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Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken

Vorlagentyp: OFSPD
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer die Erbbaurechtnehmer nicht zu überfordern. Dies ist wichtig, da viele Familien auf Erbbaurechtsgrundstücken wohnen und eine Erhöhung der Grundsteuer zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen würde.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

der Magistrat wird gebeten, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer nicht nur die Steueraufkommensneutralität im Blick zu haben, sondern auch die Erbbaurechtnehmer der Stadt Frankfurt nicht zu überfordern.

Begründung

Erbbaurechte wurden einstmals an "bedürftige Personen" vergeben und waren eine große Errun-genschaft der Weimarer Republik. Auch heute kaufen regelmäßig Familien die sich keine Kauf-grundstücke leisten können Häuser auf Erbbaurechtsgrundstücken. Im Frankfurter Westen sind große Erbbaurechtsiedlungen bislang erhalten geblieben. Die Grundstücke sind nach heutigen Maßstäben extrem groß, da sie früher zur Selbstversorgung gedacht waren. Diese Grundstück-größe ist nun bei der Neuberechnung der Grundsteuer das Problem. Grund und Boden innerhalb der Stadt Frankfurt wird immer teurer und die Neuberechnung der Grundsteuer wird nun ihr Übriges dazu beitragen, wenn nicht gegengesteuert wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Stadt Frankfurt von derzeit 500% auf die empfohlenen 854,69% würde rein rechnerisch mit dem neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag eine Er-höhung der Grundsteuer bei einzelnen Erbbaugrundstücken um mehr als das doppelte darstellen. Bei den Betroffenen wird wenig Verständnis für eine derartig beträchtliche Erhöhung vorhanden sein. Alle haben sich auf die Aussagen von vielen Amtsträgern verlassen, dass eine Aufkommensneu-tralität gewährleistet werden soll. Scheinbar war von Anfang an nicht der Steuerzahler gemeint.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2024Sie sind hier
    OFOF 1061/6Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. September 2024OMOM 5795Grundsteuer bei GrundstückenDirektanregung
  3. 22. November 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1967Grundsteuer bei GrundstückenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5795 2024 Die Vorlage OF 1061/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Stadtteile gestrichen sowie im Tenor nach dem Wort "Erbbaurechtnehmer" die Wörter "und Eigentümer" eingefügt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Mitdiskutieren

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