Wohnen
Vorlagen
Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6416 entstanden aus Vorlage: OF 919/9 vom 12.01.2025 Betreff: Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen Vorgang: F 2863/24 Mit Bezug auf die Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2863 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen konkreten Adressen sich die beiden leer stehenden städtischen Wohnungen in Eschersheim und Ginnheim befinden; 2. seit wann und aus welchen Gründen diese Wohnungen leer stehen und bis wann eine Wiedervermietung geplant ist; 3. ob diese Wohnungen aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit auch für andere dringende Bedarfe im Ortsbezirk 9 geeignet wären (etwa als Jugendräume, für Stadtteilgruppen oder soziale Einrichtungen); 4. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sanierungszeiten zu verkürzen und damit die Leerstände im Ortsbezirk 9 zu minimieren. Begründung: Laut der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2863 in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 stehen im Ortsbezirk 9 aktuell zwei städtische Wohnungen leer - eine in Eschersheim und eine in Ginnheim. In Zeiten der Wohnungsnot ist jede leer stehende Wohnung eine zu viel. Gleichzeitig mangelt es im Ortsbezirk 9 auch an Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke. Der Ortsbeirat möchte daher nicht nur die spezifische Situation der beiden Wohnungen erfahren, sondern auch prüfen lassen, ob diese Räumlichkeiten gegebenenfalls auch andere wichtige Bedarfe im Stadtteil decken könnten, falls eine Wohnnutzung aus technischen oder anderen Gründen mittelfristig nicht möglich sein sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 05.12.2024, F 2863 Antrag vom 20.02.2025, OF 1094/2 Auskunftsersuchen vom 24.03.2025, V 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1538
Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6372 entstanden aus Vorlage: OF 1061/2 vom 19.12.2024 Betreff: Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt? Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob der Eigentümer der Liegenschaft an der Ditmarstraße 18 gedenkt, das Bauvorhaben fortzusetzen oder was mit dem halbfertigen Haus geschehen soll. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass von der Baustelle keine Gefahr ausgeht. Begründung: Es besteht allgemein erheblicher Bedarf an Wohnraum. Es wäre daher begrüßenswert, wenn die Liegenschaft bezogen und genutzt würde. Daher besteht Informationsbedarf bezüglich der Liegenschaft, ggf. könnte die Stadt hier tätig werden, sollte der Baustillstand entsprechende Gründe haben. Der Ortsbeirat beobachtet seit längerem keine Bautätigkeit mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 647 Aktenzeichen: 63-0
Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 916/9 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle Hauptfriedhof, die Haltestelle seitlich zu betreten und zu verlassen. Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für oberirdische Querung zur U-Bahn-Station Hügelstraße hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast 10 Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6413 2025 Die Vorlage OF 916/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStädtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 919/9 Betreff: Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen Vorgang: F 2863/24 Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: mit Bezug auf die Antwort des Magistrats auf die Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung 2863 vom 12.12.2024 wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen konkreten Adressen sich die beiden leerstehenden städtischen Wohnungen in Eschersheim und Ginnheim befinden, 2. seit wann und aus welchen Gründen diese Wohnungen leer stehen und bis wann eine Wiedervermietung geplant ist, 3. ob diese Wohnungen aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit auch für andere dringende Bedarfe im Ortsbezirk 9 geeignet wären (etwa als Jugendräume, für Stadtteilgruppen oder soziale Einrichtungen), 4. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sanierungszeiten zu verkürzen und damit die Leerstände im Ortsbezirk 9 zu minimieren. Begründung: Laut der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2863 in der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 stehen im Ortsbezirk 9 aktuell zwei städtische Wohnungen leer - eine in Eschersheim und eine in Ginnheim. In Zeiten der Wohnungsnot ist jede leerstehende Wohnung eine zu viel. Gleichzeitig mangelt es im Ortsbezirk 9 auch an Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke. Der Ortsbeirat möchte daher nicht nur die spezifische Situation der beiden Wohnungen erfahren, sondern auch prüfen lassen, ob diese Räumlichkeiten gegebenenfalls auch andere wichtige Bedarfe im Stadtteil decken könnten, falls eine Wohnnutzung aus technischen oder anderen Gründen mittelfristig nicht möglich sein sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 05.12.2024, F 2863 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6416 2025 Die Vorlage OF 919/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnLinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Die ST2160 vom 16.12.2024 ist zurückzuweisen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U- Bahn-Aufzugs zur Haltestelle Westend aus Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (s. ST 2060 vom 09.09.2022 sowie ST 2160 vom 16.12.202), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die OF 1032/2 Vom 13.11.2024 (Poller in der Grempstraße.) wo die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren wurden. Ausserdem ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung Alte Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2025 Die Vorlage OF 1053/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenGedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1050/2 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zu den Eigentümern des Hauses in der Blanchardstraße 22 in Frankfurt-Bockenheim aufzunehmen, um dem Engagement des Ehepaars zu Zeiten des Nationalsozialismus' ein Andenken zu setzen. Der Ortsbeirat, Kontakt über die Antragstellerin, bittet in die Gestaltung der Plakette einbezogen zu werden. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Vorhaben seitens der Stadt unterstützt würde. Der Ortsbeirat unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss i.H.v. 1.000,- Euro. Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Das Ehepaar Kahl bildeten gemeinsam mit Herrn Pfarrer Welke das sogenannte Bockenheimer Netzwerk. Sie setzten sich für verfolgte Juden ein, versteckten diese, beschafften Ausweise und Lebensmittelkarten und vermittelten auch Kontakte in die Schweiz. Dorthin gelang auch Robert Eisenstädt 1943 gemeinsam mit seiner Verlobten Eva Müller die Flucht. Robert Eisenstädt war 1942 die Flucht aus dem Lager Majdanek gelungen. Ihn im eigenen Haus in der Blanchardstraße 22, in dem das Ehepaar Kahl mit vier Kindern lebte, zu verstecken, bedeutete ein hohes Risiko auch für die Retter. Die Soziologin und Forscherin zum Rettungswiderstand Frau Petra Bonavita hat in ihrer Ausstellung (siehe dazu: https://rettungs-widerstand-frankfurt.de/widerstand-als-rettungs-widerstand-das- bockenheimer-netzwerk/) die Geschichte dieses Netzwerks und deren Arbeit zusammengetragen. Bereits im Jahr 2021/22 waren Teile davon, auch die Geschichte der Familie Kahl, in der Ausstellung: "Frankfurt und der NS" im Historischen Museum zu sehen. Der Studienkreis Widerstand 1933-1945 e.V. in der Rossertstraße 9, 60323 Frankfurt/M, www.widerstand-1933-1945.de , hat diese Ausstellung im Verleih und für das Archiv "Rettungswiderstand" von Petra Bonavita mit der Unterstützung des Ortsbeirats 2 Räumlichkeiten zur Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei beantragt. Die Antragstellerin, Frau Dr. Hartmann, hat Kontakt zu der heute in Berlin lebenden 96jährigen Schwiegertochter des Ehepaars Kahl aufgenommen. Familie Kahl würde sich sehr freuen, wenn ihre Vorfahren in dieser Form geehrt würden. Inzwischen hat die Antragstellerin nicht zuletzt wegen eigener familiärer Verbindungen einige Kontakte zu Nachfahren von Weggefährten und Unterstützern, aber auch zu Historikern aufgenommen, weshalb die Abstimmung der Form und Gestaltung der Plakette sowie des Tafeltexts im engen Austausch erfolgen sollte. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6376 2025 Die Vorlage OF 1050/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenLeerstand städtischer Wohnungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6268 entstanden aus Vorlage: OF 797/3 vom 14.11.2024 Betreff: Leerstand städtischer Wohnungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele städtische Wohnungen gibt es im Nordend? 2. Wie viele davon stehen leer? 3. Sofern es Leerstand gibt, was sind die Gründe? Begründung: Gemäß dem Zensus 2022 stehen in Frankfurt 12.893 Wohnungen leer. Die Landesregierung hat sich den "Kampf gegen spekulativen Leerstand" auf die Fahnen geschrieben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt unterstützt dies ausdrücklich. Dennoch nehmen die Mitglieder des Ortsbeirats im Nordend immer wieder wahr, dass städtische Wohnungen leer stehen und teils verfallen. Auch die Presse berichtet immer wieder darüber. Angesichts der Wohnungsnot ist dies nicht tragbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6231 entstanden aus Vorlage: OF 1025/2 vom 08.11.2024 Betreff: Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die im Eigenbetrieb Kita Frankfurt gegenüber den Eltern bekanntgegebene Regelung, dass diese künftig eigene Windeln für ihre Kinder mitbringen müssen, schnellstmöglich wieder rückgängig gemacht wird; 2. zu prüfen und berichten, a) an welchen Kitas des Eigenbetriebs Eltern tatsächlich gewünscht haben, dass andere statt der von der Kita gestellten Windeln benutzt werden sollen; b) welche monetären Einsparungen sich der Eigenbetrieb Kita Frankfurt hiervon monatlich absolut und je Kind verspricht; c) ob, statt einer Einsparung durch diese Regelung, nicht der Kita-Beitrag entsprechend erhöht werden oder die Einrichtungen jeweils einen gesonderten Windel-Beitrag erheben und weiterhin zentral Windeln für alle Kinder bereitstellen können. Begründung: Im Regionalelternbeirat der Region Westend, Bockenheim, Rödelheim am 05.11.2024 wurde ein Schreiben der Pädagogischen Leitung der Kita Frankfurt diskutiert, das am 23.10.2024 an die Eltern/Sorgeberechtigten verschickt wurde. Darin heißt es: "Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, bisher haben wir im Kinderzentrum die Windeln für Ihre Kinder gestellt. Da viele von Ihnen bereits Windeln von zuhause mitbringen, die Ihr Kind gut verträgt, haben wir beschlossen, ab Januar keine Windeln mehr bereitzustellen. Bitte bringen Sie ab Januar 2025 Windeln für Ihr Kind von zuhause mit. Aus hygienischen Gründen können wir nur Einwegwindeln verwenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis." Das Verständnis seitens der Eltern ist, soweit dem Ortsbeirat bekannt, gering ausgeprägt. Dass viele Eltern bereits eigene Windeln mitbringen, ist nach bisherigem Kenntnisstand als abwegig einzustufen. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, der im Übrigen auf Nachfrage bei einzelnen Leitungen von Einrichtungen der Kita Frankfurt bestätigt wurde, dass es sich hier um eine reine Kostensparmaßnahme und damit um eine verdeckte Gebührenerhöhung handelt. Hierfür fadenscheinige Begründungen an die Eltern zu kommunizieren ist unanständig. Sowohl Eltern als auch das Personal und Leitungen von Einrichtungen stehen der neuen Regelung ablehnend gegenüber. Dabei dürfte der Aspekt der Kosten nicht der einzige und auch nicht der wesentliche sein, der für Unmut bei Eltern und Personal der Kitas sorgt. Es bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Eltern. Es ist aber auch ein zusätzlicher Aufwand für die Einrichtungen (kleinteiligere Lagerung, notwendige zusätzliche Absprachen mit Eltern, Sicherstellung, dass kein Kind ohne Windeln ist usw. wurden dem Ortsbeirat auf Nachfrage von Erzieherinnen genannt). Hier wird insbesondere unnötiges kleinteiliges Lagermanagement der derzeitig schon hohen Arbeitsbelastung der Erzieher*innen hinzugefügt. Zudem ist absehbar, dass für zahlreiche Kinder der Zeitpunkt kommt, an dem für sie keine Windeln von den Eltern mehr da sind. Werden diese dann nicht mehr gewickelt? Damit das nicht passiert, sind die Kita-Leitungen immer noch angehalten, eigene Windeln vorzuhalten. Hinzu kommt zusätzlicher Absprachebedarf zwischen Erzieher*innen/Kita-Leitungen und Eltern, da diese nun auch noch täglich über den Windelvorrat unterrichtet werden bzw. an neue Windeln erinnert werden müssen. All das zeigt die Absurdität dieser Regelung, die gleichwohl bei anderen Trägern üblich ist. Um mit einem Zitat einer befragten Erzieherin zu schließen: "Ich hatte mich eigentlich gefreut, dass Kita Frankfurt hier schon weiter ist als die anderen. Aber, naja ...". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 1123/6 vom 17.11.2024 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 402 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) von der ABG Informationen einzuholen, wie hoch i. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind; ii. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind; iii. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei der Miete und den Umlagen sind; b) die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (nach höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten; c) die ABG aufzufordern, bei einem längeren Ausfall des Aufzuges - d. h. ab dem dritten Tag - den Mietern, die nicht mobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen; d) eine Mieterversammlung mit der ABG und dem Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch veraltet sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als zwei Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieterinnen und Mieter mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 402 = Kenntnis, OA 511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (B 402 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 511 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5701, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025
Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 881/9 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 In der laufenden Legislatur kam es immer wieder zu Informationsveranstaltungen, zu denen einzelne Mitglieder der Fraktionen in die entsprechenden Ämter eingeladen und über geplante Maßnahmen (z.B. Kunstrasenplätze Bertramswiese, Wohnbebauung nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Lückenschluss Radweg Eschersheimer Landstraße) informiert wurden, ohne spätere Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme. In den öffentlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Ortsbeirates und Bürger*innen die Möglichkeit direkt informiert zu werden und sich gegebenenfalls zu Wort zu melden. Ortsbeiräte sind Stadtteilparlamente und haben in der demokratischen Willensbildung im Bezirk eine wichtige Aufgabe, weil sie als Kenner*innen der Situation vor Ort eine Mittlerrolle zwischen Bürger*innen und übergeordneten Gremien ausüben und diese beraten. Dieses vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass Pläne zu wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen immer vor Ort in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme von den verantwortlichen Ämtern vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6286 2024 Die Vorlage OF 881/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird sowie der Wortlaut "Wohnbebauung nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenJugendräume in der Sporthalle einplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2024, OF 186/13 Betreff: Jugendräume in der Sporthalle einplanen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der geplanten neuen Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" auch Räume für Jugendarbeit vorzusehen. Begründung: Für Jugendliche gibt es seit Jahrzehnten ein Angebot "offene Jugendarbeit" im Evangelischen Gemeindehaus. Das Gemeindehaus soll voraussichtlich in einigen Jahren geschlossen werden - damit würden die Räume für diese offene Jugendarbeit wegfallen. Mit dem neuen Baugebiet bietet sich die Chance, einem Notstand jetzt schon vorzubeugen, indem Jugendräume in der neuen Sporthalle mit eingeplant werden. Die Räume lägen außerdem für die Bewohner der Neubaugebiete zentraler als das jetzige Ev. Gemeindehaus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 13 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6207 2024 Die Vorlage OF 186/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Jugendräume in Nieder-Erlenbach sichern" geändert wird sowie der Tenor und die Begründung wie folgt lauten: "Der Magistrat wird gebeten, feste Jugendräume in Nieder-Erlenbach zu sichern. Diese können entweder in der neu zu planenden Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedstieg" entstehen oder im Bürgerhaus eingerichtet werden. Begründung: Für Jugendliche gibt es seit Jahrzehnten ein Angebot der "offenen Jugendarbeit" im Evangelischen Gemeindehaus. Da das Gemeindehaus voraussichtlich in einigen Jahren geschlossen wird, würden die Räume für diese offene Jugendarbeit wegfallen. Um eine Nutzung für die Jugendlichen weiterhin zu gewährleisten, könnten neue Jugendräume entweder in der neuen Sporthalle oder im Bürgerhaus eingerichtet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz- und Parkplatzkonzept in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 926/10 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept in Bonames Vorgang: OM 4873/23 OBR 10; ST 1774/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, bezogen auf die ST 1774 vom 11.10.2024 (beziehungsweise die OM 4873 vom 05.12.2023): zu prüfen und zu berichten, wie und wann es hier voraussichtlich weitergeht, bezogen auf entsprechend neue Erkenntnisse und Ergebnisse: zu veranlassen, dass die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung "Im Storchenhain" dem Ortsbeirat 10 zu kommen zu lassen (damit dieser final befinden kann), Parkplätze im Bereich des Harheimer Weges (gegebenenfalls als Kurzzeitparkplätze) zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel zwischen der Straße und dem Spielplatz (der Bürgersteig kann so gut gesichert werden, da er sodann etwas abseits der Straße direkt am Zaun des Spielplatzes entlanggeführt wird), ausreichend Parkplätze im Bereich des Fußballplatzes des SV Bonames errichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1774 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 12 Es besteht Einvernehmen, dass punkteweise abgestimmt wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6211 2024 Die Vorlage OF 926/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Buchstabe b) gestrichen und somit der Buchstabe c) zum neuen Buchstaben b) wird sowie bei Buchstabe a) darum gebeten wird, dass die Bürgerinitiative "Mein Bonames" miteinbezogen wird. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. a): Einstimmige Annahme zu 2. b): GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 2. c): GRÜNE, CDU, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen 1 SPD (= Ablehnung); 3 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenZustand von Wohngebäuden der ABG Hier: Schwarzerlenweg 106
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1123/6 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG Hier: Schwarzerlenweg 106 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 402 zu Abs. 2 der OA 198/2022 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, I. von der ABG die Informationen einzuholen, wie hoch 1. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind, 2. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind, 3. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei Miete und Umlagen sind. II. die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten. III: Die ABG aufzufordern, bei einem längerem Ausfall des Aufzuges - d.h. ab dem 3. Tag -den Mietern, die immobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen. IV. Eine Mieterversammlung mit ABG und Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die "Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen" im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch überaltert sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als 2 Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieter und Mieterinnen mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 511 2024 1. a) Die Vorlage B 402 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 511 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 1123/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenFußgänger entlang der Hundewiese Europaviertel besser schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1465/1 Betreff: Fußgänger entlang der Hundewiese Europaviertel besser schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des kombinierten Fuß- und Radweges zwischen Straße der Nationen und Pariser Straße durch motorisierte Zweiräder möglichst zu unterbinden sowie derartige Verstöße besser zu kontrollieren und zu ahnden. Begründung: Fußgänger beschweren sich immer wieder, dass sie auf diesem Abschnitt von rücksichtslosen Fahrern motorisierter Zweiräder genötigt und gefährdet werden, die hier ordnungswidrig abkürzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6263 2024 Die Vorlage OF 1465/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "motorisierte Zweiräder" ersetzt werden durch "Krafträder". . Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenWohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern II
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1472/1 Betreff: Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern II Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, 1. wo er aktuell Potenzial zur Aufstockung von Wohnraum im Ortsbezirk 1 sieht, um durch nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen neuen Wohnraum zu schaffen und inwiefern er dieses Potenzial zu nutzen gedenkt und 2. ob es geplant ist, Büroräume in Wohnungen umzuwandeln und wenn ja, wo. Begründung: Zahlreiche Bürger haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Zahlreiche Unternehmen haben aufgrund dieser Problematik Schwierigkeiten, Personal zu finden. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zur Linderung des Wohnraummangels zu ergreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlagen OF 1472/1 und OF 1434/1 werden in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLeerstand städtischer Wohnungen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2024, OF 797/3 Betreff: Leerstand städtischer Wohnungen im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Wie viele städtische Wohnungen gibt es im Nordend? - Wie viele davon stehen leer? - Sofern es Leerstand gibt, was sind die Gründe? Begründung: Gemäß dem Zensus 2022 stehen in Frankfurt 12893 Wohnungen leer. Die Landesregierung hat sich den "Kampf gegen spekulativen Leerstand" auf die Fahnen geschrieben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt unterstützt dies ausdrücklich. Dennoch nehmen wir im Ortsbeirat im Nordend immer wieder wahr, dass städtische Wohnungen leer stehen und teils verfallen. Auch die Presse berichtet immer wieder darüber. Angesichts der Wohnungsnot ist dies nicht tragbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6268 2024 Die Vorlage OF 797/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeendigung von lange währendem Wohnungsleerstand
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 338/15 Betreff: Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers ihm bekannt sind, um lange währenden Wohnungsleerstand zu beenden. Wann ist dann mit einer Umsetzung zu rechnen? Wie ist die Stadt Frankfurt vorbereitet, eine solche Gesetzesvorgabe umzusetzen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 338/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSubventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1445/1 Betreff: Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Anwohnenden der Altstadt in begründeten Ausnahmefällen das Parken im Parkhaus "Alt-Sachsenhausen" in der Walter-Kolb-Straße im Ortsbezirk 5 zu den gleichen Konditionen wie im Parkhaus am Gericht zu ermöglichen. Diese Regelung soll nur gelten, wenn freie Kapazitäten im Parkhaus Alt-Sachsenhausen vorhanden sind und ausschließlich für diejenigen Anwohnenden, deren Kipp-pfostenparkplatz in der Altstadt kürzlich entfallen ist oder künftig entfallen wird. Der Magistrat wird aufgefordert, hierfür eine pragmatische und einfach umzusetzende Lösung für den betroffenen Personenkreis zu entwickeln. Begründung: Durch den Wegfall von Kipppfostenparkplätzen in der Altstadt verlieren viele Mieterinnen und Mieter ihre langjährigen Parkmöglichkeiten. Zwar wird den Betroffenen in der Regel ein Platz im Parkhaus am Gericht angeboten, jedoch ist dieses für einige Anwohnende ungünstig gelegen. Insbesondere für diejenigen, die ihr Fahrzeug durch die Innenstadt zum Parkhaus am Gericht fahren und dann einen langen Fußweg zurücklegen müssten, ist das Parkhaus "Alt-Sachsenhausen" eine praktikablere Alternative. Es liegt nicht nur verkehrsgünstiger auf dem Weg in die Innenstadt, sondern bietet auch kürzere Wege zu den umliegenden Wohngebieten, was die tägliche Erreichbarkeit deutlich erleichtert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2024 Die Vorlage OF 1445/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGerechte Verteilung von Flüchtlingsheimen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 457/7 Betreff: Gerechte Verteilung von Flüchtlingsheimen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Flüchtlingsunterkünfte auf verschiedene Stadtteile in Frankfurt gleichmäßiger und gerechter zu verteilen. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieviel Geflüchtete sind im Ortsbezirk 7 untergebracht? 2. Wieviel weitere Geflüchtete sollen in den nächsten zwei Jahren im Ortsbezirk 7 untergebracht werden? 3. Welche Kriterien liegen der Entscheidung zur Verteilung der Flüchtlinge im Ortsbeirat 7 gegenüber Frankfurt zugrunde. 4. Wie gedenkt der Magistrat, die soziale Integration der vielen Geflüchteten im Stadtteil zu sichern. 5. Wie gedenkt der Magistrat, den bereits heute bestehenden Mangel an Schul- und Kindergartenplätzen durch weiter geflüchtete Kinder und Jugendliche aufzustocken. 6. Wie hoch sind die Kosten pro/Person und Monat Begründung: Gemäß den dem Ortsbeirat 7 vorliegenden Daten sind rund 1.000 Geflüchtete im Ortsbezirk 7 untergebracht. Da Frankfurt-weit ca. 5.600 Geflüchtete untergebracht sind, ist anzunehmen, dass es bis heute allein im Ortsbezirk 7 eine Quote von ca. 20 % sind. Weiterhin hat der Ortsbeirat 7 durch Medien und Bürger erfahren, dass weitere 600 bis 700 Geflüchtete im Ortsbezirk 7 untergebracht werden sollen. Da der Ortsbeirat durch die hohe Anzahl der Flüchtlinge ein soziales Missverhältnis und den Unfrieden der Bevölkerung zu befürchten hat, ist es wichtig, dass keine weiteren Geflüchteten im Ortsbezirk 7 untergebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 457/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenUnterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 447/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Mit der Aufnahme des Betriebs der neuen Unterkunft für geflüchtete Menschen wird die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" nur noch in Notfällen genutzt und baldmöglichst ganz geschlossen. 2. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwartete Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann, 3. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Mit der Eröffnung der neuen Unterkunft, die eine deutlich verbesserte Unterbringung ermöglicht, sollte die benachbarte Unterkunft geschlossen oder allenfalls als Notunterkunft genutzt werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erweisen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt die Akzeptanz zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die drei Ziffern des Tenors der Vorlage OF 447/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 507 2024 1. Die Vorlage OF 437/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 447/7 für erledigt erklärt. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 447/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 447/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 1 farbechte/Linke Ziffer 3.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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