Campingplatz Heddernheim
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt nach Fragen hinsichtlich des Campingplatzes Heddernheim fest, dass die Pachtverträge der städtischen Grundstücke gekündigt wurden und eine Wiederverpachtung nicht vorgesehen ist. Die benötigten Flächen für die Baumaßnahmen sind im Grüngürtel unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen eingeplant.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1: Der jetzige Besitzer der Grundstücke auf dem der Campingplatz betrieben wurde, ist bekannt. Name und Anschrift können aber aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden. Zu Frage 2: Die Flächen zwischen Hotel/Restaurant Sandelmühle und Dusch- bzw. Toilettenhaus des Campingplatzes befinden sich im privaten Besitz (Campingplatz). In dem daran anschließenden nördlichen Gelände des Campingplatzes sind die Flächen zum größten Teil im städtischen Besitz. Zu Frage 3: Die Pachtverträge der städtischen Grundstücke wurden gekündigt. Es ist nicht vorgesehen diese Flächen wieder zu verpachten. Hintergrund ist, dass die SEF in den nächsten 5 Jahren auch das Eschersheimer Wehr erneuern muss. Ähnlich wie bei den Wehren Höchst und Sossenheim soll das bewegliche Wehr durch ein festes Streichwehr ersetzt werden. Zum einen liegen die Grundstücke im Gewässerrandstreifen der Nidda bzw. des Urselbachs und zum anderen werden sie für das neue Streichwehr benötigt. Zu Frage 4: Gemarkung Niederursel, Flur 17, Nr.46/1, 46/2; 46/3; 46/4; 46/5; 46/6; 47/1; 47/3; 48/1; 48/3; 49/1; 49/3; 50/1; 50/3; 51/1; 51/2; 52/1; 52/2; 53/1; 53/2; 54/1; 54/2; 55/1; 55/2; 56/1; 56/2; 56/3; 64/1; 64/12. Gemarkung Heddernheim; Flur 3, Nr. 1, 19/1 und Teile des KGVs; Nr. 2/5 Zu Frage 5: Die Flächen die für die Baumaßnahme "Durchgängigkeit Niddawehre Praunheim und Eschersheim" benötigt werden, liegen im Grüngürtel und sind für die Kompensationsmaßnahme der DB für den Bau des 3.+4. Gleises nach Bad Vilbel vorgesehen. Die Eingriffe die durch die Baumaßnahme im Bereich des Eschersheimer Wehr notwendig sind, sind durch die Maßnahme selbst ausgeglichen. Dies wurde im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Zu Frage 6: Für die Entsorgung des Mülls ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Im Rahmen der Bauabwicklung wird der Müll durch die bauausführende Firma der DB entsorgt. Von einer Rattenplage ist uns nichts bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2025OMOM 6975Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich WernerBockelmannStraße/MummvonSchwarzensteinStraße anbringenDirektanregung
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1645Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich Werner Bockelmann Straße/Mumm von Schwarzenstein Straße anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab