Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, einen Vorschlag zur Absenkung des Schwellenwerts beim Baulandbeschluss zu erarbeiten. Dies soll sicherstellen, dass mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten geschaffen wird. Ziel ist es, die Auflagen des Baulandbeschlusses auch für kleinere Bauprojekte verbindlich zu machen.
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Alt-Rödelheim — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns – Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim / Assenheimer Straße29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenha22.01.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Alt-Rödelheim per E-MailAntrag
Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14-18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war u.a. deshalb nicht möglich Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 qm Bruttogrundfläche.
Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u.a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen.
Dies vorausgesetzt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt bis zum 1.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt.
Begründung
Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14-18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war u.a. deshalb nicht möglich Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 qm Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u.a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt bis zum 1.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2024Sie sind hierOFOF 372/7Mehr geförderter Wohnraum in NeubauprojektenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2024OAOA 441Mehr geförderter Wohnraum in NeubauprojektenAnregung
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 2064Mehr geförderter Wohnraum in NeubauprojektenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)