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Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung

Details im PARLIS OF_470-8_2024
05.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung

Details im PARLIS OM_5868_2024
03.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Zukunft des ehemaligen Campingplatzes - Welche Flächen des City Camps sind städtisch?

Details im PARLIS OF_523-8_2025
05.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Campingplatz Heddernheim

Details im PARLIS OF_543-8_2025
20.03.2025

Auskunftsersuchen

Campingplatz Heddernheim

Details im PARLIS V_1157_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 17.08.2024

Betreff: Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung
Der Magistrat wird gebeten, einen runden Tisch mit allen Beteiligten mit dem Ziel, den Campingplatz zu entwickeln und die Renaturierung im Einvernehmen mit den Anwohnern zu realisieren, einzurichten. Folgende Beteiligte sind hierbei zu berücksichtigen: - der aktuelle Eigentümer, die City Camp Frankfurt GmbH; - die Deutsche Bahn als verantwortliche Instanz für die Urselbach Ausgleichsmaßnahme im Kontext des S 6- Ausbaus;


- Vertreter der Stadtverordnetenversammlung zum Grüngürtel; - die Hessenwasser GmbH & Co. KG wegen der Trinkwasserleitung, die über das Gelände des Campingplatzes verläuft sowie
- Vertreter des Ortsbeirates 8

Begründung:

- Die beteiligten Behörden geben seit zwei Jahren die Verantwortung an die jeweils andere Partei ab, passiert ist seitdem noch nichts. - Da die jeweiligen Projekte voneinander abhängig sind, funktioniert nur eine gemeinsame Abstimmung zum weiteren Vorgehen. - Die Bewohner der Straße An der Sandelmühle haben ebenfalls noch keine Information erhalten, wann das Renaturierungsprojekt Urselbach starten soll. Gespräche, die der Ortsbeirat 8 mit der Deutschen Bahn initiierte, verliefen ohne Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 523/8 Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1157
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme