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Poloplatz in Niederrad als Teil der Stadt Frankfurt anerkennen und anbinden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Poloplatz in Niederrad als Teil der Stadt Frankfurt anerkennen und anbinden

Details im PARLIS OF_1019-5_2024
23.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Poloplatz in Niederrad als Teil der Stadt Frankfurt anerkennen und anbinden

Details im PARLIS OM_5187_2024
21.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Poloplatz in Niederrad als Teil der Stadt Frankfurt anerkennen und anbinden

Details im PARLIS ST_1313_2024
28.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Poloplatz in Niederrad als Teil der Stadt Frankfurt anerkennen und anbinden

Details im PARLIS ST_522_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5187 entstanden aus Vorlage: OF 1019/5 vom 27.01.2024

Betreff: Poloplatz in Niederrad als Teil der Stadt Frankfurt anerkennen und anbinden
Der Magistrat wird gebeten, ein infrastrukturelles Konzept für den Poloplatz in Niederrad zu erarbeiten, damit dieser Teil von Niederrad endlich anerkannt und an die Stadt Frankfurt angebunden wird. Das infrastrukturelle Konzept soll den Ausbau von Schul- und Arbeitswegen sichern.

Begründung:

Am Poloplatz in Niederrad leben viele Familien und ältere Menschen. Es gibt dort eine Unterkunft für Geflüchtete, in der viele Kinder leben, die in der Friedrich-Fröbel-Schule unterrichtet werden. Der Poloplatz ist somit nicht nur Wohn-, sondern auch Arbeitsstätte. Die Schul- und Arbeitswege sind desaströs, in weiten Teilen weder ausgebaut noch beleuchtet. Die jahrelangen Bemühungen des Ortsbeirats, den Poloplatz an die Buslinie 84 anzubinden, wurden seitens der Stadt Frankfurt ohne konstruktive Vorschläge abgelehnt. Die Situation kann so nicht bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1313 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 522
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme