S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 204/14 Betreff: Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigen-tümern in Harheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wieder-herstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Harheim zum wiederholten Male zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 204/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE gegen BFF (= Annahme); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 260/16 Betreff: Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, besser geeignete Streckenführungen für eine Regionaltangente Ost ausarbeiten zu lassen. Begründung: Sinn und Zweck des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2019 war es, zu prüfen, ob ein es sinnvoll, wirtschaftlich und zweckmäßig ist, mittels einer Regionaltangente Ost den Schienenring um Frankfurt herum zu vollenden. Diese Kernidee ist nicht zu beanstanden und wird nicht in Abrede gestellt. Die mit der Vorlage B 128 vorgestellte erste Machbarkeitsstudie, welche präferierend die Trassenvariante 1 anführt, ist allerdings aus vielen Gründen unausgegoren und nicht akzeptabel. So basieren die abgeschätzten Investitionskosten auf einen Preisstand aus dem Jahr 2016, was die bisherigen Berechnungen und den Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 schon jetzt unglaubwürdig macht. Darüber hinaus führt der vorgeschlagene Streckenverlauf über eine Brücke von Fechenheim bis zum Berger Hang und von dort in einem Tunnel unter Bergen hindurch mit einer Haltestelle in Tunnellage. Während die Brückentrasse über den Fechenheimer Wald, einer Kleingartenanlage, direkt neben einem Sportplatz und quasi über dem Freibad Bergen-Enkheim verlaufen soll, ist der Tunnel am östlichsten Rand Bergens platziert und endet direkt auf dem Grundstück des letzten Milchbauers in Frankfurt. Schon aus diesem Grund ist die Streckenführung in keiner Weise akzeptabel. Dazu kommt, dass bei den ersten Berechnungen keinerlei Topografische Begebenheiten berücksichtigt wurden. Fast der gesamte und nicht unerhebliche Baustellenverkehr müsste durch das Nadelöhr "Barbarossastraße" geführt werden. So wurde die Lärmbelastung, die nicht nur während der Bauphase, sondern auch während des Betriebs aufgrund der Hanglage erheblich sein dürfte, nicht berücksichtigt. Fraglich dürfte auch sein, wie sich der Bau eines Tunnels im Berger Hang auf die Beschaffenheit des Bodens mit seinen vielen Quellen auswirkt. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass jedes einzelne notwendige Fachgutachten (ökologisches Gutachten; Lärmgutachten; usw), für sich genommen zu einem Planungsstopp führen wird, unabhängig von der fehlenden Akzeptanz der Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger für diese Bahnstrecke. Der Magistrat sollte daher dringend zusammen mit dem RMV eine der anderen womöglich auch kostengünstigere, im Bericht B 128 genannten möglichen Trassenvarianten prüfen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 254/16 Betreff: Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet "Berger Hang" vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass seitens des Umwelt- bzw. des Ordnungsamtes umgehend gegen die illegalen Müllablagerungen auf einem offensichtlich privaten Grundstück im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger-Hang" vorgegangen wird, welches sich in östlicher Lage am Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befindet. Weiterhin soll die Nutzung einer auf dem Grundstück befindlichen Baracke auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. (Fotos 1 - 10) Begründung: Bereits seit längerer Zeit befindet sich ein offensichtlich privates Grundstück am Wirtschaftsweg "Im Hinkelrain" im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger Hang" in einem stark vermüllten Zustand. Eine dort befindliche Baracke macht zudem den Eindruck, als ob sie zumindest zeitweise bewohnt worden wäre bzw. bewohnt wird. Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist seit 2003 auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach Europäischem Recht geschützt und unterliegt damit der höchsten Schutzstufe. Unabhängig davon stellen Müllablagerungen - auch auf einem privaten Grundstück - eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden sind. Gegen die auf diesem Grundstück anzutreffenden Missstände ist umgehend vorzugehen, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Fotos 1 bis 10 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 277/1 Betreff: Aurelis - erst beteiligen, dann planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Aurelis dazu aufzufordern für die weitere Planung im Bereich des sog. "Europaviertels" dem Prinzip "Erst Beteiligen - dann Planen" zu folgen. Dies gilt insbesondere für die am westlichen Ende der Europaallee noch zu realisierende Grünfläche. Bei deren Planung ist eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in jedem Fall sicher zu stellen. Begründung: Als "Projektentwicker" ist Aurelis in der Vergangenheit einige Verpflichtungen öffentliche Flächen zu errichten eingegangen. Dabei kam es leider immer wieder vor das zuerst vorgelegte Planungen den Bedürfnissen der Anwohnenden nicht voll gerecht wurden. So zuletzt bei der Planung der Grünfläche rund um den Wasserturm. Dies liesse sich durch eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden und des Ortsbeirats vermeiden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1371 2022 Die Vorlage OF 277/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, Aurelis dazu aufzufordern, für die weitere Planung im Bereich des sog. "Europaviertels" dem Prinzip "Erst Beteiligen - dann Planen" unter Einbeziehung des Grünflächenamtes zu folgen. Dies gilt insbesondere für die am westlichen Ende der Europa-Allee noch zu realisierende Grünfläche. Bei deren Planung ist eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in jedem Fall sicherzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 286/6 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28 000 qm großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1 1/2 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig voran geht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und mehr und mehr Personen sich Zutritt verschaffen, um dort ein "lost place" Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1323 2022 Die Vorlage OF 286/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 270/6 Betreff: Nachnutzungskonzept für das Kronberger Haus entwickeln Vorgang: B 233/18; OM 5691/20 OBR 6; OM 5805/20 OBR 6; ST 966/20; ST 1088/20 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 180 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass der Magistrat binnen sechs Monaten ein Konzept zur Nachnutzung für das "Kronberger Haus" entwickelt und vorstellt, so dass ein Leerstand nach dem Umzug vermieden werden kann; 2. dass die notwendigen Mittel für die Sanierung des Kronberger Hauses (neu) ermittelt und in den Haushalt eingestellt werden; 3. dass vor Freigabe der Mittel für den Umzug zunächst die Finanzierung der Sanierungsarbeiten am Bolongaropalast selbst wie auch die durch den Umzug bedingten gesteigerten jährlichen Folgekosten sichergestellt sind. Begründung: Über die Zukunft des Kronberger Hauses nach einem Umzug des Porzellanmuseums (derzeit für 2023 prognostiziert) herrscht ebenso Unklarheit wie über den Umfang der notwendigen Sanierungen des traditionsreichen Gebäudes. Fragen nach der Zukunft wurden bisher mit "Es gibt bislang keine Überlegungen zu einer Nachnutzung des Kronberger Hauses." (Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 966) oder mit "Sobald das Porzellanmuseum in den Bolongaropalast umzieht, wird eine mögliche Folgenutzung geprüft." (Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1088) beantwortet. Sich erst nach dem Umzug des Porzellanmuseums (wieder) Gedanken um das "Kronberger Haus" zu machen, wird einerseits der Bedeutung dieses historischen Gebäudes nicht gerecht und ist zudem auch wirtschaftlich betrachtet sinnlos. Man steuert damit bewusst einem langen Leerstand des Hauses entgegen. Hinzu kommt, dass das "Kronberger Haus" dringend sanierungsbedürftig ist. Gemäß Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 233 ergaben "sich zu erwartende Gesamtsanierungskosten in Höhe von 1.317.000 EUR brutto". Ob dieser Betrag heute - mehr als drei Jahre später noch ausreicht - ist mehr als fraglich. Insofern erscheint es dringend geboten, den Sanierungsbedarf und die damit verbundenen Kosten neu zu ermitteln und endlich die Mittel dafür bereitzustellen. Zuletzt wurde mit einem Baustopp der Sanierungsarbeiten am Bolongaropalast gedroht, hätte die Stadtverordnetenversammlung die Mehrkostenvorlage nicht verabschiedet. Dabei ist die Finanzierung der Mehrkosten noch gar nicht sichergestellt. Während also nicht einmal die Finanzierung der aktuell laufenden Sanierungsarbeiten sichergestellt ist, beschließt man bereits weitere (auch jährlich erhöhte) Kosten. Dies macht deutlich, dass einerseits dringend die Mittelherkunft für die Sanierungsarbeiten am Kronberger Haus geklärt werden muss und andererseits auch die wirtschaftlichen Folgen eines jahrelangen Leerstands dringend vermieden werden sollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 180 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 233 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5691 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5805 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 966 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1088 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 115 2022 1. Der Vorlage M 180 wird unter Hinweis auf die Vorlagen NR 204 und OA 115 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 204 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OF 270/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 240/2 Betreff: Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine zeitnahe Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten im Objekt Beethovenstraße durch das Goethe-Gymnasium sicherzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, bis wann dies erfolgen kann. Begründung: Hinweis des Schulelternbeirats des Goethe-Gymnasiums, dass in dem bereits angemieteten Auslagerungsstandort ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl die Schule einen entsprechenden Bedarf an Räumlichkeiten hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1402 2022 Die Vorlage OF 240/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 273/1 Betreff: Grünflächen im Ortsbezirk 1 - hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen? Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Am 23.11.2021 wurden dem Ortsbeirat die Planungen zum WasserturmPark im Gallus vom Grünflächenamt und Aurelis erstmals vorgestellt und am 28.11.2021 im Ortsbeirat vom Grünflächenamt erläutert. Dabei wurden viele Fragen aufgeworfen und die Antworten des Grünflächenamtes machten deutlich, dass die Planungen vielen künftigen Anforderungen nicht gerecht werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das Grünflächenamt anzuweisen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenbeprobung auf dem Gelände und das Sanierungskonzept des zuständigen Regierungspräsidiums kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind folgende Änderungen und Ergänzungen in den Planungen vorzunehmen: Das öffentliche Wegerecht im Bereich der Zufahrten Nord (Aurelis und Groß&Partner) und Süd (Vonovia) muss dauerhaft rechtlich gesichert und im Grundbuch eingetragen werden. Die Lage der Wartungszufahrt der Deutschen Bahn zur Lärmschutzwand muss geklärt sein und darf die Planungen nicht nachträglich negativ beeinflussen. Nach Vorlage der Planungen des künftigen Tower X müssen Zuwegungen und Außenbereiche am nordöstlichen Ende des Parks zur Europaallee hin in den Planungen des Parks berücksichtigt werden. Die direkte Nord-Süd-Verbindung soll behindertengerecht ausgebildet werden. Längere Umwege über den nordwestlichen "Pfad" oder die östliche Zickzack-Rampe sind nicht mehr zeitgemäß und für mobilitätseingeschränkte Menschen und Radfahrende nicht zumutbar, auch wenn sie formal der jeweiligen DIN entsprechen. Die Planungen sind im Hinblick auf eine behindertengerechte Geländenivellierung und bequeme Erschließung zu überprüfen. Das vom Grünflächenamt favorisierte Gestaltungselement der Beibehaltung der ehemaligen Gleisrampe darf nicht dazu dienen, belastetes Erdreich der ehemaligen Bahnanlagen "zu verstecken" und einen kostenintensiven Abtransport und Deponierung durch Aurelis zu vermeiden. Vielmehr sind die Ergebnisse der Gutachten im Rechtsstreit um den Europagarten abzuwarten, um Rückschlüsse auf den Wasserturm-Park ziehen zu können und ein Baumkronensterben wie im Europagarten vermeiden zu können. Im Park ist eine insektenfreundliche Beleuchtung der Hauptwege so vorzusehen, dass keine Angsträume entstehen und auch nachts ein gefahrloses Queren des Parks von der U-Bahn-Station Emser Brücke ins Gallus möglich ist. Das kann zum Beispiel eine adaptive Beleuchtung sein. Es sind Stromanschlussleitungen, Trinkwasser- und Abwasserleitungen zum Wasserturm hinzuführen, um das Baudenkmal nach Vorliegen des Nutzungskonzeptes adäquat und nachhaltig nutzen zu können. Es ist zeitnah ein Sanierungs- und Nutzungskonzept für den Wasserturm vorzulegen. Die Planung der umliegenden Außenanlagen ist darauf abzustimmen. Es ist zu prüfen, ob der geplante Spielplatz auch mindestens ein Spielgerät erhalten kann, dass von Kindern mit Behinderungen genutzt werden kann. Alle Bäume auf dem Grundstück sollen erhalten werden. Absterbende Bäume sind gesondert zu kennzeichnen und müssen nach deren Entfernung in mindestens dreifacher Zahl nachgepflanzt werden. Eine insektenfreundliche Bepflanzung soll nicht nur durch Wieseneinsaat sondern auch durch Hecken und Stauden erfolge Bild: Denkmal Wasserturm, Frankfurter Rundschau, peter-juelich.com Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 34 Die FDP-Fraktion und ÖkoLinX-ARL stellen den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 273/1 absatzweise bzw. spiegelstrichweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1368 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. a) Den ersten beiden Absätzen sowie den Spiegelstrichen 1., 2., 6., 7., 9. und 10. der Vorlage OF 273/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt b) Die Spiegelstriche 3., 4. (bei Stimmengleichheit), 5. und 8. werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. a) Erster Absatz: Einstimmige Annahme Zweiter Absatz: GRÜNE, 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) Spiegelstrich 1.: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Spiegelstriche 2. und 7.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Spiegelstrich 9.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Spiegelstrich 10.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. b) Spiegelstriche 3., 5. und 8.: CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Spiegelstrich 4.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Betreff: Plädoyer für eine "Freiraumsatzung mit Balance" Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Magistratsvorlage M 147 vorgelegte Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)" vor Beschlussfassung wie folgt zu überarbeiten/präzisieren: Einschränkung des Geltungsbereiches auf Freiflächen im Eigentum von Kapitalgesellschaften/gewerblich geprägten Vermietern bzw. ab einer Grundstücksgröße von 1.000 qm; Priorisierung der in §§4 und 5 vorgeschlagenen Einzel-Maßnahmen zur Gestaltung der Grundstücksfreiflächen hinsichtlich Praktikabilität und Kosteneffizienz und Nennung der jeweils (geschätzten) zu erwartenden Konsequenzen für Investitionsbereitschaft der Eigentümer auf der einen und steigenden Belastungen über Mieten und Betriebskostenumlagen für die Mieter - basierend auf Konsultationen mit entsprechenden Experten; Daraus abgeleitet Aufnahme einer Regelung zum Umgang mit Zielkonflikten: z.B. Freiraumsatzung hat immer "Vorfahrt" vor Denkmalschutz oder "Dämmung" geht vor "Begrünung"; Konkretisierung der langfristig zu erwartenden Belastung des Haushalts der Stadt Frankfurt durch die Schaffung der für Durchführung und Kontrolle notwendigen Stellen vor Verabschiedung der Satzung. Begründung: Die CDU-Fraktion im OBR2 unterstützt grundsätzlich die Idee, eine angemessene Begrünung der Grundstücksfreiflächen im Stadtgebiet Frankfurts sicherzustellen und hat jüngst wieder einen Antrag zur besseren Nutzung der Vorgartensatzung (OM 7086) gestellt. Die vorgelegte Freiraumsatzung ist allerdings in vielen Bereich nicht konsequent durchdacht und geht teilweise viel zu weit. Insbesondere werden die Kosten und die daraus resultierenden Folgen für die Schaffung von zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum durch Nachverdichtung ausgeblendet. Problematisch ist zunächst der Gültigkeitsbereich der Satzung für "alle privaten Grundstücke". Besser wäre es, zwischen "Privatpersonen/Personengesellschaften" und "Kapitalgesellschaften" wie z.B. Investment- und Pensionsfonds, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften etc. als Eigentümer zu unterscheiden und die Freiraumsatzung auf solche "Kapitalgesellschaften" zu beschränken. Alternativ wäre es sinnvoll, daß die Satzung erst ab Grundstücksgrößen ab 1.000 qm anzuwenden ist. Von den 30% der Gebäude- und Gebäudefreiflächen in Frankfurt werden diese "großen" Grundstückseigentümer den Großteil abdecken und wären auch in der Lage, die zu erwartenden erheblichen Mehrkosten zu tragen. Bei einer so gezielteren Freiraumsatzung wäre der Wirkungsgrad auch ungleich höher. Eine aktuelle Befragung mit dem GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung von über 1.300 Mitgliedern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. November 2021 ergab, dass 53% der privaten Eigentümer keine künftigen Investitionen in weitere Wohnungen zur Vermietung tätigen wollen. Hauptgrund dafür ist die Angst vor weiteren Regulierungen, die zu hohen Kosten führen. [1] Die Freiraumsatzung wartet zusätzlich zu den bestehenden Regeln mit einer Fülle von zusätzlichen Regulierungen und Anforderungen auf, deren Kosten für eine Privatperson als Immobilienbesitzer nicht zu stemmen sind. Es besteht so das Risiko, dass private Eigentümer nicht mehr in die Bestandimmobilien investieren werden. Hierzu einige Beispiele: §4.2 [2] : "Pflanzung eines mittel- oder großkronigen Laubbaums bevorzugt mit Bodenanschluß je 200 qm Freifläche". Bei einem nur mittelkronigen Laubbaum mit Kronendurchmesser von 12 m beträgt der Wurzeldurchmesser ebenfalls 12 m und bedarf einer entsprechenden Erdaushubs von 12 m Durchmesser und mind. 1 m Tiefe. Rücksprachen mit dem Forstamt haben ergeben, dass dabei ohne Transport die Kosten bei etwa 5.000,- bis 8.000,- Euro/Baum liegen. Auch ist fraglich, ob der Baum dann tatsächlich anwächst - ein Risiko, dass dann allein der Eigentümer trägt. Sinnvoller ist es, einen kleineren Baum zu pflanzen und langfristig wachsen zu lassen. Dies ist nicht vorgesehen. Auch ist "bevorzugt mit Bodenanschluß" im §4.2 überflüssig: Ein Baum dieser Größe lässt sich nicht im Pflanzkübel verpflanzen. Bei "Stuttgart 21" wurde mühsam versucht, in größerem Stil großkronige Bäume zu verpflanzen und zu versetzen - ähnliche praktische Erfahrungen sollten in die Satzung einfließen, bevor die Satzung verabschiedet wird §4.7: Eingrünung der Standflächen für Abfallbehältnisse: Ein kleines Mehrfamilienhaus braucht mind. 6 Mülleimer, bei vielen Anlagen mit engen Hofflächen ist es nicht praktikabel, Standflächen einzugrünen. Mülleimeranlagen mit begrünten Oberflächen könnten eine Alternative sein - diese sind für größere Anlagen in Mietshäusern allerdings auch nicht unter 3.000,- bis 5.000,- Euro zu haben. Zudem dient die Eingrünung von Abfallbehältnissen v.a. dem Stadtbild. Dies fällt in Hinter- und Innenhöfen weg, so daß den Eigentümern zusätzliche Kosten für wenig Nutzen aufgebürdet werden. Hier wäre mehr Offenheit und eine Eingrenzung der Satzung auf Anlagen unmittelbar in Straßennähe wünschenswert. Auch nicht bedacht wurden die Folgen der Vorgaben für die Bestands- und Neumieter: Flächen mit üppiger Bepflanzung und großem Laubbaumbestand bedürfen der intensiven Pflege und Instandhaltung - v.a. wenn sie nach § 4.1 weitgehend "mindestens durch Aussaat von Rasen" begrünt werden sollen. Gerade Rasenflächen sind besonders hitzeempfindlich und müssen im zitierten heißen Frankfurter Klima[3] regelmäßig bewässert werden. Gartenpflege und Bewässerung von Allgemeinflächen sind standardmäßig Teil der auf den Mieter umzulegenden Betriebskosten. Da nach §3.3 "abgängige Pflanzen spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen sind", wird jeder rationale Vermieter künftig über die Massen wässern, düngen und pflegen, um etwaigen Folgekosten zu entgehen - vor allem, da er diese Kosten auf den Mieter abwälzen kann. In dem Zusammenhang ist auch unklar, wer die Instandhaltung künftig kontrollieren soll - will der Magistrat eine Art "Freiflächen und Garten-Polizei" ins Leben rufen? Zielkonflikte z.B. zwischen Anforderungen von Denkmalsschutz und Vorschriften der Freiraumsatzung sowie zwischen Energieeffizienz und Freiraumsatzung werden nicht berücksichtigt. Frankfurt weist in vielen Stadtvierteln glücklicherweise einen wunderschönen Bestand denkmalgeschützter Immobilien aus. §6.3 schreibt eine Ausführung der Fassadenbereiche in heller Farbe vor. Abgesehen davon, dass die Wahl der Hausfarbe in einem freiheitlichen Land im Ermessen des Eigentümers liegen sollte, wurden früher vornehmlich dunklere Farben bei Gebäuden eingesetzt, um einer Verschmutzung durch den damals auf Straßen üblichen Schlamm und Matsch vorzubeugen. Das Denkmalamt schreibt bei Sanierungen ohnehin eine Analyse der historischen Farbschichten vor - die ursprüngliche Farbe ist dann jeweils zu verwenden - die wahrscheinlich in den wenigsten Fällen mit der in §6.3 genannten Vorgabe "hell mit Blendschutz" zu vereinbaren ist. Hier wäre für die Eigentümer eine klare "Vorfahrtsregel" wünschenswert, etwa "Freiflächensatzung steht über dem Denkmalschutz". Die Satzung gibt bei derartigen Zielkonflikten nur den §7 der "Zulassung von Abweichungen" an die Hand. Durch den damit verbundenen erhöhten Abstimmungsbedarf werden Baugenehmigungsprozesse noch weiter verkompliziert. Möchte ein Eigentümer seine Fassade im Sinne der Energieeffizienz dämmen, dann schreibt §6.2 für Fassadenflächen flächige Begrünung von mind. 25% bis zu einer Höhe von 6 Metern vor. Da Fassadenbegründung von Bestandsbauten komplex und teuer werden kann, werden Hausbesitzer schon im Vorfeld davon abgeschreckt. Dämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz bei, sondern hilft, die Heizkosten für die Mieter signifikant zu reduzieren. Nachdem Gebäude nach Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr mit 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent-Austoß [4] immerhin auf Platz 4 der nationalen "Treibhaussünder" stehen, sollte hier eine klare Vorfahrtsregel postuliert werden: z.B. "bei Dämmung ist Begrünung optional". Zudem kann die Fassadenbegrünung besonders in Innenstadtquartieren und an Gründerzeithäusern unverhältnismässig erschwert werden: Die Grundstückgrenzen enden oft direkt an den Gebäudegrenzen und die anschließende Fläche befindet sich in einem anderen Eigentum. Sollte es sich um Gehwege handeln, müssen z.B. Mindestbreiten berücksichtigt werden. Zielkonflikte stellen sich auch bei Solaranlagen dar, die ebenfalls dem Klimaschutz dienen und perspektivisch einen höheren Beitrag leisten werden als die in §5.2 geforderte Begrünung von Dächern, Garagen und Carports. Jenen sollte auf jeden Fall Vorrang eingeräumt werden und Begrünung nur dann in Frage kommen, wenn eine Installation von Solaranlagen nicht möglich ist - zumal Bestandsdächer häufig gar nicht die statischen Voraussetzungen für das zusätzliche Gewicht einer Begrünung erfüllen Bei Neubaudächern würde eine Begrünung die Baukosten ebenfalls signifikant erhöhen (Kosten einfacher extensiver Begrünung ca. 60-80,- Euro/qm; erhöhter statischer Aufwand ca. 20,- Euro/qm, die dann natürlich letztlich auf die Miete umgelegt werden. Der aktuelle Vorschlag (M 147) dürfte zu langfristigen Belastungen des Frankfurter Haushalts durch den erwartbaren immensen künftigen Personalbedarf für Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen führen. Insofern überzeugt folgende Begründung darin nicht: "Unmittelbare Kosten entstehen der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der Vorlage nicht (...) der zukünftige Personalaufwand läßt sich zurzeit nicht belastbar vorhersagen."[5] Im Interesse des Steuerzahlers Frankfurts sollte eine zumindest grobe Schätzung des Personalbedarfs durch die betroffenen Dezernate vor der Verabschiedung der Satzung erfolgen und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Es wird gebeten, die Satzung unter Berücksichtigung der o.g. Punkte zu überarbeiten, um so vor dem Hintergrund der immensen Herausforderungen des Klimawandels wirkungsvoller und günstiger das Ziel der Freiraumsatzung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2021, OF 245/1 Betreff: Ergänzung zur OF 208/1, TOP 13, Antrag der CDU Der Ortsbeirat möge folgende Ergänzung zur OF208/1, TOP 13, Antrag der CDU beschließen, Aufzählungspunkt 4) ersetzen und Satz 3 des ursprünglichen Antragstextes streichen wie folgt: Einfügen vor Satz 1 des ursprünglichen Antragstextes: "Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es bereits Planungen zur künftigen Verlegung der Straßenbahntrasse aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße? 2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Planungsstand? 3. Wenn nein, wann wird mit den Planungen begonnen? 4. Wann ist mit einer Realisierung der Maßnahmen zu rechnen? 5. Wie sollen die Straßenquerschnitte der Allerheiligenstraße in ihren unterschiedlichen Straßenabschnitten aus Sicht des Magistrats künftig aussehen?" Streichen und Ersetzen des Aufzählungspunktes 4) des ursprünglichen Antragstextes gegen: "Die Straßenbahntrasse soll aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße verlegt werden, um die Konstablerwache anzubinden." Streichen von Satz 3 des ursprünglichen Antragstextes. Begründung: Bereits im Generalverkehrsplan der Stadt Frankfurt und im integrierten Stadtentwicklungskonzept (IStEK) sind die Planungen zu einer Verlegung der Straßenbahntrasse aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße enthalten. Damit soll die Konstablerwache eine Anbindung zur Linie 11 erhalten. Der Zeitpunkt der Maßnahme wurde bisher nicht festgelegt. Sollte die Allerheiligenstraße mit ihrem bestehenden Straßenquerschnitt in den nächsten Jahren vor der Trassenverlegung grundhaft erneuert werden, müsste sie nochmals komplett umgestaltet werden, wenn die Straßenbahntrasse verlegt wird. Das würde zu weiteren Sperrungen, Lärmbelästigungen für Anwohnende und deutlichen Zusatzkosten führen, die vermieden werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.11.2021, OF 208/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1111 2021 1. Die Vorlage OF 208/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem ersten Satz des Antragstenors folgende Formulierung eingefügt wird: "Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es bereits Planungen zur künftigen Verlegung der Straßenbahntrasse aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße? 2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Planungsstand? 3. Wenn nein, wann wird mit den Planungen begonnen? 4. Wann ist mit einer Realisierung der Maßnahmen zu rechnen? 5. Wie sollen die Straßenquerschnitte der Allerheiligenstraße in ihren unterschiedlichen Straßenabschnitten aus Sicht des Magistrats künftig aussehen?" Der 1. Aufzählungspunkt "Ein Radweg wird angelegt" wird wie folgt ersetzt: "Ein baulich abgetrennter Radweg wird angelegt." Zudem wird der Aufzählungspunkt 4. der Vorlage OF 208/1 gestrichen und ersetzt durch: "Die Straßenbahntrasse soll aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße verlegt werden, um die Konstablerwache anzubinden." Weiterhin wird der dritte Satz der Vorlage OF 208/1 ersatzlos gestrichen. 2. Die Vorlage OF 245/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 265/5 Betreff: Ampelschaltung auf der Bruchfeldstraße in Niederrad nachts nicht abschalten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Ampelschaltung auf der Bruchfeldstraße in Niederrad nachts nicht abzuschalten. Das soll Rasen von Kraftfahrenden vermeiden, Lärm reduzieren sowie Fußgänger:innen schützen. Begründung: Derzeit werden die Ampeln auf der Bruchfeldstraße um 22 Uhr abgeschaltet. Es kommt aber immer wieder vor, dass Kraftfahrer:innen diese Situation zum Rasen nutzen was sowohl zu Lärm für die Anwohner:innen führt als auch Fußgänger:innen gefährdet. Die Bruchfeldstraße ist eine Hauptverkehrsstraße in Niederrad. Deshalb sollen die Ampeln hier nachts an bleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1204 2021 Die Vorlage OF 265/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 266/5 Betreff: Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion" Vorgang: OM 7343/21 OBR 5; ST 1234/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum Bahnprojekt Knoten Frankfurt-Stadion und zur ST 1234 vom 11.06.2021. 1. Warum lässt der Magistrat in der ST 1234 ausschließlich die Deutsche Bahn antworten? Angefragt in der OM 7343 war die Einrichtung einer entscheidungsfähigen Projektleitung auch mit Mandatsträger:innen aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat. Wie ist der Stand hierzu? Eine entscheidungsfähige Projektleitung mit Mandatsträger:innen aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat muss für dieses Zehnjahresprojekt eingerichtet werden. 2. Im aktuellen Planfeststellungsbeschluss vom 04.10.2021 ist Lärmschutz für die Melibocusstraße zwischen Goldstein- und Adolf-Miersch-Straße nicht erwähnt. Wie sind die Planungen hierzu? 3. Wo werden Baustraßen für den Bauverkehr eingerichtet? Mit wie vielen Baufahrzeugen ist zu rechnen? Wie oft, wann und wie lange dürfen diese verkehren? 4. Wann genau wird die alte Brücke (östlich der neuen S-Bahn-Brücke) saniert? 5. Ab wann bzw. ab welchem Änderungsvolumen muss die Planfeststellung geändert werden? Sind bereits Änderungen absehbar? 6. Anwohner:innen in der Donnersbergstraße berichten, dass Pächter:innen der Kleingärten hinter der Donnersbergstraße gekündigt wurde. Das Gelände solle zugunsten des Bahnprojekts aufgeschüttet werden. Auf diesem Areal lebt ein Fuchs, der jährlich Nachwuchs bekommt. Zudem sind hier viele Vogelarten angesiedelt. Warum wurden die Anwohner:innen und Pächter:innen nicht über die Aufschüttung informiert? Welche Maßnahmen sind hinsichtlich des Naturschutzes in diesem Bereich geplant? 7. Wann wird in einer gesonderten Veranstaltung für die Bevölkerung in Niederrad umfassend über das Bahnprojekt berichtet und Fragen beantwortet? Begründung: Am 04.10.2021 wurde der Planfeststellungsbeschluss für das Bahnprojekt Knoten Frankfurt-Stadion veröffentlicht. Dadurch ergeben sich für den Ortsbeirat weitere Fragen. Außerdem lässt der Magistrat in der ST 1234 ausschließlich die Deutsche Bahn antworten. Das ist nicht hinnehmbar. Zudem tauchen immer wieder ungeklärte Punkte auf. Die breite Bevölkerung muss über das Bahnprojekt umfassend aufgeklärt und Fragen beantwortet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7343 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 251 2021 Die Vorlage OF 266/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 232/5 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Grünfläche Holbeinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf Höhe Holbeinstraße 54 einen Kotbeutelspender mit kompostierbaren Beuteln aufzustellen. Eine Patin dafür hat sich bereits gefunden. Begründung: Die Grünanlage an der Holbeinstraße ist seit vielen Jahren ein beliebter Treffpunkt in der Nachbarschaft für einen kurzen Spaziergang, oft mit Hunden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Kotbeutelspender für Hunde geäußert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1181 2021 Die Vorlage OF 232/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 248/6 Betreff: Höchst: Attraktivere Höchster Bahnhofshalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auf den Eigentümer der Höchster Bahnhofshalle zuzugehen und auf die dringende Sanierung der Bahnhofshalle hinzuweisen. Hierbei wäre denkbar, die Bevölkerung des Stadtteils in die Verschönerungsmaßnahmen miteinzubeziehen (Gestaltungswettbewerb). 2. Gemeinsam mit dem Eigentümer und der Wirtschaftsförderung Frankfurt Möglichkeiten zu erarbeiten, leerstehende Gewerbefläche sowie den benachbarten Bunker durch Ansiedlung von entsprechenden Ladenlokalen (Startups) zu belegen und somit eine Steigerung der Attraktivität zu erzielen. 3. Bei der Belegung der Fläche (siehe Tz.2) zu prüfen, inwieweit die Ansiedlung einer Hilfsstelle (Drogensuchtprävention, Obdachlosigkeit) als Antwort auf die gestiegene Notwendigkeit der Drogen- und Obdachlosensituation möglich ist. Begründung: Zu 1: Im Rahmen der Bahnhofsanierung konnte im Bereich der Gleisanlage und des Busbahnhofes eine wesentliche Steigerung der Attraktivität erzielt werden. Mit entsprechenden Verschönerungsmaßnahmen könnte auch der Bereich der Wartehalle optisch aufgewertet werden. Hierbei wäre es wünschenswert, die Höchster Bevölkerung mittels Gestaltungswettbewerb miteinzubeziehen. Zu 2: Darüber hinaus wäre es wünschenswert, leerstehende Ladenlokale durch Ansiedlung neuer Geschäfte entsprechend aufzuwerten. Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt könnten beispielsweise Möglichkeiten erarbeitet werden, der steigende Anzahl von Gründern (Startups) Raum im gut erreichbaren Bahnhofsgebäude zu bieten. Zu 3. Die Drogensituation und die Zahl der Obdachlosen in Frankfurt Höchst hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Zur Behebung dieses Problems könnte unter anderem auch eine Anlaufstelle Abhilfe schaffen, die der genannten Personengruppe kurzfristige Hilfe (beispielsweise Nahrung, Kleidung etc.) verschafft und bei der Vermittlung in langfristige Hilfseinrichtungen unterstützt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.11.2021, OF 264/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 37 Die Vorlage OF 248/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1099 2021 Anregung an den Magistrat OM 1100 2021 1. Die Vorlage OF 248/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 3. im Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Zusätzlich soll die Installation einer sanitären Einrichtung für obdachlose Personen geprüft werden." 2. Die Vorlage OF 264/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 227/5 Betreff: Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweiten Der Ortsbeirat wolle beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Richtlinien des Magistratsvortrags M 131 vom 3. September 2021 - Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts - dahingehend zu ändern, dass neben der ABG Frankfurt Holding GmbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, auch private Eigentümer im geplanten Förderungsgebiet die Antrags- und Förderungsberechtigung zu erteilen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Bewohner und die Eigentümer der Siedlung sowie die Öffentlichkeit rechtzeitig vorab zu informieren und zu beteiligen. Begründung: Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen entscheidend zur Identität der Stadt Frank-furt bei. Auch die Heimatsiedlung in Sachsenhausen zählt dazu. Ziel der geplanten Förderung ist es, das baukulturelle und immaterielle Erbe des Neuen Frankfurts zu bewahren. Neben der ABG Frankfurt Holding GmbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH gibt es jedoch auch private Eigentümer in dem geplanten Fördergebiet. Nach dem Willen des Magistrats sind bisher jedoch ausschließlich die Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding GmbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH antragsberechtigt. Damit das baukulturelle Erbe einheitliche und in seiner Gesamtheit gewahrt werden kann, müssen auch die privaten Eigentümer einen Anspruch auf Förderung erhalten. Nur so wird es gelingen, eine qualitätsvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sicherzustellen. Außerdem soll der Magistrat rechtzeitig die Bewohner und Eigentümer sowie die Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufwertung der Heimatsiedlung informieren und beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.09.2021, M 131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 131 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 227/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 107 2021 Anregung an den Magistrat OM 1178 2021 1. Der Vorlage M 131 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 227/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 228/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 204/1 Betreff: Bäume im Europaviertel erhalten - Fragen sind immer noch offen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit Kita im Bereich Altenhainer Straße / Kameruner Rosengärtchen zu prüfen und so zu verändern, dass die beiden Bäume (Rosskastanie und Vogelkirsche), welche vor Beginn der Bauarbeiten gefällt werden sollen, erhalten bleiben können. 2. Folgende Fragen sollen beantwortet werden, die sich aus den Recherchen von Anwohnerinnen und Anwohnern ergeben haben: a) Für die KiTa auf dem Grundstück existieren verschiedene Entwürfe, u.a. ein Entwurf der "Baufrösche" (Architekten aus Kassel) von 2010, bei deren Umsetzung die Bäume erhalten bleiben könnten; Warum wurden diese Planungen verworfen? b) Der Entwurf der Baufrösche zeigt, dass eine Grenzbebauung auf der gesamten Südtangente nicht notwendig ist, womit alle Bäume erhalten und als Schattenspender in das Kita-Außengelände integriert werden können. Warum wird dieser Ansatz von der Stadt nicht weiterverfolgt? c) Wie lief die Vergabe / Zuschlag für einen Architektenentwurf genau ab? Wer hat Vorschläge eingereicht? Aus welchem Grund wurde die vorliegende Planung gewählt? Gab es eine Jury? Wenn ja, wer war Mitglied? d) Warum wurde mit dem Bau nicht wie geplant 2012 begonnen? Zum Hintergrund: Dann müssten nun keinesfalls Bäume gefällt werden, da die Wohnungen in der Altenhainer Straße erst ab November 2014 errichtet wurden. Begründung: Das Bauvorhaben in der Altenhainer Straße ist schon seit mehreren Monaten Anlass für Diskussionen in der Nachbarschaft. Die Anwohnerinnen und Anwohner setzen sich vor allem für den Erhalt der zwei zu fällenden Bäume ein, die nicht einmal auf dem zu bebauendem Grundstück liegen, sondern am Kameruner Rosengärtchen, einem kleinen Gehweg, der vor dem Gelände verläuft. Beide Bäume sollten eigentlich am 01. Oktober 2021 gefällt werden, was aber durch Protest von Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort verhindert wurde. Die Ersatzpflanzungen, die an anderer Stelle geschehen sollen, sind kein wirklicher Ersatz, vor allem da es im Europaviertel, auch dank des immer noch geschlossenen Europagartens, an Grün mangelt. Die Anwohnerinnen und Anwohner sehen die Schaffung von Wohnraum und zusätzlichen KiTa-Plätzen durchaus positiv, wünschen sich aber, dass dies im Einklang mit dem bestehenden Grün umgesetzt wird, da dies allen, den alten wie den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern und vor allem den zukünftigen KiTa-Kindern zu Gute kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2021, OF 192/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 32 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion und der LINKE.-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 204/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 912 2021 Die Vorlage OF 204/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 272/5 Betreff: Parkkonzept statt Parkdruck Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem zunehmenden Parkdruck in allen Teilen des Ortsbezirkes 5 begegnet werden kann. Laut Statistiken bringen nach Frankfurt umziehende Personen bzw. Haushalte Autos mit, wenige Haushalte schaffen ihr Auto ab und CarSharing-Anbieter haben nur geringe Marktanteile. Die bisherigen Maßnahmen zur Verringerung des Parkdrucks, bspw. Ablehnung der Ausweitung des Anwohnerparkens, Ablehnung des digitalen Parkraummanagements, Abschaffung von Parkplätzen, scheinen nicht geeignet, die Situation zu verbessern, Anwohner berichten von der immer schwierigeren Suche nach Parkplätzen am Straßenrand. Auf der anderen Seite wird der öffentliche Raum auch immer stärker von Fußgängern und Radfahrern nachgefragt. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Prüfung folgender Vorschläge: 1. Förderung von privat betriebenen "grünen" Parkhäusern: Grundstückseigentümer sollen aktiv motiviert werden, Parkraum auf versiegelten Flächen zu schaffen. Das kann beispielsweise durch die Errichtung von Parkhäusern/Parkebenen auf bestehenden Parkflächen geschehen. Automatikparksysteme müssen zwingend genutzt werden, um auf Rampen und Fahrwege verzichten zu können. Diese Parkhäuser oder Parkebenen sollen rundum begrünt werden und somit noch einen Beitrag zum Mikroklima leisten. 2. Parkraumoptimierung in bestehenden Tiefgaragen: Betreiber von Büroimmobilien sollen motiviert werden, Parkflächen abends und an Wochenenden an Anwohner zu vermieten. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn gleichzeitig der Parkraum vergrößert wird. Das kann durch Automatikparksysteme geschehen. Es kann von einer Vergrößerung der Parkfläche von 50% bis -100% ausgegangen werden. Der Ortsbeirat verweist an dieser Stelle auf die vom früheren Magistrat abgelehnten Konzepte zum digitalen Parkraummanagement, den Quartiersgaragen, der Erweiterung des Anwohnerparkens und der strikteren Überwachung des Anwohnerparkens. Begründung: Der Parkraum wird in der Stadt immer weiter reduziert, um die Bürger zum Verzicht auf das eigene Auto zu bewegen. Dieser Effekt tritt bis jetzt nicht ein. Deswegen müssen in stark beparkten Gebieten Lösungen entwickelt werden, die nicht dazu führen, dass die Autos einfach in Nachbarstadtteilen abgestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1209 2021 Die Vorlage OF 272/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 199/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des ruhenden Bauvorhabens in der Feuerbachstraße 26 und gibt es schon Informationen zur möglichen Neuplanung des Projekts? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, damit die ruhende Baustelle für die Nachbarschaft mit Blick auf die Themen "Öffentliches Erscheinungsbild", "Vermüllung" und "Bewohnerparkplätze" nicht zur Belästigung wird. Begründung: Hinweis von Anwohnern. Seit 2 Jahren besteht eine große Baustelle in der Feuerbachstraße 26. (Umwandlung eines Bürogebäudes in Wohnraum) Nachdem sich schon länger keine Aktivitäten auf der Baustelle zeigten, bekamen die Nachbarschaft eine Mitteilung in die Briefkästen gesteckt. Demnach würde eine Neuaufstellung des Planerteams erfolgen, so dass keine weiteren Arbeiten stattfinden. Die Bauherrschaft kann keine verlässlichen Angaben zum Zeitpunkt der Fortführung der Bauarbeiten machen. Außerdem arbeitet sie an einer Umplanung des genehmigten Vorhabens. Auf der Baustelle wurde das Gerüst abgebaut, die Fassade sollte mit einer Plane versehen werden, was bis dato aber nicht geschah. Der Bauzaun mit der Baustelleneinrichtungsfläche bleibt bestehen. Somit ist der Bürgersteig weiterhin in nicht nutzbar, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer besonders an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg führt. Die Anwohnerparkplätze sind seitdem auch nicht mehr zu nutzen. Die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes mutiert zur Mülldeponie. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 223 2021 Die Vorlage OF 199/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors um die Worte "Wenn ja, wird der Magistrat gebeten, die Planung öffentlich vorstellen zu lassen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 193/2 Betreff: Nutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die folgenden Maßnahmen den Bolzplatz im Neuen Rebstockpark betreffend umzusetzen: - Öffnungszeiten bis 22 Uhr verlängern, - Altersbegrenzung von 14 Jahren aufheben und - Sanierung der Fläche mit Ebnung des Bodens und Auswechslung des Belags von Asche auf Granulatboden. Begründung: Der Bolzplatz wird von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gut angenommen. Er liegt am äußeren Rand des Parks in der Nähe der Messeparkhäuser und in einiger Entfernung zur Wohnbebauung. Es sind daher keine Lärmbelästigungen seitens der Anwohner zu erwarten. Gerade die späteren Abendstunden eignen sich für Erwachsene, die den Platz offiziell nicht benutzen dürfen, auch wenn es der Realität entspricht. Der Platz ist zudem etwas in die Jahre gekommen. Der Boden ist uneben und es bilden sich nach stärkerem Regen große Pfützen im nordöstlichen Bereich, die den Platz einige Tage unbenutzbar machen. Auch der Bodenbelag könnte -analog zu den Böden z. B. im Bolzplatz im Gleisfeldpark - durch ein Granulat ersetzt werden. . Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 193/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 193/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 193/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 210/5 Betreff: Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen Der Magistrat wird gebeten, den Raum unmittelbar um das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder durch eine geeignete bauliche Maßnahme so vom öffentlichen Verkehrsraum abzugrenzen, dass das Denkmal zukünftig nicht mehr durch das Abstellen von E-Scootern oder Fahrrädern entwürdigt wird. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt unmittelbar am Denkmal E-Scooter in größerer Zahl abgestellt, wodurch das Denkmal seiner Funktion als Gedenkstätte für die deportierten und ermordeten Kinder des ehemaligen jüdischen Kinderheims in Sachsenhausen seiner Funktion als Gedenkstätte beraubt und entwürdigt wurde. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 957 2021 Die Vorlage OF 210/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 203/5 Betreff: Sanierung des Buchscheerfeldwegs Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Buchscheerfeldweg so zu sanieren, dass dieser auf seiner gesamten Länge ohne Behinderungen für zu Fuß Gehende und Fahrrad Fahrende genutzt werden kann. Begründung: Der Buchscheerfeldweg führt westlich von der Fußgängerunterführung am Bahnhof Louisa vorbei am Schwarzsteinkautweg bis zum Welscher Weg. Der Zustand des Buchscheerfeldwegs ist sehr unterschiedlich. Von der Fußgängerunterführung bis zum Schwarzsteinkautweg ist der Asphalt mehrfach tief aufgebrochen, mit entsprechend gefährlichen Löchern. Obwohl der Schwarzsteinkautweg vor kurzem frisch asphaltiert wurde, ist auf diesem Stück nichts passiert. Von der Abzweigung Schwarzsteinkautweg folgt ein etwa 200 Meter langes gut asphaltiertes Teilstück. Danach folgen 300 m, die völlig unbefestigt sind, vom Regen ausgewaschen und mit häufig tiefem Sand, in dem Fahrräder keinen Halt finden. Die hat bereits zu mehreren Stürzen geführt. Außerdem ist der Weg auf der Bahnseite bereits stark zugewachsen. Bis zur Abzweigung Welscher Weg (sehr brüchiger Asphalt) gibt es außerdem lose Steine und stark hervortretende Baumwurzeln. Eine Sanierung ist dringend. Auf dem Buchscheerfeldweg wird es wieder mehr Verkehr geben, wenn die zurzeit im Bau befindliche neue Fußgängerbrücke über die Main-Neckar-Bahn fertiggestellt ist. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 951 2021 Die Vorlage OF 203/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 200/1 Betreff: Fahrradabstellanlagen im Ortsbezirk? Vorgang: OM 5579/20 OBR 1; ST 745/20 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Was sind die Ergebnisse der in ST 745 angekündigten "Auswertungsphase" des Projekt "FahrRadGarage" in der Hegelstraße? - Was hat die Prüfung der Flächen Limburgergasse / Buchgasse 4 hinsichtlich der in der OM 5579 angeregten Nutzung ergeben? - Welcher Kriterien sind für die Auswahl weiterer Standorte für Fahrradabstellanlagen im Ortsbezirk zu berücksichtigen? - Gibt es eine maximale Anzahl von Fahrradabstellanlagen, insbesondere Fahrradgaragen, in einem bestimmten Gebiet, Beispielsweise einer Straße oder einem Straßenabschnitt? - Sieht der Magistrat neben dem Schließen von Überlassungsverträgen noch andere Möglichkeiten, Fahrradgaragen zu realisieren? Unterstützt der Magistrat einzelne an einer FahrRadGarage Interessierte, weitere Interessierte zu finden? Gibt es Überlegungen, das Bilden von Interessent*innengemeinschaften durch eine App oder Webanwendung zu unterstützen? - Anhand welcher Kriterien werden an der Nutzung einer Fahrradgarage interessierte Anwohnende ausgewählt, wenn bei einem Projekt das Interesse das Angebot übersteigt? - Wie groß ist das Einzugsgebiet einer Fahrradgarage? - Handelt es sich bei FahrRadGaragen um auf dem Markt verfügbare Fertiglösungen und wenn ja, welche gibt es oder muss für jede individuell geplant werden? - Mit welchen einmaligen und ggf. laufenden Kosten müssen die Interessierten rechnen? - Gibt es von Seiten des Magistrats Überlegungen bei den Kosten soziale Kriterien zu berücksichtigen? Ist Beispielsweise eine kostenlose oder verbilligte Lösung für Frankfurtpass Inhabende angedacht? - Haben für den Magistrat die Schaffung von öffentlich nutzbaren Fahrradabstellflächen und Anlagen Vorrang vor nur für einen eingegrenzten Nutzendenkreis verfügbaren Lösungen? - Hält der Magistrat den Standort Frankenallee 104-112 für eine Fahrradgarage für geeignet? - Wenn ja, in welcher Dimension (Anzahl Nutzende, Fahrräder, Lastenfahrräder, Rollatoren, BobbyCars usw.)? - Wenn nein: Warum ist der Standort aus Sicht des Magistrats nicht geeignet? Begründung: Neben dem Projekt einer FahrRadGarage in der Hegelstraße gibt es mittlerweile in Höchst eine weitere FahrRadGarage. In der Frankfurter Rundschau vom 30.8.2021 steht: " Wer einen solchen überdachten Radabstellplatz haben will, wende sich an den zuständigen Ortsbeirat."[1] Leider fehlen die notwendigen Informationen, um solche Anfragen von Anwohnenden qualifiziert zu behandeln. So liegen den Antragstellenden Anfragen von Bewohner*innen der Wohnanlage in der Frankenallee 104-112 zum Errichten einer FahrRadGarage vor. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5579 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 745 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 199 2021 Die Vorlage OF 200/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 192/1 Betreff: Bäume im Europaviertel erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit Kita im Bereich Altenhainer Straße / Kameruner Rosengärtchen zu prüfen und so zu verändern, dass die beiden Bäume (Rosskastanie und Vogelkirsche), welche vor Beginn der Bauarbeiten gefällt werden sollen, erhalten bleiben können. Begründung: Das Bauvorhaben in der Altenhainer Straße ist schon seit mehreren Monaten Anlass für Diskussionen in der Nachbarschaft. Die Anwohnerinnen und Anwohner setzen sich vor allem für den Erhalt der zwei zu fällenden Bäume ein, die nicht einmal auf dem zu bebauendem Grundstück liegen, sondern am Kameruner Rosengärtchen, einem kleinen Gehweg, der vor dem Gelände verläuft. Beide Bäume sollten eigentlich am 01. Oktober 2021 gefällt werden, was aber durch Protest von Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort verhindert wurde. Die Ersatzpflanzungen, die an anderer Stelle geschehen sollen, sind kein wirklicher Ersatz, vor allem da es im Europaviertel, auch dank des immer noch geschlossenen Europagartens, an Grün mangelt. Die Anwohnerinnen und Anwohner sehen die Schaffung von Wohnraum und zusätzlichen KiTa-Plätzen durchaus positiv, wünschen sich aber, dass dies im Einklang mit dem bestehenden Grün umgesetzt wird, da dies allen, den alten wie den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern und vor allem den zukünftigen KiTa-Kindern zu Gute kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.10.2021, OF 204/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 192/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 197/1 Betreff: Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule Gutleutviertel Vorgang: M 69/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4252/19; OM 185/16 OBR 1; ST 1311; M 192/20 Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die im Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt (Fortschreibung 2018 bis 2024, Beschluss der Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4252 - M 69) beschlossene Errichtung einer zweizügigen Grundschule im Gutleutviertel mit Cluster für Sonderbedarf zum Schuljahr 2022/23 zu gewährleisten, insbesondere, - ob bei der Suche nach einem Standort der Wunsch des Ortsbeirat 1 (OM 185 vom 07.06.2016) berücksichtigt wurde, die Schule auf dem Grundstück Gutleutstraße 317 zu errichten, ggfs. als Hybridbau mit dem Kinderzentrum (KIZ 82) - wann mit Baumaßnahmen begonnen werden kann und - ob tatsächlich mit einer Fertigstellung zum Schuljahr bereits 2022/23 gerechnet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat hat seit 2003 wiederholt die Errichtung einer Grundschule im Gutleutviertel gefordert, die nun endlich im Integrierten Schulentwicklungsplan (Fortschreibung 2018 -2024) Berücksichtigung gefunden hat. Leider enthält der Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße, Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BbauG vom 03.12.2020 unter dem Stichwort "Deckung der Bedarfe der sozialen Infrastruktur" nur den allgemeinen Hinweis "Ebenfalls ist ein Grundschulstandort für das Gutleutviertel zu berücksichtigen. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens sollen hierfür potenziell geeignete Flächen geprüft und - insofern diese als geeignet erscheinen - für eine entsprechende Nutzung vorgesehen werden. Diese Flächen sind auf ihre Standorteignung auch in Bezug auf die Lärmsituation im Weiteren zu überprüfen". (M 192/20) Eine beschleunigte Suche nach einem geeigneten Standort erscheint dringend erforderlich, um die drängende Nachfrage für die Grundschulkinder des Gutleutviertels zu befriedigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 69 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 192 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 197 2021 Die Vorlage OF 197/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2021, OF 201/1 Betreff: Bolzplätze im Ortsbezirk - Spiel, Sport, Spaß und Anwohnerinteressen in Einklang bringen Der Magistrat wird aufgefordert die Nutzungszeiten aller Bolzplätze im Ortsbezirk 1 auf 22 Uhr zu verlängern und eventuell bestehende Altersbeschränkungen aufzuheben, um für alle Bürger*innen eine Möglichkeit zur kostenlosen sportlichen Betätigung zu schaffen. Die verlängerten Öffnungszeiten sollen im Frühjahr 2022 durch eine Kampagne beworben werden, in der gleichzeitig auf den gegenseitigen Respekt und die Bedürfnisse von Anwohner*innen auf nächtliche Ruhe eingegangen werden soll. In Wochen, in denen auf Grund der Lichtverhältnisse die Benutzung der Bolzplätze auch nach 22 Uhr noch möglich wäre, sollen diese verstärkt in den Abendstunden von Ordnungskräften aufgesucht werden, um auf mögliche Verstöße hinzuweisen und daraus entstehende Konflikte in der Nachbarschaft erst gar nicht aufkommen zu lassen. Begründung: Gerade während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Menschen den öffentlichen Raum und vom Grünflächenamt explizit ausgewiesene Flächen für sportliche Aktivitäten nutzen. Während Anlagen mit Sportgeräten jedem zugänglich sind und rund um die Uhr genutzt werden können, sind viele Bolzplätze nur für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre ausgewiesen und auf Nutzungen bis 20 Uhr beschränkt. Die Realität zeigt aber, dass auch Teenager und Erwachsene diese Anlagen nutzen und dies auch in den späteren Abendstunden. Um dieser Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen, den Nutzer*innen Rechtssicherheit zu geben und einen fairen Ausgleich im Ortsbezirk zu schaffen, sollen alle Bolzplätze bis 22 Uhr altersunabhängig genutzt werden können. Gleichzeitig häufen sich Beschwerden von Anwohner*innen vor allem im Gallus über nächtliche Nutzungen der Plätze und den durch Spiel und Grölen aber auch durch laute Musik entstehenden Lärm. Hier sollen Ordnungskräfte präventiv eingreifen und dafür Sorge tragen, dass die Nachtruhe eingehalten wird, um so für beiderseitige Akzeptanz und Miteinander zu sorgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 41 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den ersten Absatz des Antragstenors der Vorlage OF 201/1 satzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 911 2021 1. Der erste Halbsatz des ersten Absatzes wird zusammen mit dem zweiten Absatz des Antragstenors bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Dem zweiten Halbsatz des ersten Absatzes des Antragstenors wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zwischen den Worten "Altersbeschränkung" und "aufzuheben" die Worte "ab 18:00 Uhr" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1.: CDU, BFF und Die PARTEI gegen FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE, SPD, und Volt (= Enthaltung) zu 2.: FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und Die PARTEI (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und Volt (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 213/5 Betreff: Weitere Infotafel zum Gedenken an Arthur von Weinberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die bestehende Gedenktafel an Arthur von Weinberg in der Buchenrodestraße 24 (Niederrad) durch eine weitere Infotafel zu ergänzen und die Grünfläche von der Rückseite her zugänglich zu machen. Auf dieser Tafel sollte beschrieben sein: 1. kurzer Lebenslauf, 2. wo das Gebäude stand, wie es aussah und welche Grenzen das Grundstück hatte (Die bestehende Tafel ist hier völlig unklar, da man vor dieser Tafel stehend mit dem Rücken zum früheren Wohnhaus steht.), 3. welche Rolle die Stadt bei der Enteignung der Immobilie gespielt hat und welche Zwecke sie damit verfolgt hat (Das Musische Gymnasium war ein Geschenk der Stadt Frankfurt zum Geburtstag Adolf Hitlers.), 4. QR-Code zu weiterführenden Informationen. Begründung: Die bestehende Gedenktafel zum Wohnhaus Buchenrode von Arthur von Weinberg ist durch die niedrige Platzierung sehr schlecht zu erkennen (siehe Bild). Auch sind die Informationen darauf sehr dürftig. Das wird dem Wirken und Ansehen Arthur von Weinbergs nicht gerecht. Deshalb sollte eine weitere Infotafel neben der bestehenden Gedenktafel hinzugestellt werden. Die aktuelle kleine Grünfläche, auf der die Tafel steht, wäre hierfür hervorragend geeignet, sie sollte nur von der jetzigen Rückseite aus zugänglich gemacht werden. Dann wäre es auch möglich, unter Verwendung der erhaltenen Relikte der früheren Einfahrt und im Vergleich zu einem historischen Foto aus der gleichen Perspektive, eine Vorstellung davon zu bekommen, wo das Gebäude stand und welche Dimensionen das Grundstück hatte. Gedenktafel Arthur von Weinberg. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 92 2021 Die Vorlage OF 213/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2021, OF 191/5 Betreff: Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob ihm im Bereich Mörfelder Landstraße Ecke Beuthener Straße vermehrt Beschwerden über Lärm und Müllablagerungen zugetragen worden sind und 2. wenn ja, welchen Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese klagen über anhaltenden Lärm und regelmäßige Müllablagerungen. Es ist im Sinne der Stadt, der Mieterinnen und Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Entwicklung im dortigen Quartier positiv zu begleiten und Missständen entgegenzutreten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2021 Die Vorlage OF 191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2021, OF 217/5 Betreff: Entwicklung im Bereich Triftstraße/Schwarzwaldstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob ihm im Bereich Triftstraße Ecke Schwarzwaldstraße vermehrt Beschwerden über Lärm und Müllablagerungen zugetragen worden sind und 2. wenn ja, welchen Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese klagen über anhaltenden Lärm und regelmäßige Müllablagerungen im Bereich Triftstraße 15-17. Es ist im Sinne der Stadt, der Mieterinnen und Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Entwicklung im dortigen Quartier positiv zu begleiten und Missständen entgegenzutreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 207 2021 Die Vorlage OF 217/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 28/13 Betreff: Trauerhalle auf dem alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung Wie am 18.08.2021 in der Frankfurter Rundschau zu lesen war, haben sich die Kosten für eine Sanierung nach einer neuen Abschätzung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Ingenieurbüro gegenüber den ursprünglichen Kosten verdoppelt, was eine Sanierungsbereitschaft der alten Trauerhalle durch die Stadt Frankfurt deutlich mindert und den Abriss wahrscheinlicher macht. Da es sich hier nicht um einen beliebigen Bau, sondern um einen Ort der Abschiednahme über Generationen hinweg für die Nieder-Erlenbacher Bürger und Bürgerinnen handelt, ist die Bereitschaft groß, hier auch aus eigener Kraft einen Ausweg zu finden. Es werden daher folgende Fragen an den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. gestellt: · Welche Möglichkeiten bestehen sich als Verein oder Bürgerinitiative über Spenden an den Kosten der Sanierung zu beteiligen? · Können sich ortsansässige Betriebe und engagierte Bürger und Bürgerinnen durch Eigenleistung/ Nachbarschaftshilfe in eine Sanierung einbringen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 13 am 14.09.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 28/13 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 208/6 Betreff: Höchst: WLAN in der Unterkunft Silostraße 27 Vorgang: K 173/20; ST 1165/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Träger der Unterkunft in der Silostraße 27 zu unterstützen und bewegen, eine WLAN-Verbindung zu installieren und auch für die dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Der Ortsbeirat unterstützt die Finanzierung mit einem Betrag von 1000€ aus dem OBR-Budget. Eine anteilige kleine Gebühr für die WLAN-Nutzung kann dabei auf die Bewohner umgelegt werden. Begründung: Die Containeranlage war als Übergangsunterkunft für eine kurzzeitige Nutzung geplant. Wegen der schwierigen Wohnungssituation in Frankfurt leben die geflüchteten Menschen meist jedoch für mehrere Jahre hier. Eine Verlängerung der Nutzung wurden laut ST 1165/2020 geprüft und der Träger hat inzwischen die Installationskosten ermittelt. Diese Leitungen sollen jetzt schnellstmöglich installiert werden. Ein Grundrecht auf Internetzugang lässt sich völkerrechtlich und als konkreter verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch begründen, der allen Menschen zukommt, die in Deutschland leben. Für viele Geflüchtete ist das Smartphone Wörterbuch, Radio, Bankfiliale, Computer, Telefon, und oft der einzige Weg, mit ihrer Familie in Kontakt zu bleiben. Es hilft ihnen dabei, die Flucht und den Alltag in ihrer neuen Umgebung zu organisieren. Sie brauchen einen Internetzugang, um die alltäglichen Aufgaben, auch behördliche Anträge, Terminvereinbarungen etc. die coronabedingt noch mehr geworden sind, zu bewältigen. Ohne Einkommen ist es ihnen kaum möglich einen Handyvertrag abzuschließen. Datentarife sind zudem sehr teuer. Sie können nur ein prepaid -Handy mit Flatrate und Mobilfunk nutzen, die begrenzten Datenvolumen reichen für die ausschließliche Nutzung ohne WLAN nicht aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 14.01.2020, K 173 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 44 2021 Die Vorlage OF 208/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, den Träger der Unterkunft in der Silostraße 27 zu unterstützen und zu bewegen, eine WLAN-Verbindung zu installieren und auch für die dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Da der Magistrat seit Jahren diesbezüglich nicht seiner Verpflichtung nachkommt, unterstützt der Ortsbeirat die Finanzierung mit einem Betrag von 1.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget an den Träger der Unterkunft, den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe in Frankfurt am Main e. V. Eine anteilige kleine Gebühr für die WLAN-Nutzung kann dabei auf die Bewohner umgelegt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 26/13 Betreff: Anfrage Schützenverein Nieder-Erlenbach Anwohner haben sich in den vergangenen Wochen über Lärmentwicklung außerhalb der Trainingszeiten rund um das Schützenhaus am Erlenbach beschwert. Der Schützenverein verwies auf Corona bedingte Ausweitung der üblichen Trainingszeiten sowie auf eine Untervermietung des Schießstandes an eine Sicherheitsfirma. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat ob die Untervermietung der Anlage und eine Ausweitung der Schießzeiten zulässig sind. Im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehung ist die Einhaltung gemeinsamer Regeln notwendig. Der Schützenverein ist ein wichtiger Teil des Vereinslebens und gerade daher ist es wichtig dass es einen breiten Konsens über die Trainingstätigkeit gibt - insbesondere wenn diese mit Emissionen verbunden ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 13 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 26/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 26/13 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 27/14 Betreff: Installation von Umlaufgittern im oberen Bereich des Fahrradwegs in Harheim Süd Wir bitten den Magistrat, auf dem Fahrradweg im Neubaugebiet Harheim Süd hinter den Häusern Im Niederfeld 23-37 an geeigneten Stellen Umlaufgitter zu errichten, welche den Fahrradverkehr abbremsen und die Durchfahrt für größere u.a. motorisierte Fahrzeuge erschweren. Begründung: Der Fahrradweg hinter den Häusern im Niederfeld lädt in der aktuellen Ausgestaltung zum Fahrrad-, Roller- und Inlineskaten ein, jedoch liegt dieser zwischen den Hausnummern 23-37 direkt hinter den Baugrundstücken wohingegen er ab Hausnummer 107 einige Meter weit weg von den Grundstücksgrenzen verlegt wurde. Die Anwohner der erstgenannten Hausnummern beschweren sich daher über erhebliche Lärmbelästigung u.a. durch Mofas und einige brenzlige Situationen zwischen schnell fahrenden Fahrradfahrern und Kindern, die den Weg von den Grundstücken aus kreuzen. Aus diesem Grund bitten wir zu prüfen, ob die Installation von Umlaufgittern auf dieser Strecke die o.g. Probleme lösen könnten und falls das Ergebnis positiv ist, diese Maßnahme entsprechend umzusetzen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 27/14 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 27/4 Betreff: Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-Lastenbikes Der Ortsbeirat möge beschließen, dass Abstandspfosten vor der Hofeinfahrt zur Bornheimer Landwehr 39 aufgestellt werden, um das Parken in dem Bereich der Hofeinfahrt zu verhindern. Begründung: Der Hauseigentümer der Bornheimer Landwehr 39 möchte in seinem Hof einen Carsharing-Parkplatz für ein Elektrofahrzeug mit Ladesäule und einen weiteren Parkplatz für ein Elektro-Lastenbike einrichten. Die Fahrzeuge können über das Carsharing Model Hop-on der Mainova und "Book and drive" angemietet werden und stehen der öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Termin ist voraussichtlich der 01.07.2021. Leider kommt es immer wieder vor, dass PKWs sich neben die Markierung der offiziellen Parkplätze stellen und somit die Ein- und Ausfahrt behindern. Die Mieterinnen und Mieter der Carsharing Fahrzeuge würden dann erheblich bei Abholung oder Rückgabe behindert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 241 2021 Die Vorlage OF 27/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, dFfm und BFF gegen CDU (= Ablehnung); SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 25/2 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan keine spezifischen Vorgaben zur erneuerbaren Energieversorgung vorsieht. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird beauftragt für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Photovoltaik-Anlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so möge der Magistrat die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar: Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt. [1] Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die PV-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Photovoltaik-Module sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente PV-Anlage schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieter*innen in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieter*innen profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieter*innen. [2] In der 62-seitigen Begründung des Bebauungsplanes Nr. 683 Ä Rebstock kommen die Wörter "Photovoltaik" oder "Solar" bislang nicht vor. Der Antrag zielt darauf ab, dieses Versäumnis zu korrigieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 15 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem gegebenenfalls später anfallenden Flächenbedarf für eine Grundschule, der dann einen Eingriff in den sog. Rebstockwald notwendig macht, wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundschule möglichst in Holzbauweise dergestalt vorzusehen, die Grundschule als integralen Teil des ja dann weiterhin unmittelbar angrenzenden Rebstockwäldchens zu entwickeln bzw. die spätere Gestaltung des Rebstockwäldchens in die bauliche Entwicklung der Grundschule miteinzubeziehen." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 getrennt abgestimmt. Auf Wunsch der BFF wird über die Ziffern 3. e) und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 26/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 1 2021 Anregung an den Magistrat OM 214 2021 Anregung an den Magistrat OM 215 2021 Anregung an den Magistrat OM 216 2021 Anregung an den Magistrat OM 217 2021 1. Die Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OI 1 sowie OM 214 bis OM 217 abgelehnt. 2. a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. c) Die Ziffern 1. bis 3., 4. b) und 4. c) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 26/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 27/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass statt Niederfluranlagen Unterfluranlagen berücksichtigt werden sollen. 6. Die Vorlage OF 28/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Platz nach Sally Ride zu benennen ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. a) GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) b) CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) c) GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. Ziffern 1. bis 3. d), 3. f) bis 3. j) und 3. l): Einstimmige Annahme Ziffer 3. e): GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Ziffer 3. k): GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 27/3 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: - Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert und die Wege werden ausgebessert - Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5000 Euro, aus seinem Budget zur Verfügung. - Dieser Übergangsbereich soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. - Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. - Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. - Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban-Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente, wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte, bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiesen). Ein Urban-Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2021, OF 52/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 27/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 569 2021 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2021 1. Die Vorlage OF 27/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 52/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Volt
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 26/1 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zwei Litfaßsäulen in der Elbestraße zu entfernen. Sie befinden sich auf dem östlichen Gehweg zwischen Taunus- und Niddastraße. Begründung: Die beiden Litfaßsäulen auf der Elbestraße werden seit langem als Urinal missbraucht. Dadurch entstehen erhebliche Verunreinigungen und eine extreme, ständige Geruchsbelästigung. Direkt neben den Litfaßsäulen befinden sich Wohnungen. Den Mietern dort ist es nicht mehr möglich ihr Fenster zu öffnen und zu lüften, ohne diesen Gestank in die Wohnung zu bekommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass die Litfaßsäulen an diesem Standort eine wichtige Werbefläche darstellen. Von daher wäre es für die Werbeindustrie sicherlich kein großer Verlust. Alternativstandorte in der näheren Umgebung sind wahrscheinlich attraktiver. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 189 2021 Die Vorlage OF 26/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 28/15 Betreff: Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft und der FES soll der Magistrat dafür sorgen, dass in der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring kleinere umzäunte Müllplätze eingerichtet werden, die nur den Mietern der jeweiligen Häuser zugänglich sind. Als Blaupause soll das Konzept der Wohnsiedlung Heinrich Lübke in Praunheim dienen. Begründung: Bewohner beobachten seit langem, dass immer häufiger Fremde ihr Müll in der Siedlung entsorgen. Dies führt dazu, dass die Müllcontainer häufig überfüllt sind und sich der Müll durch den Wind in der Siedlung verteilt. Siehe Fotos in der Anlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 292 2021 Die Vorlage OF 28/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2021, OF 28/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Antrag OF 16/06 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass I. der Magistrat neben der Anberaumung eines Ortstermins mitteilt: 1. warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden ist, obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist; 2. wie nach Aufhebung des nächtlichen Grillverbotes von dem Grillplatz ausgehende Lärmbelästigungen wirksam bekämpft werden können; 3. wie bei dem fast gänzlichen Fehlen einer Begrenzung des Grillplatzes sichergestellt werden soll, dass nicht auch neben dem Grillplatz im unmittelbar angrenzenden Forst gegrillt wird; 4. wie sichergestellt werden kann, dass Fleisch, das in nicht unerheblichen Mengen liegen gelassen wird, nicht von Wildtieren gefressen wird (insbesondere bei Seuchengefahr); und 5. wie künftig verhindert werden soll, dass trotz der in ca. 300m Entfernung aufgestellten mobilen Toiletten die Umgebung des Grillplatzes erheblich mit Fäkalien verunreinigt wird. II. der Magistrat den Orttermin an einem Freitag- oder Samstagabend und nicht zu früh im Jahr anberaumt, um sicherzustellen, dass sich ein Bild über die starke Frequentierung des Grillplatzes und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen für Natur und Sicherheit vermittelt. Begründung: Anwohner haben sich wiederholt über die - massive Vermüllung; - nächtliche Lärmbelästigungen; - durch das Verbrennen von Plastikflaschen verursachte unzumutbare Luftverschmutzungen; - herumliegende Fäkalien und - offenes Feuer rund um den Grillplatz beschwert. Unter anderem wurde gefordert, dass die Bestreifung des Grillplatzes insbesondere zu den Abendstunden ausgeweitet wird. Nach einem Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim[1], wonach jeglicher von einem Grillplatz ausgehender Lärm unzumutbar ist, wenn dieser nach der offiziellen Schließung weiterbenutzt wird, wurde die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die zeitliche Beschränkung, die dem Schutz der Nachbarschaft dient, aufgehoben worden ist, nachdem sich die Nachbarn insbesondere über den Lärm beschwert haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Nachbarn ein effektiver Schutz gegen den von dem Grillplatz ausgehender Lärm genommen wird, indem die zeitliche Nutzungsbeschränkung aufgehoben wird, anstatt sich effektiv durchzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2021, OF 16/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 30 2021 1. Die Vorlage OF 16/6 wird mit der Ergänzung der Vorlage OF 28/6 beschlossen. 2. Die Vorlage OF 28/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Maßgabe" durch das Wort "Ergänzung" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 2/4 Betreff: Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Einhausung der A661 in der Variante L2 wird unabhängig von der weiteren Planung des Baugebietes "Günthersburghöfe" geplant und auf den Weg gebracht. Begründung: Laut Medienberichten soll die Einhausung der A661 nur dann weiterverfolgt werden, wenn auch das Bauprojekt "Günthersburghöfe" errichtet wird. Der Planungsdezernent Mike Josef hat die Befürchtung geäußert, dass Argumente für die Einhausung entfallen könnten, wenn das Bauprojekt "Günthersburghöfe" nicht umgesetzt wird. Die Einhausung hat jedoch einen enormen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Bornheims und Seckbachs! Besser wäre ohnehin die Variante L1 gewesen! Die Einhausung mit der Mindestvariante L2, bietet für die Bürgerinnen und Bürger von Bornheim und Seckbach eine kleine Chance, die städtebauliche Schande einer ab 2030 Sechsspurigen Autobahn am Riederwaldtunnel abzumildern und ein Mindestmaß an Schutz vor Lärm und Abgasen sicher zu stellen. Sie stellt eine dringend erforderliche Grünfläche dar! Der Wegfall der Einhausung würde die östlichen Stadtteile weiter mit Lärm und Abgasen belasten. Antragsteller: FDP GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung OA 10 2021 Die Vorlage OF 2/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: FDP, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 2/1 Betreff: Wassermotorräder auf dem Main ausbremsen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Anwohnende, Flanierende und Wassersportreibende am Main beschweren sich immer wieder über den Lärm und den Wellenschlag durch die Nutzung von sogenannten Wassermotorrädern (Jetskis). Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgendes umzusetzen: - Der Magistrat möge die Wasserschutzpolizei auffordern, das Verbot von Wassermotorrädern auf dem Main konsequenter durchzusetzen, insbesondere an den Wochenenden - Der Magistrat soll mit der Wasserschutzpolizei prüfen, ob weitere städtische und hessische Ordnungskräfte in die Überwachung des Verbots einbezogen werden können. Begründung: Das Fahren mit Wassermotorrädern ist auf Binnenschifffahrtsstraßen grundsätzlich untersagt. Zwischen den Staustufen Offenbach und Griesheim gibt es derzeit auch keine offizielle Wassermotorradfahrstrecke. Auf dem Main, insbesondere zwischen Friedensbrücke und Flößerbrücke, werden aber immer mehr Wassermotorradfahrende gesichtet, die erheblichen Lärm und Wellenschlag erzeugen und andere Wassersporttreibende behindern und gefährden. Beispielbild: Rhein-Zeitung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 39 2021 Die Vorlage OF 2/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2021, OF 1919/5 Betreff: Auswirkungen Neubau Bahntrasse Frankfurt - Mannheim Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Welche Auswirkungen hat der Neubau der Bahntrasse zwischen Frankfurt und Mannheim auf den Knotenpunkt Sportfeld und den gesamten Schienenverkehr im Frankfurter Süden? 2. Welche Belastungen kommen auf die Bewohnerinnen und Bewohner zu? 3. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind derzeit für den Frankfurter Süden vorgesehen? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat den Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling, das Projekt dem Ortsbeirat und die in diesem Zusammenhang geplanten Lärmschutzmaßnahmen vorzustellen. Begründung: Bereits Ende 2020 hat die Bahn die Vorzugstrasse für die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim bekannt gegeben. Die neue Trasse soll die bestehenden Strecken Köln-Frankfurt und Mannheim-Stuttgart verbinden. Ziel ist die Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten und Fahrzeitverkürzungen. Außerdem sollen die Riedbahn und die Main-Neckar-Bahn vom Personen- und Güterfernverkehr entlastet werden. Während die neue Trasse an der einen Stelle für Entlastung sorgt, droht dem Frankfurter Süden mehr Lärm. Insbesondere Güterzüge, die die Neubaustrecke nutzen, werden zukünftig über Frankfurt geleitet. Die Bewohnerinnen und Bewohner im Frankfurter Süden müssen vor zusätzlichem Lärm geschützt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.02.2021, OF 1909/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.02.2021, OF 1909/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7343 2021 Anregung an den Magistrat OM 7344 2021 1. Die Vorlage OF 1909/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird bezüglich des Bahnprojekts ‚Knoten Frankfurt-Stadion' (www.knoten-stadion.de) gebeten, Folgendes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzubringen:" 2. Die Vorlage OF 1919/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling" die Worte "und Vertreter der Deutschen Bahn" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1909/5 Betreff: Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bezüglich des Bahnprojekts "Knoten-Stadion" (www.knoten-stadion.de) um folgendes: 1. Einrichtung einer unverzüglich entscheidungsfähigen Projektleitung aus Bahn, Stadt- und Ortsbeiratspolitik für die Projekt- und Bauzeit. 2. Erstellung eines Verkehrskonzepts, das den Bauverkehr einschließt, u.a. wegen der vorgesehenen längerfristigen Teilsperrung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße. Gleichzeitige Sperrungen der Überführungen Golfstraße, Adolf-Miersch-Straße, Goldsteinstraße und der Uferstraße sind nicht nur zu vermeiden, wie es im Erläuterungsbericht des Projekts auf Seite 116 heißt, sondern verbindlich auszuschließen. Gleichzeitig darf nur eine Unterführung gesperrt werden. 3. Erstellung eines umfassenden, detaillierten Baulärmkonzepts. 4. Regelmäßige, genaue und elektronische Informationen über die einzelnen Bau- und Sperrmaßnahmen. 5. Durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Trassen während der gesamten Bauzeit und danach. Dies ist besonders wichtig, weil alle sechs Trassen auf einem Damm verlaufen, was die Ausbreitung des Lärms begünstigt. 6. Zahl- und Tageszeitbegrenzungen für Güterzüge, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Güter- und Personenzüge. 7. Begrenzungen und teilweise Verbote für Gefahrguttransporte z.B. mit Chlorverbindungen wegen Gesundheits- und Trinkwassergefährdungen vor allem im Bereich Bahnhof Stadion. 8. Lärmsanierung der alten Mainbrücke, die für Güterzüge vorgesehen ist. Güterzüge sind besonders laut und werden vermehrt nachts fahren. Begründung: Während die Planfeststellung noch nicht abgeschlossen ist, beginnen wesentliche Bauphasen für das Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion". Die Bevölkerung verdient umfassende und ständige Aufklärung über anstehende Bauphase und damit verbundene zu erwartende Beeinträchtigungen. Die kommunale Politik soll gemeinsam mit der Deutschen Bahn im rechtlich verbindlichen Austausch sein und für Transparenz sorgen. Ein umfassendes Verkehrskonzept, das Belastungen während der Bauzeit verbindlich begreznt, ist genauso wichtig wie umfassender Lärmschutz für die Anwohner*innen. Zumal das Vertrauen in die Bahn stark gelitten hat, z.B. bei Großbaustellen wie Stuttgart 21 oder Rastatt (Haverie und siebenwöchige Sperrung der Rheintalstrecke) oder die kürzliche Entgleisung der S6 durch Dammrutschung während der Bauarbeiten und unzumutbare Baustellenverkehre in Berkersheim trotz jahrelangem Planungsvorlauf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2021, OF 1919/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.02.2021, OF 1919/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7344 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7343 2021 Anregung an den Magistrat OM 7344 2021 1. Die Vorlage OF 1909/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird bezüglich des Bahnprojekts ‚Knoten Frankfurt-Stadion' (www.knoten-stadion.de) gebeten, Folgendes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzubringen:" 2. Die Vorlage OF 1919/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling" die Worte "und Vertreter der Deutschen Bahn" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1906/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu berichten, wie es dazu kommen konnte, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstr. mehrere Wohnungen z. T. seit Jahren leerstehen und bis wann diese Wohnungen wieder für Wohnzwecke zur Verfügung stehen werden. Begründung: Die Frankfurter Rundschau berichtete am 29.01.2021, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstraße mehrere Wohnungen seit Jahren leerstehen, obwohl ein extremer Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen besteht. Ein Sprecher von Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider (CDU), hat dies auch bestätigt. Angesichts der Tatsache, dass Tausende Menschen in Frankfurt auf der Suche nach einer Wohnung sind, ist es unvertretbar, wenn die Stadt Frankfurt selbst Wohnraum jahrelang leerstehen lässt. Damit diesem Missstand so bald wie möglich abgeholfen wird und damit vorgesorgt wird, dass sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt, ist es notwendig, die Ursachen aufzuklären und mit einer klaren und überprüfbaren zeitlichen Perspektive alles Erforderliche zu veranlassen, dass der Leerstand beendet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1964 2021 Die Vorlage OF 1906/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2021, OF 1915/5 Betreff: Keine Erhöhungen der Warmmieten in der Adolf-Miersch-Siedlung aufgrund der geplanten Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, alle seine Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte - Wohnstadt (NHW) und seinen Einfluss zu nutzen, damit die Warmmieten für die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen, die von den aktuellen Modernisierungsmaßnahmen betroffen sind, nach der Sanierung nicht erhöht werden. Der Magistrat soll dazu zusätzlich auch auf die Hessische Landesregierung einwirken. Begründung: Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte - Wohnstadt (NHW) hat in der Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Nachverdichtung angekündigt. Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter wurden auch bereits Mieterhöhungen der Kaltmieten und der Warmmieten angekündigt. Betroffene Mieterinnen und Mieter haben dargelegt, dass beispielsweise für eine Wohnung von ca. 57 qm die Erhöhung von Miete und Nebenkosten zusammen mehr als 250,00 € im Monat betragen wird. Unabhängig von der Frage, ob solche Mieterhöhungen rechtlich möglich sind, muss die Tatsache im Vordergrund stehen, dass solche Mieterhöhungen sozial nicht vertretbar sind. Die Nassauische Heimstätte ist ein öffentliches Wohnungsunternehmen, an dem zu 29 Prozent die Stadt Frankfurt beteiligt ist und zu weiteren 59 Prozent das Land Hessen. Da die Umlagefähigkeit der Kosten der energetischen Modernisierung auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, hat die Stadt keinen direkten Einfluss darauf, dieses absurde Gesetz abzuschaffen. Sie kann allerdings sehr wohl ihren Einfluss geltend machen und gemeinsam mit der Landesregierung darauf hinwirken, dass derartige Mietkostensteigerungen, die für die Mieterinnen und Mieter ein erhebliches Armutsrisiko mit sich bringen, nicht umgesetzt werden. Die Mieterinnen und Mieter müssen aus sozialen Gründen davor geschützt werden. Wer die Energiewende ernst meint, muss die Energiebilanz des Gebäudebestandes verbessern. Aber dies darf nicht auf Kosten der Mieter*innen geschehen, sondern sozial und ökologisch! In diesem Sinne ist es Aufgabe des Magistrats, in der Adolf-Miersch-Siedlung soziale Verantwortung zu übernehmen und zusammen mit dem Land Hessen die betroffenen Mieterinnen und Mieter vor Mieterhöhungen, die sie nicht bezahlen können, zu schützen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 39 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1915/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass in der gesamten Vorlage das Wort "Warmmieten" durch das Wort "Kaltmieten" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1915/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2020, OF 283/14 Betreff: Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück Korffstraße 31c, Flurstück 914/7, Flur 1, Gemarkung Harheim (495), die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren zu schaffen. Es handelt sich um die im Zuge des geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG durch die Stadt Frankfurt zu übernehmende Liegenschaft, welche derzeit als Standort für das alte Gerätehaus genutzten wird. Begründung: Der Bedarf für Tagespflege ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich in Anbetracht der Altersstruktur der Bevölkerung voraussichtlich in den kommenden Jahren noch verstärken. Das Freizeitangebot einer solchen Einrichtung und die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten bietet Pflegebedürftigen einen großen Gewinn an Lebensqualität. Darüber hinaus stellt ein Tagespflegeangebot eine Entlastung für die pflegenden Personen in häuslicher Pflege dar und macht damit die häusliche Pflege oft überhaupt erst möglich. Sie kann einen großen Beitrag leisten, pflegebedürftigen Menschen den Wunsch zu erfüllen, weiter in der eigenen Wohnung zu leben. Das genannte Grundstück geht im Zuge des Baus eines neuen Gerätehauses an die Stadt Frankfurt über. Es ist nach Auffassung des Ortsbeirates wegen seiner Lage und Größe für das Vorhaben gut geeignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7203 2021 Die Vorlage OF 283/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Die Standorte der Altglascontainer im Stadtteil Harheim müssen verändert werden und daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Altglascontainer Am Auweg gegenüber von Hausnummer 7 wird entfernt, der Standort entfällt. 2. Die Altglascontainer Am Auweg Nähe Hausnummer 28 und Korffstraße (Friedhof) werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. 3. Die anderen Standorte (Altkönigblick, Riedhalsstraße, In den Schafgärten und Maßbornstraße gegenüber Hausnummer 31) bleiben weiterhin bestehen. Bei allen Containern sollte der Hinweis auf die Nutzungszeiten (werktags, 7 bis 19 Uhr) deutlich angezeichnet sein. Begründung: Altglas soll nicht in der Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiertonne entsorgt werden. Altglas soll genauso wenig wild in den Grün- und Erholungsflächen abgestellt oder zurückgelassen werden. Daher müssen ausreichende, fußläufig gut erreichbare und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten (max. 500 Meter Entfernung) bestehen. Da sich nicht alle Menschen an die vorgegebenen Einwurfzeiten halten, müssen insbesondere an den Standorten, die nahe an Wohnhäusern liegen, die alten Container durch modernere, lärmgedämmte Behälter ersetzt werden, sofern kein besser geeigneter Standort gefunden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE