In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenha
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Zusammenfassung
In Alt-Rödelheim gibt es eine Baugrube für Eigentumswohnungen, aber kein Hinweisschild über das Bauvorhaben, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Magistrat hat den Mangel festgestellt und es wurde angekündigt, dass die Baustelle entsprechend gekennzeichnet wurde, nachdem das ursprüngliche Schild entwendet worden war.
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Alt-Rödelheim — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns – Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim / Assenheimer Straße29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße24.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Alt-Rödelheim per E-MailFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3765 In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenhang im Bereich der Hausnummern 12 bis 16 eine Baugrube. Bislang wurde jedoch kein Hinweisschild aufgestellt, das Passanten über Art und Umfang des Bauvorhabens informiert, obwohl dies bundesweit gesetzlich vorgeschrieben ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen wurde bislang noch kein Bauschild aufgestellt, und wird die Stadt den Bauherren hierzu noch auffordern?
Antwort des Magistrats
Die Bauaufsicht hat den Sachverhalt vor Ort überprüft und das Fehlen des Bauschilds festgestellt. Der verantwortliche Bauleiter wurde daraufhin aufgefordert, kurzfristig die Baustelle ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Das Bauschild wurde am 22.01.2026 wieder angebracht. Nach Angaben des Bauleiters war zuvor ein Bauschild vorhanden, dieses sei jedoch entwendet worden. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht derzeit nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.