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City Camp Frankfurt geschlossen: Welches der beteiligten Ämter entscheidet?

Vorlagentyp: STMagistrat

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass es keine planungsrechtlichen Bedenken gegen eine weitere Nutzung der Liegenschaft als Campingplatz gibt, das Eigentum jedoch nicht im Besitz der Stadt Frankfurt ist. Die Entscheidung über eine zukünftige Nutzung obliegt dem Eigentümer, der City Camp Frankfurt GmbH.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Gegen eine weitere Nutzung der Liegenschaft als Campingplatz bestehen aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen keine Bedenken. Die Liegenschaft befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Magistrat hat daher keinen Einfluss auf die Entscheidung des Eigentümers hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung. Etwaige Interessenten müssen sich direkt an die City Camp Frankfurt GmbH wenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Mai 2024 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 5150 — Direktanregung vom 15. Februar 2024.

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