Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung
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Bisheriger Verlauf
20.06.2024
04.07.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung
Details im PARLIS OM_5723_202420.06.2024
04.07.2024
Parteien: GRÜNE • Linke
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.06.2024, OF 725/3
Betreff: Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Warum in der Franz-Anton-Gering Stiftung die Mieten innerhalb von 13 Monaten, in 2 Stufen, um fast 100 Prozent erhöht wurden. Auch wenn der Gesetzgeber ein Schlupfloch für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Bezug auf die gesetzliche Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze (maximal 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren) offengelassen hat, so verstößt die Ausnutzung dieses Schlupfloches doch dem Stiftungszweck der Franz-Anton-Gering Stiftung und ist einer Stadt wie Frankfurt unwürdig. - Ob die Kosten für notwendige Sanierungen nicht über eine alternative Finanzierungsquelle gedeckt werden können. - Ob die Auswirkungen auf Mieter*innen, die keine Unterstützung erhalten, berücksichtigt wurden. Gibt es Maßnahmen um Mieter*innen, die sich diese Erhöhung nicht leisten können, zu unterstützen? - Ob die Auswirkungen auf den ortsüblichen Mietspiegel mit in Betracht gezogen wurden. Begründung:
Nach Jahren vorbildlicher Arbeit, hat die Franz-Anton-Gering-Stiftung eine Mieterhöhung von fast 100 Prozent in 13 Monaten angekündigt, die erste Hälfte zum Januar 2024 auch schon eingezogen. Widersprüche, Beschwerden und auch Rückfragen blieben erfolglos. Bei den Bewohnerinnen handelt es sich um Seniorinnen, oft schwerbehindert, mit Pflegestufen bis zur Stufe 5. Über 20 Jahre Vorbild für "gemeinschaftliches Wohnen", und "bezahlbaren Wohnraum", und eine praktizierte Form "selbstbestimmten Wohnens", trotz immensen Pflege-Bedarfes, wird der Stiftungszweck und die Funktion der über 100 Jahre alten Stiftung in Frage gestellt. Diese Mieterhöhung kann von den Seniorinnen selbst nicht getragen werden. Die Mieterinnen, die Wohngeld erhalten, geben die Erhöhungen an die Stadt weiter, alle anderen werden "ohne Lösungsansätze" allein gelassen.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5723 2024 Die Vorlage OF 725/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU