Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken
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Bisheriger Verlauf
18.08.2024
03.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken
Details im PARLIS OF_1061-6_202418.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken
Details im PARLIS OF_1061-6_202403.09.2024
Partei: SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.08.2024, OF 1061/6
Betreff: Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken
Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer nicht nur die Steueraufkommensneutralität im Blick zu haben, sondern auch die Erbbaurechtnehmer der Stadt Frankfurt nicht zu überfordern. Begründung:
Erbbaurechte wurden einstmals an "bedürftige Personen" vergeben und waren eine große Errun-genschaft der Weimarer Republik. Auch heute kaufen regelmäßig Familien die sich keine Kauf-grundstücke leisten können Häuser auf Erbbaurechtsgrundstücken. Im Frankfurter Westen sind große Erbbaurechtsiedlungen bislang erhalten geblieben. Die Grundstücke sind nach heutigen Maßstäben extrem groß, da sie früher zur Selbstversorgung gedacht waren. Diese Grundstück-größe ist nun bei der Neuberechnung der Grundsteuer das Problem. Grund und Boden innerhalb der Stadt Frankfurt wird immer teurer und die Neuberechnung der Grundsteuer wird nun ihr Übriges dazu beitragen, wenn nicht gegengesteuert wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Stadt Frankfurt von derzeit 500% auf die empfohlenen 854,69% würde rein rechnerisch mit dem neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag eine Er-höhung der Grundsteuer bei einzelnen Erbbaugrundstücken um mehr als das doppelte darstellen. Bei den Betroffenen wird wenig Verständnis für eine derartig beträchtliche Erhöhung vorhanden sein. Alle haben sich auf die Aussagen von vielen Amtsträgern verlassen, dass eine Aufkommensneu-tralität gewährleistet werden soll. Scheinbar war von Anfang an nicht der Steuerzahler gemeint.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5795 2024 Die Vorlage OF 1061/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Stadtteile gestrichen sowie im Tenor nach dem Wort "Erbbaurechtnehmer" die Wörter "und Eigentümer" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE