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Gänsefraßschäden der Oberräder Gärtnerbetriebe

Vorlagentyp: OF BFF

Begründung

Die Oberräder Gärtner haben sich wiederholt über Schäden beschwert, die Nilgänse und Kanadagänse auf ihren Gemüsefeldern anrichten. Aus anderen Bundesländern sind nunmehr Fälle bekannt, in denen Landwirte Ausgleichszahlungen für Schäden, die Wildgänse auf ihren Flächen anrichten, erhalten haben. Beispielhaft ist hier ein Fall aus Niedersachsen. Mit Beschluss des Innenministeriums vom 31.07.2017 war das Land Niedersachsen dazu verpflichtet worden, eine Entschädigung an Landwirte zu zahlen, welche Schäden auf ihren Weideflächen durch unter Naturschutz stehende Wildgänse erlitten hatten. Dagegen hatte das Land Niedersachsen, vertreten durch das niedersächsische Umweltministerium, Klage erhoben. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 13.03.2024 (Az.: 5 A 6823/17) die Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses des niedersächsischen Innenministeriums abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage bereits für unzulässig, da es sich um einen unzulässigen "In-sich-Prozess" handelt. Da das Verwaltungsgericht die Klage bereits aus prozessualen Gründen abgewiesen hat, wurde im Urteil nicht dazu Stellung genommen, ob der Entschädigungsfestsetzungsbeschluss in der Sache materiellrechtlich richtig war. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig, da das Land Niedersachsen seine zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegte Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen hat. Folge ist, dass der betroffene Landwirt nunmehr 75.000 € an Entschädigungszahlungen erhält. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für die Oberräder Gärtner die Frage nach möglichen Entschädigungszahlungen. Der Magistrat soll eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Sinne der oben gestellten Fragen abgeben.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

39
39. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen