Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie die Verdrängung der angestammten Mieter in der Sulzbacher Straße 19 verhindert werden soll.
Begründung
Sulzbacher Straße 19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie die Verdrängung der angestammten Mieter in der Sulzbacher Straße 19 verhindert werden soll. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet werden soll und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1173/1Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5227Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19Direktanregung
- 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1002Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)