Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei Erbbaugrundstücken
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer die Erbbaurechtnehmer nicht zu überfordern. Dies ist wichtig, da viele Familien auf Erbbaurechtsgrundstücken wohnen und eine Erhöhung der Grundsteuer zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen würde.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
der Magistrat wird gebeten, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer nicht nur die Steueraufkommensneutralität im Blick zu haben, sondern auch die Erbbaurechtnehmer der Stadt Frankfurt nicht zu überfordern.
Begründung
Erbbaurechte wurden einstmals an "bedürftige Personen" vergeben und waren eine große Errun-genschaft der Weimarer Republik. Auch heute kaufen regelmäßig Familien die sich keine Kauf-grundstücke leisten können Häuser auf Erbbaurechtsgrundstücken. Im Frankfurter Westen sind große Erbbaurechtsiedlungen bislang erhalten geblieben. Die Grundstücke sind nach heutigen Maßstäben extrem groß, da sie früher zur Selbstversorgung gedacht waren. Diese Grundstück-größe ist nun bei der Neuberechnung der Grundsteuer das Problem. Grund und Boden innerhalb der Stadt Frankfurt wird immer teurer und die Neuberechnung der Grundsteuer wird nun ihr Übriges dazu beitragen, wenn nicht gegengesteuert wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Stadt Frankfurt von derzeit 500% auf die empfohlenen 854,69% würde rein rechnerisch mit dem neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag eine Er-höhung der Grundsteuer bei einzelnen Erbbaugrundstücken um mehr als das doppelte darstellen. Bei den Betroffenen wird wenig Verständnis für eine derartig beträchtliche Erhöhung vorhanden sein. Alle haben sich auf die Aussagen von vielen Amtsträgern verlassen, dass eine Aufkommensneu-tralität gewährleistet werden soll. Scheinbar war von Anfang an nicht der Steuerzahler gemeint.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2024Sie sind hierOFOF 1061/6Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei ErbbaugrundstückenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. September 2024OMOM 5795Grundsteuer bei GrundstückenDirektanregung
- 22. November 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1967Grundsteuer bei GrundstückenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE