Wohnen
Vorlagen
Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 411/4 Betreff: Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum bei o. g. neuen Wohngebäudekomplex nun möglicherweise doch keine geförderten Wohnungen angeboten werden. In einem Artikel der FR vom 23.03.24 wird eine Referentin des Dezernats Planen und Wohnen zitiert, "dass eine Förderung dieses Projekts nicht den städtischen Förderrichtlinien entsprach und somit keine Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt". Anstatt dessen vermarktet Ballwanz Immobilien 39 Wohnungen des sogenannten "Berger Quartiers" zu Preisen zwischen 600.000,00 € - 2.050.000,00 € für 58 m2 - 171m2 Wohnfläche. Auf deren Website ist noch die Rede von weiteren 28 geförderten Wohnungen. (siehe: https://berger-quartier.de/ am 30.04. und 07.05.24 eingesehen) Vor Baubeginn war beabsichtigt, dass neben den geförderten Wohnungen (30 % des Wohnkomplexes) nicht preisgebundener Mietwohnungsbau errichtet werden soll. Wurde vorher kein Nutzungsvertrag vereinbart? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5504 2024 Die Vorlage OF 411/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„Jahrhundertregenfälle“ werden zu mehrjährigen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Betreff: "Jahrhundertregenfälle" werden zu mehrjährigen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile Vorgang: OA 258/12 OBR 11; B 89/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Warum kommt es immer noch zu starken Überschwemmungen in den Wohngebieten im Ortsbezirk11? Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt, Bereich Stadtentwässerung, einleiten um die Probleme der Überschwemmungen zu lösen? Warum hat nach dem diesjährigem ersten "Jahrhundertregenereignis" die Stadtentwässerung im Erlenbruch über mindestens zwei Tage Kanalreinigungs-arbeiten durchgeführt? Langt die Anzahl/Größe der Auffangbecken für solche Wassermassen nicht mehr aus oder fehlt es an Infrastruktur um solche Schäden zu vermeiden? Warum wurde die Bevölkerung nicht durch das "Cell-Broadcast" System auf den Mobiltelefonen gewarnt? Begründung: Die Stadtteile Seckbach, Fechenheim und Riederwald sind sehr vom Unwetter am 2. Mai 2024 betroffen gewesen. Besonders stark war erneut der Stadtteil Fechenheim-Nord betroffen. Das Wasser flutete dort den Supermarkt Kaufland und deren Warenlager, der Keller des Hessen-Center ist vollgelaufen, die Konrad-Hänisch-Schule musste von der Feuerwehr nachts ausgepumpt werden. Alle dort befindlichen Häuser haben durch das stehende hohe Wasser einen Wassereinbruch durch die Wände und/oder Böden gehabt. Es ist nichts mehr abgeflossen. Das "Jahrhundertregenfällewasser" stand zeitweise bis kniehoch auf den Straßen. Manche auf der Straße stehenden Autos sind vollgelaufen. Es entstanden massive Schäden. Einige Bürger haben erst gemerkt, dass deren Untergeschosse/Keller vollgelaufen sind, als Strom und Internet ausgefallen waren. Wer keine Kat-Warn App hatte, konnte sich nicht schützen. Es wäre gut gewesen, hier einen Cell-Broadcast zu machen. (von der Feuerwehr Frankfurt wurde Kat-Warn übrigens vor vielen Jahren abgeschafft, siehe auch OF140/2011 und B89/2013 dazu) Es ist jetzt wichtig, Maßnahmen zu finden und zu ergreifen, die über Dachbegrünungen und Rückschlagventilwartungen hinausgehen. Durch solche im Jahr mehrfach eintretetnede "Jahurhundertregenfälle"-Ereignisse entstehen sehr große Schäden für Bürger und Unternehmen und es entsteht der Eindruck unsere Stadtentwässerung ist auf dem Niveau vor 50 Jahre stehen geblieben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.09.2012, OA 258 Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 948 2024 Die Vorlage OF 626/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "mehrjährigen" zu "jährlichen" geändert wird sowie das die folgenden zwei Fragen ergänzt werden: - Wie kann man die Überflutung des Kanalsystems im Ortsbezirk 11 verhindern? - Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt einleiten, um die Probleme mit Schlamm aus den Feldern zu vermeiden? Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5472 entstanden aus Vorlage: OF 1109/5 vom 06.04.2024 Betreff: Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie man dem zunehmenden Parkdruck im Lyoner Quartier entgegenwirken kann. Das Einrichten von Bewohnerparken soll an dieser Stelle ausdrücklich geprüft werden. Es könnte zur Verringerung des Parkdrucks führen. Begründung: Der Parkraum wird im Stadtteil immer weiter reduziert. Bewohnerinnen und Bewohner finden in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung keine ausreichenden Parkmöglichkeiten. Durch die Einrichtung von Bewohnerparken könnte hier für eine Verbesserung der Situation gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1876 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1876) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2024/20225 Wohnheim GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2024, OF 1248/1 Betreff: Haushalt 2024/20225 Wohnheim GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: im Haushalt 2024/23025 werden Mittel bereitgestellt: Die Stadt Frankfurt solle Wohnheimplätze für Personen bereitstellen, die sich die heutigen Mietpreise in Frankfurt nicht leisten können und Obdachlose, und auf preiswerte Zimmer angewiesen sind. Die dafür erforderlichen Mittel werden zur Verfügung gestellt. Es werden Mittel von ca. 100.000,00€ für die Beratung und Verteilung der Personen auf die Plätze bereitgestellt Begründung: Vielfach werden schon für 10 qm große Zimmer mit WC und Dusche auf dem Gang mehr als 500,- € Miete gefordert. In Frankfurt werden immer mehr sogenannte Boar-ding Houses geschaffen mit hohen Mieten, die dem Bedarf an günstigem Wohnraum nicht entsprechen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die der Stadt gehörende Wohnungsbaugesellschaft günstige Zimmer für Menschen anbietet, die sich die explodierenden Mieten nicht mehr leisten können. Durch Schaffung entsprechender Wohn-heimzimmer könnte auch die Unterbringung der von Obdachlosigkeit betroffenen Personen und Flüchtlinge in Massenunterkünften und teuren Hotels verringert werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 95 2024 Die Vorlage OF 1248/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 15.04.2024 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: B 112/24; NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ( NHW) Kontakt aufzunehmen, um für ihre Mieter umgehend a) Mieterstromangebote durch lokale Fotovoltaikanlagen zu machen. Die Anzahl der Fotovoltaikanlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu erhöhen und die Vorteile an die Mieter weiterzugeben (sieben Cent ist die normale Vergütung für die Stromeinspeisung aus Fotovoltaikanlagen - die ABG verlangt derzeit 20 Cent von ihren Mietern); b) nicht öffentliche, objektbezogene Elektroauto-Ladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. 2. Der Magistrat wird gebeten, auf Charge Point Operators (CPO) wie EnBW, Tesla oder Ionity etc. einzuwirken, damit diese für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) kostenfrei acht Schnellladeparkplätze auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten. Begründung: Im Bericht B 112 wird von der ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Option einer 80-prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner, und das führt dazu, dass sich diese auch Elektroautos anschaffen. Klimaneutralität bis 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn alle mitmachen besteht eine Chance, die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne Elektroautos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die PBG hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus am Autobahnende wenigstens acht kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor - eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurts. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung beim Park-and-ride-Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG kein ernsthaftes Interesse hat, die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine Fotovoltaikanlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20 Cent vom Mieter, anstelle der sieben Cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzliche Ladepunkte hat (abschließbare Steckdosen reichen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100 Prozent) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG ist, dass ein Mieter sich melden könne und man dann prüfen würde, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die Fotovoltaikanlagenpreise seit einem Jahr um etwa 50 Prozent gefallen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 454 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4777, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024 § 5334, 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.11.2024
ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf B112/24 Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. und NR908/24 Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen wird die ABG und NHW aufgefordert, ihren Mietern umgehend 1. Mieterstromangebote durch lokale PV-Anlagen zu machen. Die Anzahl der PV-Anlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu er- höhen und diese Vorteile sind an die Mieter weiterzugeben. (7cent ist die normale Einspeisung PV - ABG nimmt dafür 20cent Mieterstromkos- ten) 2. Es sind nicht-öffentliche, objektbezogene E-Autoladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. - Es sind von ChargePointOperators (wie EnBW, Tesla oder Ionity etc.) für die PBG kostenfrei, 8 Schnellladeparkplätze auf dem P+R Borsigallee Freigelände einzurichten. Begründung: In der Antwort im Bericht B112 wird von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die Option einer 80% prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG Holding gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig E-Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner und führt dazu, dass sich diese auch E-Autos anschaffen. Klimaneutralität 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn Alle mitmachen, besteht eine Chance die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne E-Autos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die stadteigene Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG), hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am P+R Parkhaus am Autobahnende wenigstens nur 8 kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor. Eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurt. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument, einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung bei dem P+R Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der NRM entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG Holding kein ernsthaftes Interesse hat die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine PV-Anlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20cent vom Mieter, anstelle der 7cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzlich E-Autoladepunkte hat (abschließbare Steckdosen langen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100%) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG, ein Mieter könne sich melden. Man würde dann prüfen, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf eigene Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die eben beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die PV-Anlagenpreise um etwa 50% seit einem Jahr gefallen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenQuartiersmanagement für den Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 797/10 Betreff: Quartiersmanagement für den Frankfurter Berg Vorgang: OM 2700/22 OBR 10; ST 111/23 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann schnellstmöglich ein Quartiersmanagement für Frankfurter Berg eingerichtet werden kann. Begründung: Quartiersmanagement wird für Berkersheim und für den Frankfurer Berg seitens des Magistrates aus Kostengründen nicht genehmigt. Quelle: ST 111 vom 2023. Nach Rücksprache mit Quartiersmanagement Preungesheim sowie Eckenheim, ist eine Mehrfachbelastung im Jahr 2023, deutlich zu erkennen. Besonders viele Anwohner vom Frankfurter Berg suchen Hilfe oder besuchen Veranstaltungen die eigentlich vorwiegend an Anwohner Preungesheim oder Eckenheim, gerichtet sind. Nicht nur Angebote die an Frauen gerichtet sind besonders gefragt, sondern auch viele Familien brauchen Hilfe, da sie noch schwere Folgen der Corona Zeiten zu kämpfen haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2700 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5378 2024 Die Vorlage OF 797/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und fraktionslos
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenParkplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1226/1 Betreff: Parkplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die ABG Frankfurt zuzugehen, um die Parkplatzvergabe an Bedürftige und sozial schwächer Gestellte in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt zu erleichtern, insbesondere in den Wohnobjekten der ABG Frankfurt in der westlichen Europa-Allee, in der westlichen Pariser Straße sowie im Maastrichter Ring, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den Parkdruck zu mindern. Begründung: Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären das 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Für einen Wohnungskonzern in städtischer Hand gehört es sich, auf soziale Belange Rücksicht zu nehmen. Der soziale Wohnungsbau gehört zu den Gründungszielen der ABG Frankfurt. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist der vorrangige Zweck der Gesellschaft eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Bei einer Stellplatzmiete von 100,- Euro im Monat kann von einer sozial verantwortbaren Versorgung der breiten Schichten der Bevölkerung nicht mehr die Rede sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1226/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1226/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1109/5 Betreff: Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie man dem zunehmenden Parkdruck im Lyoner Quartier entgegenwirken kann. Das Einrichten von Bewohnerparken soll an dieser Stelle ausdrücklich geprüft werden. Es könnte zur Verringerung des Parkdrucks führen. Begründung: Der Parkraum wird im Stadtteil immer weiter reduziert. Bewohnerinnen und Bewohner finden in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung keine ausreichenden Parkmöglichkeiten. Durch die Einrichtung von Bewohnerparken könnte hier für eine Verbesserung der Situation gesorgt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5472 2024 Die Vorlage OF 1109/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 186/14 Betreff: Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen Wir bitten den Magistrat auf der Harheimer Friedhofserweiterungsfläche, Flächen für genehmigungsfähige nicht-mobile Tiny Houses für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu erschließen. Begründung: Der Begriff "Tiny House" hat sich in den letzten Jahren zu einem Trend entwickelt, der die Idee des einfachen und nachhaltigen Wohnens widerspiegelt. Ein Tiny House ist ein 30-50qm kleines Wohnhaus, das in der Regel im Werk vorgefertigt und als komplettes Wohnmodul transportiert werden kann. Die Idee hinter Tiny Houses ist, den Wohnraum zu minimieren, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und eine bewusstere und einfachere Lebensweise zu fördern. Diese Häuser bieten alles für das tägliche Leben - wie Küche, Badezimmer, Schlafbereich und Wohnbereich - viel Komfort bei geringer Wohnfläche. Da Wohnraum in Frankfurt nach wie vor knapp und die Nachfrage nach alternativen Wohnformen groß ist, bietet es sich an, Flächen, die für ihren ursprünglichen Zweck in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden, entsprechend umzuwidmen, um diesen Trend zu unterstützen. Harheim könnte hier einen ersten Pilotversuch in Frankfurt unternehmen und eine Vorreiterrolle für weitere solcher Gebiete einnehmen. Im Falle einer Umwidmung der Flurstücke, ist zu prüfen, ob die ursprünglichen Eigentümer in diesem Zuge finanziell an dem dadurch entstehenden Mehrwert, bspw. der Pacht beteiligt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 17 Vor Abstimmung über den Antrag OF 186/14 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt. Beschluss: Die Vorlage OF 186/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier „Schönhofviertel“ zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 398/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier "Schönhofviertel" zum Westbahnhof Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. In den Haushalt 2024/2025 werden ausreichend Planungsmittel für eine direkte Fußwegeverbindung zwischen dem neuen Wohnquartier "Schönhofviertel" und dem Westbahnhof eingestellt. 2. Diese Planungen sind unabhängig von der Einführung einer Buslinie über die zukünftige Unterführung der Valentina-Archipowa-Straße. Begründung: Weite Teile des neuen Wohnquartiers "Schönhof" sind bald bezugsfertig. Weiterhin nicht in Sicht ist aber eine direkte Fußwegeverbindung zum Westbahnhof. Bisher heißt es dazu z.B. in der ST 2118/21 lediglich: "Eine ergänzende Gleisquerung für den Fuß- und Radverkehr in der Verlängerung der Kasernenstraße würde die Erreichbarkeit des Bahnhofs West beziehungsweise der Solmsstraße verbessern. In der vorliegenden Entwurfsplanung gibt es dazu bislang keine Aussage. Der Magistrat unterstützt die Anregung nach einer verbesserten Anbindung des Westbahnhofs und wird in ämterübergreifender Abstimmung die Möglichkeiten eruieren. Eine konkrete Planung gibt es derzeit dazu nicht." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 113 2024 Die Vorlage OF 398/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 WOHNHEIM GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 880/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 WOHNHEIM GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: im Haushalt 2024/23025 werden Mittel bereitgestellt: 1. Die Stadt Frankfurt solle Wohnheimplätze für Personen bereitstellen, die sich die heutigen Mietpreise in Frankfurt nicht leisten können und Obdachlose, und auf preiswerte Zimmer angewiesen sind. 2. Die dafür erforderlichen Mittel werden zur Verfügung gestellt. 3. Es werden Mittel von ca. 100.000,00€ für die Beratung und Verteilung der Personen auf die Plätze bereitgestellt Begründung: Vielfach werden schon für 10 qm große Zimmer mit WC und Dusche auf dem Gang mehr als 500,- € Miete gefordert. In Frankfurt werden immer mehr sogenannte Boarding Houses geschaffen wie z.B. im ehemaligen Philosophicum oder im Hotel-und Apartment- Turm auf dem Gelände des ehemaligen AfE-Gebäudes mit hohen Mieten, die dem Bedarf an günstigem Wohnraum nicht entsprechen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die der Stadt gehörende Wohnungsbaugesellschaft günstige Zimmer für Menschen anbietet, die sich die explodierenden Mieten nicht mehr leisten können. Durch Schaffung entsprechender Wohnheimzimmer könnte auch die Unterbringung der von Obdachlosigkeit betroffenen Personen und Flüchtlinge in Massenunterkünften und teuren Hotels verringert werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 117 2024 Die Vorlage OF 880/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenNied: Umbenennung der ehemaligen „Werner-Haustein-Straße“ in „Unter dem Kirchweg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 992/6 Betreff: Nied: Umbenennung der ehemaligen "Werner-Haustein-Straße" in "Unter dem Kirchweg" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ehemalige "Werner-Haustein-Straße", die vor Jahren dem "Nieder Kirchweg" zugeschlagen wurde und heute ebenfalls "Nieder Kirchweg" heißt, umzubenennen in "Unter dem Kirchweg". Begründung: Die ehemalige Werner-Haustein-Straße ist eine Seitenstraße des Nieder Kirchwegs ohne reguläre Hausnummern und führt zu einigen Kleingärten am Main. Da die spätere Forschung dem Namensgeber Werner Haustein nachwies, dass er ein überzeugter Nazi gewesen ist, war er als Namensgeber einer Straße in der Stadt Frankfurt nicht mehr tragbar. Auf diesen Umstand hatte damals der Nieder Vereinsringvorsitzende Hauke Hummel den Ortsbeirat hingewiesen und auch schon den Flurnamen "Unter dem Kirchweg" als Namensalternative vorgeschlagen. Die Stadt hatte allerdings vor ca. 5 Jahren die betreffende Straße dem Nieder Kirchweg zugeschlagen, welche seitdem ebenfalls die Bezeichnung Nieder Kirchweg trägt. Diese Bezeichnung hat sich mit den Jahren als ungünstig erwiesen. Ohne Hausnummern ist es schwierig, mit der bloßen Bezeichnung "Nieder Kirchweg" beispielsweise auf Begebenheiten in dieser Straße hinzuweisen. So hat sich in Nied für diese Seitenstraße der Begriff "Ehemalige Werner-Haustein-Straße" durchgesetzt, was aufgrund des Verstoßes des ehemaligen Namensgebers gegen einschlägige Wertvorstellungen während der NS-Zeit nicht gut ist. Es ist ja gerade das Ziel, diesen Mann nicht durch eine Straßenbenennung zu ehren. Da diese Straße in alten Karten den jahrhundertealten Flurnamen "Unter dem Kirchweg" trägt, liegt es nahe, sie nach diesem Flurnamen zu benennen. Der Antragsteller hat hierzu den Nieder Vereinsringvorsitzenden Hauke Hummel und den Vorsitzenden des Nieder Heimat- und Geschichtsvereins (Hans Schmitz) kontaktiert, die eine Umbenennung der Seitenstraße in "Unter dem Kirchweg" einhellig begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 51 2024 Die Vorlage OF 992/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164 Aktenzeichen: 40-33
Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 679/3 Betreff: Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dringend Kontakt zur ABG Holding aufnehmen, um eine schnelle Lösung für die Wasservorsung des ABG-Hochhauses im Hallgartenviertel zu finden. Sollte der Einbau einer neuen Pumpe sich noch länger verzögern, muss dringend eine Zwischenlösung gefunden werden. Begründung: Seit einer Woche sind die Bewohner:innen des Hochhauses im Hallgartenviertel ohne fließend Wasser. Sie müssen eimerweise Wasser von nebenan holen. Gleichzeitig ist der Aufzug des 14-stöckigen Hochhauses defekt. Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen sowie Familien mit Kindern ist eine solche Situation nicht zuzumuten. Um die Bewohner:innen nicht noch länger diesen Wohnbedingungen auszusetzen, muss der Magistrat auf die ABG einwirken, schnellst möglich eine Lösung herbeizuführen oder eine Zwischenlösung für die Mieter:innen zu finden. Jeder einzelne Tag unter diesen Bedingungen ist zu viel. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5317 2024 Die Vorlage OF 679/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenDringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5317 entstanden aus Vorlage: OF 679/3 vom 14.03.2024 Betreff: Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding Der Magistrat wird gebeten, dringend Kontakt zur ABG Holding aufnehmen, um eine schnelle Lösung für die Wasserversorgung des ABG-Hochhauses im Hallgartenviertel zu finden. Sollte der Einbau einer neuen Pumpe sich noch länger verzögern, muss dringend eine Zwischenlösung gefunden werden. Begründung: Seit einer Woche sind die Bewohner:innen des Hochhauses im Hallgartenviertel ohne fließendes Wasser. Sie müssen eimerweise Wasser vom Nachbarhaus holen. Gleichzeitig ist der Aufzug des 14-stöckigen Hochhauses defekt. Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen sowie Familien mit Kindern ist eine solche Situation nicht zuzumuten. Um die Bewohner:innen nicht noch länger diesen Wohnbedingungen auszusetzen, muss der Magistrat auf die ABG Holding einwirken, schnellstmöglich eine Lösung herbeizuführen oder eine Zwischenlösung für die Mieter:innen zu finden. Jeder einzelne Tag unter diesen Bedingungen ist ein Tag zu viel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 836 Aktenzeichen: 92-40
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 1057/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden kann, um zusätzliche Staus zu vermeiden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gem. § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle Bahnhof Louisa) oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zonen zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2024 Die Vorlage OF 1057/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 966/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine Aus diversen Stellungnahmen des Magistrats sowie einschlägiger Presseberichterstattung ist ersichtlich, dass nach Vollendung der Sanierungsarbeiten des Bolongaropalastes in Höchst das Kronberger Haus zum Zentrum der Höchster Vereine umgewidmet werden soll. Diese Maßnahme setzt umfassende Planungsarbeitern im Bereich des Ausbaus und der Innenarchitektur voraus. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtversammlung wird gebeten, für die angestrebte Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine Planungsmittel in Höhe von 100.000 € einzustellen, um nach Auszug der bisherigen Nutzerin einen reibungslosen Umbau zur Anschlussnutzung zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 47 2024 Die Vorlage OF 966/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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