Gänsefraßschäden der Oberräder Gärtnerbetriebe
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die rechtlichen Grundlagen für Entschädigungszahlungen an Oberräder Gärtner zu prüfen, die durch Nil- und Kanadagänse verursachte Schäden erlitten haben. Dies geschieht vor dem Hintergrund ähnlicher Fälle in anderen Bundesländern, wo Landwirte Entschädigungen erhalten haben.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, folgende Fragen zu beantworten:
- Sieht der Magistrat eine Rechtsgrundlage für Entschädigungs-/Ausgleichszahlungen an Oberräder Gärtner für Schäden, die Nilgänse und Kanadagänse auf den Feldern der Oberräder Gärtnerbetriebe anrichten?
- Gegen wen würden sich diese Entschädigungs-/Ausgleichsansprüche richten, falls der Magistrat die Frage zu 1. bejaht?
- Gäbe es eine Möglichkeit, durch die Erlaubnis der Bejagung der Nil- und Kanadagänse etwaige bestehende Entschädigungs-/Ausgleichsansprüche der Gärtnerbetriebe zu vermeiden?
Begründung
Die Oberräder Gärtner haben sich wiederholt über Schäden beschwert, die Nilgänse und Kanadagänse auf ihren Gemüsefeldern anrichten. Aus anderen Bundesländern sind nunmehr Fälle bekannt, in denen Landwirte Ausgleichszahlungen für Schäden, die Wildgänse auf ihren Flächen anrichten, erhalten haben. Beispielhaft ist hier ein Fall aus Niedersachsen. Mit Beschluss des Innenministeriums vom 31.07.2017 war das Land Niedersachsen dazu verpflichtet worden, eine Entschädigung an Landwirte zu zahlen, welche Schäden auf ihren Weideflächen durch unter Naturschutz stehende Wildgänse erlitten hatten. Dagegen hatte das Land Niedersachsen, vertreten durch das niedersächsische Umweltministerium, Klage erhoben. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 13.03.2024 (Az.: 5 A 6823/17) die Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses des niedersächsischen Innenministeriums abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage bereits für unzulässig, da es sich um einen unzulässigen "In-sich-Prozess" handelt. Da das Verwaltungsgericht die Klage bereits aus prozessualen Gründen abgewiesen hat, wurde im Urteil nicht dazu Stellung genommen, ob der Entschädigungsfestsetzungsbeschluss in der Sache materiellrechtlich richtig war. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig, da das Land Niedersachsen seine zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegte Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen hat. Folge ist, dass der betroffene Landwirt nunmehr 75.000 € an Entschädigungszahlungen erhält. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für die Oberräder Gärtner die Frage nach möglichen Entschädigungszahlungen. Der Magistrat soll eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Sinne der oben gestellten Fragen abgeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. April 2025 brachte BFF im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2025 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme