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Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung

Details im PARLIS OF_725-3_2024
04.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung

Details im PARLIS OM_5723_2024
27.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung

Details im PARLIS ST_1739_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5723 entstanden aus Vorlage: OF 725/3 vom 20.06.2024

Betreff: Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in der Franz-Anton-Gering-Stiftung die Mieten innerhalb von 13 Monaten, in zwei Stufen, um fast 100 Prozent erhöht wurden. Auch wenn der Gesetzgeber ein Schlupfloch für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Bezug auf die gesetzliche Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze (maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren) offengelassen hat, so verstößt die Ausnutzung dieses Schlupfloches doch dem Stiftungszweck der Franz-Anton-Gering-Stiftung und ist einer Stadt wie Frankfurt unwürdig; 2. ob die Kosten für notwendige Sanierungen nicht über eine alternative Finanzierungsquelle gedeckt werden können; 3. ob die Auswirkungen auf Mieter*innen, die keine Unterstützung erhalten, berücksichtigt wurden. Gibt es Maßnahmen, um Mieter*innen, die sich diese Erhöhung nicht leisten können, zu unterstützen? 4. ob die Auswirkungen auf den ortsüblichen Mietspiegel mit in Betracht gezogen wurden.

Begründung:

Nach Jahren vorbildlicher Arbeit, hat die Franz-Anton-Gering-Stiftung eine Mieterhöhung von fast 100 Prozent in 13 Monaten angekündigt, die erste Hälfte zum Januar 2024 auch schon eingezogen. Widersprüche, Beschwerden und auch Rückfragen blieben erfolglos. Bei den Bewohnerinnen handelt es sich um Seniorinnen, oft schwerbehindert, mit Pflegestufen bis zur Stufe 5. Über 20 Jahre diente die Stiftung als Vorbild für "gemeinschaftliches Wohnen", "bezahlbaren Wohnraum" und eine praktizierte Form des "selbstbestimmten Wohnens" trotz immensen Pflegebedarfes. Nun werden der Stiftungszweck und die Funktion der über 100 Jahre alten Stiftung infrage gestellt. Diese Mieterhöhung kann von den Seniorinnen selbst nicht getragen werden. Die Mieterinnen, die Wohngeld erhalten, geben die Erhöhungen an die Stadt weiter, alle anderen werden "ohne Lösungsansätze" allein gelassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1739 Aktenzeichen: 94