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Gänsefraßschäden der Oberräder Gärtnerbetriebe

Vorlagentyp: V
149 Wochen bis zur Antwort15 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen Grundlagen für Entschädigungszahlungen an die Oberräder Gärtner für Schäden durch Nil- und Kanadagänse zu prüfen. Vor dem Hintergrund ähnlicher Fälle aus anderen Bundesländern wird eine Beurteilung der Möglichkeit von Entschädigungszahlungen erbeten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist dem Magistrat bekannt, wer der aktuelle und offizielle Besitzer des Campingplatzes ist? Wenn ja, bitten wir um Mitteilung, damit wir diese Informationen gegebenenfalls an interessierte Käufer des Geländes weitergeben können.
  2. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35 b sind städtisch? Die letzte Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 854, besagt, dass es sich bei dem Campingplatzgelände nicht um städtische Flächen handelt. Dazu hat der Ortsbeirat 8 andere Informationen erhalten.
  3. Sollten Teile des Geländes doch städtisch sein, laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich?
  4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen?
  5. Laut Aussage des Grünflächenamtes gehören Teilflächen des Geländes zum Grüngürtel. Welche sind das und warum kann die die Deutsche Bahn hier Eingriffe vornehmen?
  6. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Außerdem kam es aufgrund der Bauarbeiten am Urselbach zu vermehrten Rattensichtungen. Wer ist für die Entsorgung/Bekämpfung verantwortlich?

Begründung

Die Oberräder Gärtner haben sich wiederholt über Schäden beschwert, die Nil- und Kanadagänse auf ihren Gemüsefeldern anrichten. Aus anderen Bundesländern sind nunmehr Fälle bekannt, in denen Landwirte Ausgleichszahlungen für Schäden, die Wildgänse auf ihren Flächen anrichten, erhalten haben. Beispielhaft ist hier ein Fall aus Niedersachsen. Mit Beschluss des Innenministeriums vom 31.07.2017 war das Land Niedersachsen dazu verpflichtet worden, eine Entschädigung an Landwirte zu zahlen, welche Schäden auf ihren Weideflächen, durch unter Naturschutz stehende Wildgänse, erlitten hatten. Dagegen hatte das Land Niedersachsen, vertreten durch das niedersächsische Umweltministerium, Klage erhoben. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 13.03.2024 (Az.: 5 A 6823/17) die Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Entschädigungsfestsetzungsbeschluss des niedersächsischen Innenministeriums abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage bereits für unzulässig, da es sich um einen unzulässigen "In-sich-Prozess" handelt. Da das Verwaltungsgericht die Klage bereits aus prozessualen Gründen abgewiesen hat, wurde im Urteil nicht dazu Stellung genommen, ob der Entschädigungsfestsetzungsbeschluss in der Sache materiellrechtlich richtig war. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig, da das Land Niedersachsen seine beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegte Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen hat. Folge ist, dass der betroffene Landwirt nunmehr 75.000 Euro an Entschädigungszahlungen erhält. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für die Oberräder Gärtner die Frage nach möglichen Entschädigungszahlungen. Der Magistrat soll eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Sinne der oben gestellten Fragen abgeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juni 2023OFOF 332/8City Camp Frankfurt geschlossen Vermüllung und Rattensichtungen nehmen zuOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. Juli 2023VV 733City Camp Frankfurt geschlossen Vermüllung und Rattensichtungen nehmen zuAnfrage
  3. 30. Januar 2024OFOF 392/8City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 9. Februar 2024STST 350City Camp Frankfurt geschlossen Vermüllung und Rattensichtungen nehmen zuStellungnahme
  5. 15. Februar 2024OMOM 5150City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?Direktanregung
  6. 6. Mai 2024STST 854City Camp Frankfurt geschlossen: Welches der beteiligten Ämter entscheidet?Stellungnahme
  7. 17. August 2024OFOF 470/8Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die VerantwortungOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 5. September 2024OMOM 5868Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die VerantwortungDirektanregung
  9. 3. Februar 2025OFOF 523/8Zukunft des ehemaligen Campingplatzes - Welche Flächen des City Camps sind städtisch?Ortsbeiratsantrag · CDU
  10. 5. März 2025OFOF 543/8Campingplatz HeddernheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  11. 20. März 2025Sie sind hier
    VV 1157Campingplatz Heddernheim
    Anfrage
  12. 19. August 2025OFOF 598/8Wem gehört der Campingplatz HeddernheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  13. 4. September 2025OMOM 7451Wem gehört der Campingplatz Heddernheim?Direktanregung
  14. 10. November 2025STST 1878Campingplatz HeddernheimStellungnahme
  15. 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 149 WochenSTST 832Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die VerantwortungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 40 · 04.09.2025
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 41 · 23.10.2025
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-11

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