Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung der Nutzung eines unbebauten Grundstücks für öffentlich geförderten Wohnungsbau und alternative Wohnformen. Dies ist besonders wichtig angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Mangels an gefördertem Wohnraum im Bezirk.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brach liegenden unbebauten Grundstück (s. Plan) an der "Mart-Stam-Straße" Ecke "Walter-Gropius-Straße", "Ernst-Balser-Straße" eine Nutzung für u. a. öffentlich geförderten Wohnungsbau, Genossenschaftliches Wohnen, Generationsübergreifendes Wohnen vorstellbar ist.
Begründung
Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. In dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg steht nur eine Fläche für genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung. Auch ist nur wenig öffentlich geförderter Wohnraum vorhanden. Daher sollten gerade jetzt vor dem Hintergrund der schwierigen Immobilienvermarktung hochpreisiger Objekte solche Alternativen in Erwägung gezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2024Sie sind hierOFOF 469/12Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2024OAOA 432Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem RiedbergAnregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 176Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem RiedbergMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und FDP (= Enthaltung)