Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 schlägt vor, die Nutzung eines brachliegenden Grundstücks an der Mart-Stam-Straße für öffentlich geförderten Wohnungsbau und genossenschaftliches Wohnen zu prüfen. Dies ist notwendig, da im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg nur wenig öffentlich geförderter Wohnraum vorhanden ist und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich verschlechtert haben.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für u. a. öffentlich geförderten Wohnungsbau, genossenschaftliches Wohnen und generationsübergreifendes Wohnen vorstellbar ist.
Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen.
Begründung
Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. In dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg steht nur eine Fläche für genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung. Auch ist nur wenig öffentlich geförderter Wohnraum vorhanden. Daher sollten gerade jetzt vor dem Hintergrund der schwierigen Immobilienvermarktung hochpreisiger Objekte solche Alternativen in Erwägung gezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2024OFOF 469/12Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2024Sie sind hierOAOA 432Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem RiedbergAnregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 176Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem RiedbergMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Protokollnotiz der Gartenpartei: "Besser wäre es, zu prüfen, ob auf den Flächen ein Mini-Wald entstehen kann. Zusätzliche Versiegelung ist zu vermeiden. Günstiger Wohnraum kann entstehen, wenn die Stadt Eigentumswohnungen aufkauft und günstig vermietet."