Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassen
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - welche weiteren Möglichkeiten für sozialverträgliche Lösungen es über die Familienermäßigung bei Erbbaurechten hinaus gibt, unter Bezugnahme auf die NR 693/23 auch rückwirkend. - Wie viele Liegenschaften und Gebäude absehbar in Hausen und/oder dem gesamten Ortsbezirk 7 noch betroffen sind. Der Magistrat wird aufgefordert, künftig das Verhältnis von Grundstücks- zu Wohnfläche bei der Berechnung des Erbbauzinses zu berücksichtigen.
Begründung
sozialverträglich anpassen Vorgang: NR 693/23 Erbbaurechtsverträge können über mehrere Generationen weitervererbt werden. Sobald diese aber auslaufen, werden sie neu verhandelt. Dabei kann es zu erheblichen Steigerungen kommen, die aus aktualisierten Bodenrichtwerten resultieren. Bei einem Fall in Hausen, sind dabei über viermal so hohe Beträge zustande gekommen, die seit 2019 gezahlt werden müssen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
26
26. Sitzung OBR 7
TO I
zu 1.: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Ablehnung:
FDP
Annahme:
GRÜNE farbechte/LINKE fraktionslos
Enthaltung:
CDU SPD BFF FREIE WÄHLER
26
26. Sitzung OBR 7
TO I
zu 2.: CDU, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Annahme:
GRÜNE fraktionslos
Alle:
CDU farbechte/LINKE FDP BFF
Enthaltung:
SPD FREIE WÄHLER