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Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Verdrängung der Mieter in der Sulzbacher Straße 19 zu verhindern. Dies ist notwendig, da die Mieter besorgt sind, die höheren Mieten nicht bezahlen zu können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Verdrängung der Mieterinnen und Mieter in der Sulzbacher Straße 19 mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Milieuschutzsatzung) zu verhindern.

Begründung

In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2024OFOF 1173/1Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. März 2024Sie sind hier
    OMOM 5227Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19
    Direktanregung
  3. 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1002Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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