Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt die Zielsetzung des Baulandbeschlusses zur Schaffung von gefördertem Wohnraum in Neubauprojekten. Der festgelegte Schwellenwert von 30 Wohneinheiten oder 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche soll beibehalten werden, um eine angemessene Anzahl an Wohneinheiten und einen entsprechenden Wohnungsmix zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ziel des Baulandbeschlusses ist es u.a., eine transparente und für Kommune wie Bauherren gleichermaßen handhabbare Maßgabe zur Schaffung neuen Wohnraums zu bieten. Auszug aus der Zielsetzung des Baulandbeschlusses (M220), beschlossen am 07.05.2020 (§5590):
"Anteile geförderten Wohnungsbaus bei Wohnbaulandentwicklungen gemäß §§ 31 und 34 BauGB: Sofern kein Planerfordernis vorliegt, werden Baugesuche für Wohnungsbauvorhaben gemäß § 31 und § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Der Magistrat sieht in diesen Fällen das Potenzial, durch die Intensivierung einer abgestimmten Bau- und Förderberatung, Bauherren für die Wohnungsbauförderung zu interessieren und damit Projekte des geförderten Wohnungsbaus zu generieren. Der Magistrat sieht dieses Potenzial ab einem Schwellenwert von 30 Wohneinheiten beziehungsweise 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche Wohnen."
Dieser Schwellenwert hat sich in der Praxis bewährt, da dann in den jeweiligen Projekten eine entsprechende Anzahl an Wohneinheiten und ein dementsprechender Wohnungsmix abgebildet werden kann. Der Magistrat möchte den Schwellenwert daher nicht ändern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2024OFOF 372/7Mehr geförderter Wohnraum in NeubauprojektenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2024OAOA 441Mehr geförderter Wohnraum in NeubauprojektenAnregung
- 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 2064Mehr geförderter Wohnraum in NeubauprojektenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab