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Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene

Vorlagentyp: OFBFF
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, betroffenen Eigentümern von Hochwasserschäden in Harheim eine finanzielle Entschädigung zu gewähren und die Grundsteuer für die Jahre 2024 und 2025 zu erlassen. Dies soll die finanziellen Belastungen der Geschädigten mindern und die Stadt Frankfurt in ihrer Mitverantwortung für die Hochwasserschäden unterstützen.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigen-tümern in Harheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wieder-herstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren.

Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar

  1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie
  2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer.

Begründung

Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Harheim zum wiederholten Male zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. August 2024 brachte BFF im Ortsbeirat 14 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.09.2024 im OBR 14 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 32 · 02.09.2024
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage OF 204/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 Grüne
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
CDU1 GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 GRÜNE gegen BFF (= Annahme); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung