Campingplatz Heddernheim
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Campingplatz Heddernheim und beantwortet mehrere Fragen zu Besitzverhältnissen, Pachtverträgen und geplanten Baumaßnahmen. Die Flächen sind größtenteils im städtischen Besitz und werden für die Erneuerung des Eschersheimer Wehrs benötigt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1:
Der jetzige Besitzer der Grundstücke auf dem der Campingplatz betrieben wurde, ist bekannt. Name und Anschrift können aber aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden.
Zu Frage 2:
Die Flächen zwischen Hotel/Restaurant Sandelmühle und Dusch- bzw. Toilettenhaus des Campingplatzes befinden sich im privaten Besitz (Campingplatz). In dem daran anschließenden nördlichen Gelände des Campingplatzes sind die Flächen zum größten Teil im städtischen Besitz.
Zu Frage 3:
Die Pachtverträge der städtischen Grundstücke wurden gekündigt. Es ist nicht vorgesehen diese Flächen wieder zu verpachten. Hintergrund ist, dass die SEF in den nächsten 5 Jahren auch das Eschersheimer Wehr erneuern muss. Ähnlich wie bei den Wehren Höchst und Sossenheim soll das bewegliche Wehr durch ein festes Streichwehr ersetzt werden. Zum einen liegen die Grundstücke im Gewässerrandstreifen der Nidda bzw. des Urselbachs und zum anderen werden sie für das neue Streichwehr benötigt.
Zu Frage 4:
Gemarkung Niederursel, Flur 17, Nr.46/1, 46/2; 46/3; 46/4; 46/5; 46/6; 47/1; 47/3; 48/1; 48/3; 49/1; 49/3; 50/1; 50/3; 51/1; 51/2; 52/1; 52/2; 53/1; 53/2; 54/1; 54/2; 55/1; 55/2; 56/1; 56/2; 56/3; 64/1; 64/12. Gemarkung Heddernheim; Flur 3, Nr. 1, 19/1 und Teile des KGVs; Nr. 2/5
Zu Frage 5:
Die Flächen die für die Baumaßnahme "Durchgängigkeit Niddawehre Praunheim und Eschersheim" benötigt werden, liegen im Grüngürtel und sind für die Kompensationsmaßnahme der DB für den Bau des 3.+4. Gleises nach Bad Vilbel vorgesehen. Die Eingriffe die durch die Baumaßnahme im Bereich des Eschersheimer Wehr notwendig sind, sind durch die Maßnahme selbst ausgeglichen. Dies wurde im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
Zu Frage 6:
Für die Entsorgung des Mülls ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Im Rahmen der Bauabwicklung wird der Müll durch die bauausführende Firma der DB entsorgt. Von einer Rattenplage ist uns nichts bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2023VV 733City Camp Frankfurt geschlossen Vermüllung und Rattensichtungen nehmen zuAnfrage
- 30. Januar 2024OFOF 392/8City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 9. Februar 2024STST 350City Camp Frankfurt geschlossen Vermüllung und Rattensichtungen nehmen zuStellungnahme
- 15. Februar 2024OMOM 5150City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?Direktanregung
- 6. Mai 2024STST 854City Camp Frankfurt geschlossen: Welches der beteiligten Ämter entscheidet?Stellungnahme
- 17. August 2024OFOF 470/8Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die VerantwortungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. September 2024OMOM 5868Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die VerantwortungDirektanregung
- 3. Februar 2025OFOF 523/8Zukunft des ehemaligen Campingplatzes - Welche Flächen des City Camps sind städtisch?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2025OFOF 543/8Campingplatz HeddernheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2025VV 1157Campingplatz HeddernheimAnfrage
- 19. August 2025OFOF 598/8Wem gehört der Campingplatz HeddernheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. November 2025Sie sind hierSTST 1878Campingplatz HeddernheimStellungnahme
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 832Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die VerantwortungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab