Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19
Stellungnahme des Magistrats
In der Sulzbacher Straße 19 wurden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ohne die erforderlichen bau- und satzungsrechtlichen Genehmigungen durchgeführt. Der Magistrat - Bauaufsicht - hat daher im Januar 2024 für das gesamte Gebäude ein Bauverbot erlassen, das eingehalten wird. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich der sozialen Erhaltungssatzung Nr. 9 (Östliches Gallusviertel). In diesem Erhaltungssatzungsgebiet darf vorhandener Wohnraum durch bauliche Maßnahmen nicht so verändert werden, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist. Als Wohnraum im Sinne der Erhaltungssatzung gilt jedoch nur die im 3. Obergeschoss der Sulzbacher Straße 19 genehmigte Etagenwohnung. Hier wird der Magistrat - Bauaufsicht - nur solche Baumaßnahmen zulassen, die keine nachteilige Wirkung auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Sinne des § 172 BauGB haben. Das Erdgeschoss, das
- und
- Obergeschoss sowie das Dachgeschoss der Sulzbacher Straße 19 sind als Wohnheim genehmigt. Diese Räume gelten rechtlich nicht als Wohnungen, sondern als "Unterkunft zum meist vorübergehenden Aufenthalt". Diese Geschosse fallen juristisch ausdrücklich nicht unter den Schutz der Erhaltungssatzung, sodass die besonderen Kriterien zum Schutz der Wohnbevölkerung hier nicht greifen. Mietende, die Verdrängung und Vertreibung befürchten, können sich an die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67-69, 60322 Frankfurt a. M. wenden und sich dort umfassend beraten lassen. Die Stabsstelle ist montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Rufnummer 069 - 212 37 777 oder per E-Mail unter mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de ansprechbar. Die Beratung erfolgt vertraulich und kostenfrei. Außerdem berät die Stabsstelle Mieterschutz auch an verschiedenen Standorten außerhalb des Amtes für Wohnungswesen. Mietende der hier betroffenen Liegenschaft können in räumlicher Nähe auch das Beratungsangebot der Stabsstelle Mieterschutz im "stadtRAUMfrankfurt" im Amt für multikulturelle Angelegenheiten, Mainzer Landstraße 293, 60326 Frankfurt a. M. wahrnehmen. Die dortige Beratung findet jeweils am ersten Dienstag eines jeden Monats statt. Zur Meidung von Wartezeiten wird um Terminvereinbarung gebeten. Diese kann telefonisch unter 069 - 212 41 515 erfolgen. Mit Stand vom 22.04.2024 haben sich bislang keine Mietenden der Liegenschaft bei der Stabsstelle Mieterschutz gemeldet.