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Thema

Wohnen

Vorlagen

OF (Anträge OBR) · OB 3

Jahrelanger Leerstand in der Lenaustraße 79

28.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2024, OF 744/3 Betreff: Jahrelanger Leerstand in der Lenaustraße 79 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu dem jahrelangen Leerstand mehrerer Wohnungen in der Lenaustraße 79 Stellung zu nehmen und vor allem, diesen Missstand zu beseitigen. Bei dem Haus handelt es sich um ein städtisches Gebäude. Daher fragt der Ortsbeirat, wann mit einer Sanierung und Wiedervermietung zu rechnen ist bzw. ob es zwischenzeitlich eventuell andere Pläne gibt (etwa Überlassung an die KEG)? Begründung: Dem Ortsbeirat wurde bereits vor ca. zwei Jahren vom Leerstand einer Wohnung in dem Gebäude berichtet. Eine telefonische Nachfrage beim Amt für Bau und Immobilien ergab, dass es sich um eine ehemalige Hausmeisterwohnung der Schwarzburgschule handele, die, bevor sie wieder bezogen werden kann, umfassend saniert werden müsse. Angesichts der Finanzlage könnten die städtischen Wohnungen allerdings nur nach und nach renoviert werden. Dies vorausgeschickt, wird nun bereits von mehreren leer stehenden Wohnungen berichtet, auch ist seit der Anfrage eine geraume Zeit verstrichen. Den Anwohnern bleibt der Leerstand nicht verborgen, was angesichts der Wohnungssituation zu großem Unverständnis führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5915 2024 Die Vorlage OF 744/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene

26.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 290/16 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Bergen-Enkheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass bzw. eine Rückerstattung der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen am 2. Mai und/oder 10. Juli 2024 betroffen waren 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten am 2. Mai sowie am 10. Juli 2024 in Bergen-Enkheim - zum wiederholten Male nach 2016 und 2019 - zu einer Überlastung des bestehenden Kanalnetzes mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller sowie Souterrain-wohnungen liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Tatsache sich häufender Starkregenereignisse ist dem Magistrat hinlänglich bekannt, ebenso die damit jeweils einhergehende Überlastung des Kanalnetzes in Bergen-Enkheim. Dennoch hat er bislang keine konkreten Maßnahmen eingeleitet, um dieses auszubauen bzw. zu optimieren, um die Anwohner vor Überflutungen zu schützen. Stattdessen genehmigt er die immer weiter fortschreitende Versiegelung von Grünflächen durch Bebauung. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Zudem müssen sie die Maßnahmen für den Hochwasserschutz ihrer Liegenschaften, wie etwa bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken, aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass bzw. die Rückerstattung selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 290/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Geschäftsführer der ABG Frankfurt Holding GmbH in den Ortsbeirat einladen

25.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 820/9 Betreff: Geschäftsführer der ABG Frankfurt Holding GmbH in den Ortsbeirat einladen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsvorsteher wird beauftragt, den Geschäftsführer der ABG Frankfurt Holding, Frank Junker zu einer Sitzung des Ortsbeirates einzuladen. Begründung: Aktuelle Informationen unter anderem zum Zeitpunkt des Endes der Baumaßnahmen und ggf. zum Leerstand der Wohnungen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 820/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!

24.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 800/9 Betreff: Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben! Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, sofern die vom Ortsbeirat angeregten Gespräche mit der Deutschen Post zur Fortführung des Betriebs ihrer Filiale an der Hügelstraße nicht erfolgreich sind, möge der Magistrat umgehend prüfen und zu berichten, welche Bedarfe der Stadt Frankfurt auf dieser ca. 5000m2 großen Gemeinbedarfsfläche abzubilden wären und vom aus der Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche resultierenden Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Denkbar wären etwa Bedarfe für KiTa- und Grundschulplätze oder eine soziale Einrichtung. Begründung: Sofern die Post die planungsrechtlich als Gemeinbedarf ausgewiesene Fläche an der Hügelstraße nicht mehr nutzen möchte, sollte die Stadt sich schnellstmöglich sortieren, welche dringenden Flächenbedarfe sie hat um die Fläche einer anderen, dem Gemeinwohl dienenden Nutzung zuzuführen. Keineswegs sollte für die Deutsche Post AG die Aufgabe von Niederlassungen mit dem erzielen eines maximalen Verkaufserlöses einhergehen. Stattdessen sollten dringende Bedarfe wie etwa für eine Grundschule (für die z.B. im Bereich der Platensiedlung ein Standort gesucht wird), eine KiTa (hier sind im Ortsbezirk kürzlich Plätze durch die ersatzlose Schließung einer Einrichtung weggefallen) oder einer anderen sozialen Nutzung, im Zweifel mindestens für ein Bauprojekt mit einem hohen Anteil für sozial gefördertes Wohnen, abgebildet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5847 2024 Die Vorlage OF 800/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem zweiten Komma der folgende Halbsatz eingefügt wird: "und die Post ihr Verteilzentrum auch weiterhin nicht fortführen will". Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs

24.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 989/2 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/ Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2024 Die Vorlage OF 989/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31

21.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 4

Parken halb auf dem Gehweg in der Brüder-Grimm-Straße ermöglichen

20.08.2024 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 420/4 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg in der Brüder-Grimm-Straße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, in der Brüder-Grimm-Str. ab Einmündung von der Scheidswaldstraße / Luxemburger Allee (vor Hausnummer 50) das Parken "Halb auf dem Gehweg" anzuordnen (Zeichen 315). Begründung: Der dortige, kurze Straßenabschnitt ist zu eng, um auf der Fahrbahn zu parken. Für ca. 3 PKW ergibt sich die Möglichkeit, "Halb auf dem Gehweg" zu parken. Die verbleibende Gehwegbreite ist dann immer noch ausreichend für Passanten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 420/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslose (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Stadtteil der Quartiere - Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Betreff: Stadtteil der Quartiere - Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar? Vorgang: M 181/22; M 176/17 § 165 des Baugesetzbuches regelt die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), die signifikant häufig nach der Wende in den ostdeutschen Bundesländern wegen vielfacher Baulandknappheit durch in großer Zahl ungeklärte Eigentumsfragen im Zusammenhang mit dem Untergang der DDR als Instrument für großflächigen Wohnungsbau genutzt wurde. In Frankfurt ist sie für den Bau des Stadtteils "Riedberg" zur Anwendung gekommen. Das BauGB setzt hohe Hürden für eine SEM, vor allem aufgrund der letztlich enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer rechtskräftigen Entwicklungssatzung. Zunächst muss sich der Einsatz einer SEM an den städtebaulichen Zielen messen lassen, für die sie angewandt werden soll. So "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 2). Es ist nicht nur der Nachweis zu erbringen, dass der Flächeneingriff - insbesondere im sog. "Außenbereich" - dem "Wohl der Allgemeinheit" dient, etwa durch Deckung eines erhöhten Wohnraumbedarfs, sondern auch zu belegen, dass die "angestrebten Ziele und Zwecke durch städtebauliche Verträge nicht erreicht werden können" (§ 165 Abs. 3). Ferner muss die "zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet" sein (Ebd.). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Beschluss zur Durchführung der Voruntersuchung für die SEM 4 ist von 2017, eine Fertigstellung der Quartiere wäre laut M 181-22 für 2040 geplant: Wie definiert der Magistrat hier das Wort "zügig" im Sinne des § 165 (3) BauGB? 2. Für 2024/25 sind lt. M 181-22 Anlage 1 S. 206 erste Bebauungspläne angekündigt; schon dieser Zeitplan ist aufgrund der regionalpolitisch noch ausstehenden Entscheidung über den Zielabweichungsantrag der Stadt Frankfurt und die damit logischerweise noch fehlende Entwicklungssatzung nicht mehr zu halten: Wann rechnet der Magistrat mit ersten Aufstellungsbeschlüssen für mögliche Bebauungspläne und soll es ggf. bei der Reihenfolge "Lachgrabenquartier", "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" bleiben? 3. Genügt hier wirklich ein simpler Verweis auf die "Komplexität" des Projektes (vgl. M 181-22, Anlage 1, S. 229), um dieser Gesetzesbestimmung der Zügigkeit Genüge zu tun, unabhängig von der Dauer des Vorhabens? Wie wägt der Magistrat ab zwischen einer Entwicklung auf Jahrzehnte und der eigentlichen politischen Bedarfsbegründung für die SEM 4, nämlich akuter Wohnungsmangel in Frankfurt am Main? 4. Bliebe der bisher avisierte Zeitplan für die Durchführung der SEM 4 bestehen, wenn durch eine Verlegung der Hochstromtrassen auf die westliche Seite der Autobahn ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren erforderlich werden würde? 5. Wie weist der Magistrat nach, dass die angestrebte Baulandentwicklung im Voruntersuchungsbereich "Variante Ost" nicht genauso über städtebauliche Verträge mit einzelnen Eigentümern erreicht werden kann? 6. Der Magistrat hat immer wieder geäußert, bereits über sehr viele Grundstücke im Voruntersuchungsgebiet zu verfügen, entweder direkt als Eigentümer, über stadtnahe Stiftungen oder durch aktuelle Zukäufe, zum Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften: Auf wie viele Eigentümer von Grundstücken in Niederursel und Praunheim ist der Magistrat vor und nach 2017 aktiv zugegangen, um über konkret mögliche, kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte zu verhandeln und mit welchem Ergebnis? 7. Mit der deutlichen Verkleinerung der geplanten Baugebiete ("Variante Ost") hat sich die ursprünglich mit der M 176-17 beschlossene städtebauliche Zielsetzung erheblich verändert: Hätte dies nicht einen neuen Abwägungsprozess beim Bedarfsträger auslösen müssen, diese Wohnbaulandentwicklung für den ursprünglich festgestellten Bedarf (30.000 Menschen) an anderer Stelle im Stadtgebiet oder in interkommunaler Kooperation zu realisieren? 8. Wie viele und welche Bebauungsplanverfahren in Frankfurt (Wohnen und Gewerbe) müssen derzeit ruhen, weil die Kapazitäten im Stadtplanungsamt durch die SEM 4 gebunden sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 425/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken

18.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 1061/6 Betreff: Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer nicht nur die Steueraufkommensneutralität im Blick zu haben, sondern auch die Erbbaurechtnehmer der Stadt Frankfurt nicht zu überfordern. Begründung: Erbbaurechte wurden einstmals an "bedürftige Personen" vergeben und waren eine große Errun-genschaft der Weimarer Republik. Auch heute kaufen regelmäßig Familien die sich keine Kauf-grundstücke leisten können Häuser auf Erbbaurechtsgrundstücken. Im Frankfurter Westen sind große Erbbaurechtsiedlungen bislang erhalten geblieben. Die Grundstücke sind nach heutigen Maßstäben extrem groß, da sie früher zur Selbstversorgung gedacht waren. Diese Grundstück-größe ist nun bei der Neuberechnung der Grundsteuer das Problem. Grund und Boden innerhalb der Stadt Frankfurt wird immer teurer und die Neuberechnung der Grundsteuer wird nun ihr Übriges dazu beitragen, wenn nicht gegengesteuert wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Stadt Frankfurt von derzeit 500% auf die empfohlenen 854,69% würde rein rechnerisch mit dem neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag eine Er-höhung der Grundsteuer bei einzelnen Erbbaugrundstücken um mehr als das doppelte darstellen. Bei den Betroffenen wird wenig Verständnis für eine derartig beträchtliche Erhöhung vorhanden sein. Alle haben sich auf die Aussagen von vielen Amtsträgern verlassen, dass eine Aufkommensneu-tralität gewährleistet werden soll. Scheinbar war von Anfang an nicht der Steuerzahler gemeint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5795 2024 Die Vorlage OF 1061/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Stadtteile gestrichen sowie im Tenor nach dem Wort "Erbbaurechtnehmer" die Wörter "und Eigentümer" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene

16.08.2024 · Aktualisiert: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 204/14 Betreff: Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigen-tümern in Harheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wieder-herstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Harheim zum wiederholten Male zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 204/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE gegen BFF (= Annahme); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Agentur gegen Wohnraumzweckentfremdung gründen und Leerstand im Ortsbezirk 1 entgegenwirken

13.08.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1376/1 Betreff: Agentur gegen Wohnraumzweckentfremdung gründen und Leerstand im Ortsbezirk 1 entgegenwirken Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, mindestens für das Gebiet des Ortsbeirats 1 eine "Agentur gegen Wohnraumzweckentfremdung" zu gründen mit dem Ziel, einerseits den Frankfurter Erlass zur Regelung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum* aus 2018 durchzusetzen und andererseits Nichtbelegungen und Fehlbelegungen erheben zu können und eine Übersicht erhalten zu können. Dies kann und soll auch mit Hilfe von wohnungsbezogenen Verbrauchsdaten der Energieversorger erfolgen. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass privater Wohnraum im Ortsbezirk 1 dem Mietmarkt dauerhaft oder für lange Zeit nicht zur Verfügung gestellt wird, meist mit dem Ziel der spekulativen Wertsteigerung, unklarer Besitzverhältnisse, beabsichtigter Grundsanierungen oder ganz banal weil die Vermieter die Einnahmen nicht benötigen. Den daraus resultierenden Mietsteigerungen kann begegnet werden, wenn der Magistrat proaktiv leerstehenden oder fehlgenutzten Wohnraum ermittelt und Verstöße ahndet. Verbrauchsdaten der Versorger sollen herangezogen werden. Wenn in Wohneinheiten über das gesamte Jahr kein Strom oder Gas verbraucht wird, legt das einen Leerstand nahe. Die Agentur kann so gezielt Vermieter beraten, zur Vermietung motivieren oder notfalls ahnden. Das bis 2004 bestehende Landesgesetz zur Wohnraumzweckentfremdung wurde leider bis heute außer Kraft gesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 1376/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1376/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Zeilsheim: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim

29.07.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2024, OF 1070/6 Betreff: Zeilsheim: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - eine Bedarfsprüfung für ein KiFaZ in Zeilsheim zu veranlassen, - ein für den Betrieb eines KiFaZ geeignetes Grundstück auszuweisen, - Gespräche mit potentiellen Trägern eines KiFaZ zu führen, - eine Projektleitung für ein KiFaZ in Zeilsheim aus den städtischen Ämtern zu benennen, an die sich für Sachstands- und Fortschrittsfragen gewendet werden kann, - eine Übergangslösung zur zeitnahen Versorgung der Zeilsheimer Familien zu skizzieren und diese einzuleiten Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft offensichtlich für den Stadtteil Zeilsheim zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Ebenso leben in Zeilsheim verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kita- Plätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Da massive Bedarfe bestehen, bitten wir außerdem um Etablierung einer Übergangslösung, bis das tatsächliche KiFaZ errichtet und eröffnet wird, um die Familien zeitnah angemessen unterstützen zu können. Anmerkung: Das ev. Familienzentrum in Höchst ist Träger für das Familiennetzwerk Zeilsheim und wäre daher als kooperierende Familienbildungsstätte für ein KiFaZ am Standort Zeilsheim naheliegend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5799 2024 Die Vorlage OF 1070/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Multifunktionshalle nur mit Verkehrskonzept

05.07.2024 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5781 entstanden aus Vorlage: OF 1177/5 vom 20.06.2024 Betreff: Multifunktionshalle nur mit Verkehrskonzept Der Magistrat wird gebeten, den Weg für eine neue Multifunktionshalle am Stadion nur mit einem schlüssigen Verkehrskonzept frei zu machen. Das Verkehrskonzept soll klar aufzeigen, wie vor allem der Stadtteil Niederrad von Verkehrsströmen und chaotischen Verhältnissen frei gehalten wird. Zudem soll das Verkehrskonzept dem Ortsbeirat 5 vorgesellt werden. Begründung: Am 16. Juni 2024 wurden in einer Pressekonferenz die Pläne für eine neue Multifunktionshalle am Stadion vorgestellt. Die darin benannten Aussagen zum Verkehr lassen für den Stadtteil Niederrad nichts Gutes erwarten. Von bis zu 15 parallelen Veranstaltungen im Stadion und in der neuen Halle sei auszugehen. Für Niederrad sind das bedrohliche Voraussagen. Schon jetzt kommt es bei Veranstaltungen im Stadion zu chaotischen Verhältnissen in diesem Stadtteil. Seit Jahren fordert der Ortsbeirat ein ganzheitliches Verkehrskonzept. Die in der Pressekonferenz genannten Aussagen zum Verkehr sind unkonkret und beinhalten keine Lösungen. Noch schlimmer: Der Stadtteil Niederrad wurde nicht erwähnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1769 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1497

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 3

Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung

04.07.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5723 entstanden aus Vorlage: OF 725/3 vom 20.06.2024 Betreff: Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in der Franz-Anton-Gering-Stiftung die Mieten innerhalb von 13 Monaten, in zwei Stufen, um fast 100 Prozent erhöht wurden. Auch wenn der Gesetzgeber ein Schlupfloch für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Bezug auf die gesetzliche Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze (maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren) offengelassen hat, so verstößt die Ausnutzung dieses Schlupfloches doch dem Stiftungszweck der Franz-Anton-Gering-Stiftung und ist einer Stadt wie Frankfurt unwürdig; 2. ob die Kosten für notwendige Sanierungen nicht über eine alternative Finanzierungsquelle gedeckt werden können; 3. ob die Auswirkungen auf Mieter*innen, die keine Unterstützung erhalten, berücksichtigt wurden. Gibt es Maßnahmen, um Mieter*innen, die sich diese Erhöhung nicht leisten können, zu unterstützen? 4. ob die Auswirkungen auf den ortsüblichen Mietspiegel mit in Betracht gezogen wurden. Begründung: Nach Jahren vorbildlicher Arbeit, hat die Franz-Anton-Gering-Stiftung eine Mieterhöhung von fast 100 Prozent in 13 Monaten angekündigt, die erste Hälfte zum Januar 2024 auch schon eingezogen. Widersprüche, Beschwerden und auch Rückfragen blieben erfolglos. Bei den Bewohnerinnen handelt es sich um Seniorinnen, oft schwerbehindert, mit Pflegestufen bis zur Stufe 5. Über 20 Jahre diente die Stiftung als Vorbild für "gemeinschaftliches Wohnen", "bezahlbaren Wohnraum" und eine praktizierte Form des "selbstbestimmten Wohnens" trotz immensen Pflegebedarfes. Nun werden der Stiftungszweck und die Funktion der über 100 Jahre alten Stiftung infrage gestellt. Diese Mieterhöhung kann von den Seniorinnen selbst nicht getragen werden. Die Mieterinnen, die Wohngeld erhalten, geben die Erhöhungen an die Stadt weiter, alle anderen werden "ohne Lösungsansätze" allein gelassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1739 Aktenzeichen: 94

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 2

Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg

01.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5681 entstanden aus Vorlage: OF 972/2 vom 26.06.2024 Betreff: Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" am Grüneburgweg geschaffenen Lieferzonen auch tatsächlich nur zur Anlieferung genutzt und nicht als Dauerparkplätze zweckentfremdet werden. Ziel ist die Einrichtung einer effizienten Kontrolle aller Lieferzonen für die Dauer der Evaluationsphase. Der Magistrat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsordnung zu überwachen und diese Bereiche regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu soll die Erhöhung der Kontrollfrequenz und -effizienz durch Verstärkung des gegenwärtigen Personals gewährleistet werden. Begründung: Es handelt sich um wiederkehrende Beschwerden von Gewerbetreibenden und Lieferanten im Grüneburgweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 12

Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg

23.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 532/12 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und mit Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? Begründung: Im jungen Stadtteil Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bügern immer wieder angesprochen und die Bürger sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5759 2024 Die Vorlage OF 532/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "- Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8)" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Dringend benötigte Parkplätze auf der Brachfläche am Paul-Kirchhof-Platz erhalten - kein Miniwald an dieser Stelle !

20.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 1054/6 Betreff: Dringend benötigte Parkplätze auf der Brachfläche am Paul-Kirchhof-Platz erhalten - kein Miniwald an dieser Stelle ! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den von der privaten Initiative "Transition Town Frankfurt e.V." auf einer als Parkplatz genutzten Brachfläche nahe des Sindlinger Paul-Kirchhof-Platzes geplanten Miniwald ("Tiny Forest") nur dann zu genehmigen, wenn entsprechende Ersatzflächen für die wegfallenden ca. 30 Kfz-Parkplätze geschaffen werden. Begründung: Die Ferdinand-Hofmann-Siedlung im Nordteil von Sindlingen ist geprägt durch großzügige Begrünung, Garten- und Parkanlagen. Ein Miniwald (sog."Tiny Forest") inmitten einer Siedlung mit großem Anteil an Grünflächen erscheint deshalb nicht erforderlich. Zudem würde die bereits jetzt schon bestehende Unterversorgung mit Kfz-Abstellflächen weiter eklatant verschärft und damit zu Frust und geringer Akzeptanz bei den Anwohnern der Siedlung des Bauvereins für Höchst und Umgebung führen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 38 Die SPD-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung der Vorlage OF 1054/6. Beschluss: 1. Der Antrag auf Zurückstellung wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1054/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD. GRÜNE und Linke (= Zurückstellung) zu 2. SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 3

Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung

20.06.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 725/3 Betreff: Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Warum in der Franz-Anton-Gering Stiftung die Mieten innerhalb von 13 Monaten, in 2 Stufen, um fast 100 Prozent erhöht wurden. Auch wenn der Gesetzgeber ein Schlupfloch für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Bezug auf die gesetzliche Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze (maximal 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren) offengelassen hat, so verstößt die Ausnutzung dieses Schlupfloches doch dem Stiftungszweck der Franz-Anton-Gering Stiftung und ist einer Stadt wie Frankfurt unwürdig. - Ob die Kosten für notwendige Sanierungen nicht über eine alternative Finanzierungsquelle gedeckt werden können. - Ob die Auswirkungen auf Mieter*innen, die keine Unterstützung erhalten, berücksichtigt wurden. Gibt es Maßnahmen um Mieter*innen, die sich diese Erhöhung nicht leisten können, zu unterstützen? - Ob die Auswirkungen auf den ortsüblichen Mietspiegel mit in Betracht gezogen wurden. Begründung: Nach Jahren vorbildlicher Arbeit, hat die Franz-Anton-Gering-Stiftung eine Mieterhöhung von fast 100 Prozent in 13 Monaten angekündigt, die erste Hälfte zum Januar 2024 auch schon eingezogen. Widersprüche, Beschwerden und auch Rückfragen blieben erfolglos. Bei den Bewohnerinnen handelt es sich um Seniorinnen, oft schwerbehindert, mit Pflegestufen bis zur Stufe 5. Über 20 Jahre Vorbild für "gemeinschaftliches Wohnen", und "bezahlbaren Wohnraum", und eine praktizierte Form "selbstbestimmten Wohnens", trotz immensen Pflege-Bedarfes, wird der Stiftungszweck und die Funktion der über 100 Jahre alten Stiftung in Frage gestellt. Diese Mieterhöhung kann von den Seniorinnen selbst nicht getragen werden. Die Mieterinnen, die Wohngeld erhalten, geben die Erhöhungen an die Stadt weiter, alle anderen werden "ohne Lösungsansätze" allein gelassen. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5723 2024 Die Vorlage OF 725/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 3

Folgen der Einrichtung von Superblocks frühzeitig untersuchen!

20.06.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 729/3 Betreff: Folgen der Einrichtung von Superblocks frühzeitig untersuchen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor der Einrichtung von "Superblocks" im Nordend folgende Fragestellungen zu untersuchen: 1. Welche Auswirkungen hat die Einrichtung von "Superblocks" auf die Immobilienpreise und die Mieten in dem angedachten Gebiet und welche Auswirkungen gibt es auf die soziale Durchmischung im Nordend? 2. Sind Auswirkungen auf die Verteilung der Gewerbebetriebe zu erwarten, also z.B. ein Zuwachs von Gastronomie zu Lasten des Einzelhandels? 3. Ist generell mit einer Abnahme von Gewerbeansiedlugen zu rechnen hin zu einem reinen Wohngebiet? 4. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Stadt geeignet, um negative Auswirkungen, die sich aus den Punkten 1-3 ergeben, zu verhindern oder zumindest abzumildern? Begründung: Die Einführung von "Superblocks" dürfte erhebliche Auswirkungen auf das Nordend insgesamt haben, nicht nur auf die Verteilung des Verkehrs. Ein Problem könnte sein, dass durch den Umbau die soziale Durchmischung des Viertels negativ beeinflusst wird. Da sich Frankfurt als soziale Stadt für alle definiert, sollte dies unbedingt vermieden werden. Ebenso dürfte sich durch die Umsetzung die Verteilung der Gewerbebetriebe nachteilig verändern. Um in der Lage zu sein, etwaige Maßnahmen zur Abmilderung zu ergreifen, ist es notwendig, dies schon in der Planung zu berücksichtigen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 729/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 729/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: SPD

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