff zu bekommen ist und wie eine klimaneutrale Sanierung aller Schulen bis 2040 erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 29.10.2025
Kinderärztliche Versorgung Innenstadt/Altstadt sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1736/1 Betreff: Kinderärztliche Versorgung Innenstadt/Altstadt sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z.B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten, insbesondere in der Innenstadt und Altstadt sowie die Versorgungslücke zu schließen. Der Magistrat könnte insbesondere dabei unterstützen, städtische Räumlichkeiten für kommunale oder gemeinnützige Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bereitzustellen, Mietkostenzuschüsse oder Förderprämien für Praxisübernahmen in unterversorgten Stadtteilen wie Innenstadt und Altstadt einzuführen sowie mit Hochschulen und Lehrpraxen zur Nachwuchsgewinnung kooperieren, gezielte Öffentlichkeitsarbeit leisten und Informationsangebote für angehende Mediziner bereitstellen. Begründung: Für die Innenstadt und Altstadt gibt es derzeit lediglich einen einzigen Kinderarzt. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z.B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1736/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVergleich und Gutachten Europagarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1762/1 Betreff: Vergleich und Gutachten Europagarten Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen: 1. Aus welchem Grund verweigert das Grünflächenamt die Veröffentlichung bzw. Weitergabe von Inhalten des im Gerichtsverfahren geschlossenen Vergleichs, obwohl dieser nachweislich keine Geheimhaltungsklausel enthält? 2. Welche konkreten rechtlichen Gründe (z.B. Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Dritter) stehen nach Auffassung des Magistrats einer vollständigen Offenlegung entgegen? 3. Wird der Magistrat dem Ortsbeirat den vollständigen Vergleichstext zur Verfügung stellen und wenn nein, welche Passagen sollen geschwärzt werden und mit welcher Begründung? 4. Welche Gutachten (Privatgutachten im Auftrag der Stadt, gerichtliche Sachverständigengutachten) liegen zum Europagarten vor? Bitte mit Datum und Verfasser auflisten. 5. Welche Stellungnahmen oder Gegengutachten seitens der Stadtverwaltung oder externer Rechtsvertretung wurden dazu erstellt? 6. Wird der Magistrat diese Gutachten sowie die zugehörigen Stellungnahmen dem Ortsbeirat in vollständiger Fassung zugänglich machen? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung für jede Einschränkung. 7. Warum wurden die Inhalte des Vergleichs und der Gutachten bislang nicht transparent gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert, obwohl erhebliche Mehrkosten für die Steuerzahler zu erwarten sind? 8. Warum wurde im Vergleich ein vollständiger Ausschluss weiterer Mängelrechte vereinbart? 9. Hat die Stadt vor Abschluss des Vergleichs geprüft, ob ein Verjährungsverzicht, eine Hemmung der Verjährung, eine verlängerte Gewährleistung oder eine Funktions-/Vitalitätsgarantie vereinbart werden könnte? 10. Auf welcher rechtlichen Einschätzung beruhte die Annahme, eine bloße Nutzungsfreigabe des Europagartens für die Öffentlichkeit könne als Abnahmewille gewertet werden? Welche internen Aktenvermerke bzw. externen Rechtsgutachten liegen hierzu vor? 11. Gab es eine externe juristische Beratung? Begründung: Der Europagarten weist erhebliche Mängel auf, die nun zu einer vollständigen Nachbesserung und zu zusätzlichen Kosten in Höhe von mindestens 7 Mio. € führen. Es ist erneut mit eingeschränkter Nutzung zu rechnen. Im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren und dem geschlossenen Vergleich besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz. Da der Vergleich keine Geheimhaltungsklausel enthält, ist eine pauschale Verweigerung der Herausgabe nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat macht daher sein Auskunftsrecht geltend und bittet um vollständige Offenlegung der relevanten Dokumente (Vergleich, Gutachten, Stellungnahmen). Die Stadt darf Inhalte nur zurückhalten, wenn sie nachweislich Geschäftsgeheimnisse betreffen - nicht lediglich, weil es "unangenehm" ist. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist kein unanfechtbarer Endpunkt. Die Parteien können und müssen es überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Die Stadt hätte, bevor sie einem Vergleich zustimmt, das Gutachten kritisch hinterfragen und ggf. angreifen müssen. Mögliche Angriffspunkte wären z.B. zu Bodenaufbau, Baumgruben oder DIN-Normen/Regelwerke gewesen. Die bloße Nutzungsfreigabe für die Öffentlichkeit begründet für sich genommen keine konkludente Abnahme. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Abnahme unter Benennung der Mängel ausdrücklich verweigert oder nur unter ausdrücklichem Vorbehalt erklärt hat - die förmliche Abnahme bleibt vorbehalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1762/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenEin Bücherschrank vor dem Literaturhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1737/1 Betreff: Ein Bücherschrank vor dem Literaturhaus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Literaturhaus einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Die Mittel sollen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung gestellt werden. Die Patenschaft für den Bücherschrank übernimmt das Literaturhaus. Neben dem Bücherschrank soll eine Sitzbank aufgestellt werden. Begründung: Wenn nicht vor dem Literaturhaus, wo sonst würde ein offener Bücherschrank Sinn machen. Literatur frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Literaturhaus möchte die Patenschaft dafür sehr gerne und dauerhaft übernehmen. So ist selbst bei einem Mitarbeiterwechsel eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet. Der Standort soll westliche des Hauses an der Ecke Lange Straße / Schöne Aussicht sein. Die Kreuzung ist sehr belebt und das Mainufer in unmittelbarer Nähe, so dass der Bücherschrank sicherlich gut genutzt werden wird. Eine Sitzbank soll zum Verweilen einladen, während man sich in Bücher einlesen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1737/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHundewiese Lotte-Specht-Park verlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1726/1 Betreff: Hundewiese Lotte-Specht-Park verlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen alternativen artgerechten Standort für die derzeitige Hundeauslauffläche im Lotte-Specht-Park zu finden und einzurichten. Die gemäß § 30 Abs. 1 BauGB unzulässige Nutzungsänderung im Lotte-Specht-Park ist aufzuheben und die Fläche wieder ihrer ursprünglich vorgesehen Nutzung zuzuführen. Begründung: Seit die Hundeauslauffläche ohne Bürgerbeteiligung im Lotte-Specht-Park eingerichtet wurde, häufen sich die Lärmbeschwerden. Das laute Gebell der Hunde ist eine tägliche und kontinuierliche Belastung für zahlreiche Anwohner. Es hat sich herausgestellt, dass sich die abgegrenzte nordöstliche Ecke des Lotte-Specht-Parks nicht als Hundeauslauffläche eignet. Die Fläche ist durch nahe Wohnbebauung umgeben. Außerdem wurden durch die Einrichtung der Hundeauslauffläche andere Nutzer verdrängt, die diese Fläche zuvor zum Spielen genutzt haben. Gemäß Bebauungsplan B826 wurde der Lotte-Specht-Park als "öffentliche Grünfläche - Parkanlage" ausgewiesen. Zulässig sind dort typischerweise Nutzungen, die der Erholung und dem Aufenthalt der Allgemeinheit dienen sowie ggf. Spielplätze und sportlich-freizeitliche Nutzungen von untergeordneter Bedeutung. Nicht zulässig sind Nutzungen, die zu Lärmbelästigungen, Gefährdungen oder hygienischen Problemen, oder einer funktionalen Umwidmung der Parkfläche führen. Eine Hundewiese, insbesondere, wenn sie eingezäunt ist oder ausschließlich Hundebesitzern vorbehalten wird, gilt als Zweckänderung der Grünfläche. Damit fällt sie nicht mehr automatisch unter die Zweckbestimmung "Parkanlage", sondern erfordert eine planungsrechtliche Entscheidung. Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB darf im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nur entsprechend der festgesetzten Art der baulichen Nutzung gebaut oder genutzt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die betreffende Fläche von ihrer Größe her nicht geeignet ist, allen Hunderassen einen artgerechten Auslauf zu ermöglichen. Insbesondere bei gleichzeitiger Nutzung durch mehrere Hundebesitzer entsteht ein erheblicher Nutzungsdruck, der zu Konflikten führt und die Lärmproblematik verschärft. Damit die Erholungsfunktion der Parkanlage wiederhergestellt werden kann und Hundebesitzer dennoch eine Möglichkeit erhalten, ihren Hunden Auslauf zu gewähren, ist eine Verlegung der Hundeauslauffläche dringend notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1726/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenEin Weihnachtsbaum für den Tel-Aviv-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1764/1 Betreff: Ein Weihnachtsbaum für den Tel-Aviv-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Eurpoaviertel auf dem Tel-Aviv-Platz, eventuell vor dem REWE - Markt, ein Weihnachtsbaum aufgestellt wird. Begründung: Ein Weihnachtsbaum in der Adventszeit würde dem Platz eine stimmungsvolle Atmosphäre verleihen, wodurch die ansonsten recht kargen Fläche eine positive Aufwertung erfahren würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1764/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenEndlich den geforderten Stromanschluss in der Frankenallee installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1755/1 Betreff: Endlich den geforderten Stromanschluss in der Frankenallee installieren Vorgang: OM 5142/19 OBR 1; ST 108/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat bereits mit der OM 5142 v. 17.09.2019 geforderten Stromanschlüsse auf der Insel vor der Kirche in der Frankenallee Höhe Haus Nr. 150 zu installieren. Ebenso wäre die Einrichtung eines Wasseranschlusses wünschenswert. Begründung: Der Platz an der Frankenallee wird für viele Feste wie z.B. der Weihnachtsmarkt regelmäßig genutzt, allerdings ist das Fehlen von Wasser und Strom eine starke und unzumutbare Belastung für die Standbetreiber. Die Antwort des Magistrats (ST 108 v. 24.01.2020) auf den Antrag des Ortsbeirates blieb ohne jede Umsetzung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5142 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 108 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1755/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenKinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, OF 1745/1 Betreff: Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgendes Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 bezuschusst die Einrichtung einer "Kinderecke" beim Verein PX Sozialwerk gGmbH in ihrem Drop-In-Center mit einem Betrag von bis zu 5100 Euro aus seinem Budget. Begründung: Die PX Sozialwerk gGmbH engagiert sich seit 2015 für prostituierende Frauen und ihre Familien im Rhein-Main-Gebiet und bietet ein umfassendes Unterstützungsangebot, bestehend aus Begleitung, Beratung und Weiterbildung an. Zielgruppe sind vor allem Frauen, die in der Armuts- und Elendsprostitution tätig sind. Im Zentrum der Arbeit stehen Angebote, die es den Frauen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei ist das Ziel Empowerment und die Unterstützung bei der Integration und Teilhabe in der Gesellschaft. Die Arbeit stützt sich auf drei Säulen: Aufsuchende Arbeit, das Drop-In-Center und Sozialarbeit. Das Drop-In-Center bietet einen geschützten Raum, in dem die Frauen Unterstützung und Ruhe finden. Einige Frauen haben Kinder und bringen diese ins Drop-In-Center mit. Den Kindern fehlen oft Möglichkeiten zu spielen, kreativ zu sein und einfach mal Kind sein zu können. Deshalb sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Entwicklung der Kinder zu fördern und die Frauen gleichzeitig zu entlasten. Eine genaue Projektbeschreibung ist dem Antrag angefügt. Anlage 1 (ca. 306 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1745/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 434 2025 Die Vorlage OF 1745/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Verein" im gesamten Antragstext gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenKorrektur der Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg 2024
S A C H S T A N D : Initiative vom 12.09.2025, OI 117 entstanden aus Vorlage: OF 619/12 vom 01.09.2025 Betreff: Korrektur der Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg 2024 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; OI 83/24 OBR 12 1. Die Ortsbeiratsinitiative vom 06.12.2024, OI 83, wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, der Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) für die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, konkret das Sommerfest 2024 und der Weihnachtsmarkt 2024 auf dem Riedberg, jeweils Mittel in Höhe von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Initiative vom 06.12.2024, OI 83 Versandpaket: 17.09.2025
Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Nieder-Erlenbacher Kerb
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2025, OI 116 entstanden aus Vorlage: OF 207/13 vom 25.08.2025 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Nieder-Erlenbacher Kerb Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, die Nieder-Erlenbacher Kerb im September 2025 mit einem Betrag in Höhe von bis zu 4.000 Euro aus dem Sondertopf 2025 "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Kerbverein Nieder-Erlenbach e. V überwiesen werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 538 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.09.2025
Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7373 entstanden aus Vorlage: OF 211/13 vom 25.08.2025 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Bewohner*innen des Stadtteils bei der Vergabe der neu entstehenden Sozialwohnungen im Neubaugebiet am Riedsteg bevorzugt werden. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein Stadtteil, dessen Bebauung weitgehend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Kleinere Wohnungen sind selten. Für Menschen mit niedrigem Einkommen kann bereits der Tod des Ehepartners, eine Scheidung oder schlicht die Verrentung dazu führen, dass die Wohnung nicht mehr gehalten werden kann. Gerade in solchen Situationen ist es jedoch wichtig, im sozialen Umfeld bleiben zu können. Hinzu kommt: Wer jetzt schon weiß, dass er oder sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnungen in Rente sein wird und die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt, hat aktuell keine Möglichkeit, sich bereits vor der Verrentung auf die Warteliste setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein
EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2025, OA 572 entstanden aus Vorlage: OF 1172/2 vom 19.08.2025 Betreff: EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen dahin gehend zu verhandeln, dass 1. der Mietvertrag mit dem EXPERIMINTA ScienceCenter, das die Immobilie seit 2011 nutzt, erneut verlängert wird (Kündigung durch das Land Hessen zum 31.12.2026); 2. eine Sanierung des Gebäudes im Bestand seitens des Landes ernsthaft in Erwägung gezogen wird, um dem Museum eine langfristige Perspektive in Bockenheim zu gewähren; 3. dem Museum nach einer Sanierung alle für seine Arbeit benötigten Räume des Hauses durch das Land vermietet werden; 4. im Zeitraum um die Herbstferien 2025 ein Runder Tisch mit relevanten Entscheidungsträger/innen aus Land und Stadt, EXPERIMINTA ScienceCenter und Förderverein einberufen wird, um konkrete Lösungen zu finden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses mit dem EXPERIMINTA ScienceCenter und einer Sanierung der Immobilie durch das Land zum Zwecke des Fortbestands des Museums die Stadt Frankfurt einen Interimsstandort bspw. auf dem Kulturcampus Bockenheim anbieten kann; 2. ob bei Abschluss eines neuen Mietvertrages für das EXPERIMINTA ScienceCenter eine Zuschusserhöhung möglich ist, um den Fortbetrieb des Museums langfristig zu sichern; 3. ob bei bestehender Verkaufsabsicht des Landes Hessen zur Immobilie Hamburger Allee 22 bis 24 die Stadt ein Angebot zum Erwerb des Gebäudes für das EXPERIMINTA ScienceCenter in Bockenheim machen wird. Begründung: Das Land Hessen hat dem EXPERIMINTA ScienceCenter, Hamburger Allee 22 bis 24, den Mietvertrag mit der Begründung baulichen Sanierungsbedarfs zum Ende des Jahres 2026 gekündigt. Alternativen wurden bisher nicht angeboten. Eine Sanierung des Gebäudes wird seitens des Landes aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit scheinbar nicht angestrebt. Zu befürchten ist daher, dass nach Ende des Mietvertrags ein längerer Leerstand droht bzw. ein Verkauf mit letztlichem Abriss und Neubau zu befürchten ist. Das Gebäude, 1934 gebaut und lange als Landesbehördengebäude genutzt, ist nicht ernsthaft baufällig, wie eine Begehung gezeigt hat. Erforderlich sind einige Sanierungsschritte bezüglich der Außenwände im Untergeschoss und Kellerbereich wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Weitere Sanierungs- und ggf. Umbaumaßnahmen wären zu untersuchen. Optimal wäre aber (wenn möglich) eine Sanierung im laufenden Betrieb, um diesen nicht zu gefährden und damit Besucherzahlen einzubüßen. Das Gebäude ist hinsichtlich der Lage und Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr hervorragend für die aktuelle Nutzung geeignet. Zu wünschen wäre, dass künftig hierfür das ganze Gebäude in Anspruch genommen werden kann und für das Museum als Betreiber finanzierbar bleibt. Derzeit mussten Büros ins Nachbargebäude ausgelagert werden, obwohl die dritte Etage leer steht und die vierte Etage anderweitig vermietet ist bzw. jetzt auch gekündigt wurde. Sowohl das Land Hessen als auch die Stadt Frankfurt müssen ebenso sowie die zahlreichen Fördermitglieder (u. a. Polytechnische Gesellschaft, Physikalischer Verein, Frankfurter Hochschulen) ein Interesse am Erhalt des EXPERIMINTA ScienceCenter haben, da es Kindern und Jugendlichen einen spielerischen Zugang zu Naturwissenschaft und Technik eröffnet. Das ScienceCenter hat jährlich zwischen 120.000 und 130.000 Besucher, insbesondere Schulklassen. Es ist Mitglied im Verband MINTaktiv (https://mintaktiv.de/standorte-unserer-mitglieder/), der einen kreativen Austausch unter deutschsprachigen ScienceCentern ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 572 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkolinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 572 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6852, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025
Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Brückenspielplatz
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.09.2025, OI 114 entstanden aus Vorlage: OF 1471/5 vom 28.07.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Brückenspielplatz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, am Brückenspielplatz in Sachsenhausen vorhandene Mülleimer an den Bänken durch krähensichere, größere Müllbehälter (Müllgaragen) auszutauschen. Der Brückenspielplatz mit der großen Wiese und dem alten Baumbestand ist ein beliebtes Naherholungsgebiet im Stadtteil und ein Treffpunkt der Nachbarschaft. Bänke laden zum Verweilen ein. Hier wird auch gerne gegessen und getrunken. Die vorhandenen aufgehängten Mülleimer sind für größere Verpackungen ungeeignet. Daher bleibt dort oft Müll liegen. Müllgaragen würden dazu beitragen, die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität am Spielplatz zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 10.09.2025
Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7454 entstanden aus Vorlage: OF 605/8 vom 20.08.2025 Betreff: Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des Karl-Perrott-Platzes als Kick- und Fußballplatz nach 21:00 Uhr zu untersagen, dies entsprechend auszuschildern und das Verbot insbesondere in den Abendstunden zu kontrollieren. Begründung: Der Karl-Perott-Platz ist von Wohnbebauung umgeben, der Bereich ist hellhörig. Gastronomische Angebote in Verbindung mit dem Wochenmarkt am Freitag erhalten u. a. auch deswegen keine Genehmigung für eine Verlängerung bis in die späteren Abendstunden. Allerdings sind zur Dämmerungszeit neuerdings regelmäßig Menschengruppen auf dem Platz, die dort auch nach 21:00 Uhr Fußball spielen und keine Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7281 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 16.08.2025 Betreff: Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer des Neubaus in zweiter Reihe von Ludwig-Scriba-Straße und Zuckschwerdtstraße in Verbindung zu setzen, um die derzeitige Situation zu klären. Baubeginn war vor rund sieben bis acht Jahren. Der Neubau mit rund 80 Parteien steht leer. Von außen sind Möbel zu sehen. Briefkästen zeigen leere Namensschilder. Bauzäune, tiefe Erdlöcher und Wildwuchs rund um den Neubau machen einen traurigen und gefährlichen Eindruck. Drei Fragen, die für den Ortsbeirat von Belang sind, sind die Folgenden: 1. Wie ist der momentane rechtliche Status des Neubaus? 2. Wie geht es weiter? 3. Wie wird in der Zukunft die Zufahrt geregelt? Aktuell sieht es so aus, als würde die Zufahrt über die Zuckschwerdtstraße 14 geregelt. Zwischen Wohnhäusern hindurch? Vor der Ludwig-Scriba-Straße 27 war in der Vergangenheit eine Zufahrt auf das Gelände, erkennbar durch die abgesenkte Bordsteinkante. Dies wäre aus Gründen der Rücksichtnahme auf die rundum wohnenden Menschen empfehlenswert. Begründung: Blick von der Zufahrt der Zuckschwerdtstraße 14 Fußweg zum Hauseingang Blick von der Ludwig-Scriba-Straße (Rechts Hausnummer 27) Bilder: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
E-Ladesäulen in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7272 entstanden aus Vorlage: OF 1286/6 vom 01.09.2025 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, auf der Saarbrücker Straße auf Höhe der Hausnummer 4 eine AC 44 kW E-Ladesäule wegen des dringenden Bedarfs außerhalb eines größeren Ausschreibungsverfahrens aufzustellen, weil es in Schwanheim noch keine E-Ladesäule gibt, und um damit dem Beispiel anderer Stadtteile der Stadt Frankfurt zu folgen. Um Kosten zu sparen, könnte diese Ladesäule zusammen mit den DC-Ladesäulen errichtet werden, die die Mainova auf dem Gelände der TuS 1872 Schwanheim e. V. plant. Begründung: Da es noch keine öffentliche E-Ladesäule in Schwanheim gibt, kann nicht auf eine "große Lösung" gewartet werden, deren Durchführung eventuell noch mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die Lage bietet sich für die Errichtung der E-Ladesäule an, da - an dieser verhältnismäßig wenig fließender Verkehr ist; - in diesem Bereich weniger Parkdruck herrscht; - diese zentral ist, sodass ein Bummel durch den Stadtteil für das Aufladen des Fahrzeugs genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 1714/1 vom 12.08.2025 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen Folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für die Förderwege I und II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) werden jede Menge Dokumente benötigt. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. zwei bis drei Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, sodass bei der Beantragung die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6708, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025
Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 632/12 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -Helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell und Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), so dass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne: neue Laterne. Im Hintergrund: bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7482 2025 Die Vorlage OF 632/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnkauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEG
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2025, OF 927/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEG Vorgang: OM 5916/24 OBR 3; ST 917/25 In der Stellungnahme 917 vom 10.6.25 wird darauf hingewiesen, dass die "KEG bislang keinerlei Kenntnisse über die Immobilien bzw. vor allem keinerlei Kenntnisse über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Projekts" (Berger Straße 6 bis 8) habe. Diese Antwort wird vom Ortsbeirat als Provokation empfunden: Es scheint reines Zeitschinden zu sein, solcherlei Antworten zu verfassen und den inzwischen Jahrzehnte andauernden Leerstand so aufrechtzuerhalten. Der Ortsbeirat kann sich des Eindrucks nicht erwehren, nicht ernst genommen und sogar als Objekt der Belustigung wahrgenommen zu werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, den Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 gemeinsam mit der KEG voranzutreiben. Es wird darum gebeten, ähnliche Antworten wie die genannte ST 917 zu unterlassen und stattdessen konstruktiv das Ziel zu verfolgen, die Liegenschaft in absehbarer Zeit wieder bewohnbar zu machen - zu bezahlbaren Mietpreisen und nicht als Luxusobjekte. In diesem Rahmen wäre die Nutzung des Erdgeschosses durch gemeinschaftliche Zwecke begrüßenswert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5916 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 917 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 927/3 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenIdeen
GINNHEIMER Spargel
Es ist die Idee einer intelligenten Frau, die mich fragte, weshab der Spargel nicht als Wegweiser für die Himmelsrichtungen Nord / Süd farblich markanter gestaltet werden könne?
Wohnraum optimaler nutzen
Guten Tag, bei meiner Wohnungssuche bin ich sehr oft damit konfrontiert worden, dass große Wohnungen an Einzelpersonen vermietet werden, auch wenn sie von der Größe für eine zwei-Personenhaushalt geeinigt wären, zum Beispiel für eine Wohngemeinschaft, auch bei einem guten Job und Gehalt. Es ist bekannt, dass sehr viele Wohnungen in der Stadt nicht optimal genutzt sind. Das Thema ist sehr komplex und es ist oft fast unmöglich dies zu ändern. Oft gibt es in den Medien Äußerungen von renommierten Architekten, dass wir uns aufgrund Raummangel in der Stadt verkleinern müssen, unseren Wohnraum begrenzen und weniger Autos fahren sollen. Der Wohnungsbau kommt bei weitem nicht hinterher. Außerdem gibt es in der Stadt kaum noch Platz. Andererseits steuert der Wohnungsmarkt komplett dagegen. Große Wohnungen werden bevorzugt an Einzelpersonen vermietet, auch wenn es Interessanten gibt, die die Wohnung optimaler nutzen würden. Dabei stellt das Vermieten an mehrere Personen keinen wirtschaftlichen Nachteil für den Vermieter. Meiner Meinung nach sollte der Stadt gegensteuern und Leuten, die freiwillig ihren Wohnraum teilen möchten und damit gleichzeitig weitere Wohnungen freistellen (!), Unterstützung geben. In einer Zeitung habe ich neulich einen Artikel gelesen, in dem gefeiert wurde, wie eine ältere Dame die vielen Zimmer in ihrer Wohnung in Hamburg an verschiedene Leute vermietet. Wie kommt diese Einstellung mit der Tendenz zusammen, dass die Wohnungen an so wenige Leute vermietet werden, wie eben möglich. Mein Vorschlag wäre, bei Vermietung von Wohnungen ab bestimmter Größe, den Bewerbern Vorteil zu verschaffen, die eine bestimmte Wohnung optimaler, gemäß ihrer Größe, nutzen können. Die Lage ist viel zu kritisch, um es dem freien Markt zu überlassen und gleichzeitig über den extremen Wohnraummangel in der Stadt zu beklagen.
Heddernheims römische Geschichte bewahren und nicht zubauen
Unser beschauliches Heddernheim hat eine große Vergangenheit. Vor fast 2000 Jahren wurde hier von römischen Soldaten die Stadt NIDA gegründet, und war über viele Generationen hinweg das Zentrum der Region. In der Stadt wurden Thermen, mehrere Tempel und Theater erbaut. Die Gegend war 100 Jahre lang eine faszinierende Forschungsstätte für Archäologen, aber in den 20ger und 60er Jahren wurde das meiste für die Ernst May Siedlung und die Nordweststadt überbaut und ist für immer verloren. Jetzt hat das Denkmalamt das allerletzte Stadtviertel, das noch erhalten im Boden lag, erschlossen, aber die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft möchte nun auch diesen Bereich mit hohen Wohnblöcken zubauen. Wir wollen diesen letzten Bereich, der noch vor Ort erhalten ist, nicht auch vernichten und fordern deshalb, dass hier ein Archäologisches Museum entsteht! Hier kann ein Ort entstehen, an dem unsere Kinder mit ihren Schulklassen in die Vergangenheit vor der Haustür schauen können! Man könnte zum Beispiel zeigen: * Einen rekonstruierten Mithras-Kult-Keller, der Teil der Kultur vor allem von Römischen Truppen war * Eine erhaltene Mauer eines großen Hauses, das uns erstaunen lässt vom Lebensstandard schon zur Zeit der Römer * Ein Kultkeller, ein Holzkeller und * Töpferöfen, wo das Alltagsleben bildlich vorstellbar wird Die Stadt Frankfurt will für dieses letzte Teil von NIDA keinen Denkmalschutz festlegen, sondern ihn überbauen. Lassen wir diese unersetzlichen Erinnerungen doch nicht in Vergessenheit geraten! Man kann eine dauerhafter Ausstellung etablieren, Führungen für fachlich Interessierte anbieten, man kann die Schulklassen vor Ort auf eine Reise in eine fremde und vergangene Welt mitnehmen. Anstatt das Areal einfach nach Schema F zuzubauen, könnte manhier ein Kleinod schaffen, dass die Nordweststadt endlich mit ihrer Geschichte verbindet und auch für Besucher attraktiver macht!
Garagen wieder ihrem Zweck zuführen
Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert? Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert). Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.
Parkhaus anstatt Parkplatz
Die Wohnheim / ABG sollte aufgefordert werden anstatt dem Parkplatz zwischen den Häusern Kleemannstraße 40 und 42 ein Parkhaus zu errichten, um dem immensen Parkdruck in der Siedlung entgegen zu wirken. Die Dachfläche könnte dann begrünt und oder mit Solarpanels ausgestattet werden.
Verzicht auf Abriss und Neubau
Sehr geehrte Damen und Herren, die Baudezernentin Sylvia Weber hat sich schon für eine Beweispflicht, dass es keine Alternative zum Abriss gibt, ausgesprochen. Daran möchte ich anknüpfen und Bitte um tatsächliche Durchsetzung dieses Vorhabens. Wir müssen von der weit verbreitete Denkweise "es ist viel einfacher auf der grünen Wiese zu planen" unbedingt abrücken. Hier wünsche ich ein klares Umdenken hin zur Bestands- und Leerstandsnutzung, hin zu Aufstockungen und Nachverdichtungen, statt weiter Flächen zu versiegeln und die Landschaft zu zersiedeln. Leider ist das Bauen im Bestand aktuell zu schwierig. Hierzu braucht es eine Umbauordnung, die von den Architects for Future ausreichend und im Detail erarbeitet wurde und dem Bauministerium vorliegt. Es gibt viele Stellschrauben, die müssen umfassend und zusammenhängend angegangen werden. Beton/Zement ist für 8% der weltweiten Co2 Emission verantwortlich, das ist fast 3x soviel wie das Fliegen. Nachwachsende Rohstoffe wie Stroh oder Hanf, aber auch Holz sind zum Teil Abfallprodukte aus der Landwirtschaft. Es sollte vereinfacht werden, diese zu verwenden. Sollte dennoch gebaut werden müssen, sollte nach dem UrbanMining-Prinzip gebaut werden. Das bedeutet, dass auch wieder rückgebaut werden kann und die Produkte an anderer Stelle eingesetzt werden können. So bleibt auch der Wert der Materialien erhalten. Dafür braucht es einen Gebäudepass. Ich wünsche mir für unsere Zukunft, dass wir als Stadt Frankfurt als Vorreiter agieren und mutig die überfällige Bauwende angehen. Lasst uns auf Abriss verzichten und unsere Bestandsgebäude und deren Graue Energie wieder Wert schätzen. Mit freundlichen Grüßen Maureen Witte
Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen
In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.
Änderung Bebauungsplan Fassadenbegrünung
In ARD Alpha lief heute ein interessanter Beitrag zum Thema Fassadenbegrünung. In Singapur werden Neubauten, insbesondere Hochhäuser, nur noch genehmigt, wenn die Fassaden begrünt sind. Eine dort ansässige Firma hat bspw. Module mit Pflanzen entwickelt, die mit zwanzigjähriger Garantie und automatischer Nährstoff- und Wasserversorgung ausgestattet sind. Idee: Die Stadtverordnetenversammlung soll die Bebauungspläne aller Stadtteilen so ändern, dass Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels, ... nur noch mit singapurähnlichen Begrünungskonzepten renoviert und neu gebaut werden dürfen. Begründung: Neben des optischen Effektes ist die Auswirkung auf das Stadtklima Grund meiner Idee. In den letzten Sommern war es in den Neubau- und Hochhausvierteln unerträglich heiß. Der Magistrat hat dies zwar brav via Pressemitteilung thematisiert, aber sonst nichts unternommen. Es wurde von Umweltdezernat sogar hingenommen, dass Alleebäume nachhaltig geschädigt sind, weil sie nicht gegossen wurden.
Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier
Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.
Mietentscheid: Grundlegender wohnungspolitischer Wandel statt Verzögerungstaktik
In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die städtische Wohnungspolitik profitorientierten Akteuren Tür und Tor öffnet, steigen allerorts die Wohnkosten und müssen bereits jetzt viele Haushalte mehr als 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen. Diese Politik führt in vielen Stadtvierteln zu Mietpreisexplosionen, Verdrängung und Verödung. Das haben wir satt. Im Einklang mit den Forderungen des Mietentscheids sehen wir die ABG Frankfurt Holding als städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, sich ausschließlich auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu konzentrieren. Zudem soll jede Wohnung, die im ABG-Bestand frei wird, als geförderte Wohnung neu vermietet werden. Des Weiteren halten wir es für notwendig, dass Mieterinnen und Mietern, die bereits in ABG Wohnungen wohnen und Anrecht auf eine Sozialwohnung haben, die Miete auch auf entsprechende 6,50€/m² gesenkt wird. Diese Forderungen würden dem drastischen und kontinuierlichen Sinken des Bestands an Sozial- und bezahlbaren Wohnungen unmittelbar etwas entgegensetzen. 25.000 Bewohner*innen unserer Stadt haben mit der Unterzeichnung des Mietentscheids im Herbst/Winter 2018 das notwendige Quorum erreicht und damit die gesetzliche Bedingung für die Durchführung eines städtischen Bürgerentscheids erfüllt. Von Seiten der Verantwortlichen wird dem demokratischen Recht auf ein Bürgerbegehren jedoch seit Abgabe der Unterschriften am 15.Januar 2019 mit juristischer Verzögerung, Delegitimierung, Ignoranz und der Verbreitung falscher Informationen begegnet (https://mietentscheid-frankfurt.de/?p=1454). Wir wollen eine demokratische Stadt, in der Möglichkeitsräume geschaffen und ein würdevolles Leben für alle möglich ist. Daher fordern wir die Stadt auf, das Votum der Bürger*innen ernst zu nehmen und endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, den Bürgerentscheid stattfinden zu lassen. Geben Sie den Frankfurterinnen und Frankfurtern die Möglichkeit, demokratisch über die Forderungen des Mietentscheids abzustimmen!
Zweckentfremdungsverbot / Leerstand von Wohnraum bestrafen
In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Die Mieten sind horrend. Dennoch gibt es etliche leerstehende Wohngebäude, wie man etwa auf der Webseite Leerstandmelder sehen kann: https://www.leerstandsmelder.de/frankfurt In Berlin, Hamburg und einigen anderen Städten gilt ein sog. Zweckentfremdungsverbot. Danach ist Leerstand, der über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht, verboten. Vermieter die das Verbot missachten, können verwarnt und bei Missachtung mit hohen Bußgeldern belegt werden. Ähnliches sollte auch in Frankfurt eingeführt werden, um Leerstände von Wohnimmobilien zum Zweck der Spekulation zu unterbinden.
weniger Luxus-Appartments, mehr bezahlbaren Wohnraum
Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Ideenwettbewerb eines ganz großen Wurfs für Frankfurt 2030
Richtungen ergeben sich aus Visionen und Ideen. Ich finde, dass Frankfurt ein Ideenwettbewerb veranstalten sollte, wie Frankfurt sich bis 2030 entwickeln soll - gerade auch in den Randgebieten (Bebauung, Infrastruktur, welche Art von Bebauung, Nahverkehrskonzepte, neue Stadtzentren, Freizeitflächen). Beteiligung: jeder. Primäre Adressaten: Fakultäten für Städtebau und Entwicklung aller (auch internationaler) Universitäten. Vielleicht bekommen wir so mal frischen Wind (neue Ideen) nach Frankfurt. Die interessantesten 50 könnte man dann den Bürgern mal vorstellen - dann folgt die Diskussion und dann die Zielvereinbarung. Deadline für die Konzepte: 1.6.2020
Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser
Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen. Weitere Vorteile: • Bevölkerungszuwachs wäre überwiegend aus der Mittelschicht und würde Seckbach einen gesunden Bevölkerungs-Mix ermöglichen. • Seckbach könnte eine bessere Berücksichtigung in die ÖPNV-Planung und Anbindung an die Innenstadt geltend machen. • Ausbau der Schulen und Kindergärten durch die wachsende Bevölkerung. • Ein mehr an Sicherheit: denn die Gelände in besagten Bereichen sind relativ uneinsichtig und weitgehend unüberwacht. • Keine negativen Effekte auf den Erholungsgebiet Lohrberg. • Generell dürft Seckbach in einem Zeitraum von 20 Jahren deutlich durch die neue Bebauung aufgewertet werden. Wobei wohnen am Park (Lohrberg) einen hohen Mehrwert bringen wird und auch auf den Stadtkern austrahlen wird. • Allgemeine Verbesserung der Infrastruktur als Nebeneffekt.
Zoo in den Stadtwald
Oder gibt es Vorschriften, nach denen Zootiere Stadtluft und Anwohner Tier-Abgase inhalieren müssen? Heraus käme ein geräumiges Wohngebiet in bester Lage.
Dippemess in den Ostpark
Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?
Förderung Elektromobilität
Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge beschließen: Beim Bau neuer Wohnungen ist bei Tiefgaragenstellplätzen darauf zu achten, dass die Einstellplätze Stromanschlüsse zum Aufladen von Elektrofahrzeugen erhalten. Die Umrüstung bestehender Tiefgaragen soll gefördert werden. Begründung: Die Zulassung von Elektrofahrzeugen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Eine Möglichkeit, diese aufzuladen exisitiert so gut wie nicht. Die wenigen Ladesäulen werden entweder von nicht-Elektrofahrzeugen blockiert oder reichen nicht aus. Am sinnvollsten ist, das Auto dort zu laden, wo es über Nacht steht: in der Tiefgarage. Jedoch gibt es in den wenigsten Tiefgaragen entsprechende Anschlüsse - auch nicht bei Neubauprojekten. Dies soll geändert werden.
Mehr Wohnraum schaffen; zwischen Schwanheimer Ufer und Zur Frankenfurt
dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.
Wohnungen für Senioren zentral sowie behindertengerecht
Wer hat Frankfurt aufgebaut? Die Senioren und deren Generation. Nicht jeder kann sich eine Senioren-Residenz leisten. Daher sollten Wohnungen für Senioren zentral und bezahlbar sein, möglichst zusammen liegen und auch behindertengerecht gebaut werden, soweit sie von der Stadt Frankfurt gefördert werden. Bauträger könnten von der Stadt - in dieser Hinsicht - subventioniert werden.
Leerstehende Liegenschaften zu bezahlbaren Wohnungen umbauen
Gewerberäume, Gewerberäume, Gewerberäume und alle z. T. mehrere Jahre leerstehend. Warum wird den Bauträgern keine Auflage gemacht, dass sie z. B. bei Leerstehen nach 18 Monaten die Räume zu bezahlbaren Wohnungen umbauen müssen? Damit könnte die bestehende Wohnungsnot in Frankfurt zum Großteil behoben werden.
Zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude
Als Alternative zum sozialen Wohnungsbau sollte eine zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude (egal in welcher Hand das jeweilige Gebäude liegt), ins Leben gerufen werden. Diese sollte sich darum kümmern, dass derartiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt nach evtl. vorheriger Instandsetzung wieder zur Verfügung gestellt wird.
Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete
Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!
Bezhalbare Wohnng auf dem Gelände vom Panoramabad
Das Panoramabad soll verlegt werden. Dann gibt es Platz für Wohnraum . Am Besten bezahlbaren Wohnraum. Hochpreisiges gibt es ausreichend. Also: Bitte max. 8,50 € warm pro qm und eine gemischte Bebauung, meint in diesem Fall 1- 5 Zimmer Wohnungen. So können auch Normalverdiener_innen ( z.Bsp.: städtische Angestellte, Friseur_innen, Kassierer_innen, Sozialarbeiter_innen, Hartz IV Empfänger_innen , also die Sozialverwaltung von Bund und Land) , die voll arbeiten, da wohnen , wo sie wohnen möchten, ohne ins Präkariat abzurutschen. Sie werden nicht an den Stadtrand gedrängt, der sich immer weiter verschiebt.
Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien
Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.
Altes Polizeipräsidium als Studentenwohnheim
Das alte Polizeipräsidium steht seit Jahren leer und verrottet. Das Gebäude ist groß und liegt zentral. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten, der hier geschaffen werden könnte.
Wohnungsbau statt THW
Im Bereich der Feuerwehrstrasse (hinteres Ende) befindet sich ein grosses Brachgelände, dieses ist mit einer U-Bahn Station, einem in Planung befindlichen Park, eines existierenden Kindergartens und einer geplanten Kita ein optimales Gelände um Familien den in Frankfurt so begehrten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das Gelände befindet sich im öffentlichen Eigentum (Bund oder Stadt / Feurwehr), somit könnte hier sicher kurzfristig etwas getan werden. Leider hat sich die Stadt entschieden dieses Filetstück für das abstellen von LKW und Büroräume des THW zu verwenden. Die Argumentation ist hierbei das die nähe des THW zur Feuerwehr Synergieeffekte nach sich ziehen würde, dies ist sicher nicht von komplett der Hand zu weisen, die Bedarf nach Wohnraum ist m.E aber deutlich höher zu bewerten. Das THW ist schon seit ewigen Zeiten getrennt von der Feuerwehr am Industriehof untergebracht, bisher ist nicht bekannt das dies zur verschlechterten Einsatzbedingungen oder Problemen geführt hätte.
Wohnungen für Senioren und Junge Menschen
Bezahlbare Wohnungsmiete für Jung und Alt. Auf den Campus in Bockenheim, wenn sich da was realisieren würde