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Fernwärme im

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Fernwärme im Ortsbezirk 7

Details im PARLIS OF_371-7_2024
20.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Fernwärme im Ortsbezirk 7

Details im PARLIS OM_5123_2024
27.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Fernwärme im Ortsbezirk 7

Details im PARLIS ST_1049_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5123 entstanden aus Vorlage: OF 371/7 vom 04.02.2024

Betreff: Fernwärme im
Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Wohngebiete im Ortsbezirk eine realistische Chance haben, in absehbarer Zeit mit Fernwärme versorgt zu werden und wo diese Fernwärme mit Unterstützung der Abwärme aus den bestehenden Rechenzentren in Rödelheim erzeugt werden könnte.

Begründung:

Die Versorgung mit Fernwärme ist eine Möglichkeit, um in Zukunft den Wärmebedarf der Frankfurter Haushalte zu decken. Das Interesse an der Fernwärme in der Bevölkerung ist mit der "Gaskrise" sprunghaft gestiegen. Vielen Menschen aber ist nicht klar, wo in absehbarer Zeit eine Fernwärmeversorgung überhaupt realistisch ist. Zudem ist nicht klar, welch immenser Investitionsaufwand der Ausbau des Fernwärmenetzes mit sich bringt. Detailliert sollen diese Fragen mit der Kommunalen Wärmeplanung geklärt werden, aber schon jetzt ist abschätzbar, wo hohe Chancen für die Realisierung eines Fernwärmenetzes existieren und wo mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Lösungen gefunden werden müssen. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, frühzeitig informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1049
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme