City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 entstanden aus Vorlage: OF 392/8 vom 30.01.2024 Betreff: City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet? Vorgang: V 733/23 OBR 8; ST 350/24 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Sachverhalten zu erteilen. Es wird ausdrücklich Bezug auf das bereits gestellte Auskunftsersuchen vom 13.07.2023, V 733, genommen. Seit geraumer Zeit ist das City Camp Frankfurt geschlossen. Klärende Auskünfte über die Gründe, die zur Schließung führten, sind nicht zu erhalten. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, zu folgenden Aussagen der angefragten Ämter Stellung zu nehmen und eine schnellstmögliche Lösung im Sinne der Weiterführung des attraktiven Campingplatzes herbeizuführen: 1. Das Dezernat III - Planen und Wohnen teilt auf Anfrage mit, dass es nicht zuständig sei und verweist auf das Umweltamt; 2. Das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen teilt mit: "Das Gelände selbst ist im Privatbesitz, zu den Hauptpunkten Ihrer Anfrage kann unser Dezernat leider keine Aussagen tätigen"; 3. Das Dezernat III - Planen und Wohnen teilt erneut mit: "Der Vorgang ist in Bearbeitung, sobald er unterschrieben ist, wird Ihre Ortsbeiratsanfrage beantwortet sein "; 4. Warum wird der Ortsbeirat 8 in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen? Es sei daran erinnert, dass sich bereits Interessenten bei dem Ortsbeirat 8 gemeldet haben, die großes Interesse an der Pachtung dieses Campingplatzes signalisiert haben.
Begründung:
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein solch attraktiver Campingplatz, der weit über die Grenzen von Frankfurt hinaus bekannt ist, mittlerweile fast zwei Jahre brachliegt. Warum ist es nicht möglich, gemeinsam mit dem Ortsbeirat 8 eine Lösung zu finden? Stattdessen hat man den Eindruck, hier sollen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit Tatsachen geschaffen werden. Welche, bleibt rätselhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.07.2023, V 733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 350