Spielplatz im Bereich Berkersheim Ost
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Spiel- und Freizeitanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur. Neubauten von Kinderspielplätzen werden vornehmlich in Erschließungsgebieten realisiert, da im Rahmen der Planung auch Flächen für Spielplätze bereitgestellt werden können (z.B. durch entsprechend Festsetzungen im Bebauungsplan und Umlegungsverfahren). Die Prüfung hat ergeben, dass im Bereich Berkersheim-Ost derzeit leider keine geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung stehen, auf denen ein Spielplatz errichtet werden könnte.