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Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Teerbelag der Sossenheimer Unterfeldbrücke zu erneuern oder durch einen rutschfesten Belag zu ersetzen. Dies ist notwendig, da der aktuelle Belag stark verschlissen ist und bei Nässe rutschig wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den ursprünglichen Teerbelag auf der Sossenheimer Unterfeldbrücke zu erneuern oder mit einem rutschfesten Alternativbelag aufzufrischen.

Begründung

Der Teerbelag der Sossenheimer Unterfeldbrücke ist in der Gehwegmitte bereits so verschlissen, dass an dieser Stelle der Eisenbelag durchkommt. Dieser kann sich an Regentagen als sehr rutschig erweisen. Dies sollte durch einen neuen stabilen Belag verhindert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2025Sie sind hier
    OMOM 6815Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuern
    Direktanregung
  2. 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1462Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-6

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