City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.01.2024, OF 392/8 Betreff: City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Sachverhalten zu erteilen. Es wird ausdrücklich Bezug auf den bereits gestellten Antrag OF-332-8, wird geführt als V 733 genommen: Seit geraumer Zeit ist das City Camp Frankfurt geschlossen. Klärende Auskünfte über die Gründe, die zur Schließung führten, sind nicht zu erhalten. Deshalb fordern wir den Magistrat auf, zu folgenden Aussagen der angefragten Ämter Stellung zu nehmen und eine schnellstmögliche Lösung im Sinne der Weiterführung des attraktiven Campingplatzes herbeizuführen: 1. Das Dezernat III - Planen, Wohnen teilt auf Anfrage mit, dass es nicht zuständig sei und verweist auf das Umweltamt 2. Das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen teilt mit "Das Gelände selbst ist im Privatbesitz, zu den Hauptpunkten Ihrer Anfrage kann unser Dezernat leider keine Aussagen tätigen" 3. Das Dezernat III - Planen und Wohnen teilt erneut mit "der Vorgang ist in Bearbeitung, sobald er unterschrieben ist wird Ihre Ortsbeiratsanfrage von 08 beantwortet sein.
4. Warum wird der OBR 8 in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen? Es sei daran erinnert, dass sich bereits Interessenten im OBR 8 gemeldet haben, die großes Interesse an der Pachtung dieses Campingplatzes signalisiert haben.
Begründung:
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein solch attraktiver Campingplatz, der weit über die Grenzen von Frankfurt hinaus bekannt ist, mittlerweile fast 2 Jahre brachliegt. Warum ist es nicht möglich, gemeinsam mit dem OBR 8 eine Lösung zu finden. Stattdessen hat man den Eindruck, hier sollen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit Tatsachen geschaffen werden. Welche, bleibt rätelshaft.Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5150 2024 Die Vorlage OF 392/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme