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Vorstellung des "Neuen Stadttaubenkonzepts" im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 beantragt die Einladung der Umweltdezernentin zur Vorstellung des neuen Stadttaubenkonzepts. Dies dient der Information der Bürgerinnen und Bürger und ist Teil eines städtischen Projekts mit einem Budget von 150.000 Euro.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Umweltdezernentin Rosemarie Heilig bzw. eine Vertreterin oder einen Vertreter des Umweltdezernats in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2, spätestens zum Ende des ersten Quartals 2024 einzuladen, um das in den letzten Etatberatungen für Ende 2023 angekündigte "Neue Stadttaubenkonzept" vorzustellen.

Begründung

Es handelt sich um eine Information für Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Frankfurt am Main hat für den laufenden Haushalt einen Betrag von 150.000 Euro für ein "Neues Stadttaubenprojekt" eingestellt. Für dieses wurde von Stadträtin Heilig ein "Neues Stadttaubenkonzept" bis Ende 2023 angekündigt. Wie profitiert der Ortsbezirk 2?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2023OFOF 789/2Vorstellung des „Neuen Stadttaubenkonzepts“ im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. Januar 2024Sie sind hier
    OMOM 5017Vorstellung des „Neuen Stadttaubenkonzepts“ im Ortsbezirk 2
    Direktanregung
  3. 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 770Vorstellung des "Neuen Stadttaubenkonzepts" im Ortsbezirk 2Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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