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Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.02.2024, OF 764/10 Betreff: Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse - je Stadtteil im Ortsbezirk 10 - zu den Erhaltungssatzungen ganz aktuell bestehen, zumal diese bisher der wichtigen Wohnraumschaffung und so auch der Modernisierung sowie der CO2-Reduzierung entgegenstehen? 2. A) Von Interesse sind zu 1. dabei auch aktuelle Statistiken über Bauanfragen nebst deren anschließende Weiterbehandlung. B) Dabei ist der Vergleich von Interesse, wie überhaupt auch die Anzahl der Bauanfragen und letztlich auch der Bautätigkeiten Ba) in Erhaltungssatzungsgebieten zu Bb) Gebieten ohne Erhaltungssatzungen in der jeweiligen Nachbarschaft dazu aktuell aussieht. Bc) Wie sieht dazu jeweils die entwicklung der Dachausbauten, wie die Anbauten aus? 3. Statistischer Vergleich in Quadratmetern zu 2.? 4. Statistischer Vergleich der aktuell modernisierten Heizungen zu 2.?

Begründung:

Wohnungsbau findet kaum statt. Investitionen lohnen oft nur, wenn auch Häuser aufgestockt oder angebaut werden können. Nach den Erkenntnissen verzögern sehr bürokratisch und verhindern Erhaltungssatzungen sogar Wohnungsbau. Die nächsten Jahrzehnte dürfen in Frankfurt Nord-Ost insgesamt NICHT durch Bürokratiemonster zu einem Stillstand sowie auch zu vernachlässigten Gebäuden führen.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5112 2024 Die Vorlage OF 764/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme