Wohnungsbau und Infrastruktur
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung des Wohnungsbaus und der Infrastruktur in mehreren Stadtteilen zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die private Wohnungsbautätigkeit zu fördern und bestehende Probleme im Bauwesen zu identifizieren.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten,
- wie und wo sich der Wohnungsbau und auch die vor Ort erforderliche Infrastruktur in den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames jeweils
a.) in den vergangenen fünf Jahren (2019 bis 2023) entwickelt hat;
b.) in den kommenden fünf Jahren (2024 bis 2028) entwickeln soll;
- welche Erkenntnisse, Förderungen und sonstige Möglichkeiten genutzt werden können, um künftig jeweils zu 1. auch mehr private Wohnungsbautätigkeiten bei Dachausbauten, bei Aufstockungen und auch bei Neubauten zu erreichen;
- in welchen räumlichen oder inhaltlichen Bereichen Probleme für den Bau von Wohnungsbau bestehen bzw. Infrastruktur zu 1. fehlt und wie dies künftig wo besser werden soll;
- sofern das Neubaugebiet Berkersheim-Ost doch noch realisiert werden sollte, dort sodann ausreichend Platz für den gemäß Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1568, bisher nicht vorgesehenen Spielplatz für Kinder zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 582/10Spielplatz im Bereich BerkersheimOstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Mai 2023OMOM 3889Spielplatz im Bereich BerkersheimOstDirektanregung
- 31. Juli 2023STST 1568Spielplatz im Bereich Berkersheim OstStellungnahme
- 8. Januar 2024OFOF 742/10Wohnungsbau und InfrastrukturOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5010Wohnungsbau und InfrastrukturDirektanregung
- 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 929Wohnungsbau und InfrastrukturStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats